Individuum richtig gendern: Diese Formen sind belegt
Individuum richtig gendern
„Individuum“ ist im Genderwörterbuch als genderkonforme Form ohne zusätzliche Endung ausgewiesen. Der Eintrag nennt dafür die Formen „Individuum“, „Individuums“ und „Individuen“.
Welche Formen für „Individuum“ belegt sind
Der Eintrag zu „Individuum“ zeigt ein Flexionsschema mit neutraler und weiblicher Form. Für den Singular sind dort vier Kasus aufgeführt: Im Nominativ steht „Individuum“, im Genitiv „Individuums“, im Dativ „Individuum“ und im Akkusativ wieder „Individuum“.
Für alle vier im Schema genannten Pluralfälle ist „Individuen“ verzeichnet. Die Übersicht macht damit die im Eintrag aufgeführten Formen unmittelbar vergleichbar.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | Individuum | Individuen |
| Genitiv | Individuums | Individuen |
| Dativ | Individuum | Individuen |
| Akkusativ | Individuum | Individuen |
Für dieses Wort vermerkt der Eintrag, dass keine zusätzliche Form nötig ist, und kennzeichnet die vorhandene Form als genderkonform. Als belegte Formen stehen daher „Individuum“, „Individuums“ und „Individuen“ zur Verfügung.
Bei der Partizipialform enthält der Eintrag keine gleichbedeutende bildbare Form. Wer eine alternative Form erwägt, kann sie deshalb gegen den konkreten Wörterbucheintrag abgleichen, statt eine Partizipialform aus diesem Auszug herzuleiten.

Welche Form passt in welchen Satzkontext
Für die Einordnung liefert der Eintrag ein Schema für neutrale und weibliche Formen. Er nennt für „Individuum“ jedoch keine zusätzliche Form. Die dort aufgeführten Formen lassen sich vollständig nach Singular, Plural und Kasus ablesen.
Im Singular weist die Übersicht im Nominativ, Dativ und Akkusativ „Individuum“ aus; für den Genitiv nennt sie „Individuums“. Im Plural steht bei Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ jeweils „Individuen“.
Eine Paarform mit zwei ausdrücklich bezeichneten Geschlechtern ist in dem vorliegenden Auszug nicht angegeben. Der Auszug erlaubt daher keine Ergänzung einer solchen Form. Wenn für einen Text eine Paarform in Betracht gezogen wird, ist deren Wortlaut in einem Eintrag zu prüfen, der sie tatsächlich ausweist.
Auch eine Partizipialform ist hier nicht als gleichbedeutende bildbare Alternative verzeichnet. Als neutrale Formen sind in diesem Eintrag die genannten Flexionsformen dokumentiert; weitergehende Alternativen lassen sich daraus nicht ableiten.
Für einen Formabgleich genügt es, die vollständige Schreibweise aus der Tabelle dem gewünschten Kasus und der gewünschten Zahl gegenüberzustellen. Der Auszug enthält Flexionsformen, Hinweise zu Genderformen und Angaben zu möglichen alternativen Formulierungen, aber keine Vorgabe für bestimmte Textarten.
Welche Alternativen direkt aus der Quelle ableitbar sind
Der Auszug weist für „Individuum“ die Flexionsformen „Individuum“, „Individuums“ und „Individuen“ aus. „Individuen“ ist dabei die belegte Pluralform, keine zusätzliche gendernde Ersatzbezeichnung.
Weitere konkrete Ersatzwörter führt der vorliegende Eintrag nicht aus. Ergänze deshalb keine neutrale Bezeichnung oder Paarform als angebliche Alternative, wenn sie nicht in einer geeigneten Quelle ausdrücklich belegt ist.
Eine Partizipialform ist im Eintrag nicht als passende Form ausgewiesen; der Hinweis im Eintrag schränkt ihre Bildbarkeit oder Bedeutungsentsprechung ein. Eine solche Form ist daher aus diesem Auszug nicht ableitbar.
Keine der ausgewiesenen Flexionsformen ist damit für alle Texte vorgeschrieben. Für den eigenen Satz ist zu prüfen, welche im Eintrag genannte Form Kasus und Zahl abdeckt.
Drei vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen
Die folgenden Sätze verwenden die im Wörterbuch ausgewiesenen Formen in unterschiedlichen grammatischen Zusammenhängen. Sie sind eigenständige Beispiele und übertragen keine zusätzlichen Regeln aus der Quelle.
Jedes Individuum erhält im Satz eine grammatisch vollständige Stellung.
Die Entscheidung des Individuums wird im Text sachlich beschrieben.
Die Studie vergleicht mehrere Individuen anhand derselben Fragestellung.
Im ersten Beispiel steht „Individuum“ als Singularform. Im zweiten Beispiel zeigt „Individuums“ den Genitiv Singular. Im dritten Beispiel steht „Individuen“ im Plural. Diese drei Formen sind im Flexionsparadigma des Eintrags ausgewiesen.
Die Beispiele zeigen keine Pflicht zur Verwendung einer bestimmten Form in allen Texten. Sie zeigen nur, wie die belegten Formen in vollständigen deutschen Sätzen eingesetzt werden können. Prüfe deshalb vor der Übernahme, ob dein eigener Satz denselben Kasus und dieselbe Zahl verlangt.
Wenn dein Text eine andere Satzstruktur verwendet, kontrolliere die Form erneut. Bei Präpositionen ist der von ihnen verlangte Kasus zu prüfen. Bei Pronomen ist der Bezug zu kontrollieren. Für eine zusätzliche Paarform oder eine andere neutrale Bezeichnung enthält der vorliegende Auszug keine konkreten Beispielsätze. Ergänze solche Formen daher nicht ohne eigene Quellenprüfung.

So prüfst du die passende Form
Prüfe zuerst die Ausgangsform: Benötigt dein Satz „Individuum“ im Singular, „Individuums“ im Genitiv Singular oder „Individuen“ im Plural? Der Eintrag weist „Individuum“ für Nominativ, Dativ und Akkusativ Singular sowie „Individuen“ für die dort genannten Pluralfälle aus.
Prüfe anschließend den Personenbezug. Der Eintrag kennzeichnet sein Flexionsparadigma als neutral und weiblich und weist keine zusätzliche Form als erforderlich aus. Eine konkrete Paarform ist im Auszug nicht genannt; soll eine solche verwendet werden, ist sie gesondert zu belegen.
Berücksichtige Zielgruppe und Lesbarkeit, ohne daraus eine allgemeine Vorgabe abzuleiten. Lies dafür den vollständigen eigenen Satz und prüfe, ob die ausgewiesene Form mit Artikel, Präposition, Kasus, Singular oder Plural und Pronomenbezug zusammenpasst.
Wenn eine gewünschte Alternative im Eintrag nicht genannt wird, prüfe sie in einer geeigneten Quelle, statt sie als belegt darzustellen. Für eine Partizipialform ist der einschränkende Hinweis des Eintrags zu beachten.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (geprüft am 2026-08-15)