Was bedeutet die Abkürzung ff.?

Fortlaufend: Abkürzung und Bedeutung

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Abkürzungen

Die Abkürzung ff. bedeutet „fortfolgende“. Hier findest du die Auflösung, die Schreibweise, den belegten Kontext und neutrale Beispiele zur Prüfung im eigenen Text.

Bedeutung von ff.

ff. bedeutet fortfolgende. Das Quellenmaterial nennt „ff.“ als Abkürzung und „fortfolgende“ als ihre Bedeutung.

Für eine Textstelle lässt sich damit zunächst festhalten: Die belegte Form ist ff.; die belegte Langform ist fortfolgende. Prüfe die konkrete Fundstelle, bevor du darüber hinausgehende Aussagen notierst.

Wenn die Schreibweise nicht eindeutig lesbar ist, ermittle zuerst die genaue Zeichenfolge in der Fundstelle. Vergleiche sie anschließend mit „ff.“ und halte nur die durch die Stelle und die vorliegende Erklärung gedeckte Auflösung fest.

Aus dem Quellenmaterial folgt keine weitere Aussage zu Rechtsfolgen, Pflichten oder einer bestimmten Zitierweise. Solche Angaben müssen gesondert belegt werden.

Ungeeignete und belastbare Vorgehensweise bei Fortlaufend: Abkürzung und Bedeutung

Langform, Schreibweise und Fachkontext

Die Langform ist fortfolgende. Die belegte Schreibweise ist ff.. Damit sind Bedeutung und abgekürzte Form getrennt benannt.

Der Eintrag stammt aus einem juristischen Abkürzungsverzeichnis eines Rechtswörterbuchs. In diesem Fachkontext wird „ff.“ mit der Bedeutung „fortfolgende“ geführt.

Die Aussageabsicht des Eintrags bleibt auf diese Zuordnung beschränkt: Er verbindet die Abkürzung „ff.“ mit „fortfolgende“. Prüfe bei einer eigenen Fundstelle den vollständigen Wortlaut, bevor du eine weitere Einordnung ergänzt.

Für die Prüfung genügt es, die Abkürzung, ihre Langform und den genannten Fachkontext getrennt festzuhalten. Weitergehende Angaben benötigen einen eigenen Beleg.

Drei eigenständige Beispiele mit ff.

Die folgenden Beispiele sind kurze, neu formulierte Beispielsätze. Sie kopieren keine Formulierung aus dem Quellenmaterial. In jedem Beispiel stehen die Kurzform „ff.“ und die belegte Auflösung „fortfolgende“ sichtbar nebeneinander. Die Beispiele begründen keine zusätzliche Regel und nennen keine unbelegten Folgen.

  1. Beispiel im Lesetext: „Im Dokument steht die Abkürzung ff.; zur Prüfung wird die Langform fortfolgende daneben notiert.“ Hier wird die Kurzform ausdrücklich erkannt und mit der belegten Langform verbunden.
  2. Beispiel in einer Notiz: „Bitte prüfe die Stelle mit ff. und vergleiche sie mit dem Eintrag zur Bedeutung fortfolgende.“ Dieser Satz formuliert eine konkrete Prüfhandlung. Er behauptet nicht, dass die Stelle eine bestimmte rechtliche Wirkung besitzt.
  3. Beispiel in einer redaktionellen Bearbeitung: „Die Redaktion kennzeichnet ff. als Abkürzung und hält die Auflösung fortfolgende fest.“ Auch hier werden Kurzform und Langform getrennt genannt, damit die Zuordnung nachvollziehbar bleibt.

Prüfe bei einem eigenen Satz zuerst die Kurzform und notiere danach die belegte Auflösung. Lies anschließend den vollständigen Satz. So bleibt der konkrete Satzkontext sichtbar und es entsteht keine Aussage über eine Institution, Zuständigkeit, Frist, Pflicht oder Rechtsfolge.

Wenn ein eigener Satz anders aufgebaut ist, prüfe nicht automatisch seine Bedeutung. Ermittle stattdessen die genaue Fundstelle, markiere „ff.“, notiere „fortfolgende“ als belegte Auflösung daneben und kontrolliere anschließend den vollständigen Satz. So bleibt das Beispiel eine Prüfung des konkreten Textes und wird nicht zu einer unbelegten allgemeinen Gebrauchsanweisung.

Grenzen der belegten Erklärung

Die belegte Erklärung nennt für „ff.“ die Auflösung fortfolgende. Eine zweite Auflösung wird hier nicht ergänzt. Ebenso wird keine besondere Rechtswirkung behauptet. Das Quellenmaterial trägt die Bedeutung der Abkürzung, aber keine weitergehende Aussage über Rechte, Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten oder Folgen.

Auch ähnliche Kurzformen dürfen nicht pauschal mit „ff.“ gleichgesetzt werden. Wenn du in deinem Text eine andere Abkürzung findest, notiere ihre genaue Schreibweise und prüfe sie in einer dafür geeigneten Quelle. Verwende die hier belegte Auflösung nur für die konkret geprüfte Form „ff.“.

Eine weitere Grenze betrifft den Kontext. Die Quelle stammt aus einem juristischen Abkürzungsverzeichnis eines Rechtswörterbuchs. Ermittle bei einem anderen Zusammenhang die genaue Fundstelle und suche für eine zusätzliche Einordnung einen direkten Beleg.

Formuliere daher keine Ergänzung wie eine verbindliche Zitierregel, eine gesetzliche Anweisung oder eine Aussage über die Wirkung einer Fundstelle. Dafür liegt kein direkt tragender Beleg vor. Sicher bleibt die eng gefasste Aussage: „ff.“ ist als Abkürzung für „fortfolgende“ angegeben. Alles Weitere sollte als konkrete Prüfaufgabe behandelt werden.

Wenn eine Textstelle eine andere Bedeutung nahelegt, entscheide nicht nach Vermutung. Sichere die Stelle, erfasse den vollständigen Satz und suche anschließend einen direkten Beleg für die alternative Deutung. Ohne solchen Beleg bleibt die Auflösung auf „fortfolgende“ beschränkt.

Fortlaufend: Abkürzung und Bedeutung mit einem Ablauf aus Prüfung, Kontakt und Dokumentation

Kurzcheck für die eigene Textstelle

Nutze für eine konkrete Fundstelle den folgenden Kurzcheck:

  1. Kurzform prüfen: Steht im Text tatsächlich „ff.“? Wenn die Zeichenfolge anders aussieht, halte die Abweichung fest und prüfe sie gesondert.
  2. Langform prüfen: Ordne der geprüften Kurzform die belegte Langform „fortfolgende“ zu. Schreibe beide Formen nebeneinander, damit keine zweite Auflösung unbemerkt einfließt.
  3. Kontext prüfen: Vergleiche die Fundstelle mit dem belegten Nachschlagekontext eines juristischen Abkürzungsverzeichnisses aus einem Rechtswörterbuch. Behaupte keine zusätzliche fachliche Einordnung, wenn sie nicht belegt ist.
  4. Beispielverwendung prüfen: Formuliere einen kurzen neutralen Beispielsatz mit „ff.“ und kontrolliere, ob darin nur die Auflösung sichtbar gemacht wird. Entferne Aussagen zu Recht, Pflicht, Frist, Wirkung oder Zuständigkeit, wenn dafür kein direkter Beleg vorliegt.
  5. Quelle prüfen: Ermittle die Quelle der eigenen Textstelle und vergleiche den vollständigen Satz mit dem vorhandenen Beleg. Übernimm keine zusätzliche Bedeutung aus einer Vermutung.
  6. Satzkontext prüfen: Lies den gesamten Satz, in dem „ff.“ steht. Markiere die Abkürzung, notiere „fortfolgende“ und entscheide erst danach, ob die Zuordnung im konkreten Satz nachvollziehbar ist.

Der Kurzcheck führt damit von der Form über die Langform zum Kontext und zur Beispielverwendung. Er ersetzt keine zusätzliche Quelle. Wenn ein Punkt nicht eindeutig geprüft werden kann, formuliere keine Tatsachenbehauptung, sondern halte fest, welche Textstelle oder Quelle noch zu ermitteln ist.

Passende nächste Schritte

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Fortlaufend: Abkürzung und Bedeutung

Wofür steht die Abkürzung ff.?

„ff.“ steht für „fortfolgende“.

Wie wird die Abkürzung geschrieben?

Die belegte Kurzform lautet „ff.“ mit zwei kleinen Buchstaben und einem Punkt nach dem zweiten Buchstaben.

In welchem Kontext ist ff. belegt?

Die Erklärung ist in einem juristischen Abkürzungsverzeichnis aus einem Rechtswörterbuch belegt.

Hat ff. laut dem Quellenmaterial eine bestimmte Rechtswirkung?

Eine solche Rechtswirkung wird im vorliegenden Quellenmaterial nicht belegt und sollte daher nicht ergänzt werden.

Wie prüfe ich ff. in einem eigenen Satz?

Prüfe zuerst die genaue Schreibweise, ordne „fortfolgende“ als Langform zu, ermittle den Kontext und vergleiche den vollständigen Satz mit der Quelle.

Darf jede ähnliche Abkürzung ebenfalls als fortfolgende gelesen werden?

Nein. Die belegte Auflösung bezieht sich auf die konkrete Kurzform „ff.“. Eine andere Abkürzung muss gesondert geprüft werden.

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