Jemanden oder jemandem anrufen?
Jemanden oder jemandem anrufen: der Akkusativ ist die Regel
Im Standarddeutschen steht anrufen mit dem Akkusativ: jemanden anrufen. Der Duden vermerkt daneben eine Dativform als südwestdeutsche und schweizerische Umgangssprache. Mit der Frageprobe wen? lässt sich das Akkusativobjekt erkennen, wenn die angerufene Person im Satz genannt ist.
Die Grundregel zu anrufen
Anrufen steht im Standarddeutschen mit dem Akkusativ, also jemanden anrufen. Danach lässt sich die Grundfrage direkt beantworten: In der Standardsprache steht die angerufene Person im Akkusativ. Der Duden führt daneben eine Dativform an, kennzeichnet sie aber als südwestdeutsche und schweizerische Umgangssprache. Sie ist dort eine regionale Nebenform und nicht als Hochsprache eingeordnet. Für die Unterscheidung ist deshalb wichtig, zwei Ebenen nicht zu vermischen: die Standardrektion des Verbs und eine regional umgangssprachliche Verwendung.
Die Standardform lässt sich an einem Akkusativobjekt erkennen. Gemeint ist die Person oder Sache, auf die sich das Verb unmittelbar bezieht. Die Formulierung jemanden anrufen zeigt dieses Muster deutlich. Die regionale Dativform bezeichnet dagegen nicht den Standardfall des Verbs. Sie kann in der genannten regionalen Umgangssprache vorkommen, ändert aber nicht die Angabe des Duden zum Standarddeutschen.
Wer einen Satz prüft, sollte daher zuerst die standarddeutsche Form ansetzen und dann fragen, ob im konkreten Sprachgebrauch eine regionale Variante gemeint ist. Diese Reihenfolge hält die Aussage eng an der Quellenangabe. Sie vermeidet zugleich die falsche Einordnung, der Dativ sei im Standarddeutschen die gleichwertige Rektion von anrufen. Für die weitere Prüfung helfen die Belege zum Akkusativ und die Frageprobe wen?.
Zum grundsätzlichen Unterschied der Fälle kann der Text Dativ oder Akkusativ ergänzend herangezogen werden. Für die hier behandelte Verbform bleibt die Kernaussage knapp: Standarddeutsch verwendet den Akkusativ; die Dativform ist regional umgangssprachlich gekennzeichnet.

Der Akkusativ in den Duden-Belegen
Die Grammatikangabe des Duden zeigt bei anrufen den Regelfall mit Akkusativobjekt. Als Beispiele nennt der Eintrag einen Bekannten, die Auskunft und die Polizei anrufen. Ebenfalls ausdrücklich aufgeführt ist die Wortfolge jemanden auf dem Handy anrufen. Diese Belege zeigen jeweils dieselbe Rektion: Die angerufene Person oder Stelle steht als Akkusativobjekt beim Verb.
Der Duden nennt außerdem den vollständigen Beispielsatz „Der Wachposten rief ihn an.“ Das Pronomen ihn steht hier als Akkusativform. Der Satz belegt damit die gebeugte Form rief an; die zuvor genannten Wortgruppen stehen mit dem Infinitiv anrufen. Für die Fallprüfung ist entscheidend, dass der Duden anrufen mit einem Akkusativobjekt verbindet.
Auch die Wortfolge jemanden auf dem Handy anrufen gehört ausdrücklich zu den Duden-Belegen. Sie darf deshalb als festes Beispiel für die Standardrektion verwendet werden. Die Beispiele einen Bekannten, die Auskunft und die Polizei anrufen führen dieselbe Struktur in unterschiedlichen Nominalgruppen vor. Der Satz „Der Wachposten rief ihn an.“ ergänzt diese Reihe um ein Pronomen und eine Vergangenheitsform.
Für eine sachliche Zusammenfassung genügt daher die Quellenangabe: Der Duden beschreibt anrufen im Regelfall mit Akkusativobjekt. Die genannten Beispiele sind keine Belege für eine Dativrektion. Wer den zweiten Fall genauer bestimmen möchte, kann zusätzlich den Begriff Akkusativobjekt nachschlagen. Die Duden-Belege selbst liefern bereits die nötige Form für die Standardverwendung.
Die Frageprobe wen?
Grammis führt anrufen im Wörterbuch zur Verbvalenz mit dem Muster Subjekt plus Akkusativobjekt auf, abgekürzt Ksub, Kakk. Das bedeutet für die Prüfung: Zuerst wird das Verb anrufen oder eine gebeugte Form davon erkannt. Danach wird gefragt, ob im Satz ein Akkusativobjekt genannt ist. Die passende Frage lautet wen? Sie richtet sich auf die angerufene Person, sofern diese im Satz ausdrücklich erscheint.
Grammis nennt auch Sätze, in denen das Objekt nicht ausgedrückt ist: „Dein Bruder hat angerufen“ und „Signore Röder hat angerufen, dass er später kommen wird“. In solchen Fällen steht ein reiner Subjektanschluss ohne genanntes Objekt. Die angerufene Person geht aus dem Kontext hervor oder ist für die Aussage unwichtig. Das Fehlen eines sichtbaren Objekts bedeutet daher nicht, dass Grammis eine Dativrektion ausweist.
Die konkrete Anleitung lautet: Suche zuerst die Verbform. Stelle dann die Frage wen? an das Verb. Wenn im Satz eine Antwort auf diese Frage genannt wird, prüfe diese Wortgruppe als Akkusativobjekt. Wenn keine Antwort genannt wird, bleibt das Objekt im Satz unausgedrückt. Beziehe dich dann nur auf den vorhandenen Satz und ergänze keine Person, die dort nicht genannt ist.
Die Frageprobe beschreibt also die Satzanalyse, nicht eine zusätzliche Dativregel. Grammis nennt für anrufen das Muster Ksub, Kakk. Die Prüfung mit wen? macht sichtbar, ob dieses Akkusativobjekt im konkreten Satz erscheint. Für Präpositionalgruppen gelten eigene Muster; sie dürfen nicht mit dem Objekt der angerufenen Person verwechselt werden.
Die regionale Dativform
Der Duden vermerkt neben der Standardrektion eine regionale Variante mit Dativ. Diese Variante ist als südwestdeutsche und schweizerische Umgangssprache gekennzeichnet. Sie gehört damit nicht zur Hochsprache. Die Kennzeichnung beschreibt den Geltungsbereich der Form und verhindert eine falsche Gleichsetzung mit dem standarddeutschen Akkusativ.
| Form | Beispielsatz | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Standard-Akkusativ | jemanden anrufen | Standarddeutsch |
| Regionaler Dativ | Du kannst mir heute Abend noch anrufen. | südwestdeutsche und schweizerische Umgangssprache |
Der Beispielsatz „Du kannst mir heute Abend noch anrufen.“ steht im Duden ausdrücklich als Beispiel für die regionale Dativform. Das Pronomen mir bezeichnet hier die Dativform. Der Duden bewertet diese Form nicht als Hochsprache, sondern ordnet sie der südwestdeutschen und schweizerischen Umgangssprache zu. Die Tabelle stellt deshalb nicht zwei gleichrangige Standardmöglichkeiten nebeneinander. Sie stellt die Standardform und die ausdrücklich regional markierte Nebenform gegenüber.
Für die Einordnung eines Satzes sind somit zwei Fragen zu trennen: Welche Form steht im Satz, und welcher Geltungsbereich ist dafür belegt? Die Standardform lautet jemanden anrufen. Die Dativform ist nur mit der genannten regionalen umgangssprachlichen Kennzeichnung belegt. Aussagen über andere Regionen oder über eine allgemeine Zulässigkeit des Dativs lassen sich aus dieser Angabe nicht ableiten.
Drei Bedeutungen von anrufen
Das DWDS führt für anrufen drei Hauptbedeutungen an. Erstens kann das Verb bedeuten, jemanden durch Rufen auf sich aufmerksam zu machen. In dieser Bedeutung geht es um Rufen und Aufmerksamkeit. Zweitens kann anrufen bedeuten, mit jemandem telefonische Verbindung aufzunehmen, also jemanden anzutelefonieren. Drittens nennt das DWDS eine gehobene Bedeutung: jemanden um etwas bitten oder ersuchen.
Diese drei Bedeutungen gehören zur Beschreibung des Verbs im DWDS. Sie sollten bei der Auslegung eines Satzes getrennt betrachtet werden. Die erste Bedeutung bezieht sich auf Aufmerksamkeit durch Rufen. Die zweite Bedeutung bezieht sich auf eine telefonische Verbindung. Die dritte Bedeutung ist als gehoben gekennzeichnet und beschreibt eine Bitte oder ein Ersuchen. Aus der Bedeutungsangabe folgt keine zusätzliche Aussage über die regionale Dativform; diese wird im DWDS-Beleg hier nicht bewertet.
Für die Telefonbedeutung nennt das DWDS den Beleg „Plötzlich hielt ich es nicht mehr aus und rief Rui an“. Darin steht Rui als angerufene Person beim Verb rief an. Der Satz gehört zum Beleg für die Bedeutung, mit jemandem telefonische Verbindung aufzunehmen. Er zeigt zugleich einen genannten Anschluss an das Verb, ohne dass daraus eine neue Regel über andere Formen abgeleitet werden muss.
Wer die Bedeutung eines konkreten Satzes bestimmen möchte, prüft daher zunächst den Zusammenhang: Geht es um Aufmerksamkeit durch Rufen, um telefonische Verbindung oder um eine gehobene Bitte? Diese drei Möglichkeiten sind im DWDS-Eintrag ausdrücklich unterschieden. Für die Fallfrage bleibt zusätzlich die Rektion aus den Duden- und Grammis-Angaben maßgeblich.

In drei Schritten zur Fallprüfung
Die Prüfung lässt sich in drei klaren Schritten durchführen. Sie bleibt bei den Angaben der Quellen und trennt die Standardrektion von der regionalen Kennzeichnung.
- Frageprobe stellen: Suche die Form von anrufen und stelle die Frage wen? an das Verb. Frage damit nach der angerufenen Person, wenn sie im Satz genannt ist. Die Frageprobe passt zur Angabe von Grammis, dass anrufen mit einem Akkusativobjekt verbunden sein kann.
- Satzbestandteile prüfen: Ermittle, ob eine Antwort auf wen? im Satz ausdrücklich vorkommt. Wenn die Person nicht genannt ist, bleibt das Objekt im Satz unausgedrückt. Grammis nennt dafür unter anderem „Dein Bruder hat angerufen“. Ergänze in diesem Fall keine nicht belegte Person aus eigener Vermutung.
- Regionale Kennzeichnung prüfen: Wenn eine Dativform vorliegt, prüfe, ob genau die vom Duden genannte südwestdeutsche oder schweizerische Umgangssprache gemeint ist. Der Duden führt diese Form regional umgangssprachlich und nicht als Hochsprache.
Am Ende bleibt für die Standardverwendung festzuhalten: Der Akkusativ ist die Standardform bei anrufen. Die Frageprobe wen? hilft dabei, ein genanntes Akkusativobjekt zu erkennen. Ein nicht genanntes Objekt wird nicht automatisch zu einem Dativobjekt. Eine regionale Dativform wird nur dann eingeordnet, wenn der entsprechende regionale und umgangssprachliche Rahmen gemeint ist.
Für weitere Grundbegriffe können Dativobjekt, Verben mit zwei Objekten, Dativ und Akkusativ sowie Verben im Überblick herangezogen werden. Diese Hinweise ändern nichts an der konkreten Prüfung von anrufen.
Quellen und Stand
- Duden: Rechtschreibung, anrufen: www.duden.de (geprüft am 2026-09-14)
- Grammis (IDS Mannheim): Wörterbuch zur Verbvalenz, anrufen: grammis.ids-mannheim.de (geprüft am 2026-09-14)
- DWDS: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, anrufen: www.dwds.de (geprüft am 2026-09-14)