AfA Abkürzung: Was bedeutet Absetzung für Abnutzung?
Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer verteilen
AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Der Begriff bezeichnet im deutschen Steuerrecht die Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts auf seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vereinfacht gesagt wird nicht immer der gesamte Betrag im Jahr des Kaufs als Aufwand berücksichtigt. Stattdessen werden jährliche Abschreibungsbeträge angesetzt. Welche Methode, Dauer und Sonderregel gilt, hängt von Wirtschaftsgut, Anschaffungsdatum, Nutzung und aktueller Rechtslage ab.
Grundidee mit einfachem Beispiel
Ein betrieblich genutztes Gerät kostet ohne weitere Besonderheiten 3.000 Euro und wird über drei Jahre linear abgeschrieben. Dann entfallen rechnerisch 1.000 Euro auf jedes volle Nutzungsjahr. Beginnt die Nutzung im laufenden Jahr, kann eine zeitanteilige Berechnung erforderlich sein.
Das Beispiel erklärt nur die Mathematik. In der Praxis gehören Nebenkosten, Umsatzsteuerbehandlung, Restwerte, Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und gesetzliche Sonderregeln in die Prüfung.
Was abnutzbar bedeutet
AfA betrifft Wirtschaftsgüter, deren Nutzung oder wirtschaftlicher Wert sich über die Zeit verbraucht. Maschinen, Fahrzeuge, Computer und Gebäude können grundsätzlich dazugehören. Grund und Boden nutzt sich steuerlich nicht in gleicher Weise ab und wird deshalb getrennt betrachtet.
Auch immaterielle Wirtschaftsgüter können eigene Abschreibungsregeln haben. Ob ein Gegenstand betrieblich, privat oder gemischt genutzt wird, verändert die steuerliche Einordnung.
Nutzungsdauer und AfA-Tabellen
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird nicht frei nach Wunsch gewählt. Die Finanzverwaltung veröffentlicht AfA-Tabellen als Orientierung für viele Wirtschaftsgüter. Besondere tatsächliche Umstände können fachlich zu prüfen sein.
Eine kürzere Nutzungsdauer erhöht den jährlichen linearen Betrag, eine längere senkt ihn. Das ändert die zeitliche Verteilung, nicht automatisch die gesamten berücksichtigungsfähigen Kosten.

Linear, degressiv und Sonderfälle
Bei linearer AfA wird die Bemessungsgrundlage gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Degressive oder besondere Abschreibungsformen können zeitweise gesetzlich zugelassen sein und andere Betragsverläufe erzeugen.
Weil sich Steuerrecht ändert, dürfen ältere Rechner und Ratgeber nicht ungeprüft auf neue Anschaffungen übertragen werden. Anschaffungsdatum und geltende Fassung sind zentrale Angaben.
AfA und Abschreibung
Im Alltag werden AfA und Abschreibung oft gleichgesetzt. AfA ist der steuerrechtliche Begriff aus dem Einkommensteuergesetz. In Handelsbilanz und Kostenrechnung können verwandte, aber nicht in jedem Detail identische Regeln und Zwecke gelten.
Für eine Hausarbeit sollte deshalb benannt werden, ob steuerliche, handelsrechtliche oder kalkulatorische Abschreibung gemeint ist. Eine einzige Abkürzung deckt diese Ebenen nicht vollständig ab.
AfA in einer verständlichen Tabelle dokumentieren
Eine nachvollziehbare Übersicht enthält Wirtschaftsgut, Anschaffungsdatum, Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, Bemessungsgrundlage, Methode, Nutzungsdauer, Jahresbetrag und Restwert. Zu jeder Abweichung gehört eine kurze Begründung oder ein Beleg. So lassen sich Rechenfehler und veraltete Annahmen schneller erkennen.
Die Tabelle sollte nicht nur das Ergebnis zeigen. Aus AfA 1.000 Euro ist weder die Basis noch die Laufzeit ersichtlich. Eine Formel wie 3.000 Euro geteilt durch drei Jahre macht das vereinfachte Beispiel prüfbar. Für tatsächliche Buchungen kommen Kontierung und steuerliche Details hinzu.
Wird die Nutzungsdauer oder Methode geändert, braucht die Dokumentation den Anlass und Geltungszeitpunkt. Alte Berechnungen werden nicht still überschrieben. Diese Prozessregel ist ebenso wichtig wie die sprachlich richtige Auflösung der Abkürzung.
Abkürzung im Text einführen
In einem allgemeinen Fachtext wird die Langform bei der ersten Nennung ausgeschrieben: Absetzung für Abnutzung (AfA). Danach kann das Kürzel allein stehen. Überschrift, Tabelle und Fließtext sollten dieselbe Großschreibung verwenden.
Eine isolierte Abkürzung kann außerhalb des Steuerkontexts mehrdeutig sein. Titel und Einleitung sollten deshalb deutlich machen, dass es um steuerliche Abschreibung geht. Das verbessert Verständlichkeit und Suchbarkeit zugleich.

AfA von anderen Abkürzungen unterscheiden
Dasselbe Buchstabenkürzel kann je nach Fachgebiet etwas anderes bedeuten. In einem Steuertext machen Begriffe wie Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Wirtschaftsgut die Bedeutung Absetzung für Abnutzung eindeutig. Fehlt dieser Kontext, sollte die Langform bei der ersten Nennung stehen. In Verträgen, Bescheiden und Berechnungen lohnt sich außerdem die Prüfung, auf welches Steuerjahr und welche gesetzliche Fassung sich die Angabe bezieht.
Vom Kaufpreis zum jährlichen Betrag
Für eine vereinfachte lineare Rechnung braucht man Bemessungsgrundlage, Nutzungsdauer und Beginn der Nutzung. Zur Bemessungsgrundlage können neben dem reinen Kaufpreis weitere unmittelbar zurechenbare Anschaffungsnebenkosten gehören. Abziehbare Vorsteuer wird bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen anders behandelt als bei Personen, die sie nicht abziehen können. Schon deshalb ist der Betrag auf der Rechnung nicht in jedem Fall die fertige AfA-Basis.
Wird ein Wirtschaftsgut mitten im Jahr angeschafft und betriebsbereit, verteilt sich der erste Jahresbetrag häufig zeitanteilig. Eine bloße Bestellung oder Zahlung muss nicht derselbe Zeitpunkt wie die tatsächliche Nutzungsbereitschaft sein. Dokumentation zu Lieferung, Installation und Inbetriebnahme kann daher wichtig werden. Beim Verkauf oder Ausscheiden endet die weitere Verteilung entsprechend den anwendbaren Regeln.
Ein Beispielrechner kann diese Angaben abfragen und mathematisch teilen, aber nicht jede rechtliche Einordnung zuverlässig entscheiden. Besonders Gebäude, gemischt genutzte Gegenstände, nachträgliche Anschaffungskosten, Sammelposten und Sonderabschreibungen brauchen zusätzliche Regeln. Für einen erklärenden Text sollte jede Zahl deshalb mit Annahmen versehen sein: netto oder brutto, welche Nutzungsdauer, welches Anschaffungsdatum und welche Methode. So wird aus einer scheinbar exakten Zahl eine nachvollziehbare Rechnung.
Gesetz und Hinweis
§ 7 Einkommensteuergesetz regelt die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung und beschreibt unter anderem die Verteilung in gleichen Jahresbeträgen.
Diese Seite ist eine sprachliche und allgemeine Einführung, keine Steuerberatung. Für einen konkreten Fall sind aktuelle Gesetze, Verwaltungsanweisungen und fachlicher Rat maßgeblich. Stand: 9. August 2026.