Gehört zur gedruckten Arbeit ein USB-Stick oder eine CD?
Datenträger: wann CD oder USB-Stick zur Abschlussarbeit gehören
Manche Hochschulen verlangen zur gedruckten Abschlussarbeit eine CD oder einen USB-Stick, andere nehmen die Arbeit rein digital oder per Upload an. Ob ein Datenträger dazugehört, was darauf liegen muss und wie er beschriftet wird, regelt jede Hochschule selbst.
Wann eine Hochschule einen Datenträger verlangt
Ob zur gedruckten Arbeit ein Datenträger gehört, regelt die Prüfungsordnung oder das Merkblatt der jeweiligen Hochschule. Wer sich auf die Abgabe vorbereitet, findet die passende Antwort deshalb nicht in einer für alle gültigen Regel, sondern in den eigenen Unterlagen des Prüfungsamts oder des Fachbereichs. Manche Hochschulen beschreiben in ihren Informationsblättern ausdrücklich, was neben den gedruckten Exemplaren zusätzlich einzureichen ist, andere verzichten ganz auf eine solche Beilage. Die folgende Übersicht stellt vier Beispiele gegenüber und zeigt, wie unterschiedlich die Angaben zum Datenträger ausfallen können.
| Hochschule | Angabe zum Datenträger | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bergische Universität Wuppertal | elektronische Fassung und Datenmaterial auf CD, DVD oder USB-Stick | Datenträger muss beschriftet und in der Arbeit befestigt sein |
| HTWK Leipzig | digitaler Datenträger als CD oder beschrifteter USB-Stick laut Prüfungsordnung | aktuell gilt eine digitale Einreichung |
| Universität Kiel | elektronische Kopie auf CD-ROM oder USB-Stick | wird in ein gedrucktes Exemplar eingebunden und markiert |
| Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt | zwei Printexemplare plus ein digitales Exemplar | bevorzugt PDF-Mailanhang, alternativ CD oder USB-Stick |
Die vier Beispiele zeigen, dass ein Datenträger eine Vorgabe einzelner Hochschulen und einzelner Studiengänge ist und kein einheitliches Verfahren für alle Abschlussarbeiten darstellt. An der Bergischen Universität Wuppertal gehört die elektronische Fassung samt verwendetem Datenmaterial zur festen Beilage der gedruckten Arbeit, während die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt daneben ausdrücklich auch den PDF-Mailanhang als digitale Alternative nennt. Die HTWK Leipzig beschreibt in ihrer Prüfungsordnung CD oder USB-Stick als normale Regelung, verweist aber gleichzeitig auf eine aktuell digitale Einreichung, und die Universität Kiel verlangt die elektronische Kopie zusätzlich eingebunden in eines der gedruckten Exemplare. Beim Thema Abschlussarbeit drucken und binden geht es um die gedruckte Fassung selbst, denn genau an diese gedruckten Exemplare knüpfen mehrere der genannten Datenträger-Vorgaben unmittelbar an.

Was auf den Datenträger gehört
Welche Dateien auf den Datenträger gehören, hängt von der jeweiligen Hochschule ab und wird in deren Merkblättern einzeln aufgeführt. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich diese Vorgaben ausgestaltet sein können, und machen deutlich, dass die genaue Zusammenstellung immer bei der eigenen Hochschule nachzulesen ist.
- Beispiel Bergische Universität Wuppertal: die elektronische Fassung der Arbeit im Word- oder PDF-Format zur Plagiatsüberprüfung, bei einer empirischen Arbeit zusätzlich das verwendete Datenmaterial und verwendete Internetquellen
- Beispiel Hochschule Worms: die Arbeit als PDF und zusätzlich als DOCX sowie die unterschriebene Erklärung als Scan oder mit digitaler Unterschrift
Beim Thema Dateiname für die Abschlussarbeit wählen ist das keine beliebige Formalie: Die Hochschule Worms verlangt im Dateinamen Name und Matrikelnummer, während die Bergische Universität Wuppertal festhält, dass das Dateiformat mit der prüfenden Person abzusprechen ist. Die HTWK Leipzig verlangt ergänzend, dass die eigenhändig unterschriebene Eidesstattliche Erklärung in der Arbeit selbst steht, lässt dafür aber auch eine digitale Unterschrift zu. Laut HTWK Leipzig ist die Digitale Unterschrift auf der eidesstattlichen Erklärung zulässig, auch wenn die Erklärung selbst Teil der gedruckten Arbeit bleibt. Daraus lässt sich vorsichtig folgern, dass die Datei auf dem Datenträger der gedruckten Fassung entsprechen sollte, weil sie an der Bergischen Universität Wuppertal ausdrücklich zur Plagiatsüberprüfung herangezogen wird. Wer die eigene Datei zusammenstellt, prüft deshalb am besten einzeln, welche Formate, welche Dateinamen und welche Erklärungen die eigene Hochschule konkret nennt, statt sich allein auf eines der beiden Beispiele zu verlassen.
Beschriftung und Beilage des Datenträgers
Wie ein Datenträger beschriftet und der gedruckten Arbeit beigelegt wird, zeigen die folgenden Schritte als Beispiel, abgeleitet aus den Angaben einzelner Hochschulen. Sie ersetzen nicht die eigene Vorgabe, sondern ordnen die hier genannten Teilschritte.
- Vorgabe des Prüfungsamts zum Datenträger nachlesen
- Dateien auf CD oder USB-Stick speichern und die Lesbarkeit kontrollieren
- den Datenträger mit Namen und dem Hinweis Bachelor- oder Masterarbeit beschriften
- den Datenträger nach Vorgabe befestigen oder einkleben
- die Abgabe zusammen mit dem Datenträger einreichen
Die Universität Kiel verlangt dabei als Beispiel die Markierung mindestens mit Namen und dem Hinweis auf die Art der Arbeit sowie das Einbinden oder Einkleben in eines der gedruckten Exemplare. Die Bergische Universität Wuppertal verlangt ebenfalls, dass der Datenträger beschriftet und in der Arbeit befestigt wird, und die HTWK Leipzig nennt schlicht die Beschriftung als Anforderung. Mit der Beilage verknüpft die Hochschule Worms direkt das Thema Sperrvermerk bei der Bachelorarbeit: Dort kommt der Datenträger in einen Umschlag mit einem kurzen Begleitschreiben, das unter anderem die Frage zum Sperrvermerk klärt, außen mit dem Abgabetermin beschriftet und entweder in den Außenbriefkasten des Prüfungsamts eingeworfen oder persönlich zu den Öffnungszeiten abgegeben wird. Diese Beispiele zeigen, dass Beschriftung und Beilage von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt sind.
Wann Upload oder Mail den Datenträger ersetzen
Nicht jede Hochschule verlangt überhaupt einen Datenträger. Die Universität Potsdam etwa verzichtet darauf vollständig: Die Arbeit wird über den Dokumentenupload in PULS hochgeladen, ein gedrucktes und gebundenes Exemplar wird ebenso wenig benötigt wie ein elektronischer Datenträger, und wer bereits exmatrikuliert ist, nutzt dafür einen eigenen Upload-Link.
Auch andere Hochschulen öffnen den Weg über eine digitale Abgabe ohne Datenträger. Die Hochschule Worms lässt neben USB-Stick und CD auch die Abgabe per E-Mail zu, und die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt nennt den PDF-Mailanhang als bevorzugte digitale Form neben CD oder USB-Stick. Die HTWK Leipzig verweist in ihrer Beschreibung ebenfalls darauf, dass aktuell digital eingereicht wird, auch wenn die Prüfungsordnung CD oder USB-Stick als normale Regelung nennt. Das Thema PDF/A-Format für die Abgabe spielt dort eine Rolle, wo eine Hochschule ein dauerhaft lesbares PDF für Upload oder Datenträger vorschreibt; welche Fassung zählt, legt das zuständige Prüfungsamt fest.
Daraus folgt, dass die Entscheidung zwischen Upload, Mail oder Datenträger von Hochschule und Studiengang abhängt und nicht pauschal beantwortet werden kann. Wo das Prüfungsamt eine eigene Anweisung gibt, geht diese jeder allgemeinen Beschreibung vor, denn selbst innerhalb einzelner Hochschulen unterscheiden sich die Wege zwischen Studiengängen, wie die Beispiele aus Eichstätt-Ingolstadt zeigen. Wer unsicher ist, ob am eigenen Fachbereich noch ein Datenträger verlangt wird oder ob Upload beziehungsweise Mail bereits ausreichen, klärt das am besten direkt mit dem zuständigen Prüfungsamt, bevor die Abgabe vorbereitet wird.

Grenzen: was die Beispiele nicht klären
Die Beispiele zeigen einzelne Hochschulen, sie ersetzen nicht die eigene Prüfungsordnung. Die hier beschriebenen Angaben stammen von sechs Hochschulseiten: der Bergischen Universität Wuppertal, der HTWK Leipzig, der Universität Kiel, der Hochschule Worms, der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Universität Potsdam. Die Angaben zur Bergischen Universität Wuppertal stammen dabei aus einem Informationsblatt aus dem Jahr 2024, die übrigen aus den jeweils aktuellen Seiten der Prüfungsämter.
Welches Format, welche Dateinamen und ob überhaupt ein Datenträger nötig ist, steht für die eigene Hochschule in der eigenen Prüfungsordnung, im eigenen Merkblatt oder lässt sich direkt beim zuständigen Prüfungsamt erfragen. Die sechs vorgestellten Hochschulen zeigen nur, wie unterschiedlich diese Vorgaben ausfallen können, nicht, wie sie an einer siebten oder achten Hochschule aussehen.
Stand dieses Artikels ist Oktober 2026, Vorgaben einzelner Hochschulen können sich ändern. Wer die Abgabe vorbereitet, sollte deshalb die zum Zeitpunkt der eigenen Abgabe gültige Fassung der Prüfungsordnung oder des Merkblatts heranziehen, statt sich allein auf die hier genannten Beispiele zu stützen.
Quellen und Stand
- Bergische Universität Wuppertal: Hinweise zu Abschlussarbeiten (Fakultät für Wirtschaftswissenschaft): www.wiwi.uni-wuppertal.de (geprüft am 2026-10-02)
- HTWK Leipzig: Abschlussarbeit (Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen): fww.htwk-leipzig.de (geprüft am 2026-10-02)
- Hochschule Worms: Theses (Prüfungsamt): www.hs-worms.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Kiel: Submission of the Bachelor's / Master's thesis (Gemeinsames Prüfungsamt): www.gpa.uni-kiel.de (geprüft am 2026-10-02)
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt: Abschlussarbeit (Prüfungsamt): www.ku.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Potsdam: Abschlussarbeit (Prüfungsorganisation): www.uni-potsdam.de (geprüft am 2026-10-02)