Rechtliche Grundlagen fürs Praktikum während des Studiums verstehen

Praktikum im Studium: Pflicht, Bezahlung und Vertrag

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 24. September 2026 · Praktikum im Überblick

Viele Studierende fragen sich, ob ihr Praktikum bezahlt werden muss und welche Rechte ihnen zustehen. Entscheidend ist hier nicht der Name im Papier, sondern die tatsächliche rechtliche Einordnung. Dieser Leitfaden erklärt anhand aktueller Gesetze und offizieller Informationen, wie man seinen Status bestimmt, welche finanziellen Ansprüche entstehen und was in den wichtigen Dokumenten stehen sollte. Ziel ist es, Ihnen eine klare Handreichung zu geben, damit Sie Ihre Situation sicher bewerten können, bevor Sie unterschreiben oder beginnen.

Grundlagen und Einordnung des Praktikumsstatus

Ob ein Praktikum bezahlt werden muss, entscheidet nicht der Name im Vertrag, sondern die rechtliche Grundlage des Praktikums. Paragraf 22 Absatz 1 Mindestlohngesetz ordnet Praktikantinnen und Praktikanten grundsätzlich den Arbeitnehmern zu; daraus folgt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Einordnung hängt jedoch nicht von der Überschrift eines Vertrags ab. Entscheidend ist, wie das Verhältnis tatsächlich ausgestaltet ist: Praktische Kenntnisse werden für eine spätere berufliche Tätigkeit in begrenzter Zeit erworben, ohne dass eine Berufsausbildung vorliegt.

Auch die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschreibt ein Praktikum als zeitlich begrenztes Sammeln praktischer Erfahrungen. Es ist weder Berufsausbildung noch ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Wird eine Person dagegen regelmäßig im Betrieb wie eine angestellte Arbeitskraft eingesetzt, liegt nach der Broschüre kein Praktikum vor. Als Beispiel nennt sie Mitarbeit im Umfang von zwanzig Wochenstunden; nicht die Stundenzahl allein, sondern der regelmäßige Einsatz wie eine angestellte Arbeitskraft ist dabei ausschlaggebend. In diesem Fall besteht Mindestlohnanspruch wie in einem Arbeitsverhältnis.

Für die eigene Einordnung sollte zuerst die Studien- oder Prüfungsordnung gelesen werden. Danach ist die tatsächliche Tätigkeit zu betrachten: Dient sie dem befristeten Erwerb praktischer Kenntnisse oder entspricht der Einsatz einer angestellten Arbeitskraft? Praktikumsvertrag und Vertragsbezeichnung können die tatsächliche Ausgestaltung nicht ersetzen. Die Antwort auf diese beiden Fragen trennt ein vorgeschriebenes Praktikum von einer freiwilligen Tätigkeit und schafft die Grundlage für die weitere Prüfung des Mindestlohns.

Praktikum richtig einordnen: der Ablauf in drei Schritten

Finanzielle Ansprüche und gesetzliche Grenzen

Mindestlohn im Praktikum hängt von der rechtlichen Einordnung und der Praktikumsart ab. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 erhöht er sich auf 14,60 Euro brutto. Das Mindestlohngesetz sieht vier Ausnahmen vor. Dauert ein Orientierungspraktikum oder ein studien- oder ausbildungsbegleitendes Praktikum länger als drei Monate, besteht der Anspruch ab dem ersten Tag. Nach einem abgeschlossenen Studium gilt für Absolventinnen und Absolventen keine Drei-Monats-Ausnahme.

Tabelle: Art des Praktikums, Mindestlohn, Grundlage
Art des PraktikumsMindestlohnGrundlage
Vorgeschriebenes PflichtpraktikumKein gesetzlicher MindestlohnanspruchEine Schul-, Hochschul- oder Ausbildungsordnung schreibt es vor
Orientierungspraktikum vor Studium oder AusbildungKein Anspruch bis drei MonateBerufliche Orientierung vor Studium oder Ausbildung
Studien- oder ausbildungsbegleitendes PraktikumKein Anspruch bis drei MonateKein früheres gleichartiges Verhältnis mit demselben Ausbildenden
EinstiegsqualifizierungKein MindestlohnanspruchParagraf 54a SGB III
BerufsausbildungsvorbereitungKein MindestlohnanspruchParagrafen 68 bis 70 Berufsbildungsgesetz
Längeres Orientierungs- oder begleitendes PraktikumMindestlohn ab dem ersten TagDie Dauer überschreitet drei Monate

Für ein Pflichtpraktikum reicht die Bezeichnung im Vertrag nicht aus. Entscheidend ist, ob die Studien-, Prüfungs-, Schul- oder Ausbildungsordnung das Praktikum tatsächlich verlangt. Die Drei-Monats-Grenze betrifft nur ein Praktikum zur Orientierung vor Studium oder Ausbildung sowie ein studien- oder ausbildungsbegleitendes Praktikum. Daraus lässt sich keine Ausnahme für andere freiwillige Praktikumsformen ableiten.

Bei der Einordnung helfen drei konkrete Prüfungen: Zuerst ist die einschlägige Ordnung darauf zu lesen, ob sie das Praktikum verlangt. Danach ist die vorgesehene Dauer mit der Grenze von drei Monaten abzugleichen. Bei einem studien- oder ausbildungsbegleitenden Praktikum ist außerdem zu klären, ob mit demselben Ausbildenden bereits ein solches Praktikumsverhältnis bestand. Diese Punkte bestimmen, ob eine der im Gesetz genannten Ausnahmen passt.

Schriftlichkeit und notwendige Inhalte

Paragraf 2 Absatz 1 Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen des Verhältnisses schriftlich festzuhalten, die Niederschrift zu unterschreiben und sie dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Regel erfasst auch Praktikantinnen und Praktikanten, soweit sie nach Paragraf 22 Absatz 1 Mindestlohngesetz als Arbeitnehmer gelten. Die Unterschrift beider Vertragsparteien verlangt das hier genannte Nachweisgesetz nicht. Ein mündlich vereinbartes Praktikum wird durch die fehlende Niederschrift nicht automatisch unwirksam; die Vorschrift betrifft die Dokumentation der Bedingungen.

In die Niederschrift gehören Name und Anschrift der Vertragsparteien, der Beginn des Verhältnisses und bei einer Befristung dessen Ende oder die vorhersehbare Dauer. Aufzuführen sind außerdem Tätigkeitsort, kurze Tätigkeitsbeschreibung und eine vereinbarte Probezeit. Hinzu kommen Zusammensetzung und Höhe des Entgelts einschließlich Fälligkeit und Auszahlungsart. Arbeitszeit im Praktikum ist mit Pausen und Ruhezeiten festzuhalten. Ebenfalls erforderlich sind die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs sowie das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren mit den Fristen.

Die Niederschrift darf elektronisch in Textform übermittelt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Zugänglichkeit und Empfang erfüllt sind. Vor Beginn lässt sich deshalb prüfen, ob alle genannten Angaben enthalten sind und ob die Angaben zum eigenen Praktikum passen. Die Aushändigung ist eine Pflicht des Arbeitgebers. Sie ersetzt keine Prüfung, ob die tatsächliche Tätigkeit zur vereinbarten Beschreibung passt, macht diese Prüfung aber anhand der dokumentierten Bedingungen möglich.

Soziale Absicherung und Beitragshöhe

Krankenversicherung im Praktikum steht neben der Frage nach Beiträgen zur Sozialversicherung. Laut der Techniker Krankenkasse hängt die Einordnung davon ab, ob das Praktikum vergütet wird, ob eine Studien- oder Prüfungsordnung es verlangt und ob es während oder nach dem Studium stattfindet. Diese drei Punkte sind daher gemeinsam zu betrachten. Sie bestimmen, welche sozialversicherungsrechtliche Behandlung für das jeweilige Praktikum in Betracht kommt.

Ein durch die Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums wird als Zwischenpraktikum eingeordnet. Studierende zahlen dabei keine Beiträge zur Sozialversicherung. Dies gilt unabhängig von Dauer, Entgelt und wöchentlicher Arbeitszeit. Voraussetzung ist jedoch eine bestehende Krankenversicherung, etwa als Student oder über die Familienversicherung. Die Beitragsfreiheit im Zwischenpraktikum ersetzt den Krankenversicherungsschutz nicht; er muss unabhängig davon bestehen.

Für ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum gilt eine andere Einordnung. Es ist Teil einer betrieblichen Ausbildung. Deshalb besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, auch wenn kein Entgelt gezahlt wird. Der Zeitpunkt vor oder nach dem Studium ist bei dieser Abgrenzung somit wesentlich.

Bei freiwilligen Praktika ohne Vorgabe durch die Studien- oder Prüfungsordnung kann Versicherungsfreiheit über die Minijob-Regelung oder die Werkstudentenregelung bestehen. Für die persönliche Prüfung sind deshalb die Vorgabe der Ordnung, der Zeitpunkt des Praktikums und die Vergütung zusammenzuhalten. Die Krankenversicherung bleibt dabei als eigene Voraussetzung zu beachten.

Praktikum richtig einordnen: Prüfliste mit vier Punkten

Abschlussprozesse und restliche Rechte

  1. Bestimmen Sie zuerst den eigenen Status nach Paragraf 22 Mindestlohngesetz.
  2. Gleichen Sie anschließend Urlaub aus Vertrag und Gesetz ab.
  3. Verlangen Sie das Zeugnis rechtzeitig und entscheiden Sie, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis gewünscht ist.
  4. Prüfen Sie das ausgestellte Zeugnis auf verdeckte Aussagen.
  5. Stellen Sie die Unterlagen für das Prüfungsamt zusammen.

Für Arbeitnehmer besteht nach Paragraf 1 Bundesurlaubsgesetz in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die gesetzliche Untergrenze beträgt nach Paragraf 3 Absatz 1 jährlich 24 Werktage. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen; Samstage zählen somit mit. Bei einer Fünftagewoche entsprechen 24 Werktage rechnerisch zwanzig Arbeitstagen. Freiwillige Praktikantinnen und Praktikanten werden nach Paragraf 22 Mindestlohngesetz grundsätzlich als Arbeitnehmer behandelt, soweit keine dortige Ausnahme greift.

Bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum im Rahmen einer Studien- oder Prüfungsordnung besteht kein reguläres Arbeitsverhältnis im Sinn des Bundesurlaubsgesetzes. Vertraglich kann Urlaub dennoch vereinbart werden. Deshalb vergleicht der zweite Schritt den Vertrag mit der gesetzlichen Einordnung, statt allein von der Bezeichnung des Praktikums auszugehen.

Praktikumszeugnis: Für Arbeitnehmer begründet Paragraf 109 Gewerbeordnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das einfache Zeugnis enthält Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen kommen Leistung und Verhalten hinzu; dann handelt es sich um ein qualifiziertes Zeugnis. Die Formulierung muss klar und verständlich sein und darf keine abweichende Aussage verdecken. Elektronisch darf das Zeugnis nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers erteilt werden. Für vorgeschriebene Pflichtpraktika behandelt diese Vorschrift den Zeugnisanspruch nicht unmittelbar als Arbeitnehmeranspruch.

Praktikum kündigen: Zu Kündigungsrecht und Verfahren enthält dieser Abschnitt keine Aussage. Für die Abschlussunterlagen bleiben daher der eigene Status, die Urlaubsregelung und das verlangte Zeugnis getrennt zu prüfen.

Quellen und Stand

Der vollständige Titel zu „Rechtliche Grundlagen fürs Praktikum während des Studiums verstehen“ lautet „Praktikum im Studium: Pflichten, Lohn und Vertrag“.

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Häufige Fragen zum Praktikum im Studium

Bedeutet der Begriff Pflichtpraktikum automatisch, dass ich nichts verdiene?

Nein. Die Bezeichnung im Vertrag entscheidet nicht. Ein Pflichtpraktikum ist nur eine von vier Ausnahmen vom Mindestlohn; maßgeblich ist, ob die Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum tatsächlich vorschreibt.

Wie lange darf ein unbezahltes Orientierungspraktikum höchstens laufen?

Solche Phasen zur Berufsfindung sind auf maximal drei Monate beschränkt. Sobald diese Grenze überschritten wird, muss der gesetzliche Mindestsatz ab dem ersten Tag gezahlt werden.

Muss mein Arbeitgeber mir den Vertrag sofort aushändigen?

Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen schriftlich niederlegen, unterschreiben und aushändigen. Das Nachweisgesetz gilt auch für Praktikantinnen und Praktikanten, die als Arbeitnehmer gelten. Eine elektronische Übermittlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob die Aushändigung sofort erfolgen muss, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht beantworten.

Bin ich bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum sozialversicherungspflichtig?

Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum während des Studiums fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an, unabhängig von Dauer, Entgelt oder Arbeitszeit. Eine Krankenversicherung muss dennoch bestehen.

Habe ich bei einem Pflichtmodul Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub?

Da hier kein reguläres Arbeitsverhältnis im strengen Sinne vorliegt, greift das allgemeine Urlauberrecht nicht direkt. Jedoch können freie Tage sehr wohl individuell im Vertrag festgelegt werden.

Darf mein Arbeitgeber ein negatives Urteil im Zeugnis verstecken?

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Aussage verdecken, die vom Wortlaut abweicht.

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