Kannst du den Semesterbeitrag nach Abbruch zurückfordern?
Beitrag zurückfordern: So holst du den Semesterbeitrag zurück
Wer nach einem Studienabbruch exmatrikuliert wird, fragt sich, ob der Semesterbeitrag zurückkommt. Die Antwort hängt von der Hochschule ab. Drei Beispiele zeigen, welche Regeln, Stichtage und Nachweise vorkommen und wie du sie mit deiner eigenen Hochschule vergleichst.
Wann der Semesterbeitrag erstattet werden kann
Zur Frage, ob du den Semesterbeitrag nach einem Studienabbruch zurückfordern kannst, zeigen drei Hochschulen unterschiedliche Regeln. Die folgenden Beispiele gelten zunächst nur für diese Hochschulen. Die Universität Bremen beschreibt auf ihrer Seite zur Rückmeldung und zum Semesterbeitrag, dass sich Studierende, die sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen, über das moin-Portal eine Rückerstattung beantragen können. Dort heißt es außerdem, dass der Studierendenwerksbeitrag bei einer Exmatrikulation in der ersten Hälfte des Semesters vollständig erstattet wird, und zwar bis zum 31.12. oder bis zum 30.06.
Die Bestandteile zeigt die Seite Was im Semesterbeitrag steckt. Bremen unterscheidet dabei mehrere Posten. Das Deutschlandsemesterticket wird im Sekretariat für Studierende nur erstattet, wenn die Vorlesungen noch nicht begonnen haben. Danach gibt es eine anteilige Erstattung für die verbleibenden Monate, die beim AStA läuft. Der Verwaltungskostenbeitrag ist dort grundsätzlich nicht erstattungsfähig, ebenso der AStA-Studierendenschaftsbeitrag, mit einer Ausnahme vor Semesterbeginn.
Die Universität Duisburg-Essen nennt in ihrer FAQ zum Semesterbeitrag einen abweichenden Stand. Dort wird eine Erstattung des vollständigen Betrags, inklusive Semesterticket, für Erst- und Neueinschreiber sowie für Rückmelder genannt, wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn erfolgt. Für Neueinschreiber gilt diese Erstattung zusätzlich vor Vorlesungsbeginn. Bei Rückmeldern, die vor Vorlesungsbeginn exmatrikuliert werden, übernimmt das Einschreibungswesen laut FAQ keine Erstattung, das Semesterticket wird aber auf Antrag durch den AStA erstattet. Als Rechtsgrundlage nennt die Hochschule die Beitragsordnungen der Studierendenschaft und des Studierendenwerks.

Fristen, Tabelle und Nachweis
Die drei Beispiele der Tabelle zeigen unterschiedliche Regeln und Stichtage. Die Universität Kassel verbindet die Erstattung mit einem Stichtag für den Antrag auf Exmatrikulation. Bei einem Antrag, der bis zum 30.04. oder bis zum 31.10. gestellt wird und online im Studierendensekretariat eingeht, kann der Semesterbeitrag rückerstattet werden. Bei späterer Antragstellung ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, auch eine teilweise.
| Hochschule | Regel | Hinweis |
|---|---|---|
| Universität Bremen | Rückerstattung über das moin-Portal, bei Exmatrikulation in der ersten Hälfte des Semesters vollständige Erstattung des Studierendenwerksbeitrags | Stichtage 31.12. oder 30.06.; Verwaltungskostenbeitrag grundsätzlich nicht erstattungsfähig |
| Universität Duisburg-Essen | Vollständige Erstattung inklusive Semesterticket bei Exmatrikulation von Erst- und Neueinschreibern sowie Rückmeldern vor Semesterbeginn | Rückmelder vor Vorlesungsbeginn: keine Erstattung durch das Einschreibungswesen, Semesterticket auf Antrag durch den AStA |
| Universität Kassel | Antrag bis 30.04. oder 31.10., Eingang online im Studierendensekretariat | Campus Card devalidieren; Erstattung kann vier bis sechs Wochen dauern |
Als Nachweis dient die Bescheinigung nach der Exmatrikulation; ob deine Hochschule genau diese Bescheinigung für den Antrag verlangt, prüfst du in der Antragsregel deiner Hochschule. Erfrage die Fristen beim eigenen Studierendenservice, weil die Zeilen der Tabelle von anderen Hochschulen stammen. Die Stichtage der Universität Kassel zeigen nur, wie eine Regel aussehen kann. Sie gelten dort und nicht automatisch für dich.
Für die Erstattung an der Universität Kassel ist die Campus Card zu devalidieren, wie die Seite zur Exmatrikulation festhält. Diesen Schritt solltest du in deine Liste aufnehmen, bevor du auf eine Auszahlung wartest. Rechne außerdem damit, dass die Rückerstattung vier bis sechs Wochen dauern kann.
Die Universität Bremen nennt für den Antrag das moin-Portal. In Duisburg-Essen wird das Semesterticket bei Rückmeldern vor Vorlesungsbeginn auf Antrag durch den AStA erstattet. Die beiden Beispiele zeigen unterschiedliche Wege. Welche Stelle für dich zuständig ist, ermittelst du aus den offiziellen Unterlagen deiner Hochschule.
So stellst du den Antrag Schritt für Schritt
Den Ablauf davor beschreibt die Seite Wie die Exmatrikulation abläuft. Die folgenden Schritte knüpfen an die Exmatrikulation an. Arbeite sie in dieser Reihenfolge ab und halte Ergebnisse schriftlich fest.
- Lies die Regel deiner Hochschule zur Rückerstattung des Semesterbeitrags und halte fest, welcher Antragsweg vorgesehen ist.
- Notiere das Datum deiner Exmatrikulation und vergleiche es mit den Stichtagen aus der Tabelle oben.
- Stelle den Antrag auf dem Weg, den deine Hochschule vorgibt, etwa über ein Online-Portal, wenn sie eines nennt.
- Halte deine Kontodaten bereit und prüfe, welche Angaben das Antragsformular verlangt.
- Notiere die Frist, die dein Studierendenservice nennt, und lege dir einen Termin für eine Nachfrage an.
Die Schritte ersetzen nicht die Regel deiner Hochschule. Achte beim Online-Weg darauf, dass der Eingang bei der zuständigen Stelle im Studierendensekretariat ankommt, weil die Kassel-Regel genau auf diesen Eingang abstellt. Bestätige den Eingang, wenn du dafür eine Möglichkeit hast.
Für Bremen zählt beim Semesterticket außerdem, ob die Vorlesungen schon begonnen haben, weil davon die Erstattung im Sekretariat abhängt. Prüfe in Duisburg-Essen, ob die Vorlesungen in deinem Fall bereits begonnen haben, weil die FAQ diesen Zeitpunkt ausdrücklich nennt. Die Frist notierst du neben dem Datum der Exmatrikulation.
Wenn du unsicher bist, welche Frist für deine Hochschule gilt, frage beim eigenen Studierendenservice nach und halte die Antwort fest. Notiere außerdem, bis wann du auf eine Antwort wartest, damit du bei Bedarf nachfragen kannst.

Weitere Zahlungen im Blick behalten
Zu Zahlungen an das Amt helfen die Regeln der BAföG-Rückzahlung. Der Semesterbeitrag und Zahlungen an das Amt sind zwei Themen, die du getrennt prüfst. Diese Trennung hilft beim Überblick.
Daraus lässt sich vorsichtig ableiten, dass du BAföG und andere Leistungen prüfst, bevor du die Erstattung des Semesterbeitrags als erledigt abhakst. Dazu gehört, dass du die Bescheide zu Leistungen, die du bereits bezogen hast, zusammenstellst und liest, damit du nichts übersiehst.
Ob du abbrichst, behandelt der Ratgeber Studium abbrechen und Optionen vergleichen. Wer den Abbruch noch prüft, kann die Stichtage aus der Tabelle oben schon jetzt in den eigenen Kalender eintragen, ohne eine Entscheidung vorwegzunehmen.
Die Beispiele knüpfen den Erstattungsantrag an die Exmatrikulation. Kläre diese Punkte mit deinem Studierendenservice, bevor du einen Antrag einreichst. Notiere dir Beiträge der Hochschule und ihrer Studierendenschaft auf der einen Seite und Zahlungen an das Amt auf der anderen Seite, damit beides getrennt nachvollziehbar bleibt.
Quellen und Stand
- Universität Bremen: Rückmeldung und Semesterbeitrag (Beispiel einer Hochschule): www.uni-bremen.de (geprüft am 2026-10-06)
- Universität Duisburg-Essen: FAQ zum Thema Semesterbeitrag (Beispiel einer Hochschule): www.uni-due.de (geprüft am 2026-10-06)
- Universität Kassel: Exmatrikulation, Rückerstattung des Semesterbeitrags (Beispiel einer Hochschule): www.uni-kassel.de (geprüft am 2026-10-06)