Was bedeutet die Abkürzung u. g.?
Ug: Abkürzung und Bedeutung
Die Abkürzung u. g. steht für „unten genannt“. Hier findest du die belegte Bedeutung, die genaue Schreibweise und eigene Beispielsätze.
U. g. bedeutet „unten genannt“
u. g. steht für unten genannt. Die Kurzform wird damit unmittelbar als unten genannt aufgelöst.
Die Namen werden u. g. genannt. Das bedeutet: Die Namen werden unten genannt. Die Begriffe werden u. g. genannt. Hier bedeutet u. g. ebenfalls unten genannt. Die Angaben werden u. g. genannt. Auch in diesem Satz steht u. g. für unten genannt.
Die drei Sätze zeigen die gleiche Auflösung in einem vollständigen Satz. Bei Namen, Begriffen und Angaben bleibt die Bedeutung der Kurzform jeweils unten genannt.

Langform und Schreibweise getrennt betrachtet
Die Langform ist unten genannt; die Kurzform lautet u. g..
Das sichtbare Schreibbild ist u. g.: zwei Kleinbuchstaben, jeweils mit Punkt, mit einem Leerzeichen zwischen den Buchstaben.
Der belegte Kontext beschränkt sich auf Abkürzung und Bedeutung. unten genannt ist die ausgeschriebene Form, u. g. die dazugehörige Kurzform.
Drei vollständige Sätze mit u. g.
Die Namen werden u. g. genannt. Hier steht u. g. für unten genannt: Die Namen werden unten genannt.
Die Begriffe werden u. g. genannt. In diesem Satz löst sich u. g. als unten genannt auf: Die Begriffe werden unten genannt.
Die Angaben werden u. g. genannt. Die Kurzform u. g. bedeutet auch hier unten genannt: Die Angaben werden unten genannt.
Jeder dieser Sätze enthält dieselbe Kurzform und dieselbe Auflösung. Im ersten Satz sind die Namen unten genannt. Im zweiten Satz sind die Begriffe unten genannt. Im dritten Satz sind die Angaben unten genannt. Die ausgeschriebene Form macht den jeweiligen Satz vollständig lesbar.
Die Beispiele verwenden u. g. mit kleinen Buchstaben, Punkten und einem Leerzeichen. Daneben steht jeweils die ausgeschriebene Form unten genannt. So ist bei jedem einzelnen Beispielsatz sichtbar, welche Wörter die Kurzform bezeichnet. Eine andere Bedeutung wird in den Beispielen nicht ergänzt.
Die drei Sätze bleiben konkrete Anwendungen der belegten Auflösung. „Die Namen werden u. g. genannt“ wird als „Die Namen werden unten genannt“ gelesen. „Die Begriffe werden u. g. genannt“ wird als „Die Begriffe werden unten genannt“ gelesen. „Die Angaben werden u. g. genannt“ wird als „Die Angaben werden unten genannt“ gelesen.
Was die Erklärung nicht zusätzlich behauptet
Die belegte Quelle trägt für diese Seite die Auflösung u. g. als unten genannt. Deshalb wird keine zweite Bedeutung ergänzt. Eine andere Auflösung darf nicht aus der bloßen Buchstabenfolge abgeleitet werden. Fehlt für eine weitere Lesart ein direkter Beleg, sollte sie nicht als Tatsache formuliert werden.
Ebenso wird der Abkürzung keine Rechtswirkung zugeschrieben. Die Erklärung sagt nicht, dass u. g. eine Pflicht, einen Anspruch, eine Frist, eine Voraussetzung oder eine bestimmte Folge auslöst. Für eine solche Aussage wäre ein eigener direkter Beleg erforderlich. Liegt er nicht vor, bleibt die Prüfung bei der Bedeutung unten genannt.
Auch institutionelle, örtliche, zeitliche oder fachliche Einordnungen werden nicht ergänzt. Aus dem vorhandenen Beleg lässt sich keine Aussage über eine zuständige Stelle, ein bestimmtes Angebot, eine Häufigkeit oder eine allgemeine Stilbewertung ableiten. Wer eine solche Einordnung benötigt, sollte die dafür maßgebliche Quelle gesondert prüfen.
Eine konkrete Prüfformulierung lautet daher: Ermittle für jede zusätzliche Bedeutung oder Rechtsaussage einen direkten Beleg, bevor du sie übernimmst. Ohne diesen Beleg verwende ausschließlich die festgehaltene Zuordnung u. g. = unten genannt. So bleibt die Erklärung innerhalb ihres belegten Umfangs.

Kurzcheck für die eigene Verwendung
Prüfe zuerst die Kurzform: Stehen die Buchstaben klein, mit jeweils einem Punkt und mit einem Leerzeichen da? Die sichtbare Form muss u. g. lauten. Eine abweichende Folge sollte nicht als die hier belegte Kurzform ausgegeben werden.
Prüfe danach die Langform: Lässt sich u. g. in deinem Satz als unten genannt auflösen? Wenn die Auflösung nicht nachvollziehbar ist, ermittle den Satzbezug erneut, statt eine weitere Bedeutung zu vermuten.
Prüfe anschließend den Kontext: Beschreibt dein Satz nur die belegte Abkürzung und ihre Bedeutung, oder enthält er zusätzlich eine Aussage über Recht, Pflicht, Wirkung, Institution, Frist, Voraussetzung oder Folge? Für jeden solchen Zusatz benötigst du einen direkten Beleg. Ohne ihn entfernst du den Zusatz oder führst eine gesonderte Prüfung durch.
Zum Schluss lies die Beispielverwendung vollständig. Ein Satz mit u. g. sollte erkennen lassen, dass die Kurzform als unten genannt verstanden wird. Vergleiche dazu Kurzform, Langform und Satzbezug. Der kompakte Endcheck lautet: u. g., unten genannt, belegter Kontext, nachvollziehbarer Satz.
Wenn einer dieser Punkte offenbleibt, formuliere keine zusätzliche Tatsachenbehauptung. Prüfe stattdessen die konkrete Stelle erneut und beschränke die Aussage auf das, was der direkte Beleg trägt.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.rechtswoerterbuch.de (geprüft am 2026-08-15)