Anbieten Synonym: bereitstellen, vorschlagen oder offerieren
Wer anbietet, bindet sich unter Umständen
Anbieten reicht vom unverbindlichen Vorschlag bis zum bindenden Vertragsangebot, und der Unterschied ist kein sprachlicher, sondern ein rechtlicher. Wer eine Leistung zu einem Preis anbietet und dabei die wesentlichen Punkte nennt, gibt ein Angebot im Sinne des Paragrafen 145 BGB ab und ist daran gebunden. Wer etwas zur Verfügung stellt oder vorschlägt, tut das nicht. Die Alternativen ordnen sich nach dieser Verbindlichkeit.
Verkauf, Bereitstellung, Vorschlag
Für den Verkauf passen offerieren, feilbieten und veräußern. Offerieren ist kaufmännisch und wirkt heute förmlich, feilbieten ist veraltet und trägt einen abwertenden Beiklang, veräußern ist juristisch und bezeichnet die Übertragung, nicht das Angebot.
Für die Bereitstellung stehen bereitstellen, zur Verfügung stellen und vorhalten bereit. Vorhalten ist in Verwaltung und Technik etabliert und bedeutet, dass etwas dauerhaft verfügbar gehalten wird, unabhängig von der Nutzung.
Für den Vorschlag sind vorschlagen, nahelegen und antragen die passenden Wörter. Antragen ist gehoben und wird meist reflexiv verwendet: sich jemandem antragen.

Die rechtliche Wirkung
Ein Angebot bindet, sobald es die wesentlichen Vertragspunkte enthält und einem bestimmten Empfänger zugeht. Deshalb enthalten kaufmännische Angebote Bindefristen, und deshalb ist der Zusatz freibleibend gebräuchlich.
Waren im Schaufenster oder im Onlineshop begründen kein Angebot im Rechtssinn, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu Angebot.
In Mails und Gesprächen
Die Wendung „Ich biete Ihnen an“ wirkt in Mails etwas förmlich und wird häufig durch „Gern übernehme ich“ oder „Ich schlage vor“ ersetzt. Der Unterschied ist nicht nur stilistisch: Der Vorschlag ist unverbindlich, das Angebot nicht. Wer das beachtet, vermeidet unbeabsichtigte Bindungen in der Kommunikation.
In Verhandlungen ist die Wortwahl deshalb ein Werkzeug. Wer sich noch nicht binden will, spricht von einer Idee, einer Möglichkeit oder einem Vorschlag. Wer den Abschluss will, macht ein Angebot mit Preis und Frist.
Anbieten und sich anbieten
Reflexiv bedeutet sich anbieten zweierlei: seine Dienste zur Verfügung stellen („Sie bot sich als Vertretung an“) und naheliegen („Diese Lösung bietet sich an“). Die zweite Bedeutung hat kein Subjekt, das handelt, und ist in Berichten verbreitet.
In wissenschaftlichen Texten ist die Wendung „es bietet sich an“ eine weiche Empfehlung ohne Urheber. Wer die Entscheidung begründen will, kann stattdessen darlegen, warum ein Vorgehen gewählt wurde, statt auf dieses passive Konstrukt zurückzugreifen.

Grammatik
Anbieten ist ein trennbares, unregelmäßiges Verb: anbieten, bot an, angeboten. Im Hauptsatz wandert an ans Ende: „Wir bieten eine Lösung an.“ Im Nebensatz bleibt es zusammen.
Das Verb verlangt Dativ und Akkusativ: jemandem etwas anbieten. Die Konstruktion mit für ergibt kein korrektes Deutsch: „Ich biete Ihnen für einen Termin an“ ist falsch, richtig ist „Ich biete Ihnen einen Termin an“.
In Ausschreibungen
Im Vergaberecht ist Anbieten ein formaler, an Fristen und Ausschlussgründe gebundener Vorgang. Wer anbietet, ist Bieter; der Begriff bezeichnet dort eine Rolle im Verfahren, nicht eine Handlung im Alltagssinn.
Verspätete oder unvollständige Angebote werden zwingend ausgeschlossen, ohne Ermessen. Die Wortwahl in Anschreiben sollte deshalb präzise sein: Wer eine Interessenbekundung abgibt, bietet noch nicht an.
Abgrenzung zu liefern und leisten
Anbieten ist die Zusage, Liefern und Leisten sind die Erfüllung. Verträge regeln diese Ebenen getrennt, weil an jeder Stufe andere Pflichten greifen: Bindung, Übergabe, Gewährleistung.
In Werbetexten werden sie regelmäßig vermischt: „Wir liefern Qualität“ ist eine Erfüllungszusage, „Wir bieten Qualität“ eine Anpreisung. Die erste ist im Streitfall die stärkere Bindung. Alle bearbeiteten Wörter stehen in der Übersicht Synonyme.
Im Bildungsbereich hat anbieten eine eigene Färbung, weil dort Angebote freiwillig sind. Eine angebotene Beratung kann angenommen werden oder nicht, eine verpflichtende Maßnahme nicht. Wer eine Pflicht als Angebot bezeichnet, verschleiert sie, und Betroffene bemerken das spätestens bei den Folgen einer Nichtteilnahme.
Schließlich ist anbieten von zusagen zu trennen. Wer anbietet, legt einen Vorschlag vor; wer zusagt, bindet sich an einen bereits vorliegenden. In Verhandlungen liegt zwischen beiden der Moment, ab dem ein Rückzug Kosten verursacht.
Im Handwerk und im Bauwesen ist das Angebot vom Kostenvoranschlag zu trennen, und das Verb folgt dieser Trennung. Wer einen Kostenvoranschlag anbietet, nennt eine Schätzung, die überschritten werden darf; wer ein Angebot macht, nennt einen Preis, an den er gebunden ist. Handwerksbetriebe verwenden beide Begriffe im Alltag oft synonym, was im Streitfall zulasten dessen ausgelegt wird, der die Formulierung gewählt hat.
In Stellenausschreibungen ist die Wendung „Wir bieten“ ein eigener Textbaustein und beschreibt Leistungen des Arbeitgebers. Sie ist etabliert und unauffällig, verpflichtet aber nicht: Was dort steht, wird erst mit dem Arbeitsvertrag verbindlich. Bewerberinnen und Bewerber sollten Zusagen deshalb in den Vertrag aufnehmen lassen, wenn sie darauf ankommen.
Was ist ein Synonym für anbieten?
Für den Verkauf offerieren, für die Bereitstellung zur Verfügung stellen oder vorhalten, für einen unverbindlichen Vorschlag vorschlagen.
Bindet ein Angebot rechtlich?
Ja, sobald es die wesentlichen Vertragspunkte enthält und dem Empfänger zugeht. Waren im Schaufenster oder im Shop sind dagegen kein Angebot, sondern eine Aufforderung, selbst eines abzugeben.
Heißt es jemandem etwas anbieten oder für etwas anbieten?
Etwas jemandem anbieten, also Dativ und Akkusativ. Die Konstruktion mit für ist falsch.