Zählt die Arbeit als Studienleistung oder als Prüfungsleistung?
Studienleistung und Prüfungsleistung: benotet, unbenotet und wiederholbar
An den Beispielen aus Siegen und Potsdam ist die Prüfungsleistung benotet, die Studienleistung dagegen unbenotet. Wie viele Versuche erlaubt sind und wie stark eine Leistung die Modulnote beeinflusst, legt aber jede Hochschule für ihre Module selbst fest, wie die drei folgenden Beispiele zeigen.
Studienleistung oder Prüfungsleistung: Was unterscheidet beide?
Ob eine Leistung benotet wird, trennt an vielen Hochschulen die Prüfungsleistung von der Studienleistung. Die Prüfungsleistung ist mit einer Note verbunden, während die Studienleistung an den hier genannten Beispielen ohne eigene Note bewertet wird. Welche Leistungsart ein Modul verlangt, steht in der Prüfungsordnung, die man richtig lesen muss, und im Modulhandbuch.
Wie viele Versuche jeweils möglich sind und welche Wirkung eine Leistung auf das Modul hat, legt jede der drei Hochschulen für sich fest. Das zeigt sich deutlich, wenn man die Beispiele nebeneinanderstellt: dieselben zwei Begriffe werden mit unterschiedlichen Versuchszahlen und unterschiedlicher Wirkung auf den Modulabschluss verbunden.
| Hochschule | Prüfungsleistung | Studienleistung |
|---|---|---|
| Siegen, Fakultät III | benotet, zwei oder drei Versuche | unbenotet, beliebig oft wiederholbar |
| Potsdam | benotet, zwei Wiederholungen | unbenotet, für den Modulabschluss nicht erforderlich |
| Siegen, Philosophische Fakultät, Bachelor Lehramt | benotet, schließt das Modul ab | in der Regel unbenotet |
Die Trennlinie zwischen beiden Begriffen ist also die Note, doch wie oft wiederholt werden darf und wie stark eine Leistung auf das Modul wirkt, entscheidet jede Hochschule für ihre Module eigenständig. Die drei Beispiele reichen von festen Versuchszahlen bei der Prüfungsleistung bis zu einer Studienleistung, die beliebig oft wiederholbar oder für den Modulabschluss gar nicht erforderlich ist.
Wo Leistungsarten und Versuche für ein konkretes Modul geregelt sind, steht im Modulhandbuch und beim Thema Prüfungsordnung richtig lesen.

Wiederholung und Wirkung auf die Modulnote
Wie oft eine Leistung wiederholt werden darf, zeigt sich an den drei Beispielen unterschiedlich. An der Fakultät III der Universität Siegen sind für die Prüfungsleistung zwei oder drei Versuche vorgesehen, für die Studienleistung dagegen beliebig viele. Die Studienleistung hat in diesem Beispiel also keine feste Versuchsgrenze, während die Prüfungsleistung klar begrenzt ist.
In Potsdam sind bei der Note nicht ausreichend (5,0) zwei Wiederholungen vorgesehen, wobei die zweite Wiederholung von zwei Prüfenden bewertet wird. Die Abschlussarbeit lässt sich dort nur einmal wiederholen. Im Bachelor Lehramt der Philosophischen Fakultät Siegen wird dagegen nur bei Nichtbestehen überhaupt wiederholt: die Studienleistung unbeschränkt oft, die Prüfungsleistung zweimal. Wann ein weiterer Versuch möglich ist, hängt von den Fristen der Wiederholungsprüfung ab, die jede Hochschule für ihre Module selbst festlegt.
Für die Modulnote gilt am Beispiel Siegen Fakultät III: Besteht ein Modul aus zwei Prüfungsleistungen, bildet deren Mittel die Modulnote. Ist zusätzlich eine Studienleistung zu erbringen, zählt für die Modulnote allein die Note der Prüfungsleistung, die Studienleistung muss dafür lediglich bestanden sein. Nur benotete Leistungen gehen in den Notenschnitt ein, wie sich der Uni-Notendurchschnitt berechnen lässt, zeigt eine eigene Seite. Damit wird deutlich, dass die Studienleistung zwar Voraussetzung sein kann, die Note eines Moduls aber in diesem Beispiel von der Prüfungsleistung bestimmt wird.
Hausarbeit als Studienleistung oder Prüfungsleistung einordnen
Eine Hausarbeit kann je nach Modul beides sein. Die Einordnung als Studienleistung oder als Prüfungsleistung wird je Modul festgelegt, nicht einheitlich für alle Hausarbeiten. An der Fakultät III der Universität Siegen verweist die Einordnung einer Leistung auf das Modulhandbuch, dort steht, welche Form ein Modulelement verlangt. Potsdam kennt neben Prüfungsleistung und Studienleistung zusätzlich die Prüfungsnebenleistung, die mit oder ohne Erfolg bewertet wird und für den Modulabschluss erforderlich ist.
In Potsdam erscheint die Studienleistung auf der Leistungsübersicht, sobald die zugehörige Lehrveranstaltung belegt wurde. Das zeigt, dass eine Hausarbeit als Studienleistung dort sichtbar dokumentiert wird, auch wenn sie keine eigene Note trägt. Eine Studienleistung kann die Vorleistung sein, deren Nachweis beim Klausurzulassung und Vorleistungen prüfen eine Rolle spielt.
Als Beispiel lässt sich die Einordnung einer Hausarbeit in vier Schritten klären, bevor die Arbeit abgegeben wird.
- Im Modulhandbuch die Leistungsart des Moduls nachlesen.
- Auf Benotung und Leistungspunkte achten.
- Die Wiederholungsregel für diese Leistung prüfen.
- Bei Unklarheit das Prüfungsamt fragen.
So lässt sich vor der Abgabe klären, ob die Hausarbeit als benotete Prüfungsleistung oder als unbenotete Studienleistung zählt, und welche Folgen das für eine mögliche Wiederholung hat.

Was diese Beispiele nicht klären
Die Beispiele zeigen einzelne Hochschulen, sie ersetzen nicht das eigene Modulhandbuch. Die drei Belege dieser Seite stammen aus der FAQ der Fakultät III der Universität Siegen von 2018, aus der FAQ der Philosophischen Fakultät Siegen zum Bachelor Lehramt von 2021 und aus der FAQ der Universität Potsdam mit Stand Mai 2025. Andere Hochschulen, andere Fakultäten und sogar andere Studiengänge an denselben Standorten können die Begriffe Studienleistung und Prüfungsleistung anders fassen, als es diese drei Quellen tun, und eigene Regeln für Punktzahlen, Fristen oder die Zahl der Teilleistungen aufstellen. Für einen Studiengang an einer anderen Hochschule gelten deshalb eigene Festlegungen in der dort gültigen Prüfungsordnung und im zugehörigen Modulhandbuch.
Wie viele Versuche eine Leistung erlaubt, wie stark sie die Modulnote beeinflusst und ob eine konkrete Hausarbeit als Studienleistung oder als Prüfungsleistung zählt, lässt sich für die eigene Hochschule nur in der dort gültigen Prüfungsordnung, im zugehörigen Modulhandbuch oder direkt beim zuständigen Prüfungsamt nachlesen. Diese Stellen kennen auch Sonderfälle, etwa Module ganz ohne Note oder abweichende Regeln einzelner Fächer, die eine allgemeine Übersicht nicht abbilden kann. Wer eine Leistung an einer anderen Hochschule erbracht hat und sie jetzt einbringen will, muss beim Prüfungsleistungen anerkennen lassen zusätzlich beachten, dass die Einordnung als Studienleistung oder als Prüfungsleistung ebenfalls mitzählt und nicht nur die erzielte Note oder die Zahl der erworbenen Punkte für sich genommen. Fehlt diese Einordnung in den eingereichten Unterlagen, kann das Prüfungsamt gezielt danach fragen, bevor eine Anrechnung überhaupt möglich wird, denn ohne eine klare Zuordnung lässt sich eine fremde Leistung kaum in das eigene Punktesystem übertragen.
Stand dieses Artikels ist Oktober 2026, Vorgaben einzelner Hochschulen können sich seither geändert haben, etwa durch eine neue Prüfungsordnung oder ein überarbeitetes Modulhandbuch. Wer sicher gehen will, prüft deshalb immer die aktuell gültige Fassung der eigenen Prüfungsordnung und fragt im Zweifel beim zuständigen Prüfungsamt nach, bevor eine Leistung fest als Studienleistung oder als Prüfungsleistung in die eigene Planung für das laufende Semester eingeplant wird.
Quellen und Stand
- Universität Siegen: Unterschied zwischen Prüfungs- und Studienleistung (Fakultät III): pafak3.wiwi.uni-siegen.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Potsdam: FAQ Benotung (Prüfungsorganisation): www.uni-potsdam.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Siegen: FAQ Bachelor Lehramt, Studienleistung und Prüfungsleistung (Philosophische Fakultät): faq.tools.phil.uni-siegen.de (geprüft am 2026-10-02)