Abbildungen richtig zitieren und beschriften
Eigene Darstellung, in Anlehnung an, direkt übernommen: die Regeln
Jede Grafik in deiner Arbeit braucht zwei Dinge: eine nummerierte Beschriftung und eine Quellenangabe direkt darunter, auch dann, wenn du sie selbst erstellt hast. Wer Abbildungen zitieren nach diesem Schema beherrscht, vermeidet eine der häufigsten Formrügen in Gutachten. Die Regeln samt Formulierungen im Überblick.
Das Grundschema: Nummer, Titel, Quelle
Über oder unter der Grafik steht „Abbildung 1: aussagekräftiger Titel", direkt darunter die Quellenzeile. Tabellen laufen in eigener Zählung („Tabelle 1"). Drei Fälle entscheiden über die Formulierung der Quellenzeile:
Direkt übernommen: Quelle: Müller (2020), S. 34.
Verändert übernommen: Quelle: in Anlehnung an Müller (2020), S. 34.
Selbst erstellt: Quelle: eigene Darstellung. (bei eigenen Daten: „eigene Darstellung auf Basis von …")

Im Text verankern und ins Verzeichnis aufnehmen
Jede Abbildung braucht einen Verweis im Fließtext („siehe Abbildung 1"), Grafiken ohne Textbezug wirken wie Dekoration und werden von Prüfern moniert. Zusätzlich erscheint jede Abbildung mit Nummer, Titel und Seitenzahl im Abbildungsverzeichnis; wie das sauber aufgebaut wird, zeigt das Abbildungs- und Tabellenverzeichnis.
Die Quelle gehört auch ins Literaturverzeichnis
Die Quellenzeile unter der Grafik ist ein Kurzbeleg: die vollständige Angabe steht wie bei jedem Zitat im Literaturverzeichnis. Nach APA bekommt die Abbildung zusätzlich eine „Anmerkung" unter der Grafik mit der vollständigen Copyright-Angabe; die Details regelt die APA-Anleitung.

Urheberrecht: zitieren ja, schmücken nein
Fremde Grafiken darfst du im Rahmen des Zitatrechts übernehmen, wenn du dich inhaltlich mit ihnen auseinandersetzt und die Quelle nennst. Reine Zierbilder ohne inhaltlichen Bezug sind dagegen urheberrechtlich heikel, im Zweifel weglassen oder selbst nachbauen und „in Anlehnung an" kennzeichnen. Bei Fotos und Stockmaterial gelten die Lizenzbedingungen des Anbieters.
Endkontrolle: Konsistenz über die ganze Arbeit
Vor der Abgabe prüfst du: durchgängige Nummerierung, jeder Textverweis zeigt auf die richtige Nummer, jede Quellenzeile hat ihr Pendant im Literaturverzeichnis, Verzeichnis-Seitenzahlen stimmen. Diese Fleißkontrolle übernimmt auf Wunsch das Formales Lektorat, zusammen mit allen anderen Verzeichnissen. So lässt sich jede Grafik richtig beschriften und belegen.
Eigene Darstellung nach fremden Daten
Der häufigste Fall in Abschlussarbeiten ist eine selbst erstellte Grafik auf Basis fremder Zahlen. Dafür gibt es eine feste Formulierung: „Eigene Darstellung nach Müller 2023, S. 14“. Die Quelle der Daten gehört dazu, auch wenn die Grafik von dir stammt.
Übernimmst du eine Abbildung unverändert, entfällt der Zusatz „eigene Darstellung“, und es gilt der normale Zitatnachweis. Veränderst du eine fremde Grafik, schreibst du „in Anlehnung an“ und beschreibst die Änderung im Text, wenn sie inhaltlich relevant ist.
Screenshots und Rechte
Screenshots aus Software, Webseiten oder sozialen Netzwerken sind urheberrechtlich geschützte Werke. Für die Verwendung in einer Prüfungsarbeit gilt in der Regel das Zitatrecht, sofern der Screenshot belegend eingesetzt und vollständig nachgewiesen wird.
Heikel wird es bei Veröffentlichung, etwa in einem Repositorium. Kläre das vor der Abgabe mit deinem Institut, und achte darauf, dass auf Screenshots keine personenbezogenen Daten sichtbar sind: Nutzernamen, Profilbilder, E-Mail-Adressen im Browserfenster.







