Was bedeutet die Abkürzung UWG?
Uwg: Abkürzung und Bedeutung
UWG ist die Abkürzung für Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Bezeichnung wird im juristischen Abkürzungsverzeichnis des Rechtswörterbuchs so aufgelöst.
UWG kurz erklärt: Abkürzung und Bedeutung
UWG ist die Abkürzung für Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der vorliegende Eintrag nennt UWG als Kurzbezeichnung und verbindet sie mit dieser ausgeschriebenen Bedeutung. Damit beantwortet er, wofür die Buchstaben UWG stehen.
Der Eintrag erscheint in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis des Rechtswörterbuchs. In diesem Nachschlagekontext wird UWG der Bezeichnung Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zugeordnet. Die direkte Antwort bleibt deshalb bei dieser Zuordnung: UWG bedeutet Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Für weitere Aussagen bietet der Eintrag keine Grundlage. Prüfe bei einem Satz über UWG, ob er sich auf die Verbindung zwischen der Abkürzung und der ausgeschriebenen Bezeichnung beschränkt. Enthält der Satz darüber hinausgehende Angaben, gleiche diese Angaben mit einer dafür passenden Quelle ab.
Als kurze Zuordnung lässt sich festhalten: UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Prüfe dabei sowohl die verwendete Abkürzung UWG als auch die zugehörige ausgeschriebene Bezeichnung.

Langform, Schreibweise und belegter Kontext
Die ausgeschriebene Bezeichnung lautet Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; die Abkürzung dazu ist UWG. Der Eintrag stellt beide Angaben nebeneinander. So bleibt erkennbar, welche Bedeutung der Kurzform im Quellenmaterial zugewiesen wird.
Der Kontext ist ein juristisches Abkürzungsverzeichnis aus dem Rechtswörterbuch. Dort wird UWG als Abkürzung aufgeführt und der ausgeschriebenen Bezeichnung zugeordnet. Diese Einordnung beschreibt den Nachschlagekontext des Eintrags.
Damit verbindet die Aussage zwei Punkte: UWG wird als Abkürzung genannt, und der Eintrag löst sie mit Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf. Prüfe bei der Wiedergabe, ob beide Teile zusammen genannt sind und keine weitere Bedeutung ergänzt wird.
Die Form bleibt dabei unterscheidbar: UWG steht für die Abkürzung, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb für die ausgeschriebene Bezeichnung. Prüfe einen eigenen Satz darauf, ob er genau diese Zuordnung wiedergibt. Ergänzende Angaben sollten nur aufgenommen werden, wenn sie durch eine passende Quelle getragen sind.
Für die konkrete Verwendung genügt daher ein Abgleich von Kurzform und ausgeschriebener Bezeichnung. Der Abgleich endet bei der im Eintrag genannten Zuordnung.
Drei eigenständige Beispiele für die Verwendung
Die folgenden Beispiele sind kurze, neu formulierte Beispielsätze. Sie machen die Verbindung von Kurzform, Langform und Satzkontext sichtbar und fügen keine weitere Bedeutung hinzu.
In meiner Notiz steht: „UWG bedeutet Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.“
Für das Glossar formuliere ich: „Die Abkürzung UWG wird im juristischen Abkürzungsverzeichnis mit der Langform Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erklärt.“
Beim Lesen eines Fachtexts halte ich fest: „Die Kurzform UWG verweist hier auf die Bezeichnung Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.“
Das erste Beispiel verbindet die Kurzform unmittelbar mit der Langform. Das zweite Beispiel nennt den belegten Nachschlagekontext. Das dritte Beispiel zeigt den Bezug der Kurzform zur Langform im Satz.
Prüfe bei einem eigenen Beispiel die Schreibweise UWG, die ausgeschriebene Langform und den konkreten Satzkontext. Ergänze keine Angaben zu Rechtswirkung, Voraussetzungen, Fristen, Zuständigkeiten oder anderen Inhalten, die im Quellenmaterial nicht belegt sind.
Abgrenzung: Was aus der Quelle nicht folgt
Die belegte Auflösung ist auf eine Langform bezogen: UWG steht für Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine zweite Auflösung oder eine zusätzliche Rechtswirkung wird aus dem vorliegenden Quellenmaterial nicht abgeleitet.
Prüfe bei einem anderen Text den konkreten Satzkontext und eine dazu passende Quelle, bevor du eine Bedeutung übernimmst.
Ähnliche Begriffe sind nicht allein wegen einer sprachlichen Nähe zur Langform gleichzusetzen. Prüfe für eine Gleichsetzung einen direkten Beleg. Im vorliegenden Material ist die belegte Aussage auf die Auflösung der Abkürzung und den juristischen Nachschlagekontext begrenzt.
Das Quellenmaterial enthält keine Aussagen über Personen, Stellen, Verfahren, Pflichten, Rechte, Verbote, Fristen, Voraussetzungen, Folgen oder die praktische Anwendung der Langform.
Die Quelle belegt die Bedeutung und die Einordnung als juristische Abkürzung. Prüfe für jede weitergehende Aussage einen eigenen, direkt passenden Beleg.

Kurzcheck für die eigene Verwendung
Vor der Übernahme von UWG lässt sich die passende Verwendung mit einem kurzen Prüfgang kontrollieren. Prüfe zuerst die Kurzform: Stehen die drei Großbuchstaben als UWG im Text? Prüfe danach die Langform: Ist damit Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gemeint?
Kurzform prüfen: Ist UWG geschrieben?
Langform prüfen: Ist Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausgeschrieben?
Kontext prüfen: Prüfe den konkreten Satz und die zugehörige Quelle.
Beispielverwendung prüfen: Prüfe, ob der Satz die Kurzform mit der Langform verbindet.
Quelle prüfen: Prüfe, ob die Quelle die verwendete Erklärung trägt.
Satzkontext prüfen: Prüfe, ob UWG im konkreten Satz diese Bedeutung hat.
Der Kurzcheck betrifft nur die belegte Auflösung, die Schreibweise und den Nachschlagekontext. Prüfe für jede weitergehende Aussage einen direkten Beleg.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.rechtswoerterbuch.de (geprüft am 2026-08-15)