Gewichteter Notendurchschnitt an der Uni richtig rechnen
Notendurchschnitt an der Uni berechnen: Formel, Prädikate und Beispiel
Viele Studierende fragen sich, ob ihr Notendurchschnitt einfach gemittelt wird. An der Hochschule Fulda ergibt sich die Gesamtnote aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel der benoteten Module. Dieser Leitfaden zeigt anhand konkreter Regelungen, wie sich das Ergebnis prüfen lässt.
Das mathematische Grundprinzip der Gewichtung
Ein Notenrechner für Bachelor und Master arbeitet nach genau diesem Prinzip: jede Modulnote zählt im Verhältnis ihrer ECTS-Punkte. Die Allgemeinen Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Fulda regeln die Gesamtnote als gewichtetes arithmetisches Mittel der benoteten Module nach ECTS-Punkten. Auch die Prüfungsordnung der Universität Bonn für den Bachelor VWL erläutert dieses Vorgehen: Die Note eines Moduls wird mit dessen Leistungspunkten multipliziert; die Summe dieser Werte wird durch alle Leistungspunkte der benoteten Module geteilt.
Für die Rechnung werden zunächst nur benotete Module erfasst. Zu jedem Modul gehören seine Note und die dafür angesetzte Zahl an ECTS-Punkten. Beide Werte werden miteinander multipliziert. Anschließend werden alle entstandenen Produkte zusammengezählt. Diese Summe wird durch die Summe der ECTS-Punkte der benoteten Module geteilt. Das Ergebnis ist der gewichtete Durchschnitt nach diesem Rechenprinzip.
Die Regelung der Hochschule Fulda lässt in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung eine abweichende Gewichtung einzelner Modulnoten zu. Vor dem Rechnen kann daher geprüft werden, ob eine solche besondere Gewichtung für ein Modul festgelegt ist. Im Bonner Beispiel für den Bachelor VWL wird die Bachelorarbeit mit 15 Leistungspunkten gewichtet. Dieser Wert betrifft den dort genannten Studiengang und ist keine allgemeine Vorgabe für Bachelorarbeiten.
Unbenotete Module werden im Bonner Beispiel nicht in die Gesamtnote einbezogen. Gleiches gilt dort für Module, die wegen nicht vergleichbarer Notensysteme als bestanden anerkannt wurden. Für die eigene Berechnung können Note, Leistungspunkte und mögliche Sondergewichtungen aus der geltenden Studien- und Prüfungsordnung übernommen werden.

Abschneiden statt Runden und die fünf Prädikate
ECTS-Punkte verstehen hilft, weil jede Modulnote nur im Verhältnis ihrer Punktzahl in die Gesamtnote eingeht. Für die Gesamtnote nach der ABPO der Hochschule Fulda zählt im Ergebnis nur eine Stelle hinter dem Komma. Alle danach folgenden Ziffern fallen weg. Der Wert wird dabei nicht auf- oder abgerundet. Wer einen Rechenwert mit mehreren Nachkommastellen erhält, kann daher zunächst die erste Stelle nach dem Komma festhalten und die übrigen Stellen entfernen.
Auch die Prüfungsordnung für den Bachelor VWL an der Universität Bonn beschreibt dieses Vorgehen für Modulnoten und die Gesamtnote. Dort bleibt ebenfalls nur eine Nachkommastelle bestehen; weitere Stellen werden gestrichen. Die beiden Regelungen sind konkrete Beispiele. Für eine Berechnung außerhalb dieser Ordnungen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung maßgeblich, besonders wenn sie für einzelne Modulnoten eine abweichende Gewichtung nennt.
Nach dem Abschneiden ordnet die ABPO der Hochschule Fulda der Gesamtnote eine von fünf Stufen zu. Ein Wert bis 1,5 trägt das Prädikat sehr gut. Von 1,6 bis 2,5 lautet das Prädikat gut. Für Werte von 2,6 bis 3,5 steht befriedigend. Die Spanne von 3,6 bis 4,0 heißt ausreichend. Ein Ergebnis ab 4,1 lautet nicht ausreichend.
- Bis 1,5: sehr gut
- 1,6 bis 2,5: gut
- 2,6 bis 3,5: befriedigend
- 3,6 bis 4,0: ausreichend
- Ab 4,1: nicht ausreichend
Die Zuordnung bezieht sich auf die ABPO der Hochschule Fulda. Für das eigene Zeugnis lässt sich zuerst der ungerundete Rechenwert feststellen, anschließend die erste Nachkommastelle übernehmen und danach die passende Stufe in der einschlägigen Ordnung abgleichen. So bleiben Gewichtung, Abschneiden und Prädikat getrennte Rechenschritte.
Konkretes Rechenbeispiel mit freien Zahlenwerten
ECTS-System erklärt bereits, warum Punkte und nicht die Zahl der Module den Ausschlag geben. Das folgende Zahlenbild ist frei erfunden. Weder die Noten noch die ECTS-Punkte stammen aus einer Hochschulordnung oder aus einem Prüfungsergebnis. Es dient allein dazu, die einzelnen Rechenschritte eines gewichteten Mittels sichtbar zu machen. Die Beispielwerte können deshalb nicht als Vorgabe für einen Studiengang gelesen werden.
Im Beispiel gibt es vier benotete Module. Modul A erhält die Note 1,3 bei 5 ECTS-Punkten, Modul B die Note 2,1 bei 10 Punkten, Modul C die Note 1,7 bei 6 Punkten und Modul D die Note 2,8 bei 3 Punkten. Zuerst wird jede Note mit ihrer Punktzahl multipliziert. Daraus entstehen für A 6,5, für B 21, für C 10,2 und für D 8,4. Die vier gewichteten Werte ergeben zusammen 46,1. Die Punkte der vier Module ergeben zusammen 24.
Im nächsten Schritt wird 46,1 durch 24 geteilt. Das frei gerechnete Ergebnis lautet 1,9208. Nach der Regel der ABPO der Hochschule Fulda bleibt ohne Rundung die erste Stelle nach dem Komma stehen. Aus dem Beispielwert wird damit 1,9. In der dort genannten Skala liegt 1,9 in der Stufe gut. Das Rechenbeispiel zeigt somit erst die Multiplikation je Modul, dann die Addition und zuletzt die Division durch die gesamte Punktzahl.
Die ABPO der Hochschule Fulda berechnet die Gesamtnote aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittel benoteter Module. Sie lässt zugleich eine besondere Gewichtung einzelner Modulnoten zu, wenn die Studien- und Prüfungsordnung diese bestimmt. Für ein eigenes Ergebnis sind daher die dort festgelegten Punkte und Sondergewichtungen einzusetzen. Erst danach kann das Abschneiden der Nachkommastellen geprüft und das Prädikat zugeordnet werden.
Unterschiede zwischen Bachelor- und Masterphase
180 oder 210 ECTS entscheiden schon im Bachelor mit, wie viele Punkte am Ende in die Gesamtnote einfließen. An der Hochschule Fulda wird die Gesamtnote aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel der benoteten Module gebildet. Die Studien- und Prüfungsordnung kann für einzelne Modulnoten eine besondere Gewichtung festlegen. Für Abschlussarbeiten nennt die ABPO der Hochschule Fulda einen eigenen Bearbeitungsumfang. Diese Zahlen beschreiben die dortige ABPO; sie sind keine Vorgabe für andere Hochschulen. Für eine konkrete Berechnung ist deshalb entscheidend, welche Gewichtung die einschlägige Studien- und Prüfungsordnung für das Abschlussmodul festlegt.
An der Hochschule Fulda umfasst die Bachelorarbeit nach der ABPO mindestens 6 und maximal 12 ECTS-Punkte. Für die Masterarbeit sieht dieselbe Ordnung 15 bis höchstens 30 ECTS-Punkte vor. Die Abschlussarbeit gehört dort zum Abschlussmodul. Sie dient dem Nachweis, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Problem aus dem Fach selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Diese Beschreibung erklärt die Rolle der Arbeit im Abschlussmodul, ohne eine einheitliche Punktezahl für andere Ordnungen festzulegen.
Für die Masterarbeit ergänzt die ABPO der Hochschule Fulda einen weiteren Maßstab: Art und Anforderungen sollen den Masterabschluss als weiteren berufsqualifizierenden Abschluss hervorheben. Zugleich soll die Arbeit ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau gewährleisten. Daraus folgt für diesen Vergleich kein festes Verhältnis zwischen Bachelor- und Masternote. Belegt sind die unterschiedlichen ECTS-Rahmen und die besondere Beschreibung der Masterarbeit in dieser Ordnung.
Beim Nachrechnen kann der Umfang der Abschlussarbeit daher als eigener Rechenposten erfasst werden, sobald die geltende Ordnung ihre ECTS-Punkte und ihre Gewichtung nennt. Danach lassen sich die benoteten Module mit den dort vorgesehenen Punkten gewichten. Anerkannte oder unbenotete Bestandteile und abweichende Gewichtungen sind getrennt anhand des anwendbaren Ordnungstextes zu prüfen.
Zusammenfassung der wichtigsten Kennzahlen
Note der Bachelorarbeit berechnen lässt sich damit gesondert nachvollziehen, weil sie oft anders gewichtet wird als andere Module. Die Übersicht fasst Regelungen der ABPO der Hochschule Fulda zu benoteten Modulen, Nachkommastellen, dem Prädikat sehr gut und dem Umfang von Abschlussarbeiten zusammen. Sie gelten für diese Ordnung.
| Kennzahl | Wert | Beleg |
|---|---|---|
| Gewichtung | Nach ECTS-Punkten je benotetem Modul | formel-lp-gewichtet |
| Abschneiden | Eine Dezimalstelle ohne Rundung | prädikat-tabelle-abschneiden |
| Prädikat sehr gut | Bis einschließlich 1,5 | prädikat-tabelle-abschneiden |
| Bachelorarbeit | 6 bis 12 ECTS-Punkte | abschlussarbeit-ects-spanne |
| Masterarbeit | 15 bis 30 ECTS-Punkte | abschlussarbeit-ects-spanne |
Für die Gesamtnote lässt die ABPO der Hochschule Fulda nur die erste Nachkommastelle stehen. Danach folgende Stellen entfallen, ohne dass gerundet wird. Sehr gut reicht bis 1,5. Gut umfasst Werte von 1,6 bis 2,5, befriedigend reicht von 2,6 bis 3,5 und ausreichend von 3,6 bis 4,0. Ab 4,1 lautet das Prädikat nicht ausreichend.
Die Abschlussarbeit gehört dort zum Abschlussmodul. Für eine Bachelorarbeit sind mindestens 6 und höchstens 12 ECTS-Punkte vorgesehen. Bei der Masterarbeit beträgt der vorgesehene Umfang mindestens 15 und höchstens 30 ECTS-Punkte. Diese Werte beziehen sich auf die Hochschule Fulda. Die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung kann für einzelne Modulnoten eine besondere Gewichtung festlegen. Für die eigene Rechnung lassen sich deshalb benotete Module, ihre ECTS-Punkte und eine mögliche Sondergewichtung aus der maßgeblichen Ordnung zusammenstellen. Als Studiengangsbeispiel gewichtet die Prüfungsordnung der Universität Bonn im Bachelor VWL die Bachelorarbeit mit 15 Leistungspunkten. Dieser Wert ist keine Vorgabe für andere Studiengänge oder Hochschulen.

Typische Irrtümer und der sichere Weg zur Lösung
Studi-Tipps im Überblick fasst weitere Kniffe rund um Noten, ECTS und Prüfungen zusammen. Bei einer Notenrechnung sollte zunächst geklärt werden, welche Einträge überhaupt einbezogen werden. Nach der ABPO der Hochschule Fulda werden anerkannte Module mit einer Note in die Gesamtnote aufgenommen.
Module ohne ausgewiesene Note werden dort als mit Erfolg teilgenommen anerkannt und für die Gesamtnote nicht berücksichtigt. Das gilt nach der ABPO auch als wichtiger Prüfpunkt bei anerkannten Leistungen. Eine benotete Prüfungsleistung ist dort ab der Bewertung ausreichend (4,0) bestanden; eine unbenotete Prüfungsleistung ist mit bestanden bestanden.
Ein häufiger Fehler ist, unbenotete Module oder ohne Note anerkannte Module versehentlich mitzurechnen, obwohl die ABPO der Hochschule Fulda sie von der Berechnung ausdrücklich ausnimmt. Für eine nachvollziehbare Rechnung helfen diese drei Schritte:
- Alle benoteten Module mit ihrer Note und ihren ECTS-Punkten zusammentragen.
- Unbenotete Module sowie ohne Note anerkannte Module aus der Rechnung herausnehmen.
- Das gewichtete Mittel berechnen und das Ergebnis nach der geltenden Regel auf eine Nachkommastelle abschneiden.
Bei unklaren Einträgen sollte die maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung geprüft werden. Lässt sich daraus keine eindeutige Zuordnung ableiten, ist die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen zu ermitteln und um Prüfung des Eintrags zu bitten.
Für die eigene Aufstellung können Note, ECTS-Punkte und der ausgewiesene Status jedes Moduls getrennt notiert werden. Anschließend lässt sich prüfen, ob ein Eintrag benotet ist oder keine Note ausweist. Erst danach werden die benoteten Module in die Formel eingesetzt. Das Ergebnis wird nach der für die Berechnung geltenden Regel behandelt.
Quellen und Stand
- Hochschule Fulda: Allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen (ABPO): www.hs-fulda.de (geprüft am 2026-09-17)
- Hochschule Fulda: Allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen (ABPO): www.hs-fulda.de (PDF) (geprüft am 2026-09-17)
- Hochschule Fulda: Allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen (ABPO): www.hs-fulda.de (Quelle 2) (geprüft am 2026-09-17)
- Hochschule Fulda: Allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen (ABPO): www.hs-fulda.de (Quelle 3) (geprüft am 2026-09-17)
- Universität Bonn: Berechnung der Gesamtnote, Bachelor Volkswirtschaftslehre: www.econ.uni-bonn.de (geprüft am 2026-09-17)
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