So lautet das Partizip II von googeln

Gegoogelt oder gegooglet: die richtige Schreibung mit Regel

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. September 2026 · Rechtschreibung: Zweifelsfälle im Überblick

Richtig ist gegoogelt. Die Schreibweise gegooglet ist falsch. Die Formen von googeln sowie der Vergleich mit mailen und chatten zeigen, wie die Form entsteht.

Gegoogelt oder gegooglet?

Richtig ist gegoogelt, die Schreibung gegooglet ist falsch. Das zugrunde liegende Verb heißt googeln. Duden beschreibt es mit der Bedeutung, mit Google im Internet zu suchen oder zu recherchieren. Für googeln nennt Duden die drei Grammatikformen googelt, googelte, hat gegoogelt. Das Partizip II steht darin also als gegoogelt. Das e aus dem Wortstamm googel bleibt in dieser Form erhalten. Die gesuchte Schreibweise lautet deshalb gegoogelt und nicht gegooglet.

Diese Frage gehört zur Rechtschreibung von Partizipformen bei Verben auf -eln. Für die Antwort genügt der Blick auf die im Wörterbucheintrag angegebene Form. Die Form „hat gegoogelt“ enthält das Stamm-e zwischen dem Stamm und der Endung -t. Dieses Merkmal ist in der genannten Grammatikangabe ausdrücklich sichtbar. Die Grundform, von der die Form ausgeht, ist googeln. Duden gibt als Herkunft Google (R) an.

Die Form lässt sich im Satz prüfen. Darin steht das Verb im Partizip II. Die Bildung macht zugleich sichtbar, dass die Endung -t an eine Form mit e angeschlossen wird. Für die Schreibfrage ist daher die vollständige Duden-Angabe maßgeblich: googelt, googelte, hat gegoogelt. Wer die Form prüfen möchte, kann sie mit diesem Eintrag abgleichen. Weitere Zweifelsfälle der Rechtschreibung lassen sich in einem passenden Nachschlagewerk prüfen.

Gegoogelt oder gegooglet: die richtige Form: der Ablauf in drei Schritten

Die Grammatikformen von googeln

Diese Formen zeigen, wie man googeln korrekt beugt. Die Duden-Angabe nennt die Reihe googelt, googelte, hat gegoogelt. Sie gehört zur Konjugation von googeln und stellt Präsens, Präteritum sowie Partizip II nebeneinander. Dadurch wird die gesuchte Form nicht aus einer Vermutung abgeleitet, sondern aus der angegebenen Grammatikreihe. Die Liste trennt Grundform, Ich-Form und die weiteren Formen klar voneinander.

  • Infinitiv: googeln
  • Ich-Form: goog[e]le
  • Präsens: googelt
  • Präteritum: googelte
  • Partizip II: gegoogelt

Die Schreibweise goog[e]le enthält ein e in Klammern. Duden kennzeichnet damit, dass dieses Stamm-e in der Ich-Form wahlweise fehlen kann. Für das Partizip II ist dagegen gegoogelt angegeben. Das e der Grundform bleibt dort also sichtbar. Auch ein Duden-Beispiel verbindet diese Partizipform mit einer Suche nach Informationen zu einem Namen. Es bestätigt damit die Form aus der Grammatikangabe, ohne dass daraus eine weitere Regel abgeleitet werden muss.

Als Herkunft nennt Duden Google (R). Das erklärt, auf welchen Eigennamen das Verb googeln zurückgeht. Für die Formentscheidung sind vor allem die ausdrücklich aufgeführten Formen wichtig: googelt, googelte und hat gegoogelt. Sie zeigen dieselbe Buchstabenfolge im Stamm. Das Partizip II ergänzt daran lediglich die Vorsilbe ge- und die Endung -t.

Beim Nachschlagen lohnt es sich, Grundform und Partizipform getrennt zu lesen. Die Liste nennt deshalb zuerst den Infinitiv und später die fertige Form. Zwischen beiden steht die Ich-Form mit dem optionalen e. So bleibt erkennbar, dass die Möglichkeit in dieser einzelnen Form nicht die Schreibweise des Partizips II verändert. Für das Verb googeln gibt die Wörterbuchangabe die maßgebliche Form unmittelbar an.

Vergleich mit mailen und chatten

Googeln, mailen und chatten zählen zu den Anglizismen, die im Deutschen als schwache Verben flektiert werden. Für mailen nennt Duden mailt, mailte und hat gemailt. Für chatten stehen chattet, chattete und hat gechattet. Beim zweiten Verb bleibt das doppelte t in der Partizipform erhalten. Die drei Wörter eignen sich daher zum Vergleich der angegebenen Formen, ohne die Wörterbucheinträge miteinander zu vermischen.

Tabelle: Verb, Grammatikformen, Partizip II
VerbGrammatikformenPartizip II
googelngoogelt, googelte, hat gegoogeltgegoogelt
mailenmailt, mailte, hat gemailtgemailt
chattenchattet, chattete, hat gechattetgechattet

Die Tabelle steht zwischen der Einführung und der Auswertung, damit die einzelnen Angaben übersichtlich bleiben. Bei allen drei Verben erscheint ge vor dem Stamm und -t am Ende der genannten Partizipform. Der Wortstamm geht dabei nicht verloren. Für mailen bleibt mail sichtbar, für chatten chat mit doppeltem t und für googeln googel mit dem e im Stamm. Diese Gegenüberstellung beschreibt die Formen, die Duden für die Verben aufführt.

Mailen und chatten stammen wie googeln aus dem Englischen und werden hier als schwache Verben behandelt. Die Vergleichsformen zeigen deshalb ein gleichartiges Bildungsmuster. Sie ersetzen allerdings nicht den Eintrag zum jeweils gesuchten Verb. Wer die Form von googeln prüfen möchte, liest dessen eigene Grammatikangabe; für mailen und chatten gelten die jeweils danebenstehenden Angaben.

Die Übersicht macht außerdem sichtbar, dass unterschiedliche Stämme die Partizipbildung nicht verhindern. Ein einfacher Stamm wie mail, ein Stamm mit doppeltem Konsonanten wie chatt und der Stamm googel bleiben in den genannten Formen erkennbar. Für die konkrete Entscheidung ist die Tabellenzeile mit der jeweiligen Grundform hilfreich. Die Form gegoogelt wird somit mit gemailt und gechattet verglichen, ohne eine Aussage über ihre Verbreitung zu treffen.

Passend dazu findest du weitere Hinweise im Beitrag Partizip II.

Warum googlen nicht die Grundform ist

Wer ein Fremdwort wie googeln beugt, verlässt sich am besten auf die bei DWDS genannte Grammatikangabe. DWDS nennt für googeln die Formen googelt, googelte, hat gegoogelt. Zusätzlich kennzeichnet der Eintrag googlen ohne das zweite e ausdrücklich als ungültige Schreibung. Er verweist dabei auf Regel Paragraf 21 (2) des amtlichen Regelwerks. Aus diesem Verweis folgt jedoch nicht der vollständige Wortlaut der Regel; genannt ist nur die Paragrafennummer.

DWDS beschreibt die Bedeutung als Suche nach einem Namen oder Begriff mit einer Suchmaschine im Internet. Der Eintrag führt dazu Formen für die erste, zweite und dritte Person an. Diese Formen gehören zur Grundform googeln und stehen neben der genannten Grammatikangabe. Sie liefern keinen Grund, das zweite e aus der Grundform zu streichen. Für die gesuchte Form ist vielmehr die im Eintrag aufgeführte Reihe entscheidend.

Das Partizip II lautet dort gegoogelt. Die Kennzeichnung von googlen betrifft somit die Schreibweise ohne zweites e, nicht eine alternative Partizipform. Beim Prüfen hilft es, die Grundform, die gebeugten Formen und die ungültig markierte Schreibweise getrennt zu betrachten. Dadurch wird deutlich, welche Angabe der Eintrag für welchen Zweck enthält. Eine Erklärung des verwiesenen Paragrafen verlangt den vollständigen amtlichen Regeltext oder Rücksprache mit einer Lehrkraft beziehungsweise betreuenden Person.

Wer unsicher bleibt, kann die Schreibweise von googeln direkt im DWDS-Eintrag nachsehen. Dort stehen sowohl die Grammatikangabe als auch die Kennzeichnung der Form ohne zweites e. Diese Angaben lassen sich nebeneinander lesen, ohne über den genannten Paragrafen hinauszugehen. So beruht die Entscheidung auf der konkret verzeichneten Form und nicht auf einer eigenen Ableitung aus einzelnen gebeugten Varianten.

Der Fehler bei gegooglet

Wer die Ich-Form ich google ohne e als mögliche Kurzform auf das Partizip II überträgt, landet fälschlich bei gegooglet. Duden zeigt mit „ich goog[e]le mal schnell“, dass das Stamm-e in dieser Form wahlweise entfallen kann. Die Duden-Grammatikangabe lautet jedoch googelt, googelte, hat gegoogelt. In dieser Reihe steht das Partizip II mit dem e. DWDS bestätigt dieselbe Reihe.

Ein daraus ableitbarer Fehler besteht darin, das Stamm-e im Partizip II wegzulassen. Der Schluss von ich google zu gegooglet überträgt eine mögliche Form der Ich-Form auf eine andere grammatische Form. Die genannten Wörterbuchangaben führen diese Übertragung nicht aus. Sie nennen für das Partizip II gegoogelt. Die Form enthält das Stamm-e vor der Endung -t.

Zur Prüfung können die beiden Formen nebeneinander gelesen werden: „ich google“ und „hat gegoogelt“. Die erste Form steht als Beispiel bei DWDS; die zweite gehört zur dort und bei Duden genannten Grammatikangabe. Die Duden-Angabe enthält außerdem die Variante ich goog[e]le. Daraus lässt sich der Unterschied zwischen der möglichen Kurzform der Ich-Form und dem belegten Partizip II ablesen.

Die gesuchte Form ist daher gegoogelt. Gegooglet entsteht durch das unbelegte Weglassen des Stamm-e im Partizip II. Für eine Korrektur reicht der Abgleich mit der vollständigen Grammatikangabe. Eine Aussage über die Häufigkeit dieses Fehlers ist für die Erklärung nicht nötig.

Gegoogelt oder gegooglet: die richtige Form: Prüfliste mit vier Punkten

In drei Schritten zu gegoogelt

Nehmen Sie für die Bildung das Verb googeln als Ausgangsform. Der vollständige Stamm ist googel. Davor tritt die Vorsilbe ge-, danach folgt die Endung -t. Dadurch bleibt das e im Stamm stehen, und die gesuchte Form lautet gegoogelt. Diese Aufteilung macht die Buchstabenfolge nachvollziehbar, ohne eine Schreibweise aus einer verkürzten Form abzuleiten.

  1. Ausgangsform bestimmen: googeln.
  2. ge vor den vollständigen Stamm googel setzen.
  3. Mit -t abschließen: gegoogelt.

Am Ende steht das fertige Partizip II gegoogelt. Vergleichen Sie das Ergebnis anschließend mit der Grammatikangabe googelt, googelte, hat gegoogelt. Die Abfolge zeigt den ganzen Stamm zwischen Vorsilbe und Endung. So ist sichtbar, warum nicht ein Buchstabe aus googel entfällt. Die drei Schritte beschreiben nur die Form, die in den Wörterbuchangaben genannt wird.

Für den Vergleich helfen mailen und chatten. Bei mailen steht gemailt, bei chatten gechattet. Beide Formen zeigen ebenfalls ge vor dem Stamm und -t am Ende; bei chatten bleibt dabei das doppelte t erhalten. Das Partizip II von googeln lässt sich daher neben diese belegten Vergleichsformen stellen. Für die Entscheidung über die konkrete Schreibweise ist dennoch die eigene Angabe zu googeln maßgeblich.

Wenn Sie die Form im Satz prüfen, achten Sie auf die vollständige Buchstabenfolge gegoogelt. Die Bildung endet mit -t, während das e aus dem Stamm sichtbar bleibt. Der Vergleich erklärt das Muster der drei entlehnten Verben, ersetzt aber keinen Blick auf den jeweiligen Wörterbucheintrag. Dort lassen sich die angegebenen Grammatikformen direkt miteinander vergleichen.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu gegoogelt oder gegooglet

Ist gegooglet die richtige Form?

Nein. Duden und DWDS nennen für das Partizip II die Form gegoogelt. Die Schreibung gegooglet wird im Quellenbeleg als falsch bezeichnet.

Was bedeutet das eingeklammerte e in der Ich-Form?

Das eingeklammerte e in „ich goog[e]le mal schnell“ zeigt laut Duden, dass das Stamm-e in dieser Ich-Form wahlweise entfallen kann. Das Partizip II lautet dennoch gegoogelt.

Auf welchen Paragrafen verweist DWDS?

DWDS verweist zur Kennzeichnung von googlen ohne zweites e als ungültige Schreibung auf Regel Paragraf 21 (2). Der vollständige Wortlaut wird im Quellenbeleg nicht genannt.

Wie lautet das Partizip II von chatten?

Duden nennt für chatten die Formen chattet, chattete, hat gechattet. Das Partizip II lautet gechattet und enthält das doppelte t des Stamms.

Ist googlen laut DWDS gültig?

Nein. DWDS führt googlen ohne das zweite e ausdrücklich als ungültige Schreibung. Als Grundform nennt der Eintrag googeln.

Welche Verben dienen zum Vergleich?

Die getrennten Duden-Einträge zu mailen und chatten dienen hier als Vergleich. Für mailen steht mailt, mailte, hat gemailt; für chatten chattet, chattete, hat gechattet.

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