Was bedeutet Mwn als Abkürzung?
Mwn: Abkürzung und Bedeutung
Die Abkürzung m. w. N. steht für „mit weiteren Nachweisen“. Die Erklärung ist im juristischen Abkürzungsverzeichnis des Rechtswörterbuchs belegt.
Mwn: Auflösung der Abkürzung
Der vorliegende Eintrag führt die Abkürzung als m. w. N.. Als ausgeschriebene Bedeutung nennt er mit weiteren Nachweisen.
Für eine Suche nach „Mwn“ lässt sich zunächst prüfen, ob im betreffenden Text die Schreibweise m. w. N. gemeint ist. Maßgeblich ist dabei die Zeichenfolge im jeweiligen Text. Der hier geprüfte Eintrag zeigt die Kurzform mit Punkten und Zwischenräumen.
Die Auflösung bleibt auf die im Eintrag genannte Bedeutung beschränkt. Der Eintrag enthält keine zusätzliche Erläuterung zu Voraussetzungen, Folgen, einer rechtlichen Wirkung oder einer bestimmten Funktion des Hinweises. Solche Angaben lassen sich daher aus diesem Quellenpunkt nicht ergänzen.
Wer die Angabe in einem konkreten Dokument prüfen möchte, kann die dort verwendete Kurzform mit dem Eintrag vergleichen und anschließend die ausgeschriebene Bedeutung danebenhalten. Ergibt der Text selbst eine abweichende Schreibweise, ist für diese Abweichung eine unmittelbar zugehörige Quelle zu prüfen.
Kurz gesagt: m. w. N. wird im geprüften Eintrag als Abkürzung für mit weiteren Nachweisen ausgewiesen. Mehr wird mit dieser Kernantwort nicht behauptet.
Der Eintrag ist als juristisches Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch bezeichnet. Das benennt den in der Quelle angegebenen Rahmen der Auflösung. Eine darüber hinausgehende Regel für andere Texte folgt daraus nicht.

Langform, Schreibweise und Quellenkontext
Die Auflösung und die Schreibweise lassen sich getrennt lesen. Der Eintrag führt die Form m. w. N. und löst sie mit mit weiteren Nachweisen auf. Damit sind Kurzform und Langform als zwei Angaben sichtbar.
Zur Schreibweise gehören im Eintrag die Punkte und die Zwischenräume zwischen den Buchstaben. Wer in einem Text „Mwn“ findet, kann zunächst die dort tatsächlich stehende Zeichenfolge lesen und sie anschließend mit m. w. N. vergleichen. Erst dieser Vergleich betrifft den hier vorliegenden Eintrag.
Der Quellenkontext ist ebenfalls eine eigene Angabe: Der Eintrag steht in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch. Dieser Kontext beschreibt den Eintrag und seine Zuordnung. Er ergänzt die Auflösung, fügt ihr jedoch keine weitere Bedeutung hinzu.
Auch die Aussagegrenze bleibt sichtbar. Aus dem Eintrag folgt die Auflösung mit weiteren Nachweisen; er enthält keine Erklärung zu Art, Anzahl oder Folgen der genannten Nachweise. Eine weitergehende Aussage lässt sich aus diesem Auszug daher nicht ableiten.
Für die Lesart eines konkreten Satzes können drei Angaben nebeneinander stehen: die im Satz geschriebene Form, die Kurzform im Eintrag und die dort angegebene Langform. Stimmen die Kurzform und der Eintrag überein, ist die Auflösung durch diesen Eintrag belegt. Weicht die Schreibweise ab, bleibt zunächst nur festzuhalten, dass sie nicht mit der dort gezeigten Form übereinstimmt.
Der juristische Quellenkontext verbindet sich somit mit einer begrenzten Aussage: Er ordnet den Eintrag einem juristischen Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch zu, während die Langform die Abkürzung auflöst. Er macht keine Aussage darüber, was eine ähnliche Buchstabenfolge in einem anderen Text bedeutet.
Für eine eigene Formulierung lässt sich deshalb zuerst die konkrete Schreibweise festhalten, danach die Langform aus dem Eintrag ergänzen und schließlich prüfen, ob beide Formen übereinstimmen. Eine zusätzliche Erklärung braucht einen eigenen Beleg, der genau diese Erklärung trägt.
Drei eigene Beispiele für die Lesart
Die folgenden erfundenen Sätze zeigen m. w. N. mit der ausgeschriebenen Bedeutung mit weiteren Nachweisen.
- Beispiel im Entwurf: „Hinter der Aussage steht m. w. N., mit weiteren Nachweisen.“
- Beispiel in einer Randnotiz: „Die Randnotiz lautet: mit weiteren Nachweisen (m. w. N.).“
- Beispiel in einer Erläuterung: „Für m. w. N. ist hier mit weiteren Nachweisen ausgeschrieben.“
Die drei Beispiele sind eigenständig formuliert und verwenden die Abkürzung in verschiedenen Textsituationen. Im ersten Satz steht die Kurzform nach einer Aussage. Im zweiten Satz erscheint sie in Klammern nach der ausgeschriebenen Bedeutung. Im dritten Satz wird die Kurzform innerhalb einer Erläuterung genannt. So bleibt in jedem Beispielsatz erkennbar, dass m. w. N. für mit weiteren Nachweisen steht.
Für einen eigenen Satz kann die vorhandene Schreibweise mit m. w. N. und der ausgeschriebenen Bedeutung mit weiteren Nachweisen verglichen werden. Bei einer abweichenden Zeichenfolge lässt sich diese getrennt notieren, ohne dafür eine weitere Bedeutung zu behaupten.
Wichtige Grenzen der Erklärung
Die belegte Auflösung ist mit weiteren Nachweisen. Eine weitere Auflösung oder eine Rechtswirkung wird hier nicht ergänzt. Für Aussagen zu Folgen, Pflichten, Fristen oder Voraussetzungen sind die konkrete Quelle und der vollständige Satz zu prüfen.
Bei einer ähnlichen Abkürzung sind Schreibweise, Langform, Quelle und Satzkontext einzeln abzugleichen. Erst danach lässt sich feststellen, ob sie mit dem hier belegten Eintrag übereinstimmt.
Die Fachquelle nennt m. w. N. mit Punkten und Zwischenräumen. Für eine Form wie Mwn ist deshalb der konkrete Beleg zu prüfen, statt die Übereinstimmung aus der Buchstabenfolge abzuleiten.
Als Nachschlagekontext nennt die Quelle ein juristisches Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch. Für eine Einordnung in andere Texte oder Fachbereiche sind jeweils der dortige Eintrag und der Satzkontext zu prüfen.
Für die Erklärung bleiben damit Langform, belegte Schreibweise und genannter Nachschlagekontext maßgeblich. Wo der Eintrag keine Information enthält, ist der konkrete Eintrag zusammen mit dem Satz zu prüfen.

Kurzcheck für die eigene Verwendung
Mit dem folgenden Kurzcheck lässt sich die Erklärung von m. w. N. geordnet prüfen. Der Check ersetzt keine zusätzliche Behauptung, sondern führt zurück zu Kurzform, Langform, Kontext, Beispielverwendung, Quelle und Satz.
- Kurzform prüfen: Steht im Text die Form m. w. N. oder eine abweichende Schreibweise wie Mwn? Notiere die tatsächlich verwendete Form.
- Langform prüfen: Vergleiche die Auflösung mit „mit weiteren Nachweisen“. Übernimm keine zweite Auflösung, wenn dafür kein direkter Beleg vorliegt.
- Kontext prüfen: Ordne die Erklärung dem belegten juristischen Abkürzungsverzeichnis aus dem Rechtswörterbuch zu. Behaupte keine weitergehende fachliche Einordnung.
- Beispielverwendung prüfen: Lies den vollständigen Satz, in dem die Kurzform steht. Prüfe, ob die vorgeschlagene Langform in diesen Satz eingesetzt werden kann, ohne eine neue Aussage hinzuzufügen.
- Quelle prüfen: Schlage den konkreten Eintrag in der verwendeten Fachquelle nach und gleiche Schreibweise sowie Langform ab.
- Satzkontext prüfen: Trenne die Bedeutung der Abkürzung von möglichen Aussagen über Wirkung, Pflicht, Frist oder Folge. Solche Aussagen dürfen hier nicht ergänzt werden.
Das Ergebnis des Kurzchecks sollte knapp dokumentiert werden: verwendete Kurzform, belegte Langform, Nachschlagekontext, eigener Beispielsatz und geprüfte Quelle. Wenn einer dieser Punkte nicht eindeutig zugeordnet werden kann, ist die passende nächste Handlung die Prüfung des konkreten Eintrags und Satzkontexts.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.rechtswoerterbuch.de (geprüft am 2026-08-15)