Urlaubssemester beantragen — Gründe & Verfahren

Urlaubssemester beantragen — die wichtigsten Gründe und das Verfahren

Lesezeit ca. 8 Min. · aktualisiert: 10. April 2026 · zurück zum Blog

Ein Urlaubssemester zu beantragen ist möglich, aber an klare Gründe gebunden. Wer ein Urlaubssemester beantragen will, muss einen anerkannten Grund nachweisen: Krankheit, Auslandsaufenthalt, Praktikum, Kinderbetreuung. Diese Anleitung zum Urlaubssemester beantragen zeigt dir, welche Gründe Hochschulen anerkennen, welche Fristen gelten und welche BAföG-Konsequenzen ein Urlaubssemester hat.

Was ist ein Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester ist ein offizielles, anerkanntes Semester ohne Studienleistungen. Wer ein Urlaubssemester beantragen möchte, muss anerkannte Gründe nachweisen. Das Urlaubssemester zählt nicht zur Fachsemesterzahl, wohl aber zur Hochschulsemesterzahl. Diese Anleitung erklärt anerkannte Gründe, Verfahren, BAföG-Folgen und Krankenversicherung. Ein Urlaubssemester beantragen Sie schriftlich beim Studierendensekretariat, in der Regel vor Vorlesungsbeginn.

Im Urlaubssemester ruhen Studienleistungen. Sie sind weiterhin immatrikuliert und müssen sich zur Rückmeldung beim Studierendensekretariat melden.

Anerkannte Gründe für ein Urlaubssemester

Wer ein Urlaubssemester beantragen will, muss einen der anerkannten Gründe nachweisen: Krankheit, Schwangerschaft, Pflege von Angehörigen, Auslandsaufenthalt, Praktikum, Bundeswehr- oder Freiwilligendienst. Die genaue Liste steht in der Prüfungsordnung Ihrer Hochschule. Diese Anleitung empfiehlt, vor dem Antrag die Anerkennung der Gründe beim Studierendensekretariat zu klären. Auch ein Antrag im laufenden Semester ist in Härtefällen möglich.

BAföG, Krankenversicherung und Studierendenstatus

Ein Urlaubssemester hat Folgen für das BAföG. In der Regel ruht die Förderung. Wer trotzdem auf Unterstützung angewiesen ist, sollte den BAföG-Antrag mit dem Amt absprechen oder einen Studienkredit erwägen. Die studentische Krankenversicherung bleibt meist bestehen, solange Sie immatrikuliert sind. Wer als Werkstudent arbeitet, sollte die 20-Stunden-Grenze während des Urlaubssemesters genau prüfen, da abweichende Regeln gelten.

Verfahren: So beantragen Sie das Urlaubssemester

Das Verfahren beginnt mit dem Antragsformular Ihrer Hochschule. Diese Anleitung empfiehlt: Antrag, Nachweis des Grundes (z. B. amtsärztliches Attest) und ggf. Bescheinigungen einreichen. Frist ist meist die Rückmeldephase. Ein Urlaubssemester beantragen Sie meist online im Campusportal. Manche Hochschulen verlangen einen Papierantrag. Nach Genehmigung erhalten Sie eine Bescheinigung, die für Versicherungen und Behörden wichtig ist.

Was im Urlaubssemester erlaubt ist

Im Urlaubssemester dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen. Ausnahmen sind Wiederholungsprüfungen und Abschlussarbeiten, sofern die Prüfungsordnung das vorsieht. Wer eine Bachelorarbeit oder Masterarbeit schreibt, kann das Urlaubssemester sinnvoll nutzen. Ein Urlaubssemester beantragen viele Studierende, um Lücken zu schließen, ohne die Fachsemesterzahl zu belasten. Auch ein Auslandssemester kann als Grund anerkannt werden.

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Häufige Fragen zum Urlaubssemester

Wie viele Urlaubssemester sind möglich?

Meist bis zu zwei. Bei Krankheit oder Pflege können mehr genehmigt werden.

Darf ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?

Nur Wiederholungs- und Abschlussprüfungen, sofern die Prüfungsordnung es zulässt.

Bekomme ich im Urlaubssemester BAföG?

In der Regel ruht die Förderung. Alternativ kann Bürgergeld oder ein Kredit infrage kommen.

Verlängert sich die Regelstudienzeit?

Ja, ein Urlaubssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit. Siehe Regelstudienzeit-Verlängerung.

Wie weise ich Krankheit nach?

Mit einem amtsärztlichen Attest. Einfache Atteste reichen meist nicht.

Bleibt mein Studierendenausweis gültig?

Ja, Sie bleiben immatrikuliert. Semesterticket-Regeln können abweichen.

Kann ich im Urlaubssemester arbeiten?

Ja, aber Status und Stundenlimits ändern sich. Prüfen Sie die Werkstudenten-Regeln.