Wie lange darf die Bewertung einer Abschlussarbeit dauern?

Bewertungsfristen: was Hochschulen nennen und wie du planst

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2026 · Abgabe der Bachelorarbeit

Nach der Abgabe beginnt eine Phase, in der Gutachterinnen und Gutachter die Arbeit bewerten. Wie lang diese Phase dauern soll, nennen einzelne Hochschulen in eigenen Dokumenten. Die Angaben reichen je nach Hochschule und Studiengang von drei bis acht Wochen und lassen sich als eigener Baustein in den Studienplan einordnen.

Welche Bewertungsfristen nennen einzelne Hochschulen

Mehrere Hochschulen haben in eigenen Dokumenten festgehalten, wie lange die Bewertung einer Abschlussarbeit dauern soll. Diese Angaben stammen jeweils aus Merkblättern, Leitfäden oder FAQ-Seiten der genannten Fachbereiche und gelten zunächst nur für die dort beschriebene Hochschule und den dort beschriebenen Studiengang. Wer die eigene Frist kennen will, sollte zuerst die Unterlagen der eigenen Prüfungsordnung heranziehen, denn die folgenden Beispiele zeigen vor allem die Spannweite der dokumentierten Werte.

Tabelle: Hochschule, Frist, Bemerkung
HochschuleFristBemerkung
Universität zu Köln, Humanwissenschaftliche Fakultät8 Wochen für beide GutachterDanach folgen einige Tage für die Verbuchung und der Notenbescheid
Universität Göttingensoll 8 Wochen nicht überschreitenDie Bearbeitungszeit der Arbeit selbst ist davon getrennt zu sehen
HWR Berlin, Fachbereich 3soll vier Wochen nicht überschreitenKrankheitsbedingte Verlängerung kann den Zeitraum im Einzelfall verändern
Universität Bremen, InformatikBachelor 3 Wochen, Master 8 WochenBei einer hohen Zahl von Arbeiten kann eine längere Frist eingeräumt werden
Hochschule Fulda, Angewandte Informatikspätestens 8 WochenDie Prüfungsordnung kann diese Frist verkürzen

Die genannten Werte reichen von drei bis acht Wochen, je nachdem, welche Hochschule und welcher Studiengang gemeint sind. Wer die eigene Frist ermitteln will, prüft dazu die Prüfungsordnung der eigenen Hochschule. Wer sich auf die Abgabe der Bachelorarbeit vorbereitet, findet in den Prüfungsunterlagen der eigenen Hochschule, ab welchem Datum die Bewertungsfrist zu laufen beginnt. Vor der Bewertungsfrist liegt die Phase, in der Studierende Korrekturzeit einplanen, bevor die Arbeit überhaupt abgegeben wird; dieser Schritt gehört in einen eigenen Planungsabschnitt.

Gutachtenfrist einplanen: der Ablauf in drei Schritten

Wie verbindlich sind diese Fristen

Die genannten Fristen sind überwiegend als Sollvorgabe formuliert. Das zeigt sich deutlich bei Göttingen, wo die Dauer der Bewertung 8 Wochen nicht überschreiten soll, bei der HWR Berlin, die für ihr Verfahren ebenfalls eine Soll-Grenze von vier Wochen nennt, und bei der Hochschule Fulda, die spätestens 8 Wochen als Richtwert nennt und zugleich festhält, dass die jeweilige Prüfungsordnung diese Frist verkürzen kann. Eine Soll-Vorgabe ist damit kein starres Datum, sondern ein Orientierungswert, den die Hochschule selbst formuliert hat.

Einige Hochschulen benennen zudem Umstände, die von diesem Orientierungswert abweichen können. Die Universität Bremen schreibt für die Informatik, dass bei einer hohen Zahl von Arbeiten eine längere Frist eingeräumt werden kann, was zeigt, dass die Bearbeitungslast der Gutachterinnen und Gutachter eine Rolle spielt. Die HWR Berlin nennt außerdem krankheitsbedingte Verlängerungen, die den Zeitraum im Einzelfall beeinflussen können. Beide Angaben zeigen, dass die Soll-Vorgaben bewusst Spielraum lassen.

Was bei einer Fristüberschreitung geschieht, nennen die genannten Fristdokumente nicht; für diese Frage hilft eine Nachfrage beim zuständigen Prüfungsamt oder bei der betreuenden Person. Für die eigene Planung ist es hilfreich, parallel einen Zeitplan für die Bachelorarbeit zu führen, in dem die Wartezeit als eigener Posten auftaucht, statt sie mit der Bearbeitungszeit zu verwechseln. Ebenso gehört die inhaltliche Bewertung der Bachelorarbeit zu einem späteren Schritt im Ablauf, der von der Bewertungsfrist zu unterscheiden ist, denn die Frist betrifft nur den zeitlichen Rahmen, nicht die Kriterien der Begutachtung selbst.

Was nach der Bewertung folgt

Nach den Gutachten folgen je nach Hochschule Verbuchung, Notenbescheid, Einsicht und gegebenenfalls die mündliche Prüfung. An der Universität zu Köln beschreibt das Prüfungsamt der Humanwissenschaftlichen Fakultät diesen Ablauf konkret: Nach den acht Wochen der Gutachter folgen einige Tage für die Verbuchung, danach erhält die Person den Notenbescheid, und eine Einsicht in die Bewertung ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids möglich. Dieser Ablauf zeigt, dass zwischen dem Abschluss der Bewertung und der eigentlichen Mitteilung an die Studierenden noch mehrere Verwaltungsschritte liegen.

Bei der HWR Berlin ist die mündliche Prüfung an das Bestehen der schriftlichen Arbeit geknüpft: Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt erst, wenn die Bewertung positiv ausgefallen ist. Das Kolloquium zur Bachelorarbeit setzt damit zeitlich voraus, dass die schriftliche Bewertung abgeschlossen und positiv ist.

Die Frage der Einschreibung hängt ebenfalls mit dem Zeitpunkt der Bewertung zusammen. Die Universität zu Köln nennt dazu, dass man nach der Abgabe nicht eingeschrieben bleiben muss, wenn die Arbeit die letzte Prüfungsleistung im Studiengang ist, und dass bei Nichtbestehen eine Wiedereinschreibung möglich ist. Die Universität Göttingen weist zudem darauf hin, dass der Zeitpunkt der Exmatrikulation die Erstattung von Studiengebühren beeinflusst. Beide Hinweise zeigen, dass der Umgang mit der Einschreibung von der jeweiligen Hochschule geregelt wird und individuell geprüft werden sollte. Fragen zur Masterbewerbung oder zu Bewerbungsfristen beantwortet das zuständige Prüfungsamt.

Gutachtenfrist einplanen: Prüfliste mit vier Punkten

Wie du die Wartezeit einplanst

Die Wartezeit zwischen Abgabe und Bewertung lässt sich mit wenigen Schritten in den eigenen Plan einordnen. Die folgende Reihenfolge orientiert sich an den Angaben der genannten Hochschulen, ergänzt um eigene Überlegungen zur Planung, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

  1. Die Frist der eigenen Prüfungsordnung nachlesen, da die Hochschule Fulda selbst festhält, dass die Prüfungsordnung die genannte Frist verkürzen kann.
  2. Den Abgabetermin der Arbeit im eigenen Kalender eintragen, damit der Beginn der Bewertungsfrist nachvollziehbar bleibt.
  3. Als eigene Planungsannahme die längste unter den genannten Fristen als vorsichtigen Richtwert ansetzen, auch wenn dies keine Aussage einer der genannten Hochschulen ist.
  4. Folgetermine wie Kolloquium, mögliche Einschreibung oder weitere Planungsschritte erst nach diesem Richtwert legen, statt sie zu früh zu terminieren.
  5. Beim zuständigen Prüfungsamt nachfragen, wenn die erwartete Frist spürbar überschritten ist, da die vorliegenden Dokumente dazu keine eigene Regelung nennen.

Zur Orientierung lässt sich die Angabe der Universität zu Köln nutzen, nach der eine Einsicht in die Bewertung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Notenbescheids möglich ist. Wer die Wartezeit plant, kann diesen Zeitraum als zusätzlichen Puffer nach der eigentlichen Bewertung einrechnen. Praktisch heißt das für eine Beispielperson: Sie trägt den Abgabetermin ein, rechnet die Wartezeit als eigenen Block ein und plant erst danach weitere Schritte. Wer seine Bachelorarbeit drucken und binden lassen möchte, sollte diesen Schritt ohnehin vor der Abgabe einplanen, damit die anschließende Wartezeit nicht mit organisatorischen Aufgaben vermischt wird, die eigentlich vor der Abgabe erledigt sein sollten.

Quellen und Stand

Der Beitrag „Wie lange darf die Bewertung einer Abschlussarbeit dauern?“ trägt den vollständigen Titel „Gutachtenfrist für die Abschlussarbeit: Fristen im Überblick“.

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Häufige Fragen zur Bewertungsfrist einer Abschlussarbeit

Gilt die Acht-Wochen-Frist der Universität zu Köln auch für andere Hochschulen?

Nein. Die Acht-Wochen-Frist für beide Gutachter steht konkret im Dokument des Prüfungsamts der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und bezieht sich auf dieses Verfahren. Andere Hochschulen nennen in ihren eigenen Dokumenten teils andere Werte, etwa die HWR Berlin mit vier Wochen.

Warum nennt die Universität Bremen für Bachelor- und Masterarbeiten unterschiedliche Fristen?

Die FAQ des Studienzentrums Informatik der Universität Bremen nennt für das Gutachten einer Bachelorarbeit 3 Wochen und einer Masterarbeit 8 Wochen nach der Abgabe. Eine weitere Begründung für den Unterschied nennt die Quelle nicht, daher lässt sich daraus keine allgemeine Regel zwischen Bachelor und Master ableiten.

Was passiert mit der Einschreibung nach der Abgabe der letzten Prüfungsleistung?

Laut Prüfungsamt der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln muss man nach der Abgabe nicht eingeschrieben bleiben, wenn die Arbeit die letzte Prüfungsleistung im Studiengang ist. Bei Nichtbestehen ist laut dieser Quelle eine Wiedereinschreibung möglich. Diese Angabe gilt für diesen Studiengang an dieser Hochschule.

Wann wird man zur mündlichen Prüfung an der HWR Berlin zugelassen?

Das Merkblatt des Fachbereichs 3 der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sagt, dass die Zulassung zur mündlichen Prüfung erst nach bestandener schriftlicher Arbeit erfolgt. Erst wenn die Bewertung positiv ist, folgt demnach der nächste Prüfungsschritt.

Kann eine krankheitsbedingte Verlängerung die Bewertungsfrist bei der HWR Berlin verändern?

Laut dem Merkblatt des Fachbereichs 3 der HWR Berlin kann eine krankheitsbedingte Verlängerung den Zeitraum des Bewertungsverfahrens im Einzelfall beeinflussen, obwohl das Verfahren grundsätzlich vier Wochen nicht überschreiten soll.

Wie beeinflusst der Exmatrikulationszeitpunkt die Studiengebühren an der Universität Göttingen?

Die Universität Göttingen schreibt auf ihrer Seite zur Abschlussarbeit, dass der Zeitpunkt der Exmatrikulation die Erstattung von Studiengebühren beeinflusst. Konkrete Beträge oder Fristen dazu nennt die Quelle an dieser Stelle nicht, wer das prüfen möchte, sollte sich an die zuständige Stelle der Hochschule wenden.

Kann die Prüfungsordnung die Acht-Wochen-Frist der Hochschule Fulda verändern?

Ja. Der Leitfaden zur Begutachtung von Bachelor- und Masterthesen der Hochschule Fulda, Angewandte Informatik, nennt spätestens 8 Wochen nach der Abgabe als Richtwert und hält zugleich fest, dass die Prüfungsordnung diese Frist verkürzen kann.

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