Wie ordnest du deine Veröffentlichungen als Liste?
Publikationsliste aufbauen: So gehst du vor
Eine Publikationsliste sollte gegliedert, nummeriert und einheitlich geschrieben sein, doch die Vorgaben unterscheiden sich je Stelle. Hier erfährst du, was hineingehört, wie du die Liste gliederst und nummerierst, wie du Einträge mit DOI schreibst und wie du die Liste im DFG-Antrag einsetzt.
Was in die Liste gehört
Bei der DFG zählt eine Publikationsliste nicht nur gedruckte Aufsätze. Die Hinweise zu Publikationsverzeichnissen (Vordruck 1.91, Stand 03/25) nennen als Publikationen unter anderem Monografien, Zeitschriftenartikel, Preprints, Beiträge in Sammelbänden und Konferenzbänden, Datensätze, Software, Podcasts und Blogbeiträge. Du kannst also auch Material aufnehmen, das in anderer Form öffentlich gemacht wurde, sofern es in dieser Aufzählung vorkommt.
Nicht öffentlich zugängliche Arbeiten zählen bei der DFG nicht als Publikation. Die Ausnahme betrifft angenommene Arbeiten: Dafür legst du das Manuskript und die Annahmebestätigung bei. Prüfe deshalb bei einem eingereichten Text zuerst, ob er angenommen ist, bevor du ihn aufnimmst.
Die Medizinische Fakultät der Universität Zürich setzt im Merkblatt zu Publikationen bei Habilitationsanträgen engere Grenzen. Eingereichte oder in Vorbereitung befindliche Arbeiten darf die Liste dort nicht enthalten, angenommene Arbeiten mit Annahmeschreiben dagegen schon. Daten gehören bei der DFG dazu, weil Datensätze dort als Publikationen gelten. Wer Forschungsdaten aufnimmt, führt sie wie eine andere Quelle auf, und die Seite Datensatz zitieren erklärt dir dafür den Ablauf.

Gliederung und Reihenfolge
Das DFG-Verzeichnis gliederst du in zwei Teile, und beide Teile nummerierst du getrennt. Teil A (obligatorisch) umfasst Fachaufsätze aus Peer-Review-Zeitschriften, Konferenzbeiträge mit Peer Review, Sammelbandsbeiträge sowie Bücher, höchstens zehn Einträge. Teil B (optional) führt jede weitere Form öffentlich gemachter Ergebnisse auf, ebenfalls höchstens zehn. Begutachtete Arbeiten stehen vorn, weil die DFG sie in Teil A führt, und die Seite zur Begutachtung im Peer-Review erklärt dir das Verfahren dahinter.
| Teil | Inhalt | Quelle der Regel |
|---|---|---|
| A | Fachaufsätze aus Peer-Review-Zeitschriften, Konferenzbeiträge mit Peer Review, Sammelbandsbeiträge und Bücher; höchstens zehn | DFG-Hinweise zu Publikationsverzeichnissen (Vordruck 1.91) |
| B | weitere öffentlich gemachte Ergebnisse; höchstens zehn | DFG-Hinweise zu Publikationsverzeichnissen (Vordruck 1.91) |
| Zürich-Merkblatt | Kategorien wie Originalarbeiten, Übersichtsarbeiten, Case Reports, Buchbeiträge und Monografien | Merkblatt Publikationen der Medizinischen Fakultät Zürich |
Die Medizinische Fakultät Zürich verwendet im Merkblatt andere Kategorien: Originalarbeiten mit Peer Review, Übersichtsarbeiten, Case Reports, Buchbeiträge, Monografien sowie Arbeiten in Sonderheften, dazu Letters, Comments, Editorials und Errata. Die Universitätsbibliothek Augsburg beschreibt für ihr Publikationslisten-Plugin eine Wahl zwischen chronologischer Sortierung und einer Sortierung nach Dokumenttyp. Daraus folgt nicht, dass eine dieser Vorgaben für deine Liste gilt, denn die Augsburger Seite beschreibt eine Software und keine Pflicht.
Die drei genannten Stellen ordnen unterschiedlich: Die DFG unterscheidet zwei nummerierte Teile, Zürich gliedert nach Dokumenttyp-Kategorien, und Augsburg bietet zwei Sortierungen an. Übernimm deshalb die Gliederung der Stelle, für die du die Liste erstellst, und kläre offene Punkte mit deiner betreuenden Person oder dem Leitfaden deines Fachbereichs.
Einträge formatieren
Die DFG verlangt den vollständigen Titel einer Publikation. Zusätzlich bevorzugt sie einen persistenten Identifikator wie die DOI. Ein gekürzter Titel passt deshalb nicht zu dieser Vorgabe, und wer den Titel kürzt, verändert genau die Angabe, die die DFG verlangt.
Beim Zitationsstil hast du Wahlfreiheit, weil die Universitätsbibliothek Augsburg mehrere Zitationsstile anbietet und keinen vorgeschriebenen nennt. Für Aufsätze gilt ein fester Aufbau, sobald du einen Stil festgelegt hast, und die Seite Zeitschriftenartikel nach APA zitieren zeigt dir das Muster für APA. So gehst du vor:
- Stil festlegen und die Entscheidung notieren.
- Einträge einheitlich schreiben, also Titel und Angaben in derselben Reihenfolge führen.
- DOI ergänzen, sobald eine vorliegt.
- Status klären: erschienen, angenommen oder eingereicht. Bei einer eingereichten Arbeit prüfst du die Vorgabe der Stelle, denn Zürich lässt sie bei Habilitationsanträgen nicht zu.
- Liste nummerieren, getrennt nach den Teilen der Stelle.
Tagungsbeiträge brauchen eigene Angaben, und für Tagungen hilft dir die Seite Konferenzbeitrag richtig zitieren, sobald du Tagungsname, Ort und Jahr festhältst. Ein erfundenes Beispiel: Ein Konferenzbeitrag trägt im Eintrag den Tagungsnamen, den Ort und das Jahr. Die Einträge sollen einheitlich aussehen, damit du beim Durchsehen nicht zwischen Formaten wechseln musst.

Liste im Antrag einsetzen
Bei der DFG gehören zu einem Antrag zwei Verzeichnisse: eines zum Lebenslauf und ein projektbezogenes Literaturverzeichnis. Diese Vorgabe steht in den Hinweisen zu Publikationsverzeichnissen (Vordruck 1.91, Stand 03/25). Kennzahlen wie der Impact-Faktor einer Zeitschrift oder der h-Index einer Person musst du nicht eintragen, denn die DFG verlangt sie nicht und zieht sie bei der Begutachtung nicht heran. Die Liste ist ein Teil des Lebenslaufs, und den Lebenslauf als Ganzes behandelt die Seite zum akademischen Lebenslauf.
Bei einem DFG-Antrag gliederst du das Verzeichnis in zwei Teile, und jeden Teil nummerierst du für sich durch. Teil A umfasst Fachaufsätze aus Peer-Review-Zeitschriften, Konferenzbeiträge mit Peer Review, Sammelbandsbeiträge und Bücher. Hier darfst du höchstens zehn Einträge aufführen. Teil B nimmt jede weitere Form öffentlich gemachter Ergebnisse auf, zum Beispiel Datensätze oder Software, und umfasst ebenfalls höchstens zehn Einträge. Teil A ist Pflicht, Teil B ist optional.
Für jeden Eintrag nennst du den vollständigen Titel und, falls vorhanden, bevorzugt einen persistenten Identifikator wie die DOI. Eine Arbeit, die nicht öffentlich zugänglich ist, zählt nicht als Publikation. Ausnahme ist eine Arbeit, die zur Veröffentlichung angenommen wurde; dann legst du Manuskript und Annahmebestätigung bei. Eingereichte Arbeiten gehören deshalb nur dann in die Liste, wenn sie öffentlich zugänglich oder angenommen sind.
Aktualisiere die Liste vor jeder Bewerbung oder jedem Antrag und gib den Stand an, also das Datum, zu dem du die Einträge zuletzt geprüft hast. Notiere dir außerdem, aus welcher Quelle du jede Angabe übernommen hast, damit du Titel, Jahr und Kennung später schnell kontrollieren kannst. So vermeidest du Fehler, die bei einer Begutachtung auffallen würden.
Die Zehnergrenze gilt für DFG-Anträge. Für andere Zwecke lies vorher die Vorgabe der jeweiligen Stelle, bevor du die Liste übernimmst. Die Medizinische Fakultät der Universität Zürich etwa ordnet die Publikationen in Kategorien wie Originalarbeiten, Übersichtsarbeiten, Buchbeiträge und Letters, und sie nimmt bei Habilitationsanträgen nur angenommene Arbeiten mit Annahmeschreiben auf. Die Universitätsbibliothek Augsburg beschreibt dagegen ein Plugin, das Listen nach Person, Lehrstuhl oder Projekt erzeugt, chronologisch oder nach Dokumenttyp sortiert und mit verschiedenen Zitationsstilen ausgibt. Eine feste Sortierung oder einen bestimmten Zitierstil schreibt das Plugin nicht vor, denn es bietet Wahlmöglichkeiten.
Erfundenes Beispiel: Eine Postdoktorandin hat zwölf Aufsätze in Peer-Review-Zeitschriften. Für den DFG-Antrag führt sie in Teil A höchstens zehn davon auf und klärt mit ihrer betreuenden Person, was mit den übrigen geschieht. Was für andere Stellen gilt, ermittelst du aus deren offiziellen Unterlagen. Offene Punkte klärst du mit der betreuenden Person, dem Prüfungsamt oder dem Leitfaden des Fachbereichs.
Quellen und Stand
- DFG: Vordruck 1.91, Hinweise zu Publikationsverzeichnissen: www.dfg.de (geprüft am 2026-10-06)
- Uni Zürich, Medizinische Fakultät: Merkblatt Publikationen: www.med.uzh.ch (geprüft am 2026-10-06)
- Uni Augsburg Bibliothek: Publikationslisten-Plugin: www.uni-augsburg.de (geprüft am 2026-10-06)