Krankmeldung im Praktikum: Das sollten Sie beachten
Krankmeldung im Praktikum: Entgeltfortzahlung und Nachweispflicht prüfen
Bei Krankheit im Praktikum sollten Sie die Meldung klären: § 3 EntgFG gewährt Arbeitnehmern bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit höchstens sechs Wochen Entgeltfortzahlung, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht. § 616 BGB kann bei einer unverschuldeten, verhältnismäßig nicht erheblichen Verhinderung den Vergütungsanspruch erhalten. Hier finden Sie die Schritte und Nachweise.
Krankheit im Praktikum: rechtliche Grundlagen
§ 3 EntgFG beschreibt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Krankheit: Arbeitsunfähige Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber weiter Entgelt, wenn die Krankheit sie ohne eigenes Verschulden an der Arbeit hindert, höchstens für sechs Wochen. § 616 BGB betrifft die Vergütung bei einer kurzen persönlichen Verhinderung ohne eigenes Verschulden; der Anspruch bleibt bei einer verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit erhalten.
Ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum abgrenzen hilft schon bei der Frage nach der Entgeltfortzahlung. Lesen Sie dafür Vertrag und Praktikumsunterlagen daraufhin, ob ein Arbeitsverhältnis besteht und welche Regelung für Krankheit genannt ist. Einen Praktikumsvertrag für Studierende lesen hilft dabei, die vereinbarten Angaben zur Vergütung und zur Krankmeldung gezielt zu erfassen.
Für die weitere Einordnung können Sie zuerst feststellen, welche Tätigkeit und welches Vertragsverhältnis dokumentiert sind. Danach vergleichen Sie diese Angaben mit den Voraussetzungen des § 3 EntgFG. Falls diese Regelung nicht einschlägig ist, prüfen Sie die Formulierung des § 616 BGB für eine persönliche, nicht erhebliche Verhinderung. Eine feste Tageszahl nennt diese Vorschrift nicht. Halten Sie offene Vertragsfragen schriftlich fest und klären Sie sie mit dem Praktikumsgeber anhand der Unterlagen.

Entgeltfortzahlung: Voraussetzungen und Dauer
Nach § 3 EntgFG kann die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ohne eigenes Verschulden bis zu sechs Wochen dauern. Der gesetzliche Anspruch setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ohne Unterbrechung besteht. Ob ein Praktikumsverhältnis ein Arbeitsverhältnis im Sinn dieser Vorschrift ist, ergibt sich nicht allein aus der Regelung und sollte anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden.
| Voraussetzung | Regel | Dauer |
|---|---|---|
| Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis | Der Anspruch nach § 3 EntgFG entsteht erst danach. | vier Wochen |
| Erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit | Eine weitere Fortzahlung bis zur Höchstgrenze bleibt erhalten, wenn vorher sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand oder seit der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. | höchstens sechs Wochen |
Die Krankenversicherung im Studium prüfen hilft, Angaben zu Ihrer Absicherung getrennt von der arbeitsrechtlichen Prüfung festzuhalten. Prüfen Sie zunächst den Beginn des Arbeitsverhältnisses und bei einer erneuten Erkrankung die beiden gesetzlichen Zeitangaben. Dokumentieren Sie nur Daten, die sich aus Ihren Unterlagen ergeben. Für die Frage, ob § 3 EntgFG auf das konkrete Praktikum anwendbar ist, lassen sich Vertrag und Beschäftigungsstatus gemeinsam mit dem Praktikumsgeber nachvollziehen.
Krankmeldung und ärztlicher Nachweis
§ 5 EntgFG verlangt, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Die Mitteilungspflicht besteht unabhängig davon, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert. Notieren Sie für Ihre Nachricht Beginn und erwartete Dauer nur, soweit Sie diese Angaben machen können.
- Teilen Sie Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich mit.
- Bei mehr als drei Kalendertagen ist die ärztliche Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen.
- Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung auch früher verlangen.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als bescheinigt, ist eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Das Gesundheitszeugnis für das Praktikum vorlegen kann als Hinweis auf eine Nachbarseite dienen. Für die Krankmeldung selbst prüfen Sie zuerst die vereinbarte Kontaktmöglichkeit und senden dann die unverzügliche Mitteilung. Lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen, wenn die gesetzliche Nachweisregel dies verlangt. Bei gesetzlich Krankenversicherten entfällt die eigene Vorlage der Papierbescheinigung beim Arbeitgeber; die Arbeitsunfähigkeit muss dennoch zu den genannten Zeitpunkten festgestellt werden, und eine Bescheinigung ist sich aushändigen zu lassen. Klären Sie bei Unsicherheit mit dem Praktikumsgeber, welche Angaben für die Mitteilung benötigt werden.
Vergütung bei vorübergehender Verhinderung
§ 616 BGB behandelt die Vergütung, wenn eine zur Dienstleistung verpflichtete Person aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit verhindert ist. In diesem Fall geht der Vergütungsanspruch nach dem Gesetz nicht verloren. Die Vorschrift nennt jedoch keine feste Grenze in Tagen. Die Dauer ist daher anhand der konkreten Situation zu bestimmen.
Für die Zeit der Verhinderung sind Beträge anzurechnen, die aufgrund einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung gezahlt werden. Prüfen Sie daher getrennt, ob und welche Zahlung für diesen Zeitraum dokumentiert ist. § 616 BGB ist für Praktikumsverhältnisse relevant, die nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen. Daraus folgt keine festgelegte Zahl bezahlter Krankheitstage.
Das Arbeitszeugnis als Werkstudent einordnen kann auf eine Nachbarseite verweisen. Für die Vergütungsfrage lesen Sie zunächst die Angaben zum Praktikumsverhältnis und zur Dienstleistung. Vergleichen Sie anschließend die dokumentierte Verhinderung mit den Merkmalen des § 616 BGB. Halten Sie offene Punkte zur Vergütung fest und besprechen Sie sie mit dem Praktikumsgeber anhand des Vertrags und der vorhandenen Nachweise.
Elektronischer Abruf von AU-Daten
Die Techniker Krankenkasse beschreibt den elektronischen Abruf von AU-Daten durch Arbeitgeber. Für Beschäftigte, bei denen zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit ein Beschäftigungsverhältnis besteht, kann der Arbeitgeber Daten bei der Krankenkasse anfragen. Dafür stehen ein systemgeprüftes Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf für Arbeitgeber verpflichtend. Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber seit dieser Umstellung keine Papierbescheinigung vorlegen, weil die Krankenkasse die Daten elektronisch bereitstellt. Das ändert nichts an der Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen. Auch die ärztliche Feststellung bleibt zu den gesetzlich genannten Zeitpunkten erforderlich.
Die Unfallversicherung im Praktikum nachlesen kann auf eine Nachbarseite führen. Klären Sie mit dem Praktikumsgeber, ob im konkreten Beschäftigungsverhältnis ein Abruf erfolgt. Prüfen Sie dabei nur, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht und welcher Übermittlungsweg genutzt wird. Die Quelle trägt keine Aussage dazu, dass Praktikumsgeber ohne Beschäftigungsverhältnis oder ohne Sozialversicherungsmeldung automatisch am Verfahren teilnehmen können.

Krankmeldung im Praktikum: Ablauf
Teilen Sie die Arbeitsunfähigkeit zuerst nach § 5 EntgFG unverzüglich mit und nennen Sie ihre voraussichtliche Dauer. Prüfen Sie danach anhand des Vertrags und des Beschäftigungsstatus, ob ein Vergütungsanspruch nach § 3 EntgFG oder nach § 616 BGB in Betracht kommt. Lassen Sie anschließend die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und legen Sie die Bescheinigung fristgerecht vor, wenn die Nachweisregel dies verlangt.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen ist die Bescheinigung spätestens am nächsten Arbeitstag vorzulegen; der Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über den bescheinigten Zeitraum hinaus, beschaffen Sie eine neue Bescheinigung. Klären Sie außerdem mit dem Praktikumsgeber, ob für das bestehende Beschäftigungsverhältnis AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen werden. Die unverzügliche Mitteilung bleibt auch bei elektronischer Datenbereitstellung erforderlich.
Prüfen Sie danach die Nachbarseiten zur Krankenversicherung im Studium und zum Gesundheitszeugnis für das Praktikum. Nutzen Sie dort die jeweiligen Unterlagen, um offene Fragen getrennt von der Krankmeldung festzuhalten. Für die Vergütungsprüfung vergleichen Sie die Vertragsangaben mit den Voraussetzungen der beiden gesetzlichen Vorschriften. Bei einer erneuten Erkrankung wegen derselben Krankheit prüfen Sie zusätzlich die in § 3 EntgFG genannten Zeiträume. So bleibt der Ablauf auf Mitteilung, Nachweis, Vergütungsprüfung und die Klärung des elektronischen Verfahrens beschränkt.
Quellen und Stand
- Quelle: Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Paragraf 3, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Paragraf 5, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 616, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Die Techniker (TK), Was muss ich als Arbeitgeber jetzt bei Krankmeldungen tun?: www.tk.de (geprüft am 2026-09-16)
„Krankmeldung im Praktikum: Das sollten Sie beachten“ erscheint auf dieser Seite unter dem Titel „Praktikum krank melden: Ablauf und Bezugsansprüche“.