z. Hd. Bedeutung: Definition und richtige Schreibweise

Schreibweise, Platz im Anschriftfeld und Verwendung

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Die z. Hd. Bedeutung lautet zu Händen. Die Angabe kennzeichnet, wer in einem Unternehmen ein Schreiben bekommen soll, ohne dass der Brief an die Person persönlich gerichtet ist. Das klingt nach einer Kleinigkeit und hat zwei handfeste Folgen: Sie entscheidet darüber, ob ein Brief geöffnet werden darf, und sie steht nach der aktuellen DIN 5008 nicht mehr im Anschriftfeld, sondern ist durch die Nennung der Person in der ersten Zeile ersetzt worden.

z. Hd. Bedeutung: Kurze Definition

z. Hd. steht für zu Händen und nennt die Person, die ein an ein Unternehmen gerichtetes Schreiben bearbeiten soll. Der Brief ist damit an die Firma gerichtet, nicht an die Person.

Daraus folgt die praktische Wirkung: Ein Brief mit z. Hd. darf im Unternehmen geöffnet werden, auch wenn die genannte Person abwesend ist. Er gilt als Geschäftspost.

Herkunft und Wortgeschichte im Detail

Die Wendung zu Händen stammt aus der Kanzleisprache und bedeutet wörtlich, dass etwas in die Hände einer bestimmten Person gelangen soll. Sie ist seit Jahrhunderten im deutschen Schriftverkehr belegt.

Verwandte Formen sind z. H. als kürzere Variante und der Zusatz persönlich oder vertraulich, der die gegenteilige Wirkung hat: Ein so gekennzeichneter Brief darf nur von der genannten Person geöffnet werden.

Die DIN 5008 regelt den Aufbau von Geschäftsbriefen. In den älteren Fassungen stand z. Hd. im Anschriftfeld, in der aktuellen Fassung wird die Person stattdessen in der ersten Zeile der Anschrift genannt, ohne Zusatz.

z. Hd. Bedeutung: richtige Schreibweise im Vergleich
z. Hd. Bedeutung im Überblick.

Beispiele und Verwendung

Klassisch: Muster GmbH, z. Hd. Frau Meier, Musterstraße 1. Diese Form ist verbreitet und wird weiterhin zugestellt.

Nach aktueller Norm: Muster GmbH, Frau Anna Meier, Musterstraße 1. Die Person steht in der zweiten Zeile, der Zusatz entfällt.

Persönlich: Frau Anna Meier, persönlich, Muster GmbH. Hier darf nur die genannte Person öffnen, was bei Bewerbungen und Kündigungen erhebliche Folgen hat.

Vergleichbare Angaben im Anschriftfeld

Für die Zuständigkeit stehen z. Hd., z. H. und die schlichte Nennung der Person bereit. Die Nennung ohne Zusatz ist heute die normgerechte Form.

Für die Vertraulichkeit passen persönlich und vertraulich. Beide schränken das Öffnungsrecht ein und gehören über den Namen, nicht darunter.

Für die Weiterleitung eignet sich der Zusatz bei oder das aus dem Englischen übernommene c/o für care of. Es bezeichnet eine Person, über die zugestellt wird, und ist etwas anderes als z. Hd.

Richtige Verwendung und häufige Verwechslungen

Zur Schreibweise: Richtig ist z. Hd. mit Punkten und schmalem Leerzeichen, wobei das H großgeschrieben wird, weil Hände ein Substantiv ist. Die Formen zhd, z.Hd und z. hd. sind falsch.

Der wichtigste inhaltliche Punkt ist die Öffnungsbefugnis. Ein Brief mit z. Hd. ist an das Unternehmen gerichtet und darf dort geöffnet werden. Wer sicherstellen will, dass nur eine bestimmte Person liest, schreibt persönlich oder vertraulich über den Namen.

Bei Kündigungen und Fristsachen ist das erheblich. Ein an das Unternehmen gerichteter Brief geht dort zu, sobald er im Machtbereich des Empfängers ankommt. Ein als persönlich gekennzeichneter Brief kann später zugehen, wenn die Person abwesend ist, und das kann eine Frist verschieben.

In E-Mails ist z. Hd. überflüssig. Dort steht die Person im Adressfeld oder in der Anrede. Der Zusatz wirkt dann altmodisch und verlängert die Zeile ohne Nutzen.

Zu unterscheiden ist z. Hd. schließlich von c/o. Das eine nennt die zuständige Person im Unternehmen, das andere eine Person oder Adresse, über die zugestellt wird, etwa bei einer Untermiete.

z. Hd. Bedeutung: Anschriftfeld nach DIN 5008 prüfen

Das Anschriftfeld nach DIN 5008

Die Norm sieht für die Anschrift einen festen Aufbau vor: Zuerst die Zustellangabe wie Postfach oder Straße, dann Name und Firma, dann Ort. Zusätze wie Einschreiben stehen darüber, abgesetzt vom Rest.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig, weil Sortieranlagen die letzten Zeilen auswerten. Deshalb steht der Ort immer zuletzt, und darunter darf nichts mehr folgen.

Für die Praxis heißt das: Wer Vorlagen anlegt, sollte sich an die Norm halten, weil Briefe dann maschinell sauber verarbeitet werden. Das spart Laufzeit und verhindert Rückläufer, die bei Fristsachen teuer werden.

Fazit: z. Hd. Bedeutung auf den Punkt gebracht

z. Hd. heißt zu Händen und nennt die zuständige Person in einem Unternehmen. Der Brief bleibt dabei an die Firma gerichtet und darf dort geöffnet werden.

Nach aktueller DIN 5008 entfällt der Zusatz, die Person steht schlicht in der Anschrift. Wer Vertraulichkeit will, schreibt persönlich über den Namen, und das kann bei Fristen den Zugang verschieben.

Der Überblick „z. Hd. Bedeutung: Definition und richtige Schreibweise“ ordnet das Thema vollständig ein.

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Häufige Fragen zu z. Hd. Bedeutung

Was bedeutet z. Hd.?

Zu Händen. Die Angabe nennt die Person, die ein an ein Unternehmen gerichtetes Schreiben bearbeiten soll.

Wie schreibt man z. Hd. richtig?

Mit Punkten und schmalem Leerzeichen, das H groß: z. Hd. Die Formen zhd und z. hd. sind falsch.

Steht z. Hd. noch in der DIN 5008?

Nein. Die aktuelle Fassung sieht vor, die Person schlicht in der Anschrift zu nennen, ohne Zusatz.

Was ist der Unterschied zwischen z. Hd. und persönlich?

Ein Brief mit z. Hd. ist an die Firma gerichtet und darf dort geöffnet werden. Mit dem Zusatz persönlich darf nur die genannte Person öffnen.

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