So lässt sich ein Praktikum im Ausland finanzieren
Praktikum im Ausland finanzieren: Fördermöglichkeiten im Überblick
Ein Auslandspraktikum kann über Auslands-BAföG, Erasmus plus oder PROMOS finanziert werden. Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede anhand konkreter Kriterien.
Grundlagen der Finanzierungswege
Ein Auslandspraktikum lässt sich vor allem mit Auslands-BAföG, Erasmus plus oder dem DAAD-Programm PROMOS finanzieren. Paragraph 5 BAföG beschreibt die Förderung einer Ausbildung im Ausland: Üblicherweise nennt das Gesetz mindestens sechs Monate oder ein Semester. Besteht eine mit der inländischen Ausbildungsstätte vereinbarte Kooperation, reichen zwölf Wochen.
Auslandssemester oder Auslandspraktikum wählen Studierende auch danach, welcher Förderweg zum Vorhaben passt. Die Dauerregel aus Paragraph 5 BAföG gilt für die Förderung einer Ausbildung im Ausland und enthält weitere Voraussetzungen. Aus zwölf Wochen allein ergibt sich daher keine Förderzusage.
Beim Auslands-BAföG ist für ein Auslandspraktikum relevant, ob das Studium das Praktikum vorschreibt und die Hochschule es anerkennt. Außerhalb der EU nennt auslandsbafög.de zwölf Wochen Mindestdauer; für deutsche Staatsangehörige innerhalb der EU nennt die Seite keine Mindestdauer. Freiwillige Praktika fördert die Seite nicht.
Das Auslands-BAföG beantragen können Studierende, nachdem sie die Anforderungen ihres Vorhabens abgeglichen haben. Die Seite nennt monatlich bis zu 475 Euro Grundbedarf und bis zu 380 Euro Wohnpauschale sowie 250 oder 500 Euro pro Wegstrecke für Reisen. Für Praktika im europäischen Erasmus-plus-Programmgebiet nennt die Universität Duisburg-Essen monatlich 690 oder 750 Euro je nach Zielland. PROMOS richtet sich laut Universität Münster an Vollzeitpraktika außerhalb des Erasmus-plus-Gebiets und sieht Teilstipendienraten von 350 bis 550 Euro je nach Zielland vor.

Vergleich der beiden Hauptpfade
Auslands-BAföG und Erasmus plus beruhen auf unterschiedlichen, hier getrennt belegten Angaben. Für ein vorgeschriebenes und von der Hochschule anerkanntes Auslandspraktikum beschreibt auslandsbafög.de Bedingungen und Beträge. Das International Office der Universität Duisburg-Essen nennt für Erasmus-plus-Praktika im europäischen Programmgebiet eigene Sätze für 2025/26 und 2026/27.
| Förderweg | Voraussetzung | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Auslands-BAföG | Praktikum ist vorgeschrieben und von der Hochschule anerkannt | bis 475 Euro Grundbedarf und bis 380 Euro Wohnpauschale monatlich; 250 oder 500 Euro je Reisestrecke |
| Erasmus plus | Auslandspraktikum im europäischen Programmgebiet | laut Universität Duisburg-Essen 690 oder 750 Euro monatlich, zuzüglich Reise- und möglichem Social-Top-up |
| PROMOS | laut Universität Münster Vollzeitpraktikum mit Fachbezug außerhalb des Erasmus-plus-Gebiets | 350 bis 550 Euro je monatlicher Teilstipendienrate |
Beim Auslands-BAföG ist ein Praktikum nach der genannten Seite nur förderbar, wenn Studium und Hochschule die genannten Voraussetzungen erfüllen. Außerhalb der EU verlangt die Seite zwölf Wochen Mindestdauer. Für deutsche Staatsangehörige innerhalb der EU nennt sie keine Mindestdauer. Freiwillige Praktika werden dort unabhängig von ihrer Länge nicht gefördert; ein vorgeschriebenes Praxissemester wird dagegen als förderbar beschrieben.
Die Seite nennt monatlich höchstens 475 Euro Grundbedarf sowie bis zu 380 Euro für das Wohnen. Für jede Wegstrecke sind 250 oder 500 Euro Reisekosten aufgeführt. Ein zusätzlicher Auslandszuschlag ist dort nicht genannt. Die tatsächliche Höhe folgt daraus nicht automatisch, weil eigene anrechenbare Einkünfte berücksichtigt werden können.
Für Erasmus plus nennt die Duisburg-Essener Seite abhängig vom Zielland 690 oder 750 Euro pro Monat. Hinzu kommt eine einmalige Reisekostenpauschale, deren dort genannte Spanne von 28 bis 1.735 Euro reicht. Förderfähige Bewerber können zusätzlich 250 Euro Social-Top-up monatlich erhalten. Auslands-BAföG oder Erasmus-Förderung vergleichen heißt, Zielgebiet, Praktikumsart und die jeweiligen Bedingungen vor einer Entscheidung gesondert abzugleichen.
Details zur europäischen Förderung
Die folgenden Angaben beziehen sich auf Erasmus-plus-Praktika im europäischen Programmgebiet und auf die Förderjahre 2025/26 sowie 2026/27, wie sie das International Office der Universität Duisburg-Essen beschreibt. Die Höhe der monatlichen Förderung ist dort nach den Lebenshaltungskosten des Ziellands gestaffelt. Für andere Hochschulen oder Ziele außerhalb dieses Programmgebiets lässt sich daraus keine gleich hohe Förderung ableiten.
Die Erasmus-Förderung im Überblick zeigt die auf dieser Seite genannten Bestandteile. Für die konkrete Planung sollten Zielland, Entfernung und ein möglicher Anspruch auf das Social-Top-up anhand der dortigen Angaben geprüft werden.
- 690 oder 750 Euro monatlich, abhängig vom Zielland
- einmalige Reisekostenpauschale von 28 bis 1.735 Euro
- 250 Euro Social-Top-up im Monat für förderfähige Bewerber
- höchstens zwei geförderte Auslandspraktika je Studienabschnitt
Die Reisepauschale beginnt laut Quelle bei 28 Euro ab einer Entfernung von zehn Kilometern und reicht bis 1.735 Euro ab 8.000 Kilometern. Bei umweltfreundlicher Anreise kann sie dort höher ausfallen. Das Social-Top-up nennt die Seite etwa für Personen aus einem nicht-akademischen Elternhaus, mit Kind oder mit Behinderung. Ob diese Merkmale vorliegen, ist für den einzelnen Antrag anhand der zuständigen Angaben zu prüfen.
Stipendien jenseits des Kontinents
Der Career Service der Universität Münster beschreibt PROMOS als DAAD-finanzierten Weg für Praktika außerhalb des Erasmus-plus-Gebiets. Die dortigen Angaben beziehen sich auf an der Universität Münster eingeschriebene Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit oder gleichgestelltem Status. Sie lassen sich daher nicht ohne Prüfung auf andere Hochschulen übertragen.
Nach dieser Beschreibung kommen Vollzeitpraktika mit erkennbarem Fachbezug in Betracht, wenn sie zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern. Vorgesehen sind eine, eineinhalb oder in wenigen Fällen zwei bis drei monatliche Teilstipendienraten. Je nach Zielland nennt die Seite 350 bis 550 Euro je Rate und verweist auf die vom DAAD festgelegten Fördersätze.
Ein PROMOS-Stipendium ist laut der Münsteraner Seite nicht einklagbar. Über Auswahl und Höhe entscheidet dort eine Auswahlkommission des Career Service. Die Erasmus-Bewerbung früh vorbereiten hilft auch dann, wenn PROMOS als Alternative geprüft wird. Für die eigene Hochschule sollten die geltenden PROMOS-Bedingungen und Beträge beim eigenen International Office oder Career Service nachgesehen werden.
Zeitanforderungen und Partnerschaften
Für die Dauer einer Ausbildung im Ausland nennt § 5 BAföG zwei Ausgangspunkte. Der Gesetzestext setzt grundsätzlich sechs Monate oder ein Semester voraus. Bei einer Kooperation, die mit der inländischen Ausbildungsstätte vereinbart wurde, reichen zwölf Wochen. Diese Regel beschreibt keinen automatischen Förderanspruch, weil weitere Voraussetzungen des Gesetzes zu prüfen sind.
Für Auslandspraktika ergänzt auslandsbafög.de die Angaben zur Dauer. Außerhalb der EU nennt die Seite zwölf Wochen als Mindestdauer. Für deutsche Staatsangehörige innerhalb der EU ist dort keine Mindestdauer angegeben. Diese Aussage betrifft die auf der Seite erläuterte Praktikumsförderung; sie ersetzt keine Prüfung von Pflichtcharakter und Anerkennung durch die Hochschule.
Bei einer Kooperation sollten daher die Vereinbarung der Ausbildungsstätten und die Dauer des Vorhabens mit den jeweiligen Förderbedingungen abgeglichen werden. Ohne belegte Kooperation darf die verkürzte Dauer nicht vorausgesetzt werden. Die Auslandskrankenversicherung für Studierende sollte getrennt von den hier genannten Förderbedingungen geklärt werden. Für die Förderfrage bleiben die offiziellen Angaben zur Hochschule, zum Praktikum und zum Zielgebiet maßgeblich.

Drei Schritte zur Umsetzung
Die Reihenfolge lässt sich auf die belegten Voraussetzungen und Förderwege stützen. Zuerst steht die Frage, ob das Praktikum im Studium vorgeschrieben ist und von der Hochschule anerkannt wird. Anschließend werden Auslands-BAföG, Erasmus plus und PROMOS anhand von Zielgebiet, Dauer und den jeweils genannten Bedingungen verglichen.
- Prüfen, ob das Praktikum vorgeschrieben ist und die Hochschule es anerkennt.
- Auslands-BAföG, Erasmus plus und PROMOS mit den Angaben zum Ziel, zur Dauer und zur Praktikumsform vergleichen.
- Frist und erforderliche Unterlagen beim zuständigen Akademischen Auslandsamt klären.
Für Auslands-BAföG ist bei Praktika besonders zu prüfen, ob Pflichtcharakter und Anerkennung vorliegen. Für Erasmus plus ist zu prüfen, ob das Vorhaben in das beschriebene europäische Programmgebiet fällt. Bei PROMOS ist der Fachbezug, der Vollzeitumfang und die Dauer mit den veröffentlichten Bedingungen abzugleichen. Die zuständige Stelle sollte aus offiziellen Unterlagen ermittelt werden.
Nach diesen Schritten helfen die Nachbarseiten zum Auslandssemester und zur Erasmus-Bewerbung bei der weiteren Orientierung. Dort können die Angaben des eigenen Vorhabens erneut mit den jeweiligen Voraussetzungen abgeglichen werden.
Quellen und Stand
- Quelle: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Paragraf 5, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: auslandsbafög.de, Auslandspraktikum mit BAföG-Förderung: www.auslandsbafög.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Universität Duisburg-Essen, International Office, Erasmus plus Praktika im Ausland: www.uni-due.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Universität Münster, Career Service, PROMOS-Stipendien für Praktika außerhalb Europas: www.uni-muenster.de (geprüft am 2026-09-16)