Anerkennung von Studienleistungen beantragen

Anerkennung von Studienleistungen — der Prozess Schritt für Schritt

Lesezeit ca. 8 Min. · aktualisiert: 10. April 2026 · zurück zum Blog

Wer von einer anderen Hochschule wechselt oder ein Auslandssemester absolviert hat, muss die Anerkennung von Studienleistungen beantragen. Die Anerkennung von Studienleistungen ist nach der Lissabon-Konvention die Regel, nicht die Ausnahme — trotzdem werden Anträge oft abgelehnt. Diese Anleitung zur Anerkennung von Studienleistungen zeigt dir, wie der Prozess abläuft, was du als Antragsteller vorbereiten musst und wie du gegen eine Ablehnung der Anerkennung argumentierst.

Was bedeutet Anerkennung von Studienleistungen?

Die Anerkennung von Studienleistungen ist ein formales Verfahren, mit dem Sie bereits erbrachte Prüfungen auf Ihren aktuellen Studiengang anrechnen lassen. Wer Anerkennung von Studienleistungen beantragen möchte, stützt sich auf die Lissabon-Konvention von 1997. Diese Konvention verlangt eine Prüfung auf wesentliche Unterschiede, nicht auf volle Identität. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.

Diese Anleitung erläutert, wie Sie eine Anerkennung von Studienleistungen vorbereiten, einreichen und im Zweifel per Widerspruch verteidigen. Grundlage ist immer die Prüfungsordnung Ihres aktuellen Studiengangs.

Lissabon-Konvention als rechtliche Basis

Die Lissabon-Konvention ist in fast allen europäischen Staaten ratifiziert. Sie regelt, dass Hochschulen Leistungen anerkennen müssen, sofern keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Wer Anerkennung von Studienleistungen beantragen will, sollte diesen Grundsatz im Antrag erwähnen. Eine Hochschule darf nicht pauschal ablehnen. Verweigert sie die Anerkennung, muss sie die wesentlichen Unterschiede konkret benennen. Bei einem Hochschulwechsel oder nach einem Auslandsaufenthalt ist die Konvention das wichtigste Argument.

Modulvergleich und Antrag

Der Modulvergleich ist das Herzstück. Sie stellen die Modulbeschreibung der bereits absolvierten Leistung neben die des Zielmoduls. Verglichen werden Lernziele, Inhalte, ECTS-Punkte und Prüfungsform. Wer Anerkennung von Studienleistungen beantragen möchte, sollte beide Beschreibungen aus dem Modulhandbuch beilegen. Diese Anleitung empfiehlt, den Antrag fristgerecht und vollständig zu stellen, am besten vor Beginn des neuen Semesters.

Ein vollständiger Antrag enthält: Antragsformular, Modulbeschreibungen, Notenspiegel und ggf. Bescheinigungen über Auslandsaufenthalte aus dem Auslandssemester.

Widerspruch gegen eine Ablehnung

Wird Ihr Antrag abgelehnt, ist ein Widerspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich, meist innerhalb eines Monats. Wer Anerkennung von Studienleistungen beantragen will und auf Widerstand stößt, formuliert den Widerspruch sachlich und unter Bezug auf die Lissabon-Konvention. Häufige Fehler: Beweise fehlen oder die Frist wird versäumt. Diese Anleitung empfiehlt, eine Kopie aller Unterlagen aufzubewahren.

Praktische Fälle und Sonderregelungen

Manche Studiengänge erkennen außerhochschulische Leistungen an, etwa abgeschlossene Berufsausbildungen. Andere ermöglichen eine pauschale Anerkennung bei Hochschulkooperationen. Wer mit Auflagen rechnet, sollte parallel die Folgen für die Regelstudienzeit prüfen und ggf. ein Urlaubssemester einplanen.

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Häufige Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen

Wer entscheidet über die Anerkennung?

Das zuständige Prüfungsamt oder ein Anerkennungsausschuss, gestützt auf die Prüfungsordnung.

Wie lange dauert das Verfahren?

Zwischen vier Wochen und drei Monaten. Bei Hochschulwechsel sollten Sie deutlich früher beantragen.

Werden auch Auslandsleistungen anerkannt?

Ja, gemäß Lissabon-Konvention. Belege wie Transcript of Records sind Pflicht.

Was sind wesentliche Unterschiede?

Erhebliche Abweichungen in Lerninhalten, Niveau oder Umfang. Die Hochschule muss sie konkret nachweisen.

Kann ich Module aus einer Berufsausbildung anrechnen lassen?

In vielen Studiengängen ja, oft pauschal über Kooperationsvereinbarungen.

Hat die Anerkennung Folgen für mein BAföG?

Ja, weil Sie ggf. in ein höheres Fachsemester rutschen. Details im BAföG-Antrag.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch fristgerecht einlegen und konkrete Begründung der Hochschule anfordern.