Was bedeutet die Abkürzung „mdl.“?
Mdl. steht für „mündlich“. Was bedeutet die Abkürzung? Die Bedeutung und die Schreibweise werden erklärt.
Mdl: Abkürzung und Bedeutung
Die Abkürzung „mdl.“ steht für „mündlich“. Diese Bedeutung ist in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis belegt.
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Abkürzungen richtig schreiben: Merkzettel
Die Abkürzung Mdl, und daneben ein Zettel zum Nachschlagen. Auf zwei Seiten stehen Punkt oder kein Punkt, geschütztes Leerzeichen, Plural und Beugung, dazu 30 häufige Abkürzungen aus wissenschaftlichen Arbeiten wie vgl., Hrsg. und ebd.
Die Abkürzung „mdl.“
mdl. ist die Kurzform für mündlich, womit die Auflösung angegeben ist. In der dokumentierten Schreibweise erscheint mdl.; ausgeschrieben lautet die Form mündlich.
Prüfe eigene Texte am besten direkt anhand dieser Kurz- und Langform. Leite keine zusätzlichen Bedeutungen lediglich aus der vorhandenen Abkürzung ab.
mdl. ist die gekürzte Version, während mündlich die Vollform darstellt. Bestimme im jeweiligen Kontext, welche Variante du nutzt oder erkennst.
Aus der Auflösung folgt hier nur die Bedeutung der Abkürzung. Aussagen zu Rechtsfolgen, Pflichten, Fristen, Verfahren oder zur Verbindlichkeit werden damit nicht begründet. Falls dein Text eine solche Aussage enthalten soll, ermittle dafür einen gesonderten, unmittelbar passenden Beleg.
Kurz gesagt: „mdl.“ steht für „mündlich“. Kontrolliere beim Einsatz zusätzlich, ob beide Varianten im gegebenen Fall zueinander passen.

Langform, Schreibweise und Fachkontext
Man unterscheidet drei separate Aspekte. Die vollständige Form lautet mündlich. In verkürzter Gestalt tritt mdl. auf. Der Eintrag wird in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis eines Rechtswörterbuchs geführt.
Jede Angabe klärt einen anderen Aspekt: Die Langform löst die Kurzform auf, die Schreibweise dokumentiert die Abkürzung, und der Fachkontext ordnet den Eintrag in den Zusammenhang des Nachschlagewerks ein.
Es geht lediglich darum, die Kurzform und ihre ausgeschriebene Form verständlich zu machen. Für mdl. ist mündlich als Bedeutung angegeben. Vergleiche deine eigene Formulierung anschließend mit der verwendeten Kurz- oder Langform.
Die Langform benennt hier die Bedeutung der Abkürzung. Sie liefert keine zusätzliche Aussage über Gespräche, Erklärungen oder Dokumente. Wenn eine solche Aussage benötigt wird, prüfe sie getrennt anhand eines dafür passenden Belegs.
Die Verbindung von Form und Kontext bleibt klar: Das juristische Abkürzungsverzeichnis führt mdl. mit der Bedeutung mündlich. Prüfe anschließend den konkreten Satz, bevor du die Kurzform selbst einsetzt.
Drei kurze Beispiele mit unterschiedlichen Kontexten
Die folgenden Sätze sind eigenständige, neutrale Beispiele. Sie zeigen, wie die Abkürzung in einem Satz verstanden werden kann, ohne Normen oder juristische Wirkungen vorauszusetzen.
- Beispiel im Vermerk: „Im Vermerk ist eine mdl. Mitteilung erwähnt.“ Für die Auflösung kann geprüft werden, ob „mündliche Mitteilung“ in den Satz passt.
- Beispiel in einer Notiz: „Die Notiz hält einen mdl. Hinweis fest.“ Hier lässt sich die Kurzform durch „mündlichen Hinweis“ ersetzen, sofern der konkrete Satz diese Lesart trägt.
- Beispiel in einer Zusammenfassung: „Die Zusammenfassung nennt eine mdl. Erklärung.“ Die ausgeschriebene Form wäre an dieser Stelle „mündliche Erklärung“.
Jedes Beispiel zeigt, dass mdl. in einem passenden Satz durch eine Form von mündlich ersetzt werden kann. Darüber hinaus treffen die Beispiele keine Aussage über Mitteilungen, Hinweise oder Erklärungen.
Beim eigenen Beispiel solltest du deshalb zunächst einen konkreten Satz formulieren und anschließend die Kurzform gedanklich ausschreiben. Prüfe danach, ob der Satz mit der Langform verständlich bleibt. Falls der Kontext die Bedeutung nicht eindeutig trägt, sollte die verwendete Quelle oder der vollständige Satz erneut geprüft werden.
Entscheidend ist außerdem, keine Beispielszene als belegten Sachverhalt auszugeben. Die drei Sätze dienen nur der Veranschaulichung der Lesart. Sie ergänzen keine weitere Auflösung und enthalten keine Aussage über Recht, Pflicht, Frist oder Wirkung.
Grenzen der belegten Erklärung
Die belegte Erklärung nennt für mdl. die Langform mündlich. Eine zweite Auflösung wird hier nicht ergänzt. Ebenso wird keine Rechtswirkung aus der Abkürzung abgeleitet. Die Kurzform selbst ist eine sprachliche Abkürzung; aus ihrer Verwendung folgt in diesem Text keine Aussage darüber, was ein Vorgang rechtlich bewirkt oder welche Anforderungen für ihn gelten.
Auch ähnliche Schreibweisen sollten nicht pauschal gleichgesetzt werden. Prüfe bei einer anderen Kurzform deren eigene Quelle und den konkreten Satz. Eine bloße Ähnlichkeit der Buchstaben genügt nicht für dieselbe Bedeutung. Für die hier behandelte Form bleibt die belegte Zuordnung maßgeblich: mdl. steht für mündlich.
Ebenso ist zwischen der Abkürzung und ihrem Umfeld zu unterscheiden. Ein Satz kann weitere Wörter enthalten, die den Inhalt näher bestimmen. Diese Wörter gehören nicht automatisch zur Bedeutung von mdl.. Lies daher die Kurzform zusammen mit dem vollständigen Satz, ohne aus dem Umfeld eine zusätzliche Definition zu erzeugen.
Wenn eine andere Quelle eine abweichende Auflösung nennt, sollte sie eigenständig geprüft werden. Ohne einen direkten Beleg wird hier keine weitere Bedeutung genannt. Gleiches gilt für Aussagen zu Zuständigkeit, Beweislast, Gültigkeit, Frist, Voraussetzung oder Folge.
Daraus folgt: Beachte die belegte Langform, die Schreibweise und den Satzkontext. Aussagen, die darüber hinausgehen, brauchen einen eigenen passenden Beleg.

Kurzcheck für die passende Verwendung
Dieser Check ermöglicht eine transparente Prüfung der Anwendung von mdl.. Die Auflistung dient der detaillierten Selbstkontrolle des eigenen Schriftstücks und führt keine neue sprachliche Konvention ein.
- Kurzform prüfen: Findet sich im Dokument wirklich
mdl.inklusive des Punktes? - Langform prüfen: Passt mündlich als ausgeschriebene Form in den betrachteten Satz?
- Kontext prüfen: Wird die Abkürzung im belegten Zusammenhang eines juristischen Abkürzungsverzeichnisses aus einem Rechtswörterbuch betrachtet?
- Beispielverwendung prüfen: Lässt sich ein eigener neutraler Satz bilden, in dem die Kurzform sinnvoll durch die passende Form von mündlich ersetzt wird?
- Quelle prüfen: Welche Quelle nennt die Auflösung, und belegt sie die Zuordnung von
mdl.zu mündlich? - Satzkontext prüfen: Welche Wörter stehen unmittelbar bei der Abkürzung, und bleibt die beabsichtigte Lesart beim Ausschreiben verständlich?
Ein kurzes Prüfergebnis kann so festgehalten werden: Die Kurzform ist mdl., die Langform ist mündlich, der belegte Kontext ist ein juristisches Abkürzungsverzeichnis, und der eigene Beispielsatz verwendet die Kurzform in einem klaren Satzumfeld. Danach sollte kontrolliert werden, ob keine zusätzliche Auflösung oder Rechtswirkung in den Text gelangt ist.
Wenn einer dieser Punkte nicht eindeutig beantwortet werden kann, prüfe die zugrunde liegende Quelle und den vollständigen Satz erneut. Formuliere keine ergänzende Vermutung.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.rechtswoerterbuch.de (Stand: 2026-08-15)