Sperrvermerk Bachelorarbeit

Sperrvermerk in der Bachelorarbeit

Lesezeit ca. 5 Min. · zuletzt aktualisiert: 26. April 2026 · alle Bestandteile

Wenn du deine Bachelorarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen schreibst und dabei vertrauliche Informationen verwendest – Geschäftszahlen, interne Prozesse, Strategien –, brauchst du einen Sperrvermerk. Er steht in der Regel direkt nach dem Deckblatt und macht klar: Diese Arbeit darf für eine bestimmte Zeit nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Wir zeigen dir, wann ein Sperrvermerk Pflicht ist, wie du ihn formulierst und welche Fristen üblich sind.

Wann brauche ich einen Sperrvermerk?

Drei Fälle erfordern einen Sperrvermerk:

  1. Vertrauliche Geschäftsdaten – Umsätze, Margen, interne KPIs eines Unternehmens.
  2. Interne Strategien oder Patente – Methoden, die das Unternehmen schützen will.
  3. Personenbezogene Daten – z. B. Mitarbeiter-Befragungen mit Klarnamen.

Wenn du eine empirische Arbeit ohne unternehmensspezifische Daten machst (z. B. eine allgemeine Studierenden-Befragung), brauchst du keinen Sperrvermerk – auch nicht, wenn das Thema für ein Unternehmen interessant ist. Sperrvermerk = Vertraulichkeit, nicht Themenrelevanz.

Wer muss zustimmen?

Drei Parteien müssen einverstanden sein:

Schau in deinem Lehrstuhl-Leitfaden, ob es eine offizielle Vorlage gibt – das vereinfacht den Prozess massiv.

Aufbau des Sperrvermerks

Ein Sperrvermerk enthält drei zentrale Punkte:

  1. Vertraulichkeitserklärung – die Arbeit enthält vertrauliche Daten.
  2. Sperrfrist – wie lange ist die Arbeit gesperrt (meist 2–5 Jahre).
  3. Zugriffsbeschränkung – wer darf die Arbeit lesen (Erst- und Zweitgutachter, ggf. Prüfungsamt).

Beispiel-Sperrvermerk

Sperrvermerk

Die vorliegende Bachelorarbeit basiert auf vertraulichen Informationen der Firma XY GmbH. Die in dieser Arbeit enthaltenen Daten und Erkenntnisse sind ausschließlich für die Verwendung im Rahmen der Bewertung dieser Arbeit bestimmt.

Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Arbeit – auch in Auszügen – ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma XY GmbH und der Verfasserin nicht gestattet. Einsicht in die Arbeit haben ausschließlich die Erstgutachterin, der Zweitgutachter und das zuständige Prüfungsamt.

Diese Sperrfrist gilt für 3 Jahre nach Abgabe der Arbeit – bis zum 26. April 2029.

Sperrfrist – wie lang?

Üblich sind 2–5 Jahre. Bei besonders sensiblen Daten (z. B. patentrelevante Inhalte) auch länger. Manche Hochschulen begrenzen die Sperrfrist – an manchen Unis sind maximal 5 Jahre erlaubt, danach muss die Arbeit zugänglich werden. Schau in den Vorgaben deiner Hochschule.

Was bedeutet ein Sperrvermerk konkret?

Nach Ablauf der Sperrfrist gelten die normalen Regeln – die Arbeit kann dann in der Bibliothek einsehbar werden.

Häufige Fehler beim Sperrvermerk

Mehr typische Stolperfallen findest du im Beitrag zu häufigen Fehlern in Bachelorarbeit und Masterarbeit. Bei kooperativen Arbeiten lohnt sich vor Abgabe ein professionelles Lektorat – wir prüfen, ob alle vertraulichen Daten konsistent gehandhabt sind.

Du schreibst mit Unternehmenskooperation und willst die Arbeit vor Abgabe geprüft wissen? Lektorat mit Vertraulichkeit ab 0,29 € pro Normseite.

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Häufige Fragen zum Sperrvermerk

Wo steht der Sperrvermerk?

Direkt nach dem Deckblatt, vor allen anderen Bestandteilen. So sieht jede lesende Person sofort, dass die Arbeit unter Vertraulichkeit steht.

Brauche ich eine Vorlage vom Unternehmen?

Größere Unternehmen haben oft eigene Sperrvermerk-Vorlagen, die du verwenden musst. Frag früh nach. Wenn das Unternehmen keine Vorlage hat, kannst du eine Standardformulierung wie unser Beispiel verwenden – aber lass es vom Unternehmen freigeben.

Kann ich Inhalte aus der gesperrten Arbeit später als Werbung nutzen?

Während der Sperrfrist nein. Auch nicht auf LinkedIn als „in meiner Bachelorarbeit habe ich…". Nach Ablauf der Frist gelten die normalen Regeln – aber Vorsicht: Manche Sperrvermerke gelten unbefristet für bestimmte Daten, schau im Vertrag.

Was ist mit DSGVO?

Sperrvermerk ersetzt nicht DSGVO-Konformität. Wenn du Mitarbeiterbefragungen oder Kundendaten verwendest, brauchst du sowohl einen Sperrvermerk (für Vertraulichkeit gegenüber dem Unternehmen) als auch DSGVO-konforme Anonymisierung der personenbezogenen Daten.

Wie lange darf die Sperrfrist sein?

Üblich 2–5 Jahre. Manche Hochschulen erlauben bis zu 10 Jahre, andere maximal 5. Bei besonders sensiblen Daten (z. B. Patente) auch länger. Schau in den Vorgaben deiner Hochschule und sprich mit dem Unternehmen ab.