Regeln fürs freie Praktikum nach dem Abschluss

Praktikum nach dem Abitur: Mindestlohn, Kindergeld, Kasse

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Studi-Tipps im Überblick

Für ein Praktikum nach dem Abitur gilt: Ein Orientierungspraktikum bis zu drei Monaten ist vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Ob Kindergeld zählt, hängt vom Ausbildungsbezug ab; bei der Sozialversicherung sind unter anderem Entgelt und vorgeschriebener Ausbildungsanteil wichtig.

Praktikum nach dem Abitur einordnen

Ein Praktikum nach dem Abitur: Prüfen Sie zuerst, ob es ein Berufsorientierungspraktikum ist. Das Portal meinBERUF beschreibt diese Form für junge Menschen, die keine Schule mehr besuchen, als Gelegenheit, Berufe kennenzulernen und die Berufswahl zu festigen. Halten Sie Zweck, Beginn und geplante Dauer schriftlich fest.

Für ein Orientierungspraktikum nennt Paragraf 22 Absatz 1 Mindestlohngesetz eine Grenze von bis zu drei Monaten. In diesem Rahmen gilt die dortige Ausnahme vom Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn. Überschreitet das Orientierungspraktikum drei Monate, besteht der Anspruch ab der Überschreitung. Lassen Sie den konkreten Zeitraum vor Beginn mit dem Ausbildungsbetrieb abgleichen.

Für Kindergeld ist entscheidend, ob das Praktikum Teil eines geordneten, auf den angestrebten Beruf ausgerichteten Ausbildungsgangs ist. Das Merkblatt der Familienkasse nennt Praktika als mögliche Ausbildungsmaßnahme, verlangt dafür aber diesen Ausbildungsbezug. Für die Sozialversicherung sind unter anderem Vergütung und eine Vorgabe durch Studien- oder Prüfungsordnung relevant. Klären Sie beide Punkte anhand Ihrer Unterlagen mit Familienkasse und Krankenkasse.

Ein Vorpraktikum für das Studium ist die Sonderform, deren Vorgabe Sie vor dem Studium in den Unterlagen der Hochschule prüfen. Vergleichen Sie diese Vorgabe mit Ihrem Praktikumsvertrag und fragen Sie bei unklarer Einordnung nach einer schriftlichen Auskunft.

Notieren Sie außerdem, ob bereits ein gleichartiges Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestand. Dieser Umstand ist bei der gesetzlichen Ausnahme für ein ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum ausdrücklich genannt.

Praktikum nach dem Abitur: der Ablauf in drei Schritten

Mindestlohn und Praktikumsdauer

Ob Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum, prüfen Sie anhand der Studien- oder Prüfungsordnung und des vereinbarten Zwecks. Paragraf 22 Mindestlohngesetz nimmt ein Orientierungspraktikum von höchstens drei Monaten zur Orientierung für Ausbildung oder Studium vom gesetzlichen Mindestlohn aus. Bei einer längeren Orientierungstätigkeit greift der gesetzliche Mindestlohn ab dem Überschreiten dieser Grenze.

Tabelle: Praktikumsart, Mindestlohn, Sozialversicherung
PraktikumsartMindestlohnSozialversicherung
Orientierungspraktikum bis drei MonateAusnahme nach Paragraf 22 prüfenMit Krankenkasse prüfen
Orientierungspraktikum über drei MonateAb Überschreitung gesetzlicher MindestlohnMit Krankenkasse prüfen
Unentgeltliches PraktikumZweck und Dauer prüfenArt des Praktikums prüfen
Pflicht-Vor- oder NachpraktikumVorgabe und Zweck prüfenPrüfungsordnung prüfen

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung des einzelnen Vertrags. Bei einem begleitenden Praktikum während Berufs- oder Hochschulausbildung ist die Ausnahme nur für bis zu drei Monate vorgesehen und setzt außerdem voraus, dass mit demselben Ausbildenden nicht schon ein solches Praktikumsverhältnis bestand. Lassen Sie Zweck, Dauer und frühere Praktika deshalb im Vertrag nachvollziehbar dokumentieren.

Ein unentgeltliches Praktikum ist nicht allein wegen der fehlenden Zahlung automatisch von einer Mindestlohnregel ausgenommen. Ermitteln Sie aus Vertrag, Ausbildungsunterlagen und Beginn der Tätigkeit, welche gesetzliche Einordnung vorliegt.

Praktikumsplatz suchen

Das Portal meinBERUF der Bundesagentur für Arbeit nennt für die Suche nach einem Praktikumsplatz persönliche Kontakte, Onlinebörsen und Messen. Nutzen Sie diese drei Wege getrennt und notieren Sie bei jeder Anfrage Berufsfeld, Ansprechpartner und den geplanten Zeitraum. So bleibt erkennbar, welche Tätigkeit Sie erkunden möchten.

Die Bewerbung für ein Praktikum nennt das Berufsziel, das mit dem Praktikum geprüft werden soll. Beschreiben Sie außerdem den gewünschten Zeitraum und fragen Sie nach den Aufgaben. Das hilft Ihnen, den Orientierungszweck später mit dem Angebot und dem Vertrag zu vergleichen.

Freiwilliges Jahr oder Praktikum: Prüfen Sie zunächst, welches Ziel Sie verfolgen, und lesen Sie die jeweiligen Unterlagen. Für ein Praktikum bietet meinBERUF Hinweise zur Vorbereitung auf den ersten Tag sowie zu Rechten und Pflichten während des Praktikums. Verlassen Sie sich bei rechtlichen Folgen nicht auf einen Suchtext, sondern prüfen Sie den späteren Vertrag.

Bei Kontakten, Börsen und Messen können Sie dieselben Angaben verwenden: Berufsziel, gewünschter Zeitraum und die Frage nach den Aufgaben. Bewahren Sie Antworten und Ausschreibungen auf. Diese Unterlagen helfen bei der Klärung, ob die Tätigkeit Orientierung, ein vorgeschriebenes Praktikum oder Teil eines Ausbildungsgangs sein soll.

Fragen Sie vor einer Zusage nach Vergütung und danach, ob eine Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum verlangt. Diese Angaben sind für die weitere Prüfung bei Krankenkasse und Familienkasse relevant.

Kindergeld während des Praktikums

Kindergeld im Studium und Kindergeld im Praktikum sollten Sie anhand des Ausbildungsbezugs unterscheiden. Nach dem Merkblatt der Familienkasse zählt ein Praktikum zur Berufsausbildung, wenn es in einen geordneten Ausbildungsgang eingebunden und auf den angestrebten Beruf ausgerichtet ist. Prüfen Sie daher, welche Rolle das Praktikum in Ihren Ausbildungsunterlagen hat.

Das Merkblatt nennt schulische und nicht-schulische Maßnahmen als mögliche Grundlagen für einen angestrebten Beruf; dazu gehören auch betriebliche Ausbildung, Studium und Praktikum. Ein Praktikum ohne erkennbaren Bezug zum angestrebten Beruf wird dadurch nicht automatisch als Berufsausbildung behandelt. Ermitteln Sie aus Vertrag, Ausbildungsplan und gegebenenfalls Hochschulvorgabe, ob ein geordneter Ausbildungsgang dokumentiert ist.

Ein freies Orientierungspraktikum ist in der vorliegenden Quelle nicht als Berufsausbildung zugesagt. Klären Sie seine Auswirkung deshalb direkt mit der Familienkasse, bevor Sie daraus einen Kindergeldanspruch ableiten. Legen Sie dabei die Unterlagen zum angestrebten Beruf, zur Dauer und zum Praktikumszweck vor.

Eine allgemeinbildende Schule allein führt laut Merkblatt nicht zu einer abgeschlossenen Erstausbildung. Übertragen Sie diese Aussage nicht auf Ihr Praktikum. Entscheidend bleibt, ob die konkrete Maßnahme eine Grundlage für den angestrebten Beruf bildet und in einen geordneten Ausbildungsgang passt.

Bitten Sie bei unklaren Fällen um eine schriftliche Einordnung der Familienkasse. So prüfen Sie den Status auf Grundlage der tatsächlichen Unterlagen statt auf Grundlage einer allgemeinen Bezeichnung des Praktikums.

Sozialversicherung im Praktikum

Die Sozialversicherung beim freiwilligen Praktikum prüfen Sie anhand von Vergütung und der Frage, ob eine Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum verlangt. Die Techniker Krankenkasse nennt diese Faktoren ausdrücklich. Legen Sie Ihrer Krankenkasse Vertrag und die einschlägige Ordnung vor und bitten Sie um eine Einordnung des konkreten Falls.

Ein unentgeltliches Schülerpraktikum ist nach der dargestellten Information versicherungsfrei; auch ein symbolisches Taschengeld ändert daran nichts. Für ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum nennt die Quelle ebenfalls Versicherungsfreiheit. Krankenversicherung muss in diesem Fall dennoch bestehen, etwa über den Status als Studierende oder über Familienversicherung. Prüfen Sie den bestehenden Schutz mit Ihrer Krankenkasse.

Bei freiwilligen, unentgeltlichen Vor- oder Nachpraktika nennt die Quelle Versicherungsfreiheit. Werden Vor- oder Nachpraktika dagegen durch die Prüfungsordnung verlangt, gelten sie dort als Teil der betrieblichen Ausbildung und als versicherungspflichtig. Entscheidend ist daher nicht nur die Bezeichnung im Vertrag, sondern auch der Wortlaut der Prüfungsordnung.

Aus den Angaben folgt keine pauschale Regel für jedes vergütete Praktikum. Vergleichen Sie Vergütung, Praktikumsart und Vorgabe aus der Ordnung und lassen Sie den Versicherungsstatus vor Beginn bestätigen. Bewahren Sie die Antwort zusammen mit Vertrag und Ausbildungsunterlagen auf.

Die Regelungen zum Mindestlohn und zur Sozialversicherung betreffen unterschiedliche Fragen. Prüfen Sie sie getrennt: zunächst die gesetzliche Mindestlohnregel nach Zweck und Dauer, anschließend den Versicherungsstatus nach Vergütung und Ausbildungs- oder Prüfungsordnung.

Praktikum nach dem Abitur: Prüfliste mit vier Punkten

Fahrplan für den Praktikumsstart

  1. Legen Sie Praktikumsart, Zweck und Dauer fest. Prüfen Sie bei einem Orientierungspraktikum, ob die Dauer die Grenze von drei Monaten überschreitet; ab der Überschreitung gilt nach Paragraf 22 Mindestlohngesetz der gesetzliche Mindestlohn. Prüfen Sie bei einem bis zu dreimonatigen Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung zusätzlich, ob zuvor bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestand.
  2. Suchen Sie den Platz über persönliche Kontakte, Onlinebörsen oder Messen. Schreiben Sie in die Bewerbung Ihr Berufsziel und den Zweck, den Sie mit dem Praktikum prüfen möchten. Fragen Sie vor einer Zusage nach Aufgaben, Vergütung und einer möglichen Vorgabe durch Studien- oder Prüfungsordnung.
  3. Klären Sie zuletzt Kindergeld bei der Familienkasse und den Versicherungsstatus bei der Krankenkasse. Für die Familienkasse sind ein geordneter Ausbildungsgang und die Ausrichtung auf den angestrebten Beruf zu prüfen. Für die Krankenkasse legen Sie Vertrag sowie Studien- oder Prüfungsordnung vor.

Bewahren Sie Vertrag, Ausbildungsunterlagen und schriftliche Auskünfte zusammen auf. Damit können Sie den Praktikumszweck, die vereinbarte Dauer und die Einordnung gegenüber den zuständigen Stellen nachvollziehbar prüfen lassen.

Grenzen Sie den Plan am Ende gegen ein Vorpraktikum für das Studium und die Frage Freiwilliges Jahr oder Praktikum ab. Lesen Sie bei einem verlangten Vorpraktikum die Vorgabe der Hochschule. Für die andere Entscheidung prüfen Sie Ziel und Unterlagen der jeweiligen Möglichkeit, ohne aus der Bezeichnung selbst rechtliche Folgen abzuleiten.

Quellen und Stand

„Regeln fürs freie Praktikum nach dem Abschluss“ erscheint auf dieser Seite unter dem Titel „Praktikum nach dem Abitur: Lohn, Geld, Kasse“.

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Häufige Fragen zum Praktikum nach dem Abitur

Was gilt, wenn ein Orientierungspraktikum länger als drei Monate dauert?

Wird die Dreimonatsgrenze überschritten, gilt ab diesem Zeitpunkt der gesetzliche Mindestlohn.

Bin ich bei einem unentgeltlichen Praktikum versichert?

Bei der Sozialversicherung kommt es unter anderem darauf an, ob das Praktikum vergütet wird und ob eine Studien- oder Prüfungsordnung es vorschreibt.

Über welche Wege finde ich einen Praktikumsplatz?

Verlass dich nicht nur auf ein Anschreiben: Suche zusätzlich über Kontakte, Onlinebörsen und Messen nach einem Platz.

Wann zählt ein Praktikum für Kindergeld als Berufsausbildung?

Das Praktikum muss Teil eines geordneten Ausbildungsgangs sein und auf den angestrebten Beruf ausgerichtet sein.

Wie ist ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum sozialversichert?

Ist ein Vor- oder Nachpraktikum durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben, gilt es als Teil der betrieblichen Ausbildung und ist versicherungspflichtig.

Wie bin ich bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum sozialversichert?

Bei einem durch die Studien- oder Prüfungsordnung verlangten Zwischenpraktikum bist du versicherungsfrei. Krankenversicherung brauchst du trotzdem, zum Beispiel als Studierende oder über die Familienversicherung.

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