Akkusativobjekt: Definition, Frage und Beispiele
Fachlich geprüft von Benjamin Lohrer, Lektor bei korrektur.de · Stand: 13. Oktober 2026
Die Kontrollfrage, transitive Verben und die Umwandlung ins Passiv
Das Akkusativobjekt ergänzt ein Verb im vierten Fall und wird mit wen oder was erfragt: Ich lese das Buch. Es ist die häufigste Objektart. Zahlreiche deutsche Verben mit dieser Ergänzung heißen transitiv und lassen sich ins persönliche Passiv setzen. Damit ist das Akkusativobjekt nicht nur ein Satzglied, sondern bei solchen Verben auch ein Hinweis auf eine Verbklasse.
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Präpositionen und ihr Fall: Merkzettel
Das Akkusativobjekt, und daneben eine Übersicht: welche Präposition welchen Fall verlangt, Dativ, Akkusativ und Genitiv der Reihe nach, die Wechselpräpositionen mit der Wo-oder-wohin-Probe. Mit Beispielen und den Abweichungen der Umgangssprache.
Akkusativobjekt: die Definition und die Frage
Ein Akkusativobjekt ist ein Satzglied im vierten Fall. Die Kontrollfrage lautet: Wen oder was?
Beantwortet man im Satz „Sie schreibt einen Bericht.“ die Frage „Was schreibt sie?“, ergibt sich die Antwort „einen Bericht“. Hier handelt es sich eindeutig um ein Akkusativobjekt.
Ein Akkusativobjekt bezeichnet häufig, was von der Handlung unmittelbar betroffen ist. Entscheidend sind jedoch der vom Verb verlangte Kasus und seine Rektion. Daher heißt der Kasus auch Wenfall; die Ergänzung wird gelegentlich direktes Objekt genannt.
Transitive Verben und ihr Passiv
Zahlreiche Verben mit dieser Ergänzung heißen transitiv. Im Vorgangspassiv wird das Akkusativobjekt bei transitiven Verben zum Subjekt: Der Bericht wird geschrieben.
Bei der Umwandlung wird die Ergänzung zum Nominativsubjekt. Das ursprüngliche Subjekt entfällt entweder vollständig oder wird mit einer von-Konstruktion angeschlossen: Der Bericht wird von ihr geschrieben.
Verben, die ohne diese Ergänzung verwendet werden, gelten als intransitiv. Manche bilden ein unpersönliches Passiv: Dem Kollegen wird geholfen. Die Form „er wird geholfen“ ist hingegen nicht möglich.
Man kann die Passivprüfung zusätzlich nutzen, doch sie entscheidet nicht allein darüber: Nicht jedes Verb mit Akkusativobjekt bildet ein Vorgangspassiv. Maßgeblich ist, ob das Verb diese Ergänzung im Akkusativ verlangt.

Die Stellung im Satz
In einem Hauptsatz steht die Ergänzung häufig nach dem Verb: Ich lese das Buch. Am Satzanfang kann auch ein anderes Satzglied stehen: Heute lese ich das Buch.
Koexistieren Dativ- und Akkusativobjekt, bestimmt die grammatikalische Gestalt die Standard-Reihenfolge: Bei Nomina dominiert meist Dativ vor Akkusativ, bei Pronomen hingegen meist Akkusativ vor Dativ: Ich gebe dem Kollegen das Buch, doch ich gebe es ihm.
Zur Hervorhebung kann die Ergänzung an den Satzanfang rücken: Das Buch habe ich gelesen. Diese Umstellung ist grammatisch möglich und betont das Vorangestellte.
Verben mit fester Präposition
Zahlreiche Verben verbinden sich mit einer festen Präposition und einem Präpositionalobjekt, zum Beispiel sich beziehen auf, hinweisen auf, warten auf, denken an oder sich erinnern an. In den genannten Fällen steht das Präpositionalobjekt im vierten Fall.
Diese Verbindungen heißen Präpositionalobjekte. Sie lassen sich nicht mit wen oder was erfragen, sondern nur mit der Präposition: worauf beziehst du dich?
Die Präposition ist vom Verb festgelegt und lässt sich daher nicht willkürlich austauschen. Konstruktionen wie warten auf oder denken an verlangen den vierten Fall. Das gilt auch für sich über etwas freuen und sich auf etwas freuen. Der Bedeutungsunterschied: Sich über etwas zu freuen bezeichnet Freude über bereits Eingetretenes oder Gegenwärtiges, sich auf etwas zu freuen richtet sich auf Erwartetes.
Häufige Fehler und Zweifelsfälle
Den gegen dem: Für maskuline Singular-Nomina mit bestimmtem Artikel lauten die Formen im Vierten „den“, im Dritten „dem“. Man erblickt den Kollegen, hilft aber dem Kollegen.
Die n-Deklination: Bei schwachen maskulinen Nomina steht außerhalb des Nominativs Singular meist die Endung -n oder -en: Ich sehe den Studenten, den Experten und den Herrn.
Nach sein und werden kann ein Prädikativ im ersten Fall stehen; es ist kein Objekt: Er ist ein guter Redner.
Zeit- und Maßangaben können im vierten Fall stehen, sind aber meist adverbiale Angaben, keine Objekte: Er arbeitete den ganzen Tag. Sie werden etwa mit „wie lange?“ oder „wie schwer?“ erfragt.
Verben mit zwei Ergänzungen im vierten Fall kommen vor, etwa bei lehren, nennen und kosten: Das kostet ihn den Ruf. Die Einordnung kann je nach Verb und Grammatikbeschreibung variieren.

Der vierte Fall in wissenschaftlichen Arbeiten
Im Vorgangspassiv wird das Akkusativobjekt zum Subjekt: Die Daten wurden erhoben ist die Passivform von Man erhob die Daten. Passiv wird in Fach- und Wissenschaftssprache häufig verwendet.
Das Passiv kann die handelnde Person unerwähnt lassen. Ob sie im Methodenteil genannt werden sollte und ob Aktiv oder Passiv besser passt, hängt von Ziel und Vorgaben des Textes ab.
Auch die n-Deklination erfordert besondere Aufmerksamkeit. Bei den Nomen Proband, Experte und Patient steht im Akkusativ regelmäßig ein n.
Des Weiteren verdienen Verben mit Präposition Aufmerksamkeit. Wendungen wie sich beziehen auf, hinweisen auf oder verweisen auf fordern den vierten Fall; die Verwendung des Dativs zählt hierbei zu verbreiteten Fehlern.
Fazit: Akkusativobjekt auf einen Blick
Das Akkusativobjekt ist eine Ergänzung im vierten Fall, erkennbar an den Fragewörtern wen oder was. Ob ein Verb ein Akkusativobjekt verlangt, zeigt sein jeweiliger Gebrauch.
Solche Verben heißen meist transitiv. Ist ein Vorgangspassiv möglich, übernimmt das frühere Akkusativobjekt die Rolle des Subjekts.
Zum Thema „Akkusativobjekt: Definition, Frage und Beispiele“ gilt: Ein Akkusativobjekt wird mit „wen oder was“ erfragt; entscheidend ist der vom Verb verlangte Kasus.
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Stand: 13. Oktober 2026korrektur.de. (2026, 13. Oktober). Akkusativobjekt: Definition, Kontrollfrage & Beispiele. korrektur.de. https://korrektur.de/akkusativobjekt
„Akkusativobjekt: Definition, Kontrollfrage & Beispiele.“ korrektur.de, 13. Okt. 2026, korrektur.de/akkusativobjekt. Zugriff 31. Okt. 2026.
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