Praktikum im Studium richtig einordnen und planen

Praktikum im Studium: planen, finden, bewerben

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2026 · Praktikum

Ein Praktikum im Studium ist entweder ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, oft als Praxissemester, oder ein freiwilliges Praktikum. Die Studienordnung der eigenen Hochschule entscheidet, welche Art gilt, und davon hängen Zeitplan, Mindestlohn und Sozialversicherung ab. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du ein Praktikum planst, einen Platz findest, dich bewirbst und am Ende Bescheinigung und Bericht bekommst.

Welche Praktikumsarten gibt es im Studium?

Ein Praktikum im Studium ist entweder vorgeschrieben oder freiwillig, und davon hängt fast alles Weitere ab. Ein Pflichtpraktikum ist in der Studien- oder Ausbildungsordnung festgelegt und du brauchst es, um deinen Abschluss zu erreichen. Ein freiwilliges Praktikum dagegen absolvierst du aus eigenem Antrieb, ohne dass eine Ordnung es verlangt. Das Mindestlohngesetz nennt in diesem Zusammenhang ein Praktikum, das verpflichtend auf Grund einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet wird, und unterscheidet damit genau diese beiden Fälle.

Eine verbreitete Form des Pflichtpraktikums ist das Praxissemester. Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin ist als Beispiel einer Hochschule in den meisten Bachelorstudiengängen ein Pflichtpraktikum zu absolvieren, meist als Praxissemester, dazu gehört ein Praxisseminar. Welche Regeln im Einzelnen gelten, legt die Studienordnung oder Praktikumsordnung der jeweiligen Hochschule fest. An der HWR etwa stehen die Einzelheiten in der Praktikumsordnung, in Musterstudienplänen sowie in der Studien- und Prüfungsordnung. Maßgeblich ist jeweils die Praktikumsordnung der eigenen Hochschule.

Unabhängig davon, ob ein Praktikum vorgeschrieben ist oder nicht, dient es der Orientierung und der Berufsvorbereitung, wie der Career Service der Universität Leipzig als Beispiel erklärt, und es kann Kontakte für die Abschlussarbeit oder den Berufseinstieg bringen. Stell dir eine Studierende im Bachelor Business Administration vor, die laut Praktikumsordnung ihrer Hochschule ein Praxissemester ablegen muss, während ein Studierender im Bachelor Wirtschaftsinformatik in den Semesterferien freiwillig ein Praktikum sucht, weil keine Ordnung es von ihm verlangt. Beide sammeln praktische Erfahrung, aber nur die eine Person erfüllt damit eine Voraussetzung für ihren Abschluss. Wer unsicher ist, welche Art für die eigene Situation gilt, kann das auf der Seite Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum prüfen im Einzelfall nachlesen, und wer speziell ein Praxissemester sucht, findet auf Praxissemester finden: Suche und Prüfung mehr dazu.

Praktikum im Studium planen: der Ablauf in drei Schritten

Zeitplan und Praktikumsplatz: Wann anfangen?

Ein Praktikum braucht Vorlauf, denn Ziel, Zeitraum und Branche sollten feststehen, bevor die erste Bewerbung rausgeht. Die HWR Berlin empfiehlt als Beispiel einer Hochschule, sich etwa ein halbes Jahr vor dem Praktikum mit Branche, Unternehmensgröße, Aufgaben, Vergütung und Ort zu befassen, die eigentliche Bewerbungsphase dauere dort oft nicht länger als drei Monate. Diese Zeitangabe ist eine Empfehlung dieser Hochschule und keine allgemeine Frist.

Der Zeitpunkt, also ob das Praktikum vor, während oder nach dem Studium liegt, und die Dauer, ob unter oder über drei Monaten, bestimmen später, wie Sozialversicherung und Bezahlung aussehen. Deshalb gehört die Festlegung des Zeitpunkts bereits in die Planung. Der Career Service der Universität Leipzig nennt dafür als Leitfragen, welches Berufsfeld oder welchen Arbeitgeber man näher kennenlernen möchte, welches Studienwissen man mitbringt, welche Fähigkeiten man erlernen will, in welchem Zeitraum und mit welcher Dauer das Praktikum stattfinden soll und ob es im Ausland sein soll. Diese Fragen lassen sich vorab für die eigene Situation durchgehen.

Für die Suche selbst nennt die Universität Leipzig Internet-Jobbörsen, Aushänge an der Hochschule, Fachzeitschriften, Messen, persönliche Kontakte sowie den Career Service und dessen Jobportal. Die HWR Berlin wiederum beschreibt ein eigenes Praktikumsportal und weist darauf hin, dass Stellen letztlich selbst organisiert werden müssen. Wer einen Überblick über diese Wege sucht, findet ihn auf Praktikum finden: Wege zur passenden Stelle. Für ein Auslandspraktikum nennt die HWR als Beispiel etwa vier bis sechs Monate Organisationsdauer und rund ein Jahr Vorlauf. Erasmus+ fördert laut der Nationalen Agentur im DAAD ein Praktikum von zwei bis zwölf Monaten in einem der 33 Programmländer, sofern die eigene Hochschule am Programm teilnimmt, die monatliche Förderrate legt die Hochschule fest, Fragen dazu beantwortet das International Office. Im Ausland gelten außerdem die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Wer die Finanzierung eines solchen Praktikums klären will, kann das auf Finanzierungswege fürs Auslandspraktikum verstehen nachlesen.

Bewerbung schreiben und Praktikumsvertrag prüfen

Die Bewerbung ist der erste Kontakt zum Praktikumsgeber, und der Vertrag hält fest, was danach gilt. Man kann sich laut HWR Berlin initiativ oder auf ein bestimmtes Angebot bewerben, die Bewerbungsunterlagen bilden dabei den ersten Kontakt und sollten aktuell sein; Career Services beraten dazu. Wie eine Praktikumsbewerbung im Detail aufgebaut wird, ist hier nicht das Thema, dazu gibt es die eigene Seite Praktikumsbewerbung schreiben: Ablauf und Checkliste.

Sobald eine Zusage steht, kommt der Vertrag ins Spiel. Nach dem Nachweisgesetz muss, wer einen Praktikanten einstellt, die wesentlichen Vertragsbedingungen unverzüglich nach Abschluss des Vertrages schriftlich niederlegen, unterzeichnen und dem Praktikanten aushändigen, spätestens vor Aufnahme der Tätigkeit. Zu den Mindestangaben gehören die Vertragsparteien mit Name und Anschrift, außerdem die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele. Hinzu kommen Beginn und Dauer des Praktikums sowie die Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit. Ebenfalls aufzunehmen sind Zahlung und Höhe der Vergütung, die Dauer des Urlaubs und ein allgemein gehaltener Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Der Career Service der Universität Leipzig nennt als Beispiel ähnliche Vertragsinhalte, nämlich Aufgaben, wöchentliche Arbeitszeit, Rechte und Pflichten, Urlaub, Vergütung und Kündigungsfristen, und weist darauf hin, dass in manchen Branchen ein Vertrag nicht üblich ist, ein Dokument mit den Bedingungen aber trotzdem ratsam bleibt. Bei einem Pflichtpraktikum verlangt die HWR Berlin als Beispiel vor Beginn Anmeldung, Praktikumsvertrag und Aufgabenbeschreibung. Mehr zum Vertrag selbst steht auf Praktikumsvertrag für Studierende erklärt.

Mindestlohn und Sozialversicherung im Praktikum

Ob ein Praktikum bezahlt werden muss und ob Beiträge anfallen, hängt von Art, Dauer und Zeitpunkt ab. Nach dem Mindestlohngesetz gelten Praktikantinnen und Praktikanten grundsätzlich als Arbeitnehmer. Ausgenommen sind unter anderem Personen in einem Praktikum, das verpflichtend auf Grund einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet wird, Personen in einem Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung vor einer Ausbildung oder einem Studium, sowie Personen in einem Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zur Hochschulausbildung, allerdings nur, wenn nicht zuvor bereits ein solches Praktikum bei demselben Ausbildenden bestanden hat.

Bei einem freiwilligen Praktikum von mehr als drei Monaten ist Mindestlohn zu zahlen. Für alle weiteren Fälle bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Klickpfad zur Orientierung an. Zur aktuellen Höhe des Mindestlohns gibt die Mindestlohn-Hotline des BMAS Auskunft.

Bei der Sozialversicherung gilt: Ein Pflichtpraktikum während des Studiums bleibt grundsätzlich versicherungsfrei in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, und weder Arbeitszeit noch Entgelt ändern daran etwas. Anders bewertet wird ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum, weil die Person dabei nicht immatrikuliert ist. Ein freiwilliges Praktikum wird dagegen sozialversicherungsrechtlich wie Arbeit behandelt: Die Versicherungspflicht hängt von Dauer, Entgelt und bei Studierenden von der Arbeitszeit ab, bei ordentlich immatrikulierten Studierenden kann das Werkstudentenprivileg gelten. Auch der Career Service der Universität Leipzig nennt für das freiwillige Praktikum eine Sozialversicherungspflicht und rät, die eigene Krankenkasse zu fragen. Was im Einzelfall gilt, klären die Krankenkasse und die Mindestlohn-Hotline des BMAS. Mehr zum Pflichtpraktikum steht auf Pflichtpraktikum: Vergütung und Abgaben prüfen, mehr zum freiwilligen Praktikum auf Freiwilliges Praktikum und Sozialversicherung.

Nach dem Praktikum: Bescheinigung und Bericht

Am Ende eines Praktikums steht ein Nachweis über die geleistete Zeit, und bei einem Pflichtpraktikum meist auch ein Bericht. Bei der HWR Berlin ist als Beispiel einer Hochschule am Ende des Praktikums eine Praktikumsbestätigung einzureichen, zum Praxissemester gehört dort zusätzlich ein Praxisseminar mit Bericht. Andere Hochschulen verlangen eigene Unterlagen, maßgeblich ist jeweils die Praktikumsordnung der eigenen Hochschule.

Die Studienordnung fordert für ein Pflichtpraktikum in der Regel einen Praktikumsbericht, wie der Career Service der Universität Leipzig als Beispiel beschreibt, wobei Umfang und Inhalt je nach Fachrichtung variieren; Vorgaben dazu nennen das zuständige Institut oder die Praktikumsbeauftragten. Der Bericht dient der Dokumentation und Auswertung der gemachten Erfahrungen, und es bietet sich an, ihn schon während des Praktikums vorzubereiten.

Inhaltlich kann sich ein solcher Bericht auf die Einrichtung, die übernommenen Aufgaben, den Lernerfolg, die ursprünglichen Erwartungen und einen abschließenden Rückblick beziehen. Ein Praktikum nützt dabei vor allem der Orientierung, bringt Kontakte und liefert manchmal Material für die Abschlussarbeit. Wer sich näher mit dem Schreiben des Berichts befassen will, findet dazu alles Weitere auf Praktikumsbericht schreiben.

Praktikum im Studium planen: Prüfliste mit vier Punkten

Checkliste: Praktikum im Studium planen

Eine Checkliste bringt die Schritte vor dem Praktikum in eine Reihenfolge. Sie fasst zusammen, was in den vorigen Abschnitten erklärt wurde.

  1. Praktikumsart: Die Studienordnung oder Praktikumsordnung der eigenen Hochschule legt fest, ob ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist oder ein freiwilliges Praktikum gewählt wird.
  2. Zeitraum: Der Zeitpunkt vor, während oder nach dem Studium und die geplante Dauer werden früh festgelegt, da sie Sozialversicherung und Bezahlung beeinflussen.
  3. Ziel: Berufsfeld, Arbeitgeber und die Fähigkeiten, die erlernt werden sollen, stehen als Orientierung für die Suche fest.
  4. Platzsuche: Jobbörsen, Aushänge, Fachzeitschriften, Messen, persönliche Kontakte und der Career Service samt Jobportal dienen als Wege zur Stelle.
  5. Bewerbungsunterlagen: Aktuelle Unterlagen bilden den ersten Kontakt zum Praktikumsgeber, egal ob initiativ oder auf ein Angebot hin.
  6. Vertrag: Ein schriftlicher Vertrag enthält nach dem Nachweisgesetz Vertragsparteien, Lernziele, Beginn und Dauer, tägliche Praktikumszeit, Vergütung, Urlaub und einen Hinweis auf geltende Tarifverträge.
  7. Mindestlohn und Sozialversicherung: Die Krankenkasse oder die Mindestlohn-Hotline des BMAS klären, ob Beiträge und Mindestlohn im konkreten Fall anfallen.
  8. Auslandspraktikum: Bei einem Praktikum im Ausland beantwortet das International Office Fragen zu Erasmus+, zusätzlich gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes.
  9. Bescheinigung und Bericht: Am Ende steht eine Bescheinigung über die geleistete Zeit, bei einem Pflichtpraktikum meist zusätzlich ein Praktikumsbericht.

Die Reihenfolge dieser Schritte variiert je nach Hochschule und Praktikumsart. Die Studienordnung der eigenen Hochschule bleibt dabei die erste Anlaufstelle, denn sie entscheidet über Pflicht, Dauer und die geforderten Unterlagen.

Quellen und Stand

Der vollständige Titel zu „Praktikum im Studium richtig einordnen und planen“ lautet „Praktikum im Studium: Arten, Planung, Recht“.

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Häufige Fragen zum Praktikum im Studium

Was unterscheidet ein Pflichtpraktikum von einem freiwilligen Praktikum?

Ein Pflichtpraktikum ist in der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben und Voraussetzung für den Abschluss, während ein freiwilliges Praktikum aus eigenem Antrieb absolviert wird, ohne dass eine Ordnung es verlangt. Welche Art für dich gilt, steht in der Studienordnung deiner eigenen Hochschule.

Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?

Nach dem Mindestlohngesetz gelten Praktikantinnen und Praktikanten grundsätzlich als Arbeitnehmer, ausgenommen sind unter anderem Personen in einem Praktikum, das verpflichtend auf Grund einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet wird. Ob im konkreten Fall Mindestlohn gezahlt werden muss, klärt die Mindestlohn-Hotline des BMAS.

Bekomme ich bei einem freiwilligen Praktikum von bis zu drei Monaten Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz nimmt ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zur Hochschulausbildung von der Arbeitnehmereigenschaft aus, allerdings nur, wenn nicht zuvor ein solches Praktikum bei demselben Ausbildenden bestanden hat. Bei einem freiwilligen Praktikum von mehr als drei Monaten ist Mindestlohn zu zahlen. Für den eigenen Fall hilft der Klickpfad des BMAS oder die Mindestlohn-Hotline weiter.

Fällt bei einem Pflichtpraktikum Sozialversicherung an?

Ein Pflichtpraktikum, das in der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, bleibt während des Studiums grundsätzlich versicherungsfrei in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Arbeitszeit und Entgelt ändern daran nichts. Ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum wird anders bewertet, weil die Person dabei nicht immatrikuliert ist. Bei Unsicherheit ist die eigene Krankenkasse die richtige Stelle für eine Klärung.

Was muss im Praktikumsvertrag stehen?

Nach dem Nachweisgesetz gehören Vertragsparteien, Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer, die tägliche Praktikumszeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, die Dauer des Urlaubs und ein Hinweis auf geltende Tarifverträge in den Vertrag. Der Career Service der Universität Leipzig nennt als Beispiel zusätzlich Aufgaben, wöchentliche Arbeitszeit, Rechte und Pflichten sowie Kündigungsfristen als übliche Inhalte.

Wie läuft ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ ab?

Erasmus+ fördert laut der Nationalen Agentur im DAAD ein Praktikum von zwei bis zwölf Monaten in einem der 33 Programmländer, wenn die eigene Hochschule am Programm teilnimmt und du dort immatrikuliert bist. Die monatliche Förderrate legt die Hochschule fest, Fragen dazu beantwortet das International Office. Im Zielland gelten zusätzlich die dortigen Bestimmungen.

Was passiert nach dem Praktikum mit Bescheinigung und Bericht?

Am Ende steht ein Nachweis über die geleistete Zeit, bei der HWR Berlin als Beispiel eine Praktikumsbestätigung. Die Studienordnung fordert für ein Pflichtpraktikum in der Regel zusätzlich einen Praktikumsbericht, dessen Umfang und Inhalt je nach Fachrichtung variieren; Vorgaben dazu nennen Institut oder Praktikumsbeauftragte.

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