Was bedeutet „resp.“ bei respektive?

Respektive: Abkürzung und Bedeutung

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Abkürzungen

„Resp.“ ist die Abkürzung für „respektive“. Die angegebene Bedeutung lautet „beziehungsweise“.

„Resp.“: Abkürzung und direkte Bedeutung

Die gesuchte Abkürzung lautet resp.; die ausgeschriebene Form ist respektive. Der vorliegende Auszug nennt für „respektive“ die Wiedergabe „beziehungsweise“. Damit sind Kurzform, Langform und die genannte Bedeutungsentsprechung getrennt festgehalten.

Bei einer Fundstelle mit „resp.“ kannst du den vollständigen Satz lesen, die Kurzform durch „respektive“ ersetzen und anschließend mit der im Auszug genannten Wiedergabe „beziehungsweise“ abgleichen. So prüfst du die drei belegten Angaben, ohne weitere Bedeutungen hinzuzufügen.

Die direkte Antwort lautet: „resp.“ ist die Abkürzung von „respektive“; dafür nennt der Auszug „beziehungsweise“ als Bedeutung.

Respektive: Abkürzung und Bedeutung mit Checkliste für Unterlagen und nächste Schritte

Langform, Schreibweise und Verwendungskontext

Die Langform wird respektive geschrieben, die Kurzform lautet resp. Bei der Abkürzungsfrage lassen sich beide Angaben getrennt festhalten: „respektive“ bezeichnet die ausgeschriebene Form, „resp.“ die Abkürzung.

Der Auszug bezeichnet seine Einordnung als juristisches Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch. Diese Einordnung steht neben der Bedeutungsangabe. Für „respektive“ nennt der Auszug „beziehungsweise“.

Zum Abgleich einer Fundstelle kannst du zuerst „resp.“ als Kurzform erkennen, dann „respektive“ einsetzen und danach die genannte Wiedergabe „beziehungsweise“ vergleichen. Damit verbindet die Erklärung Schriftbild, Langform, Bedeutungsangabe und den im Auszug genannten Verzeichniskontext, ohne eine Aussage über weitere Verwendungen zu treffen.

Getrennt sichtbar bleiben somit vier Angaben: „resp.“ als Schriftbild, „respektive“ als Langform, „beziehungsweise“ als genannte Wiedergabe sowie der Verzeichniskontext des Auszugs.

Drei kurze Beispiele mit „resp.“

Die folgenden Sätze sind eigenständige, neutrale Beispiele. Sie dienen dazu, die Kurzform in unterschiedlichen Satzkontexten zu betrachten. Sie sind keine übernommenen Quellenbeispiele und begründen keine zusätzliche Gebrauchsregel.

  1. Beispiel im organisatorischen Satz: „Bitte senden Sie die Unterlagen an Frau Keller resp. Herrn Wagner.“ Prüfe hier zuerst das Schriftbild „resp.“. Löse es anschließend mit „respektive“ auf und vergleiche die Aussage mit der angegebenen Wiedergabe „beziehungsweise“.
  2. Beispiel in einer sachlichen Notiz: „Die Rückmeldung kommt vom Sekretariat resp. von der Redaktion.“ Auch hier bleibt die erste Aufgabe die Identifikation der Kurzform. Danach wird geprüft, ob die Langform „respektive“ und die belegte Bedeutungsangabe „beziehungsweise“ zum vollständigen Satz passen.
  3. Beispiel in einer Arbeitsanweisung: „Markiere das Aktenzeichen resp. die Vorgangsnummer im Formular.“ Dieser Satz zeigt eine weitere neutrale Umgebung. Er liefert keine neue Auflösung und keine zusätzliche Bedeutung. Er erlaubt nur die konkrete Prüfung der Kurzform im Satz.

Bei jedem Beispiel kannst du denselben kleinen Ablauf verwenden: Lies „resp.“, schreibe testweise „respektive“ aus, ordne die Langform der angegebenen Bedeutung „beziehungsweise“ zu und lies den Satz erneut. Wenn du dabei eine andere Auflösung einsetzen möchtest, solltest du diese nicht aus dem Beispiel ableiten. Prüfe stattdessen, ob dafür ein eigener direkter Beleg vorliegt.

Die Beispiele zeigen damit die geforderte Verbindung von Kurzform, Langform, Kontext und Satzverwendung. Sie behaupten nicht, dass jede ähnliche Formulierung dieselbe Wirkung hat. Sie zeigen lediglich, wie die belegten Angaben an konkreten, selbst formulierten Sätzen überprüft werden können.

Was diese Erklärung nicht zusätzlich behauptet

Die vorliegende Erklärung trägt eine bestimmte Auflösung: „resp.“ wird als Abkürzung für „respektive“ angegeben. Als Bedeutungsangabe wird „beziehungsweise“ genannt. Eine zweite Auflösung darf daraus nicht ergänzt werden. Ebenso darf aus der bloßen Nennung der Abkürzung keine besondere Rechtswirkung, keine Pflicht und keine sonstige Folge abgeleitet werden.

Auch ähnliche Begriffe dürfen nicht pauschal gleichgesetzt werden. Dass die Quelle „respektive“ mit „beziehungsweise“ wiedergibt, trägt diese konkrete Bedeutungsbeziehung. Daraus folgt keine Aussage über jedes ähnlich aussehende Wort und keine allgemeine Aussage über jede Abkürzung. Wenn ein anderer Ausdruck geprüft werden soll, brauchst du dafür eine eigene Belegprüfung.

Der genannte Verzeichniskontext ist ebenfalls abzugrenzen. Der Quellenbeleg führt die Angabe in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch. Daraus darfst du keine weitergehende Aussage über Rechtswirkung, Zuständigkeit oder verbindliche Verwendung ableiten. Der Kontext beschreibt die Einordnung des Belegs. Er erweitert nicht automatisch die Bedeutung der Abkürzung.

Bei einer unsicheren Lesart ist deshalb eine konkrete Prüfung sinnvoll: Vergleiche die gefundene Kurzform mit der belegten Auflösung „respektive“, prüfe die angegebene Wiedergabe „beziehungsweise“ und lies den ganzen Satz. Bleibt die Lesart unklar, suche einen direkten Beleg für genau diesen Satzkontext. Ergänze keine Vermutung und ersetze die belegte Erklärung nicht durch eine unbelegte zweite Bedeutung.

Ungeeignete und belastbare Vorgehensweise bei Respektive: Abkürzung und Bedeutung

Kurzcheck für die eigene Textprüfung

Mit dem folgenden Kurzcheck lässt sich die Erklärung an einem eigenen Satz prüfen. Er ist als konkrete Arbeitsanweisung formuliert und enthält keine zusätzliche Sprachregel.

  • Kurzform prüfen: Steht im Satz tatsächlich „resp.“? Wenn nein, prüfst du nicht die hier behandelte Kurzform.
  • Langform prüfen: Lässt sich „resp.“ in deiner Lesart zu „respektive“ ausschreiben?
  • Bedeutung prüfen: Passt die im Beleg genannte Wiedergabe „beziehungsweise“ zu der Lesart, die du für den Satz verwendest?
  • Kontext prüfen: Ist dir bewusst, dass der vorliegende Beleg die Angabe in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch führt?
  • Beispielverwendung prüfen: Kannst du einen eigenen kurzen Satz mit „resp.“ bilden und darin Kurzform, Langform und Bedeutungsangabe getrennt kontrollieren?
  • Quelle prüfen: Vergleiche die konkrete Auflösung und Bedeutung mit der angegebenen Fachquelle.
  • Satzkontext prüfen: Lies den vollständigen eigenen Satz, statt die Kurzform isoliert zu beurteilen.

Der wichtigste Abschluss des Checks lautet: Behaupte nur, was der direkte Beleg trägt. Für diese Seite sind das „resp.“ als Abkürzung, „respektive“ als Langform, „beziehungsweise“ als angegebene Bedeutung und der genannte Verzeichniskontext. Eine weitere Auflösung, eine Rechtswirkung oder eine allgemeine Verwendungsregel bleibt ungeprüft, solange dafür kein direkter Beleg vorliegt.

Passende nächste Schritte

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Respektive: Abkürzung und Bedeutung

Wofür steht „resp.“?

„Resp.“ steht für „respektive“.

Was bedeutet „respektive“ in der vorliegenden Erklärung?

Die angegebene Bedeutungswiedergabe lautet „beziehungsweise“.

Wie wird die Langform geschrieben?

Die Langform wird „respektive“ geschrieben.

In welchem Kontext ist die Angabe belegt?

Die Fachquelle führt sie in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch.

Wie prüfe ich „resp.“ in einem eigenen Satz?

Prüfe Kurzform, Langform, die Wiedergabe „beziehungsweise“, den belegten Kontext, die Fachquelle und den vollständigen Satz.

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