Was gilt als Nachweis, solange das Zeugnis noch fehlt?
Vorläufiges Abschlusszeugnis: Inhalt, Ausstellung und Frist bis zum endgültigen Zeugnis
Wer die Abschlussarbeit abgegeben hat, aber noch kein fertiges Zeugnis in der Hand hält, braucht für Masterbewerbung, Einschreibung oder Arbeitsvertrag oft einen anderen Nachweis. Hochschulen stellen dafür eigene Bescheinigungen aus, deren Name, Inhalt und Voraussetzungen sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden.
Was ein vorläufiges Abschlusszeugnis ist
Ein vorläufiges Abschlusszeugnis ist ein Nachweis, der den erreichten oder unmittelbar bevorstehenden Abschluss belegt, bevor das endgültige Zeugnis ausgestellt ist. Die Universität Paderborn spricht in diesem Zusammenhang von einer vorläufigen Bescheinigung über den Bachelorabschluss, die das Datum der letzten Prüfungsleistung trägt und mit Unterschrift und Stempel versehen ist. Der Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier nennt dagegen eine Bescheinigung über die Verleihung des akademischen Grades, und die Universität Potsdam spricht von einem Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums.
Die Bezeichnung für dieses Zwischendokument unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule, ebenso wie Form und Inhalt. Nach den Angaben der Universität Paderborn muss das Abschlusszeugnis des Bachelors bei einer Bewerbung noch nicht vorliegen, die vorläufige Bescheinigung wird dort erst zur Einschreibung gebraucht, wenn das endgültige Zeugnis zu diesem Zeitpunkt noch fehlt. Bei der Master-Bewerbung ohne Bachelorzeugnis heißt das für die eigene Bewerbung konkret: bei der Zielhochschule prüfen, welche Bescheinigung und welche Frist dort gelten, denn Prüfungsamt und Zielhochschule legen eigene Formulare und eigene Fristen für diesen Nachweis fest.
Für Studierende, die noch kein Zeugnis in der Hand halten, aber eine Masterbewerbung, eine Einschreibung oder einen Arbeitsvertrag vorbereiten, ist diese Bescheinigung das Dokument, mit dem sich der Studienabschluss in dieser Zwischenphase belegen lässt. Zwischen der letzten Prüfungsleistung und der fertigen, gebundenen Urkunde liegt eine Zeitspanne, die je nach Hochschule unterschiedlich organisiert ist, und genau diese Zeitspanne überbrückt das vorläufige Dokument.

Was in der vorläufigen Bescheinigung steht
Wie viel eine vorläufige Bescheinigung über den Studienverlauf verrät, zeigen die folgenden Beispiele einzelner Hochschulen. Die Universität Gießen nennt für ihr vorläufiges Bachelor-Zeugnis, das dort auch als Bescheinigung für Bewerbungszwecke bezeichnet wird, einen festen Umfang an Angaben.
- eine Leistungsübersicht mit allen bereits abgeschlossenen Prüfungsleistungen
- die Durchschnittsnote aus diesen Leistungen
- die bisherigen Credit Points
- die insgesamt zu erreichenden Credit Points des Studiengangs
Vorausgesetzt ist dabei, dass mindestens 80 Prozent der Studienleistungen in Credit Points erreicht wurden; bei 180 Credit Points sind das 144, bei 210 Credit Points entsprechend 168. In Paderborn stehen auf der vorläufigen Bescheinigung das Datum der letzten Prüfungsleistung, eine Unterschrift und ein Stempel. Potsdam gibt in seinem Nachweis als Angaben das Datum der letzten Prüfung sowie die Feststellung des Gesamtergebnisses und zusätzlich das Datum der Erstellung an. Wer zum Thema Diploma Supplement richtig nutzen Angaben braucht, fragt beim eigenen Prüfungsamt nach. Wer die 80-Prozent-Grenze für den eigenen Studiengang nachrechnen möchte, kann sie mit dem persönlichen Notenspiegel abgleichen: Sieht ein Studiengang beispielsweise 210 statt 180 Credit Points vor, liegt die von Gießen genannte Grenze bei 168 Credit Points, und wer diesen Wert noch nicht erreicht hat, sollte vor einer Bewerbung oder Einschreibung beim zuständigen Prüfungsamt nachfragen, welche Unterlagen dort stattdessen anerkannt werden.
Wer welche Bescheinigung ausstellt
Wer welche Bescheinigung ausstellt, hängt von der Hochschule und teils vom Fachbereich ab, wie die folgende Übersicht an vier Beispielen zeigt.
| Hochschule | Angabe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Universität Paderborn | vorläufige Bescheinigung über den Bachelorabschluss | letzte Prüfungsleistung bis 30.09. (Wintersemester) beziehungsweise 31.03. (Sommersemester) |
| Universität Gießen | vorläufiges Zeugnis ab 80 Prozent der Credit Points | pro Masterstudiengang nur einmal nutzbar |
| Universität Tübingen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft | Zeugnisbescheinigung | wird ausgestellt, sobald das Credit-Point-Konto geschlossen ist |
| Freie Universität Berlin, Kommunikationswissenschaft | Transcript of Records mit vorläufiger Gesamtnote | für FU-Studierende genügt eine Bescheinigung über mindestens zwei Drittel der Leistungen |
Daraus folgt: die Ausstellung ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, deshalb zählt am Ende die Vorgabe der eigenen Hochschule und nicht ein Muster aus diesen vier Beispielen. Die Universität Stuttgart lässt bei bedingter Zulassung zusätzlich eine Leistungsübersicht mit dem Status BE hochladen, sobald die letzte Leistung im Campus-System als bestanden eingetragen ist, die Endnote muss dafür noch nicht feststehen. Die Aufgaben des Studiensekretariats oder des zuständigen Prüfungsamts klärt die eigene Hochschule selbst; welche Stelle zuständig ist und welches dieser vier Beispiele dem eigenen Fall am nächsten kommt, findet sich in der Prüfungsordnung oder auf der Seite des Prüfungsamts.
Was bis zum endgültigen Zeugnis gilt
Bis das endgültige Zeugnis vorliegt, zeigen einzelne Hochschulen einen eigenen Ablauf, der sich in vier wiederkehrenden Schritten zusammenfassen lässt.
- die letzte Prüfungsleistung als bestanden eintragen lassen, wie es die Universität Stuttgart für die bedingte Zulassung beschreibt
- die vorläufige Bescheinigung bei der zuständigen Stelle anfordern, etwa beim Prüfungsmanagement der Universität Paderborn
- die Bescheinigung bei Bewerbung oder Einschreibung vorlegen
- das endgültige Zeugnis fristgerecht nachreichen
Wie eng die Fristen für das Nachreichen gefasst sind, zeigt sich an einzelnen Hochschulen deutlich. An der Universität Gießen muss das endgültige Zeugnis spätestens bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester vorliegen, sonst erlischt die vorläufige Zulassung. Die Freie Universität Berlin nennt für ihre Kommunikationswissenschaft das erste Fachsemester als Frist für das Nachreichen des Nachweises, während die Universität Potsdam mit etwa vier Wochen nach dem Versand der Unterlagen bis zur Abholbereitschaft der Dokumente rechnet. Die Universität Tübingen schließt das Credit-Point-Konto im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft nach eigenen Angaben spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Zeugnisverleihung.
Beim Thema Prüfungsergebnis verspätet gilt: beim zuständigen Prüfungsamt nachfragen, bis wann die letzte Note eingetragen wird und welche Bescheinigung bis dahin als Nachweis dient. Wer das endgültige Zeugnis später im Ausland vorlegen muss, prüft außerdem beim Thema Beglaubigte Übersetzung fürs Zeugnis, ob sie verlangt wird.

Grenzen: was die Quellen nicht klären
Die Quellen zeigen Beispiele einzelner Hochschulen, sie ersetzen nicht die eigene Prüfungsordnung. Paderborn, Gießen, Tübingen und die Freie Universität Berlin beschreiben jeweils eigene Nachweise und eigene Voraussetzungen für ihre vorläufigen Bescheinigungen, von der Fristsetzung bis zum Namen des Dokuments, und auch Stuttgart und der Umwelt-Campus Birkenfeld folgen ihrem je eigenen Verfahren.
Ob die eigene Hochschule eine vergleichbare Bescheinigung überhaupt ausstellt, wie sie dort genannt wird und ob eine andere Stelle, etwa ein künftiger Arbeitgeber oder eine ausländische Universität, sie als Nachweis akzeptiert, lässt sich aus diesen sechs Beispielen nicht allgemein ableiten. Für diese Fragen helfen die eigene Prüfungsordnung, das zuständige Prüfungsamt und die Stelle, die den Nachweis verlangt, weiter als ein Vergleich einzelner Hochschulbeispiele.
Stand Oktober 2026, einzelne Hochschulen können ihre Vorgaben seither geändert haben. Wer unsicher ist, ob die eigene Hochschule eine solche vorläufige Bescheinigung ausstellt, ermittelt die zuständige Stelle aus den offiziellen Unterlagen der eigenen Hochschule, etwa aus der Prüfungsordnung oder den Seiten des Prüfungsamts, statt sich allein auf die genannten Beispiele zu verlassen.
Quellen und Stand
- Universität Paderborn: Übergang vom Bachelor in den Master: www.uni-paderborn.de (geprüft am 2026-10-02)
- Justus-Liebig-Universität Gießen: Nachweis des Bachelorabschlusses bei der Masterbewerbung: www.uni-giessen.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Stuttgart: Anleitung Bachelor-Master-Übergang: www.uni-stuttgart.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Tübingen: Studienende (Fachbereich Wirtschaftswissenschaft): uni-tuebingen.de (geprüft am 2026-10-02)
- Freie Universität Berlin: Vorläufiges Zeugnis bei der Masterbewerbung (Kommunikationswissenschaft): www.polsoz.fu-berlin.de (geprüft am 2026-10-02)
- Umwelt-Campus Birkenfeld (Hochschule Trier): Urkunden und Zeugnisse für Absolventen: www.umwelt-campus.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Potsdam: Erstellung der Abschlussdokumente: www.uni-potsdam.de (geprüft am 2026-10-02)
Im Zusammenhang „Was gilt als Nachweis, solange das Zeugnis noch fehlt?“ werden die zentralen Punkte gebündelt.