Neustarten oder neu starten: Was ist richtig?
Neustarten neu starten Rechtschreibung: richtige Schreibweise
Richtig ist die Verbverbindung „neu starten“. Das Nomen „Neustart“ wird dagegen zusammengeschrieben. Die Unterscheidung lässt sich an Wortart und Schreibweise prüfen.
Kurzantwort: neu starten ist richtig
Die richtige Schreibweise lautet neu starten. Die beiden Wörter werden getrennt geschrieben. Die Form neustarten ist für diese Verbverbindung die falsche Schreibweise.
Zusammen gehört dagegen das Nomen Neustart. Genau diese Gegenüberstellung beantwortet die Frage nach „Neustarten oder neu starten“: Als Verbverbindung steht neu starten, als Nomen steht Neustart.
Im Satz lässt sich die Form über die Verbverbindung und das entsprechende Nomen unterscheiden. Bei einer Tätigkeit steht neu starten. Für das entsprechende Nomen steht Neustart. Die richtige Form ist damit sofort sichtbar: neu starten, nicht neustarten.
Ein kurzer Beispielsatz zeigt die Entscheidung: „Der Rechner soll neu starten.“ Hier steht die getrennte Verbverbindung. In „Der Neustart des Rechners beginnt.“ steht das zusammengeschriebene Nomen.
Für die Zuordnung im Satz gilt: Bei der Verbverbindung steht neu starten; beim entsprechenden Nomen steht Neustart.

Die Regel an konkreten Beispielen
Die belegte Regel unterscheidet die Verbverbindung neu starten vom Nomen Neustart. Die Verbverbindung wird getrennt geschrieben. Das entsprechende Nomen wird zusammengeschrieben.
Für die Erklärung ist die Wortart wichtig. Neu wird in der Quelle als Adjektiv eingeordnet. Es ist keine Präposition und kein Adverb. Die Quelle nennt anschalten, ausschalten und herunterfahren als Beispiele für zusammengeschriebene Verben.
Die Form neu starten folgt nach der belegten Erklärung nicht demselben Muster. Schreibe daher: „Bitte neu starten.“ Schreibe nicht: „Bitte neustarten.“ Im Nomen bleibt die Zusammenschreibung erhalten: „Ein Neustart beginnt.“
Die Regel lässt sich an weiteren neutralen Beispielen anwenden. „Das Programm soll neu starten“ enthält die getrennte Verbverbindung. „Der Neustart des Programms beginnt“ enthält das zusammengeschriebene Nomen. Die Beispiele machen die Unterscheidung im Satz sichtbar.
Es genügt, die Verbverbindung und das entsprechende Nomen auseinanderzuhalten. Bei neu starten steht die Getrenntschreibung, bei Neustart die Zusammenschreibung.
Richtig und falsch im Satzvergleich
Prüfe bei jedem Paar zuerst den Satzanfang. Prüfe danach getrennt davon die Schreibweise der fraglichen Verbindung. Die Großschreibung am Satzanfang ist nicht die eigentliche Entscheidung über getrennte oder zusammenhängende Bestandteile.
Richtig: „Der Rechner soll neu starten.“
Falsch: „Der Rechner soll neustarten.“
Hier wird die Tätigkeit mit der Verbverbindung neu starten bezeichnet. Die Wörter stehen getrennt.
Richtig: „Bitte neu starten.“
Falsch: „Bitte neustarten.“
Auch in diesem kurzen Satz bleibt die Verbverbindung getrennt. Die Form neustarten ist hier nicht die richtige Schreibweise.
Richtig: „Der Neustart des Programms war nötig.“
Falsch: „Der Neu-Start des Programms war nötig.“
In diesem Paar wird das entsprechende Nomen gebraucht. Es heißt Neustart und wird zusammengeschrieben.
Die Satzpaare zeigen zwei verschiedene Prüfungen. Zuerst kann der Satzanfang die Großschreibung beeinflussen. Danach muss die Wortart betrachtet werden. Für die Verbverbindung bleibt die Regel neu starten. Für das Nomen bleibt die Regel Neustart.
Typische Stolperfallen bei der Schreibweise
Eine Stolperfalle besteht darin, die Verbverbindung nach dem Muster anderer Verben zu schreiben. Die Quelle nennt anschalten, ausschalten und herunterfahren als zusammengeschriebene Verben. Daraus darf nicht einfach die Form neustarten abgeleitet werden.
Die konkrete Verbindung lautet trotzdem neu starten. Die Quelle erklärt den Unterschied damit, dass neu ein Adjektiv ist. Es handelt sich nicht um eine Präposition oder ein Adverb. Die Schreibweise wird daher nicht allein aus der Ähnlichkeit zu anderen Verben bestimmt.
Eine weitere Stolperfalle ist die Vermischung von Verb und Nomen. Das Verb steht getrennt: „Das Gerät soll neu starten.“ Das Nomen steht zusammen: „Der Neustart des Geräts war nötig.“ Wer beide Satzfunktionen gleich behandelt, kann die Formen verwechseln.
Auch die Aussprache liefert keine ausreichende Begründung für die Schreibweise. Leite keine Variante allein daraus ab, wie die Verbindung gesprochen wird. Prüfe stattdessen die konkrete Form im Satz und ordne sie als Verbverbindung oder Nomen ein.
Eine Aussage über die Häufigkeit der Varianten ist für die Entscheidung nicht erforderlich. Behaupte daher nicht, eine Form werde oft, selten oder allgemein verwendet. Für den eigenen Text genügt die belegte Unterscheidung: neu starten getrennt, Neustart zusammen.

Merkcheck für den eigenen Text
Der schnelle Prüfweg besteht aus vier Fragen. Erstens: Welche Schreibweise steht im Text, neu starten oder Neustart? Zweitens: Wird eine Tätigkeit als Verbverbindung bezeichnet oder das entsprechende Nomen?
Drittens: Passt die Schreibweise zur belegten Regel? Bei der Verbverbindung müssen die Wörter getrennt stehen: neu starten. Beim Nomen müssen sie zusammengeschrieben werden: Neustart. Viertens: Liegt eine Verwechslung mit anderen zusammengeschriebenen Verben vor?
Wende den Check an einem eigenen Satz an: „Die Anwendung soll neu starten.“ Der Ausdruck bezeichnet eine Tätigkeit und wird getrennt geschrieben. Danach kannst du die Nomenform prüfen: „Der Neustart der Anwendung war nötig.“ Hier steht das Nomen zusammen.
Prüfe anschließend den Satzanfang getrennt von der eigentlichen Regel. Die Großschreibung am Satzanfang und die Entscheidung über die Wortgrenze sind unterschiedliche Prüfpunkte. Bei der Wortgrenze zählt die Zuordnung zur Verbverbindung oder zum Nomen.
Der Merksatz lautet: neu starten als Verbverbindung getrennt, Neustart als Nomen zusammen. Wenn du unsicher bist, vergleiche die Form im Satz mit diesen beiden belegten Beispielen. Leite die Schreibweise nicht aus Aussprache, Umgangssprache oder dem bloßen Vergleich mit anderen Verben ab.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: languagetool.org (geprüft am 2026-08-15)