Wie viele gedruckte Exemplare musst du wirklich abgeben?
Druckexemplare: wie viele du wirklich brauchst
Ob du eine Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation abgibst: Die Zahl der gedruckten Exemplare richtet sich nach der Prüfungsordnung deines Studiengangs und fällt von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich aus. Echte Hochschulbeispiele zeigen, wo du die Zahl findest, wann die digitale Abgabe ausreicht und was bei der Dissertation zusätzlich zu beachten ist.
Wo findest du die Zahl der abzugebenden Exemplare?
Wie viele Exemplare du abgeben musst, steht in der Prüfungsordnung deines Studiengangs. Diese Zahl ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt, deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Unterlagen, bevor du Geld und Zeit in gebundene Exemplare steckst. Das Institut für Geschichtswissenschaft der Universität Bremen nennt für die Bachelorarbeit in der Regel drei gebundene Arbeiten und eine elektronische Version, bei einer Gruppenarbeit sind es vier Exemplare, und für Ausnahmen verweist die Universität auf den Zulassungsbescheid. Diese Angabe gilt ausdrücklich nur für den genannten Studiengang in Bremen und lässt sich nicht auf andere Fächer oder Hochschulen übertragen.
Neben der Prüfungsordnung lohnt sich ein Blick in weitere Formulare, denn dort tragen manche Hochschulen zusätzliche Wünsche ein. Die Hochschule Mainz führt im Meldeblatt für Abschlussarbeiten ein Feld, in dem die Erstprüfenden zusätzlich zur digitalen Version ein gedrucktes und gebundenes Exemplar wünschen können. Die Geographie der Ruhr-Universität Bochum lässt Studierende auf dem Anmeldeformular ankreuzen, ob gebundene Exemplare abzugeben sind, auch wenn für das digitale Archiv selbst kein gebundenes Exemplar nötig ist. Solche Felder zeigen, dass neben der Prüfungsordnung auch das Anmeldeformular und das Meldeblatt die tatsächliche Zahl mitbestimmen.
Wenn du die Zahl der abzugebenden Exemplare suchst, hilft eine feste Reihenfolge: Schau zuerst in die Prüfungsordnung deines Studiengangs, dann in ein Merkblatt des Prüfungsamts, danach auf das Anmeldeformular und in den Zulassungsbescheid. Findest du dort keine klare Angabe, frag im Zweifel direkt beim Prüfungsamt nach, bevor du drucken lässt. Wer zusätzlich eigene Exemplare für Familie oder Betreuende plant, klärt die genaue Zahl am besten direkt mit dem Prüfungsamt oder den Betreuenden. Bei einer Dissertation kommen später weitere Pflichtexemplare hinzu, und Fragen zu Freiexemplaren bei der Dissertation klärst du am besten direkt mit dem jeweiligen Verlag. Wer die fertige Masterarbeit drucken und binden lassen möchte, sollte die genaue Stückzahl erst nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt bestellen, damit keine Exemplare übrigbleiben oder fehlen.

Welche Zahlen nennen echte Hochschulen?
Die folgenden Zahlen sind Beispiele einzelner Hochschulen, kein Durchschnitt und keine allgemeine Vorgabe. Die Regelungen stammen aus den Jahren 2008 bis heute, und am Ende entscheidet immer die Prüfungsordnung deines eigenen Studiengangs, wie viele Exemplare du tatsächlich abgeben musst. So unterschiedlich regeln einzelne Hochschulen die Zahl der gedruckten und digitalen Exemplare.
| Hochschule | gedruckte Exemplare | digital |
|---|---|---|
| BTU Cottbus-Senftenberg | 3 gebundene Exemplare | eine elektronische, editierbare Version auf Datenträger |
| Universität Bremen, Geschichte | in der Regel 3 gebundene Exemplare, Gruppenarbeit 4 | eine elektronische Version |
| Bergische Universität Wuppertal | 3 gebundene Exemplare, keine Ring- oder Spiralbindung | eine elektronische Fassung |
| Duale Hochschule Baden-Württemberg, Sozialwesen | 2 gedruckte Exemplare | eine elektronische Form |
An den Beispielen von Wuppertal und Bremen zeigt sich, dass die elektronische Fassung dort zusätzlich zu den gedruckten Exemplaren verlangt wird und nicht an deren Stelle tritt. Die BTU Cottbus-Senftenberg nennt für ihre elektronische Version zusätzlich einen Datenträger mit einer editierbaren Fassung der Arbeit. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg verlangt mit zwei gedruckten Exemplaren im Vergleich zu den anderen Beispielen die niedrigste Zahl, allerdings bezieht sich diese Angabe ausschließlich auf den Studiengang Sozialwesen und lässt sich nicht auf andere Studienbereiche derselben Hochschule übertragen.
Diese vier Beispiele zeigen vor allem, wie unterschiedlich einzelne Hochschulen mit der Frage nach gedruckten und digitalen Exemplaren umgehen, und keine der Zahlen lässt sich auf eine andere Hochschule übertragen. Während bei Prüfungsexemplaren einzelne Hochschulen eigene Wege gehen, folgt die spätere Pflichtabgabe an die Nationalbibliothek eigenen Regeln, über die das Pflichtexemplar der Deutschen Nationalbibliothek informiert.
Wann ersetzt die digitale Abgabe das gedruckte Exemplar?
An manchen Hochschulen ersetzt der Upload das gedruckte Exemplar ganz. Ein Prüfungsamt der Universität Göttingen schreibt auf seiner Aktuelles-Seite, dass Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten ausschließlich digital erfolgen: Die Arbeit wird hochgeladen, und ausgedruckte, gebundene Versionen sollen nicht mehr eingereicht werden. Diese Regelung bezieht sich auf die dort genannten Studiengänge und lässt sich nicht automatisch auf andere Fakultäten der Universität übertragen.
Auch die Geographie der Ruhr-Universität Bochum nimmt Bachelor- und Masterarbeiten digital an und braucht für das Archiv kein gebundenes Exemplar im Prüfungsamt. Nur wenn auf dem Anmeldeformular angekreuzt wurde, dass ein gebundenes Exemplar abzugeben ist, muss dieses spätestens sieben Tage nach dem Abgabedatum nachgereicht werden, persönlich, per Post oder über den Briefkasten des Prüfungsamts. Die Hochschule Mainz verlangt im Meldeblatt für Abschlussarbeiten grundsätzlich die digitale Form, räumt den Erstprüfenden aber die Möglichkeit ein, zusätzlich ein gedrucktes und gebundenes Exemplar zu wünschen. An beiden Beispielen zeigt sich, dass die digitale Abgabe das gebundene Exemplar ersetzen kann, ein zusätzlicher Wunsch einzelner Prüfender aber trotzdem möglich bleibt.
Wenn an deiner Hochschule eine digitale Abgabe vorgesehen ist, frag trotzdem vor dem Hochladen bei den Betreuenden nach, ob sie zusätzlich ein gedrucktes Exemplar für die eigene Ablage wünschen. Eine pauschale Zahl für diesen Wunsch gibt es nicht, deshalb bleibt die persönliche Rückfrage der sicherste Weg. Erst wenn klar ist, ob und wie viele gedruckte Fassungen gewünscht werden, lohnt es sich, die Abschlussarbeit drucken und binden zu lassen, denn ein überflüssiges Exemplar kostet unnötig Zeit und Material.

Wie viele Exemplare brauchst du bei der Dissertation?
Bei der Dissertation kommen zu den Prüfungsexemplaren Pflichtexemplare für die Bibliothek hinzu. Die Universitätsbibliothek Marburg regelt die Zahl über die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, wobei sich die Zahl der gedruckten Pflichtexemplare auf zwei senkt, wenn die Dissertation zusätzlich elektronisch über ein Repositorium veröffentlicht wird. Die gedruckten Exemplare müssen in diesem Fall aus der PDF/A-Version angefertigt werden, damit Druckversion und elektronische Version in Inhalt und Layout übereinstimmen.
Die Pflichtexemplarordnung der Universität Rostock aus dem Jahr 2008 nennt als älteres Beispiel bei einer Veröffentlichung ohne Verlag 20 gedruckte Exemplare auf alterungsbeständigem Papier plus ein ungebundenes Druckexemplar für die Langzeitarchivierung, bei einer Veröffentlichung über einen gewerblichen Verleger dagegen nur drei gebundene Exemplare samt Kopie des Verlagsvertrags. Diese Zahl stammt ausdrücklich aus dem Jahr 2008 und zeigt nur, wie eine einzelne Universität das Thema damals geregelt hat, nicht wie es heute oder anderswo gehandhabt wird. Die Deutsche Nationalbibliothek nennt für den Stand November 2015 zwei Pflichtexemplare, wenn eine Dissertation ausschließlich in körperlicher Form verbreitet wird oder inhaltlich von der Online-Ausgabe abweicht, erscheint sie dagegen online und zusätzlich gedruckt, wird nur die Online-Ausgabe aufgenommen.
Neben der Zahl spielt auch die Form der Exemplare eine Rolle. Die Universitätsbibliothek Regensburg verlangt bei gedruckten Pflichtexemplaren Klebebindung statt Spiralbindung sowie alterungsbeständiges, holz- und säurefreies Papier, damit die Exemplare dauerhaft erhalten bleiben. Welche Zahl und welche Form für deine eigene Dissertation gilt, steht letztlich in der Promotionsordnung deiner Fakultät, eine allgemeine Pflichtzahl für alle Hochschulen lässt sich aus diesen Beispielen nicht ableiten. Schon bei der Bachelorarbeit oder Masterarbeit lohnt sich die gleiche Prüfung, bevor du die Bachelorarbeit drucken und binden lässt, denn die Dissertation bringt später eigene Regeln für die Bibliothek mit sich.
Quellen und Stand
- BTU Cottbus-Senftenberg: Modulübersicht Bachelor-Arbeit (Modul 11223): www.b-tu.de (geprüft am 2026-10-04)
- Universität Bremen, Institut für Geschichtswissenschaft: Bachelorarbeit: www.uni-bremen.de (geprüft am 2026-10-04)
- Bergische Universität Wuppertal, Zentrales Prüfungsamt: Hinweise zur Thesis (Stand 01/2018): www.zpa.uni-wuppertal.de (geprüft am 2026-10-04)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg: Studien- und Prüfungsordnung Sozialwesen (Bekanntmachung 2015): www.dhbw.de (geprüft am 2026-10-04)
- Universität Göttingen, Prüfungsamt: Aktuelles (Abgabe ausschließlich digital): www.uni-goettingen.de (geprüft am 2026-10-04)
- Ruhr-Universität Bochum, Geographie: Abgabe der Bachelorarbeit (Merkblatt): www.geo.ruhr-uni-bochum.de (geprüft am 2026-10-04)
- Hochschule Mainz, Prüfungsangelegenheiten: Meldeblatt Abschlussarbeiten: www.hs-mainz.de (geprüft am 2026-10-04)
- Universität Marburg, Universitätsbibliothek: Dissertationen: www.uni-marburg.de (geprüft am 2026-10-04)
- Universität Regensburg, Bibliothek: Dissertationen: www.uni-regensburg.de (geprüft am 2026-10-04)
- Universität Rostock: Pflichtexemplarordnung (Stand 2008): www.iaa.uni-rostock.de (geprüft am 2026-10-04)
- Deutsche Nationalbibliothek: Ablieferungspflicht von Dissertationen (Stand 11/2015): www.dnb.de (geprüft am 2026-10-04)
Bevor du Druckexemplare für die Abgabe zählen und bestellen kannst, klärst du mit deinem Prüfungsamt, wie viele gedruckte Exemplare du wirklich abgeben musst.