Anerkennung von Studienleistungen beantragen

Anerkennung von Studienleistungen: der Prozess Schritt für Schritt

Lesezeit ca. 3 Min. · aktualisiert: 10. April 2026 · zurück zum Blog

Wer von einer anderen Hochschule wechselt oder ein Auslandssemester absolviert hat, kann die Anerkennung von Studienleistungen beantragen. Für im Ausland erbrachte Leistungen kann die Lissabon-Konvention relevant sein, sofern ihr Anwendungsbereich eröffnet ist. Dieser Leitfaden erläutert den Ablauf, die erforderlichen Vorbereitungen und das Vorgehen bei einer Ablehnung.

Was bedeutet Anerkennung von Studienleistungen?

Bei der Anerkennung von Studienleistungen handelt es sich um ein formales Verfahren, mit dem bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen im aktuellen Studiengang berücksichtigt werden können. Für im Ausland erbrachte Leistungen zwischen Vertragsstaaten ist die Lissabon-Konvention von 1997 eine wichtige Grundlage: Geprüft wird, ob wesentliche Unterschiede bestehen, nicht bloß vollständige Identität. Verfahren, Zuständigkeit und Begründungspflichten ergeben sich aus der maßgeblichen Prüfungsordnung und dem anwendbaren Hochschulrecht.

Diese Anleitung erläutert, wie Sie eine Anerkennung von Studienleistungen vorbereiten, einreichen und bei einer Ablehnung weiter vorgehen können. Maßgeblich sind die Prüfungsordnung Ihres aktuellen Studiengangs und gegebenenfalls weitere hochschulrechtliche Regelungen.

Anerkennung von Studienleistungen beantragen: Ablauf in 5 Schritten

Lissabon-Konvention als rechtliche Grundlage

Für die Anerkennung im Ausland erworbener Leistungen innerhalb ihres Anwendungsbereichs ist die Lissabon-Konvention eine wichtige Grundlage. Sie sieht die Anerkennung vor, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen; die konkrete Umsetzung richtet sich nach dem anwendbaren Recht und den Regeln der Hochschule. Antragsteller können sich im Antrag auf diesen Grundsatz beziehen. Aus einer ablehnenden Entscheidung sollte nachvollziehbar hervorgehen, auf welche wesentlichen Unterschiede sie gestützt wird. Bei einem Hochschulwechsel oder nach einem Auslandsaufenthalt kann die Konvention daher ein wichtiges Argument sein.

Modulvergleich und Antragstellung

Beim Modulvergleich werden die Modulbeschreibung der bereits erbrachten Leistung und die des Zielmoduls gegenübergestellt. Dabei können insbesondere Lernergebnisse, Inhalte, Arbeitsumfang oder ECTS-Punkte sowie Prüfungsform berücksichtigt werden. Für die Anerkennung von Studienleistungen helfen häufig beide Beschreibungen aus dem Modulhandbuch. Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Frist gilt, ergibt sich aus der Prüfungsordnung oder den Vorgaben der Hochschule.

Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, richtet sich nach den Vorgaben der Hochschule. Häufig werden das Antragsformular, Modulbeschreibungen und ein Notenspiegel verlangt; bei im Ausland erbrachten Leistungen können außerdem Bescheinigungen über den Auslandsaufenthalt erforderlich sein.

Checkliste Anerkennung von Studienleistungen beantragen: vollständige Antragsunterlagen

Widerspruch bei Ablehnung

Bei einer Ablehnung sollten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid prüfen. Ob ein Widerspruch vorgesehen ist und welche Frist gilt, richtet sich nach dem anwendbaren Verfahrensrecht und der Entscheidung. Wer Anerkennung von Studienleistungen beantragen will und auf Widerstand trifft, sollte die Einwände sachlich begründen und gegebenenfalls auf die Lissabon-Konvention verweisen. Typische Probleme sind fehlende Nachweise oder das Versäumen einer Frist. Es empfiehlt sich, Kopien aller Unterlagen aufzubewahren.

Praktische Anwendungsfälle und Sonderregelungen

Ob außerhochschulische Leistungen, etwa aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung, angerechnet werden können, richtet sich nach der Prüfungsordnung und den Vorgaben der Hochschule. Auch Anerkennungen im Rahmen von Hochschulkooperationen können besonderen Regelungen unterliegen. Bei möglichen Auflagen sollten die Auswirkungen auf die Regelstudienzeit geprüft und ein Urlaubssemester nur nach Beratung mit der Hochschule erwogen werden.

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Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen

Wer entscheidet über die Anerkennung?

Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Prüfungsordnung oder den Informationen Ihrer Hochschule; je nach Hochschule entscheiden beispielsweise ein Prüfungsausschuss oder eine hierfür benannte Stelle.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Hochschule und Umfang der Prüfung. Bei einem Hochschulwechsel sollten Sie den Antrag daher frühzeitig stellen und sich nach den geltenden Fristen erkundigen.

Werden auch Auslandsleistungen anerkannt?

Auslandsleistungen können anerkannt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Nachweise vorzulegen sind, etwa ein Transcript of Records, richtet sich nach den Vorgaben der Hochschule.

Was sind wesentliche Unterschiede?

Ob wesentliche Unterschiede vorliegen, wird im Einzelfall anhand der einschlägigen Regelungen und der zu vergleichenden Leistungen beurteilt. Für die Anerkennung nach der Lissabon-Konvention müssen wesentliche Unterschiede nachvollziehbar dargelegt werden.

Kann ich Module aus einer Berufsausbildung anrechnen lassen?

Eine Anrechnung von Kompetenzen aus einer Berufsausbildung ist möglich, wenn die Prüfungsordnung oder die Hochschule dies vorsieht. Ob eine pauschale Anerkennung in Betracht kommt, hängt von den jeweiligen Regelungen ab.

Hat die Anerkennung Folgen für mein BAföG?

Eine Anerkennung kann für die BAföG-Förderung relevant sein, etwa bei der Anrechnung von Fachsemestern. Informationen zum BAföG-Antrag und eine Beratung durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung helfen bei der Klärung im Einzelfall.

Was tun bei Ablehnung?

Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungsbescheid und halten Sie eine darin genannte Frist ein. Bitten Sie die Hochschule gegebenenfalls um eine nachvollziehbare Begründung der Entscheidung.

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