So holen Sie Ihr Zeugnis nach dem Praktikum richtig ab
Praktikumszeugnis anfordern: Anspruch und Inhalt
Der Zeugnisanspruch richtet sich danach, ob ein BBiG-Praktikum, ein Arbeitsverhältnis oder ein sonstiges Dienstverhältnis vorlag. Dieser Leitfaden erläutert die passenden Grundlagen, mögliche Zeugnisarten und das Anfordern beim Betrieb.
Grundlagen des Zeugnisanspruchs im Praktikum
Bei einem Berufsausbildungsverhältnis müssen Ausbildende zum Ende der Ausbildung ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Paragraph 26 BBiG erstreckt diese Regel mit Maßgaben auf Praktikumsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag. Deshalb ist zunächst wichtig, den Status des Praktikums einzuordnen. Die Regel betrifft nicht automatisch jedes Verhältnis nach denselben Voraussetzungen, sondern knüpft an den beschriebenen Ausbildungs- und Praktikumskontext an.
Das Zeugnis nach Paragraph 16 BBiG muss die Art, die Dauer und das Ziel der Ausbildung benennen. Außerdem gehören die im Verlauf erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinein. Verhalten und Leistung werden nur dann zusätzlich aufgenommen, wenn die auszubildende Person dies ausdrücklich verlangt. Ein qualifiziertes Zeugnis entsteht deshalb nicht von selbst. Wer eine Bewertung von Leistung und Verhalten möchte, sollte diesen Wunsch in der Anfrage klar nennen.
Das Zeugnis kann damit sowohl die grundlegenden Ausbildungsangaben als auch auf Wunsch eine zusätzliche Beurteilung enthalten. Lesen Sie den Inhalt nach Erhalt daraufhin, ob die genannten Angaben zu Ihrer Ausbildung und den erworbenen Fähigkeiten passen. Das Arbeitszeugnis für Werkstudenten betrifft einen anderen Beschäftigungskontext und folgt den dafür einschlägigen Regeln. Eine Bewerbung fürs Praktikum schreiben kann durch ein vorhandenes Zeugnis als Teil der Unterlagen ergänzt werden.

Rechtsgrundlagen abhängig vom Beschäftigungsstatus
Welche Vorschrift passt, hängt vom Status des Verhältnisses ab. Arbeitnehmer können bei Ende ihres Arbeitsverhältnisses nach Paragraph 109 GewO ein schriftliches Zeugnis verlangen. Das einfache Zeugnis nennt mindestens Art und Dauer der Tätigkeit. Wird es ausdrücklich verlangt, umfasst ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Es muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten.
| Status | Rechtsgrundlage | Zeugnisinhalt |
|---|---|---|
| Auszubildende und Praktikanten nach BBiG | Paragraphen 16 und 26 BBiG | Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten; Verhalten und Leistung auf ausdrückliches Verlangen |
| Arbeitnehmer | Paragraph 109 GewO | Mindestens Art und Dauer der Tätigkeit; bei ausdrücklichem Verlangen auch Leistung und Verhalten |
| Sonstige dauernde Dienstverhältnisse | Paragraph 630 BGB | Dienstverhältnis und Dauer; auf Verlangen auch Leistungen und Führung im Dienst |
Bei einem sonstigen dauernden Dienstverhältnis kann Paragraph 630 BGB ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer begründen. Auf Verlangen kommen Leistungen und Führung im Dienst hinzu. Besteht Arbeitnehmerstatus, verweist Paragraph 630 BGB ausdrücklich auf Paragraph 109 GewO. Ein Motivationsschreiben fürs Praktikum kann zusammen mit einem Zeugnis zu den Bewerbungsunterlagen gehören.
Unterschiedliche Varianten der Bescheinigung
Die Minijob-Zentrale unterscheidet für Minijobber vier Zeugnisarten. Diese Einteilung ist eine Angabe aus ihrem Beitrag zum Arbeitszeugnis im Minijob und keine allgemeine Zuordnung für jedes Praktikums- oder Dienstverhältnis. Welche Form im Einzelfall angefragt wird, kann vom Status und vom gewünschten Inhalt abhängen.
- Ein einfaches Zeugnis enthält nach der Minijob-Zentrale Name, Anschrift, Art des Jobs und dessen Dauer.
- Ein qualifiziertes Zeugnis ergänzt dies nach der Minijob-Zentrale um Leistung, Arbeitsbereitschaft, Fähigkeiten, Belastbarkeit und Sozialverhalten.
- Ein Zwischenzeugnis nennt die Minijob-Zentrale etwa für eine Versetzung, Beförderung oder neue Vorgesetzte.
- Ein vorläufiges Zeugnis beschreibt die Minijob-Zentrale für eine Bewerbung unmittelbar nach einer Kündigung.
Für Minijobber nennt die Minijob-Zentrale außerdem bis zu drei Jahre nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses, gerechnet ab dessen letztem Tag, für die Ausstellung eines gewünschten Zeugnisses. Nach dieser Quelle soll das Zeugnis inhaltlich korrekt, wohlwollend formuliert und unterschrieben sein. Diese Angaben sind auf den dort behandelten Minijob-Kontext bezogen. Den Praktikumsbericht sorgfältig schreiben kann dabei helfen, eigene Tätigkeiten später mit den Angaben im Zeugnis abzugleichen.
Digitale Übergabe und Signaturvorgaben
Nach Paragraph 16 BBiG kann ein Zeugnis elektronisch erteilt werden, wenn die auszubildende Person einwilligt. Eine Einwilligung beider Seiten wird dafür im Gesetzestext nicht verlangt. Wurde die Ausbildung nicht durch den Ausbildenden selbst durchgeführt, soll zusätzlich der Ausbilder unterschreiben. Diese zusätzliche Unterschrift betrifft den beschriebenen Fall der Durchführung durch eine andere Person.
Für Arbeitnehmer erlaubt Paragraph 109 GewO ebenfalls eine elektronische Erteilung, wenn der Arbeitnehmer einwilligt. Der Text des Zeugnisses muss klar und verständlich sein. Außerdem darf er keine Formulierungen enthalten, die über Form oder Wortlaut eine andere Aussage über den Arbeitnehmer vermitteln sollen. Versteckte Codes sind damit nicht zulässig. Diese Anforderungen gelten neben der Möglichkeit einer elektronischen Form.
Prüfen Sie das erhaltene Zeugnis darauf, ob die Angaben verständlich formuliert sind und ob die passende Einwilligung für die elektronische Erteilung vorliegt. Bei einem BBiG-Fall kann außerdem relevant sein, wer die Ausbildung durchgeführt hat. Die eigene Praktikumsreflexion später nutzen kann helfen, die beschriebenen Tätigkeiten mit den eigenen Unterlagen zu vergleichen. Für Arbeitnehmer richtet sich der Zeugnisanspruch nach Paragraph 109 GewO, während Paragraph 16 BBiG den Ausbildungsfall regelt.
Zeitrahmen für die spätere Anforderung
Für Minijobber beschreibt die Minijob-Zentrale eine Frist von bis zu drei Jahren nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Maßgeblich ist dabei dessen letzter Tag. Wird in diesem Zeitraum ein Zeugnis gewünscht, ist der Arbeitgeber nach der Darstellung der Minijob-Zentrale zur Ausstellung verpflichtet. Diese Angabe bezieht sich auf Minijobber und lässt sich nicht ohne weitere Grundlage auf andere Praktikums- oder Dienstverhältnisse übertragen.
Paragraph 630 BGB betrifft ein dauerndes Dienstverhältnis. Die andere Vertragspartei kann dort ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Auf Verlangen ist das Zeugnis auch auf Leistungen und Führung im Dienst zu erstrecken. Der Gesetzestext nennt dafür keine Frist. Bei Arbeitnehmerstatus verweist Paragraph 630 BGB auf Paragraph 109 GewO; für Arbeitnehmer ist daher die Gewerbeordnung die speziellere Vorschrift.
Notieren Sie für Ihre Anfrage den letzten Tag des jeweiligen Verhältnisses und die gewünschte Zeugnisart. So können Sie die einschlägigen Angaben gezielt mit dem Betrieb abgleichen. Den Werkstudentenstatus zusätzlich prüfen kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Arbeitnehmerstatus vorlag. Bei einem sonstigen dauernden Dienstverhältnis kann Paragraph 630 BGB den Inhalt des verlangbaren Zeugnisses bestimmen, nicht jedoch eine in dieser Quelle genannte Frist.

Drei Schritte zur erfolgreichen Beantragung
Für die Anfrage können Sie den Vertragsstatus und die gewünschte Zeugnisform nacheinander festhalten. Prüfen Sie zunächst, ob es sich um ein Praktikumsverhältnis nach BBiG, ein Arbeitsverhältnis oder ein sonstiges dauerndes Dienstverhältnis handelt. Für Arbeitnehmer ist Paragraph 109 GewO maßgeblich; für sonstige dauernde Dienstverhältnisse nennt Paragraph 630 BGB ein schriftliches Zeugnis. Bei Praktikumsverhältnissen ohne Arbeitsvertrag gilt die BBiG-Regelung über Paragraph 26 mit Maßgaben. Diese Einordnung hilft dabei, die Anfrage passend zu formulieren.
- Ordnen Sie Ihr Verhältnis als BBiG-Praktikum, Arbeitsverhältnis oder sonstiges dauerndes Dienstverhältnis ein. Halten Sie dazu die Angaben aus Vertrag und Praktikumsunterlagen bereit.
- Bitten Sie den Betrieb schriftlich um ein einfaches oder, falls gewünscht, qualifiziertes Zeugnis. Bei einem qualifizierten Zeugnis sollen Leistung und Verhalten ausdrücklich verlangt werden.
- Bitten Sie bei ausbleibender Antwort erneut schriftlich um das Zeugnis. Für Minijobber nennt die Minijob-Zentrale einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ab dem letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses.
Formulieren Sie die Anfrage mit Ihrem Namen, dem Zeitraum und der gewünschten Zeugnisart. Prüfen Sie nach Erhalt, ob die Angaben zum jeweiligen Verhältnis enthalten sind. Eine Bewerbung fürs Praktikum schreiben lässt sich mit einem vorliegenden Zeugnis vorbereiten. Ergänzend kann die Seite zum Motivationsschreiben für das Praktikum bei den nächsten Bewerbungsunterlagen helfen.
Quellen und Stand
- Quelle: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Paragraf 16, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Gewerbeordnung (GewO), Paragraf 109, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 630, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Minijob-Zentrale, Kündigung und Arbeitszeugnis im Minijob: www.minijob-zentrale.de (geprüft am 2026-09-16)
Das Thema „So holen Sie Ihr Zeugnis nach dem Praktikum richtig ab“ wird hier als Gesamtzusammenhang aufgegriffen.