Bescheid geben: Wann schreibt man das oder dass?
Bescheid geben dass oder das: richtige Schreibweise
Bei „Bescheid geben“ können sowohl „das“ als auch „dass“ folgen. Entscheidend ist die Funktion des Wortes im konkreten Satz.
Kurzantwort: Beide Schreibweisen sind zulässig
Bei „Bescheid geben“ sind zwei Schreibweisen zulässig: das und dass. Welche Form richtig ist, entscheidet der konkrete Satz. „Das“ steht als bestimmter Artikel oder als Pronomen. „Dass“ gibt es als Konjunktion. Die Wörter werden gleich ausgesprochen, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.
Prüfen Sie deshalb nicht nur die Lautung, sondern die grammatische Rolle. Begleitet „das“ ein Substantiv, liegt ein Artikel vor. Kann „das“ ein Substantiv ersetzen oder auf etwas zeigen, handelt es sich um ein Pronomen. Verbindet „dass“ dagegen Sätze oder Satzteile, ist die Konjunktion gemeint.
Ein Satz wie „Ich gebe Bescheid, dass der Termin ausfällt“ enthält die Konjunktion „dass“, weil danach eine Aussage angeschlossen wird. In „Ich gebe Bescheid über das neue Verfahren“ gehört „das“ als Artikel zu einem Substantiv. Eine Form darf also nicht pauschal für alle Sätze mit „Bescheid geben“ eingesetzt werden.
Für eine sichere Rechtschreibung hilft die Ersatzprobe: Lässt sich das fragliche Wort durch „dieses“, „jenes“ oder „welches“ ersetzen, spricht der Beleg für „das“. Passt keine dieser Ersatzformen, prüfen Sie, ob „dass“ als verbindendes Wort gebraucht wird. Die Bedeutung und die Satzfunktion müssen dabei zusammen betrachtet werden.
Auch bei „Bescheid geben, dass ...“ ist nicht die Redewendung selbst der Grund für die Schreibung. Maßgeblich ist der Teil des Satzes, der auf das fragliche Wort folgt. So kann die Frage in einer Nachricht, einem Studienbezug oder einem sachlichen Text eigenständig geprüft werden. Für weitere Rechtschreibregeln sollte die jeweilige grammatische Funktion ebenfalls zuerst bestimmt werden.

Die Regel über Wortart und Funktion anwenden
Die belegte Regel unterscheidet „das“ und „dass“ nach ihrer Wortart und ihrer Funktion. „Das“ kann ein bestimmter Artikel sein. Dann begleitet es ein Substantiv, wie in einer Verbindung aus Artikel, Eigenschaftswort und Hauptwort. „Das“ kann außerdem ein Relativpronomen oder ein Demonstrativpronomen sein. Als Pronomen kann es ein Substantiv ersetzen oder auf etwas hinweisen.
„Dass“ ist dagegen eine Konjunktion. Ihre Funktion besteht darin, Sätze oder Satzglieder miteinander zu verbinden. In einem Satz nach „Bescheid geben“ fragen Sie daher: Folgt auf die fragliche Stelle ein eigenständiger Aussageinhalt, der angeschlossen wird? Dann ist die Konjunktionsfunktion zu prüfen. Folgt ein Substantiv, prüfen Sie die Artikelfunktion. Verweist das Wort selbstständig auf etwas oder nimmt es Bezug auf ein vorher genanntes Wort, prüfen Sie die Pronomenfunktion.
Die Ersatzprobe ergänzt diese Funktionsprüfung. Ersetzen Sie „das“ gedanklich durch „dieses“, „jenes“ oder „welches“. Ist der Satz weiterhin passend, liegt nach dem Beleg die Schreibung „das“ nahe. Die Probe ist damit kein Test der Aussprache, sondern ein Weg, die Funktion im Satz sichtbar zu machen. Für „dass“ ist gerade die verbindende Aufgabe entscheidend.
Die Regel lässt sich an einem neutralen Beispiel anwenden: „Sie gibt Bescheid, dass die Unterlagen angekommen sind.“ Der zweite Teil enthält eine Aussage und wird angeschlossen. In „Sie gibt Bescheid über das Ergebnis“ steht „das“ vor dem Substantiv „Ergebnis“. Die Entscheidung entsteht aus der Satzstruktur, nicht aus der festen Wortgruppe „Bescheid geben“ allein.
Bei der Kontrolle der Groß- und Kleinschreibung behandeln Sie den Satzanfang getrennt von der Wahl zwischen „das“ und „dass“. Prüfen Sie zunächst die Position am Satzanfang und danach die Wortart. Für die Getrennt- und Zusammenschreibung liefert die hier belegte Regel keine zusätzliche Aussage; ändern Sie die Worttrennung daher nicht aufgrund dieser das-dass-Frage. Ebenso ist die Kommasetzung in diesem Beitrag nicht die Entscheidungsregel für die Schreibweise.
Richtig oder falsch im Satzvergleich
Die folgenden Vergleichspaare zeigen drei eigenständige Entscheidungen. Die Einordnung bezieht sich jeweils auf die belegte Funktion des fraglichen Wortes.
| Vergleich | Einordnung | Begründung |
|---|---|---|
| Ich gebe Bescheid, dass die Sitzung beginnt. Ich gebe Bescheid, das die Sitzung beginnt. | Oben korrekt, unten falsch. | „Dass“ verbindet den anschließenden Aussageinhalt. „Das“ erfüllt hier nicht die belegte Konjunktionsfunktion. |
| Ich gebe Bescheid über das Ergebnis. Ich gebe Bescheid über dass Ergebnis. | Oben korrekt, unten falsch. | „Das“ begleitet das Substantiv „Ergebnis“ als bestimmter Artikel. „Dass“ kann diese Artikelfunktion nicht übernehmen. |
| Das gebe ich später bekannt. Dass gebe ich später bekannt. | Oben korrekt, unten falsch. | „Das“ steht hier als Pronomen und verweist auf etwas. „Dass“ wäre an dieser Stelle keine passende Konjunktion. |
| Sie erklärt, dass der Bescheid vorliegt. Sie erklärt, das der Bescheid vorliegt. | Oben korrekt, unten falsch. | Der nachfolgende Satzinhalt wird mit einer Konjunktion angeschlossen. Deshalb ist „dass“ erforderlich. |
Beginnt der Satz mit dem fraglichen Wort, prüfen Sie den Satzanfang gesondert. Das zeigt das Paar „Das gebe ich später bekannt“: Die Großschreibung am Anfang beantwortet nicht allein die Frage nach „das“ oder „dass“. Danach ist die Funktion zu bestimmen. „Das“ ist in diesem Beispiel ein Pronomen, nicht die Konjunktion „dass“.
Eine Verwendung kann auch kontextabhängig sein, wenn der vollständige Satz fehlt. Bei einem isolierten Fragment wie „Bescheid geben,...“ reicht die Lautung nicht für eine Entscheidung. Ergänzen oder betrachten Sie den ganzen Satz und wenden Sie anschließend die Funktions- und Ersatzprobe an. Für die Zeichensetzung und die Stellung eines Kommas ist in diesem Vergleich nur dann eine eigene Prüfung sinnvoll, wenn der vollständige Satz vorliegt.
Typische Verwechslungen sicher vermeiden
Die erste Stolperfalle ist die Aussprache. „Das“ und „dass“ werden gleich ausgesprochen. Aus dem gehörten Laut lässt sich deshalb keine der beiden Schreibungen allein ableiten. Schreiben Sie nicht automatisch die Form, die Ihnen im gesprochenen Satz vertrauter erscheint. Ermitteln Sie stattdessen die Wortart.
Eine zweite Stolperfalle entsteht, wenn „das“ und „dass“ beide in der Umgebung von „Bescheid geben“ denkbar wirken. Die feste Verbindung „Bescheid geben“ legt die nachfolgende Schreibung nicht pauschal fest. Auf eine angeschlossene Aussage folgt die Prüfung der Konjunktion. Vor einem Substantiv oder bei einem selbstständigen Verweis folgt die Prüfung von Artikel oder Pronomen.
Eine dritte Verwechslung betrifft das Pronomen „das“. Wer „das“ nur als Artikel kennt, übersieht, dass es auch stellvertretend oder hinweisend gebraucht werden kann. In „Das war die vereinbarte Antwort“ verweist „Das“ selbstständig auf etwas. Die Ersatzprobe mit „dieses“ kann die Funktion verdeutlichen. In „das Ergebnis“ begleitet „das“ dagegen ein Substantiv.
Eine vierte Stolperfalle ist ein unvollständiger Satz. Die Folge „Bescheid geben, dass ...“ enthält zwar eine erkennbare Verbindung, doch für die Prüfung sollte der gesamte Anschluss gelesen werden. Bei einem abgebrochenen Textstück notieren Sie zunächst den vollständigen Satz, ohne die Schreibweise aus der Aussprache zu erraten.
In fachlichen Texten kann zusätzlich die Wortbedeutung des umgebenden Ausdrucks die Lesbarkeit beeinflussen. Für wissenschaftliches Schreiben empfiehlt sich daher eine vollständige Satzprüfung. Fachbegriffe, Abkürzungen richtig schreiben, Wortbedeutungen und Abkürzungen sowie Artikel der, die und das sind eigene Prüffelder. Sie ersetzen nicht die Entscheidung zwischen der Konjunktion „dass“ und dem Artikel oder Pronomen „das“.
Vermeiden Sie außerdem eine unbelegte Häufigkeitsannahme. Eine Form wird nicht dadurch richtig, dass sie im persönlichen Sprachgefühl vertraut wirkt. Auch Pluralbildung, Synonyme und unterschiedliche Textformen ändern die hier belegte Grundfrage nicht: Welche Funktion hat das fragliche Wort an genau dieser Stelle?

Der schnelle Merkcheck für eigene Sätze
Prüfen Sie die Stelle in vier kurzen Schritten:
- Lesen Sie den vollständigen Satz mit „Bescheid geben“ und markieren Sie das fragliche Wort.
- Prüfen Sie die Funktion: Begleitet „das“ ein Substantiv, ersetzt es ein Substantiv oder weist es auf etwas hin? Dann gehört die Stelle zur Gruppe von Artikel oder Pronomen. Verbindet „dass“ dagegen Sätze oder Satzglieder? Dann prüfen Sie die Konjunktion.
- Führen Sie bei „das“ die Ersatzprobe mit „dieses“, „jenes“ oder „welches“ durch. Passt eine Ersatzform, ist die Schreibung „das“ nach dem Beleg gestützt. Passt keine Ersatzform, prüfen Sie die verbindende Funktion von „dass“.
- Lesen Sie den Beispielsatz noch einmal vollständig. Kontrollieren Sie danach separat den Satzanfang, die Kommasetzung und die Zeichensetzung, ohne diese Prüfungen mit der Wortwahl zu verwechseln.
Ein anwendbarer Merksatz lautet: „das“ zeigt, begleitet oder ersetzt; „dass“ verbindet. Der Merksatz ersetzt nicht den vollständigen Satz, fasst aber die belegten Funktionen knapp zusammen. Bei „Ich gebe Bescheid, dass die Antwort vorliegt“ verbindet „dass“ den folgenden Inhalt. Bei „Ich gebe Bescheid über das Ergebnis“ begleitet „das“ das Substantiv. Bei „Das teile ich später mit“ ersetzt „das“ einen Ausdruck.
Wenn Sie die Rechtschreibreform, Rechtschreibprogramme oder weiterführende Rechtschreibregeln prüfen, bleibt diese Funktionsfrage der konkrete erste Schritt. Programme oder Nachschlageangebote können zur Kontrolle dienen; für die eigene Entscheidung lesen Sie dennoch den Satz und bestimmen die Wortart. So prüfen Sie Schreibweise, Regel, Beispielsätze und die häufige Verwechslung zwischen „das“ und „dass“ in einer zusammenhängenden Kontrolle.
Quellen und Stand
- „das“ oder „dass“? | So liegen Sie immer richtig | Duden: www.duden.de (geprüft am 2026 bis 08 bis 31)
- Bescheid ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden: www.duden.de (geprüft am 2026 bis 08 bis 31)
Im Zusammenhang „Bescheid geben: Wann schreibt man das oder dass?“ werden die zentralen Punkte gebündelt.