Was bedeutet „ausweislich“? Erklärung mit Beispielen

Präposition ausweislich Bedeutung einfach erklärt

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Grammatikregeln

„Ausweislich“ ist eine Präposition mit Genitiv. Sie verweist auf Unterlagen, Zahlen, Angaben oder ähnliche Belege, die eine Aussage zeigen oder belegen.

Die Kernregel zu „ausweislich“

„Ausweislich“ ist eine Präposition. Sie wird mit dem Genitiv verwendet. Die Grundform lautet daher: ausweislich + Genitiv. In der Verbindung „ausweislich des Vermerks“ steht „Vermerks“ beispielsweise im Genitiv.

Das Wort verweist auf Angaben, Zahlen, Unterlagen oder Berichte als Belege. Diese Belege können zeigen oder belegen, was der Satz aussagt. Einfach erklärt bedeutet die Verbindung: Die genannte Unterlage oder Angabe dient als Nachweis für die Aussage.

Die Genitivform wird an verschiedenen Wörtern sichtbar: Zu „das Protokoll“ passt „ausweislich des Protokolls“. Bei „die Rechnung“ heißt es „ausweislich der Rechnung“, bei „die Erklärung“ „ausweislich der Erklärung“. Im Plural steht etwa „ausweislich der Unterlagen“.

In allen Verbindungen bleibt die Funktion gleich: „Ausweislich“ steht vor einer Genitivgruppe, die einen Beleg nennt. Der übrige Satz enthält die Aussage, welche dieser Beleg zeigt oder belegt.

Die Quelle ordnet „ausweislich“ der Amtssprache und dem Juristendeutsch zu. Die Kernregel bleibt: Auf „ausweislich“ folgt der Genitiv; die genannte Angabe, Zahl, Unterlage oder der Bericht dient als Beleg.

Präposition ausweislich Bedeutung einfach erklärt mit Checkliste für Unterlagen und nächste Schritte

So erkennt man die Konstruktion im Satz

Für die Satzanalyse sind zwei Punkte wichtig: Zuerst wird „ausweislich“ bestimmt. Danach wird die folgende Wortgruppe betrachtet. Nach der Quelle steht das zugehörige Substantiv im Genitiv.

Im Beispielsatz „Ausweislich des Vermerks ist die Aussage belegt“ lautet die Wortgruppe „des Vermerks“. „Vermerks“ steht im Genitiv. Der Vermerk ist dabei der genannte Beleg; er zeigt oder belegt die Aussage.

Auch „Ausweislich der Erklärung ist die Aussage belegt“ zeigt die Konstruktion. Die Gruppe „der Erklärung“ folgt auf die Präposition. Die Erklärung nennt den Beleg für die Aussage.

Ein drittes Beispiel ist: „Ausweislich der Unterlagen ist die Aussage belegt.“ Hier bildet „der Unterlagen“ die Genitivgruppe. Die Unterlagen stehen für die Belege, auf die sich die Aussage stützt.

Die Analyse lässt sich am Satz selbst durchführen: „ausweislich“ markieren, die anschließende Wortgruppe abgrenzen und ihre Genitivform bestimmen. Anschließend wird die Bedeutung beschrieben: Die Wortgruppe nennt einen Beleg, der die Aussage zeigt oder belegt.

Der Plural ändert diese Funktion nicht. In „Ausweislich der Zahlen ist die Aussage belegt“ steht „der Zahlen“ im Genitiv. Die Zahlen sind der genannte Beleg. Damit zeigt die Analyse sowohl die Form der Wortgruppe als auch ihre Funktion im Satz.

Drei eigenständige Beispielsätze

Beispiel 1: „Ausweislich des Protokolls begann die Sitzung am Vormittag.“ Die Wortgruppe „des Protokolls“ steht nach „ausweislich“ im Genitiv. Das Protokoll wird als Beleg für die Aussage über den Beginn der Sitzung genannt.

Beispiel 2: „Ausweislich der Rechnung wurde der Betrag bereits genannt.“ Die Verbindung „der Rechnung“ enthält den Genitiv. Die Rechnung ist der Bezugspunkt, der die Aussage über den genannten Betrag zeigt oder belegt.

Beispiel 3: „Ausweislich ihrer Erklärung kannte sie den Vorgang.“ Die Wortgruppe „ihrer Erklärung“ steht im Genitiv. Die Erklärung wird als Beleg für die Aussage über ihre Kenntnis des Vorgangs angeführt.

Beispiel 4: „Ausweislich des Angebots umfasst die Lieferung mehrere Positionen.“ Die Form „des Angebots“ folgt der Präposition im Genitiv. Das Angebot bezeichnet die Unterlage, aus der die Aussage über die Lieferung hervorgeht.

Beispiel 5: „Ausweislich der vorliegenden Angaben wurde der Antrag geprüft.“ Die Wortgruppe „der vorliegenden Angaben“ nennt den Beleg. „Angaben“ steht hier im Plural, und die Verbindung zeigt die Funktion der Präposition: Die Angaben werden als Grundlage für die Aussage über die Prüfung genannt.

Die Beispiele zeigen denselben Aufbau mit unterschiedlichen Bezugswörtern. Entscheidend ist nicht ein bestimmtes Substantiv, sondern die Verbindung aus „ausweislich“, Genitivgruppe und einer Aussage, die durch den genannten Beleg gezeigt oder belegt wird.

Was sich aus der Quelle sicher ableiten lässt

Die Quelle belegt für „ausweislich“ den Genitiv. Diese Aussage wird hier nicht auf andere Präpositionen übertragen. Auch aus den Beispielen wird keine zusätzliche Regel über sämtliche Präpositionen, alle Kasus oder jede mögliche Satzkonstruktion abgeleitet.

Belegt sind als Bedeutungsbereich Unterlagen, Zahlen, Angaben und Berichte sowie vergleichbare Belege. Deshalb werden in den Beispielen nur solche Bezugspunkte verwendet, die als Unterlage, Angabe, Bericht oder Beleg verstanden werden können. Eine weitergehende Bedeutung wird nicht ergänzt.

Die Quelle nennt die Bedeutungen „zeigen“, „belegen“ und „Beweis für sein“ im Zusammenhang mit den entsprechenden Unterlagen, Zahlen oder Angaben. Daraus folgt keine allgemeine Aussage über Beweiskraft außerhalb dieses beschriebenen Zusammenhangs. Wenn ein Satz eine andere Bedeutung nahelegt, sollte geprüft werden, ob diese Bedeutung durch eine passende Quelle getragen wird.

Die Einordnung in amtssprachlichen Gebrauch beziehungsweise Juristendeutsch ist durch die Quelle belegt. Daraus wird keine Empfehlung für eine bestimmte Textsorte, Zielgruppe, Platzierung oder ausschließliche Verwendung abgeleitet. Solche Aussagen wären hier nicht zusätzlich belegt.

Auch die Genitivformen sollten nicht über die genannten Beispiele hinaus pauschal beurteilt werden. Bei einer unsicheren Form ist konkret zu prüfen, welches Substantiv auf „ausweislich“ folgt und welche Genitivform dieses Substantiv besitzt. Fehlt dafür eine sichere Grundlage, bleibt es bei dieser Prüfung, statt eine zusätzliche Kasusregel zu behaupten.

Präposition ausweislich Bedeutung einfach erklärt mit einem Ablauf aus Prüfung, Kontakt und Dokumentation

Prüfablauf für eigene Sätze

  1. Präposition finden: Markiere „ausweislich“ im eigenen Satz.
  2. Bezugswort bestimmen: Frage, welche Unterlage, Zahl, Angabe, welcher Bericht oder welcher vergleichbare Beleg genannt wird.
  3. Kasus prüfen: Kontrolliere, ob die angeschlossene Wortgruppe im Genitiv steht. Vergleiche die Form mit selbst gebildeten Verbindungen wie „des Protokolls“, „der Rechnung“, „der Erklärung“ oder „der Unterlagen“.
  4. Satzfunktion erklären: Formuliere, welcher Beleg die Aussage zeigt oder belegt. So wird nicht nur die Endung, sondern auch die Funktion der Wortgruppe geprüft.
  5. Beispiel abgleichen: Vergleiche den eigenen Satz mit einem selbst gebildeten Satz, etwa „Ausweislich des Protokolls wurde die Entscheidung festgehalten.“ Prüfe dabei erneut Präposition, Genitiv und Belegfunktion.
  6. Grenze beachten: Übertrage die Regel nicht ohne Beleg auf andere Präpositionen, andere Bedeutungen oder zusätzliche Ausnahmen. Wenn eine besondere Verwendung unklar ist, ermittle dafür eine direkt tragende sprachliche Quelle.

Passende nächste Schritte

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Präposition ausweislich Bedeutung einfach erklärt

Welcher Kasus folgt auf „ausweislich“?

Auf „ausweislich“ folgt nach der Quelle der Genitiv. Selbst gebildete Beispiele sind „ausweislich des Protokolls“ und „ausweislich der Unterlagen“.

Was bedeutet „ausweislich“ einfach erklärt?

„Ausweislich“ verweist auf Unterlagen, Zahlen, Angaben oder Berichte, die eine Aussage zeigen oder belegen.

Welche Funktion hat „ausweislich“ im Satz?

Die Präposition leitet eine Wortgruppe ein. Diese nennt den Beleg, der die Aussage zeigt oder belegt.

Ist „ausweislich“ eine Präposition?

Ja. Die Quelle beschreibt „ausweislich“ als Präposition und ordnet ihm den Genitiv zu.

Wie lautet ein Beispiel mit Plural?

Ein Beispiel ist „ausweislich der Zahlen“. Die Wortgruppe „der Zahlen“ steht nach der Präposition und bezeichnet die Zahlen als Beleg.

In welchem Sprachgebrauch kommt „ausweislich“ vor?

Die Quelle ordnet „ausweislich“ dem amtssprachlichen Gebrauch beziehungsweise dem Juristendeutsch zu.

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