Musst du Allgemeinwissen in einer wissenschaftlichen Arbeit belegen?

Allgemeinwissen zitieren: Was du belegen musst und was nicht

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Zitierweisen im Überblick

Allgemeinwissen musst du laut Mainzer Handreichung nicht belegen, sofern es sich um fachliche Selbstverständlichkeiten handelt. Im Zweifel gibst du eine Quelle an. Hier erfährst du, wo die Grenze liegt und wie Allgemeinwissen mit Plagiat zusammenhängt.

Muss man Allgemeinwissen zitieren?

Die kurze Antwort lautet: Allgemeinwissen musst du nicht belegen, wenn es sich um Gemeinplätze oder fachliche Selbstverständlichkeiten handelt. Die Handreichung der Universität Mainz zum Zitieren und Belegen hält fest, dass solche Inhalte keinen Beleg brauchen und dass bei Inhalten des Allgemeinwissens auf Verweise verzichtet werden kann. Diese Aussage bezieht sich auf den Inhalt einer Aussage. Ob eine Stelle dazu gehört, entscheidest du deshalb nicht nach dem Gefühl, sondern prüfst sie am Maßstab deines Fachs.

Wichtig ist die Trennung zwischen Inhalt und Wortlaut. Allgemeinwissen bezieht sich auf den Inhalt einer Aussage, nie auf den Wortlaut eines fremden Textes. Wenn du eine Formulierung aus einem Buch, einem Aufsatz oder einem Skript übernimmst, bleibt sie eine fremde Leistung, auch wenn der Gedanke dahinter bekannt ist. Die Mainzer Handreichung verlangt genau deshalb, dass übernommene Formulierungen ausgewiesen werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Aussage selbst als Allgemeinwissen gilt. Eine Information kann also ohne Verweis stehen, eine wörtlich übernommene Passage dagegen nicht.

Wie du eine Quelle sauber angibst, ist eine Frage, die du mit der Seite Quellen angeben klärst, sobald eine Aussage nicht mehr selbstverständlich ist. Der Stil richtet sich nach deinem Fach, und welche Form deine Hochschule verlangt, entnimmst du dem Leitfaden deines Fachbereichs. Frage die betreuende Person, wenn dir unklar bleibt, ob ein Satz ohne Nachweis stehen darf.

Konventionen beim Zitieren können von Fach zu Fach verschieden sein, auch dazu, wann und was zitiert wird. Welche Regel an deiner Hochschule gilt, musst du bei der Prüfungsordnung oder im Leitfaden deines Fachbereichs nachsehen, bevor du dich festlegst.

Allgemeinwissen zitieren: der Ablauf in drei Schritten

Was gilt als Allgemeinwissen und was als Fachwissen?

Die Arbeitshilfe des Zentrums für Hochschulbildung der TU Dortmund hält fest, dass allgemein bekanntes Fachwissen keinen Quellennachweis braucht. Dieselbe Arbeitshilfe rät, bei Unsicherheit, ob es sich um allgemeines Grundlagenwissen handelt, lieber eine Quelle anzugeben. Der Maßstab liegt damit nicht in einer festen Liste, sondern in deiner eigenen Einschätzung, wer dein Lesepublikum ist und was darin als bekannt vorausgesetzt werden darf.

Ein Blick auf die Konventionen zeigt, warum die Grenze schwankt. Das Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum schreibt, dass sich die Konventionen beim Zitieren und Belegen von Fach zu Fach unterscheiden, manchmal auch zwischen einzelnen Fachbereichen. Das betrifft auch die Frage, wann und was zitiert wird. Als Orientierung hilft, die Forschungsliteratur des Fachs anzusehen oder die betreuende Person zu fragen. Einordnungen wie die folgenden sind Vorschläge und keine Regeln.

Tabelle: Aussage, Einordnung, Nachweis
AussageEinordnungNachweis
Erfundenes Beispiel: Berlin ist die Hauptstadt DeutschlandsVorschlag: eher AllgemeinwissenVorschlag: ohne Quelle, wenn es in deinem Fach als bekannt gilt
Erfundenes Beispiel: eine aktuelle StudiengebührVorschlag: eher Fachwissen mit ZeitbezugVorschlag: Angabe bei der zuständigen Stelle prüfen und belegen
Erfundenes Beispiel: ein Messwert aus einer StudieVorschlag: eher FachwissenVorschlag: Quelle der Studie angeben
Erfundenes Beispiel: die Definition eines FachbegriffsVorschlag: hängt vom Fach abVorschlag: Fachliteratur heranziehen oder betreuende Person fragen

Fachwissen kann also in einem Fach eine Selbstverständlichkeit sein und in einem anderen belegpflichtig. Die Einordnung hängt vom Fach und vom Leserkreis ab. Prüfe bei einer Aussage mit Zeitbezug, ob sie in deinem Fach als gesichert gilt, bevor du sie ohne Verweis stehen lässt. Bei einem Messwert oder einer Definition gilt dasselbe: Frage, ob dein Lesepublikum sie ohne Nachweis kennt.

Dass du eine Aussage selbst kennst, macht sie noch nicht zu Allgemeinwissen.

Was tust du im Zweifelsfall?

Im Zweifel gibst du eine Quelle an. Das empfiehlt die Arbeitshilfe der TU Dortmund für den Fall, dass unklar bleibt, ob eine Aussage zum allgemeinen Grundlagenwissen gehört. Der Leitfaden der Universitätsbibliothek der TU Chemnitz geht noch einen Schritt weiter und rät dazu, eher einmal zu viel zu kennzeichnen als zu wenig. Als Auslöser nennt er eigene Aussagen, die denen anderer auch nur entfernt ähneln. Dieser Gedanke hilft dir, weil du so nicht erst nachträglich über eine fehlende Angabe nachdenken musst.

Gehe bei einer unsicheren Aussage in dieser Reihenfolge vor, bevor du sie als selbstverständlich stehen lässt. Die folgende Reihenfolge ist ein Vorschlag, den du an die Vorgaben deines Fachs anpasst.

  1. Markiere die Aussage, die du nicht selbst erarbeitet hast.
  2. Frage dich, ob sie in deinem Fach zum bekannten Grundwissen zählt.
  3. Gegenprüfe sie in einem Lehrbuch oder Lexikon.
  4. Gib im Zweifel eine Quelle an.
  5. Bleibt Restzweifel, frage die betreuende Person.

Das Gegenstück zu einer fehlenden Angabe ist ein Nachweis, der sich prüfen lässt, sobald du die Quellenangaben richtig zitieren kannst. Wer im Zweifel eine Quelle nennt, sollte sie vollständig angeben, damit deine Leser die Fundstelle nachschlagen können.

Bleibt eine Stelle unklar, notiere sie als offene Frage und kläre sie vor der Abgabe mit der betreuenden Person. Welche Regel an deiner Hochschule gilt, klärst du mit der Prüfungsordnung und dem Leitfaden deines Fachbereichs.

Allgemeinwissen zitieren: Prüfliste mit vier Punkten

Was hat Allgemeinwissen mit Plagiat zu tun?

Die Mainzer Handreichung zitiert den Juristen Roland Schimmel. Nach dessen Definition ist Plagiat das Ausgeben fremder geistiger Leistung als eigene, und zwar unabhängig davon, ob es um wenige Zeilen oder um einen umformulierten Textabschnitt geht. Die Bewertung eines konkreten Falls liegt bei Prüfungsordnung und Prüfenden.

Allgemeinwissen fällt im Sinn dieser Definition nicht unter fremde geistige Leistung. Ein Gedanke, der zum Allgemeinwissen gehört, darf also ohne Verweis stehen. Der Wortlaut bleibt dagegen fremd: Eine wortgleich übernommene Formulierung ist eine fremde Leistung, auch wenn ihr Inhalt Allgemeinwissen ist. Genau hier liegt der Zusammenhang zum Plagiat. Der Inhalt lässt sich ohne Beleg lassen, der Wortlaut dagegen nicht.

Wie Hochschulen Texte prüfen, erklärt die Seite Wie Dozenten Plagiate prüfen. Dort wird deutlich, dass Prüfende und Software übereinstimmende Textstellen beurteilen, nicht deine Absicht. Deshalb lohnt es sich, bei jeder übernommenen Stelle vorab selbst nachzusehen, ob sie wortgleich oder nur sinngemäß übereinstimmt.

Wie ein solcher Fall aussieht, zeigt die Seite Plagiat Beispiel an konkreten Stellen, die nicht mehr als Allgemeinwissen durchgehen. Der Unterschied lässt sich an der Trennung von Inhalt und Wortlaut festmachen. Steht in deinem Text ein Gedanke, den man auch ohne Literatur so formulieren könnte, bleibt er selbstverständlich. Wird dagegen eine konkrete Formulierung, eine Abfolge von Sätzen oder eine bestimmte Argumentationskette übernommen, ist diese Stelle nicht mehr selbstverständlich und braucht eine Fundstelle.

Der Weg zu einer sauberen Arbeit führt über die Seite Plagiat vermeiden. Praktisch heißt das: Übernommene Formulierungen weist du aus, indem du die Stelle als fremde kennzeichnest und die Fundstelle direkt notierst, damit du sie später wiederfindest. Gedanken aus der Literatur formulierst du in eigenen Worten und verweist trotzdem auf die Quelle. So bleibt für Prüfende nachvollziehbar, was du selbst geschrieben hast und was nicht.

Quellen und Stand

Soll jemand deine Haus- oder Abschlussarbeit vor der Abgabe auf Rechtschreibung, Ausdruck und Aufbau prüfen?

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Häufige Fragen zum Allgemeinwissen

Muss ich Allgemeinwissen in meiner Hausarbeit mit einer Quelle belegen?

Die Handreichung der Universität Mainz hält fest, dass Inhalte des Allgemeinwissens ohne Verweis stehen können, sofern es sich um fachliche Selbstverständlichkeiten handelt. Übernommene Formulierungen müssen dagegen ausgewiesen werden. Ob eine konkrete Stelle dazu gehört, klärst du mit der betreuenden Person oder dem Leitfaden deines Fachbereichs.

Was ist der Unterschied zwischen Allgemeinwissen und Fachwissen?

Die Arbeitshilfe des Zentrums für Hochschulbildung der TU Dortmund hält fest, dass allgemein bekanntes Fachwissen keinen Quellennachweis braucht. Wo die Grenze zu anderem Fachwissen liegt, hängt laut Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum vom Fach und vom Leserkreis ab. Frage deshalb nach der Forschungsliteratur deines Fachs.

Was tue ich, wenn ich unsicher bin, ob eine Aussage Allgemeinwissen ist?

Die Arbeitshilfe der TU Dortmund rät bei Unsicherheit, lieber eine Quelle anzugeben. Der Leitfaden der Universitätsbibliothek der TU Chemnitz empfiehlt das Prinzip, eher einmal zu viel zu kennzeichnen als zu wenig. Gegenprüfe die Aussage zusätzlich in einem Lehrbuch oder Lexikon deines Fachs.

Gelten in jedem Fach dieselben Zitierkonventionen?

Das Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum schreibt, dass sich die Konventionen beim Zitieren und Belegen von Fach zu Fach unterscheiden, manchmal auch zwischen Fachbereichen. Das betrifft auch die Frage, wann und was zitiert wird. Welche Regel für dein Fach gilt, zeigt dir die Forschungsliteratur deines Fachs oder die betreuende Person.

Wie hängt Allgemeinwissen mit Plagiat zusammen?

Die Mainzer Handreichung zitiert Roland Schimmel, nach dessen Definition ein Plagiat vorliegt, wenn fremde geistige Arbeit als die eigene ausgegeben wird, unabhängig vom Umfang. Allgemeinwissen ist im Sinn dieser Definition keine fremde geistige Leistung. Wortgleich übernommene Formulierungen bleiben dagegen fremde Leistung. Wie ein konkreter Fall zu bewerten ist, entscheiden Prüfungsordnung und Prüfende.

Woran erkenne ich, dass eine Stelle nicht mehr als Allgemeinwissen durchgeht?

Die Mainzer Handreichung hält fest, dass übernommene Formulierungen stets ausgewiesen werden müssen. Prüfe eine Passage deshalb zuerst auf ihren Wortlaut und nicht nur auf ihren Inhalt. Prüfende und Software beurteilen übereinstimmende Stellen, nicht deine Absicht.

Wo finde ich die Regeln für meine Hochschule?

Welche Regeln an deiner Hochschule gelten, klärst du mit der Prüfungsordnung und dem Leitfaden deines Fachbereichs. Frage zusätzlich die betreuende Person, wenn der Leitfaden die Frage nach dem Allgemeinwissen nicht ausdrücklich beantwortet.

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