Zeugnisse übersetzen lassen für die Anerkennung

Nicht jede Stelle verlangt dasselbe Dokument

Lesezeit ca. 5 Min. · aktualisiert: 6. August 2026 · zur Übersetzung

Wer in Deutschland studieren oder arbeiten will, muss Zeugnisse übersetzen lassen. Welche Art von Übersetzung dabei verlangt wird, hängt von der Stelle ab, und genau dort entstehen die meisten Verzögerungen: Unterlagen werden eingereicht, zurückgeschickt und noch einmal erstellt, weil die Form nicht passte.

Diese Seite ordnet die Begriffe und zeigt, was Sie vor der Beauftragung klären sollten.

Wer die Anerkennung überhaupt vornimmt

Für den Weg macht es einen großen Unterschied, worum es geht. Für ein Studium prüft die Hochschule selbst oder eine zentrale Stelle die Zeugnisse, für einen reglementierten Beruf die zuständige Landesbehörde, für nicht reglementierte Berufe genügt oft eine Zeugnisbewertung, die den Abschluss einordnet, ohne ihn gleichzustellen.

Diese Unterscheidung entscheidet über Aufwand und Dokumentenumfang. Fragen Sie deshalb zuerst, welches Verfahren für Ihr Ziel gilt, bevor Sie irgendetwas übersetzen lassen.

Beglaubigt, bestätigt, einfach: die Unterschiede

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer gerichtlich ermächtigten Übersetzerin angefertigt, die mit Stempel und Unterschrift die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Behörden, Anerkennungsstellen und viele Hochschulen verlangen genau das.

Eine einfache Fachübersetzung hat diese Bestätigung nicht. Sie ist inhaltlich ebenso sorgfältig, genügt aber dort nicht, wo eine amtliche Form gefordert ist. Für interne Zwecke, Bewerbungen bei Unternehmen und die Vorprüfung eines Lebenslaufs reicht sie meist.

Klären Sie deshalb vor der Beauftragung, was die empfangende Stelle verlangt. Diese eine Frage spart im Zweifel Wochen. Wir bieten Fachübersetzungen an; wo eine gerichtliche Beglaubigung gefordert ist, sagen wir es Ihnen offen, statt eine Leistung zu versprechen, die wir nicht erbringen.

Zeugnisse übersetzen lassen für die Anerkennung: Verfahren klären
Zeugnisse übersetzen lassen für die Anerkennung im Überblick.

Was übersetzt wird und was nicht

Übersetzt wird das gesamte Dokument einschließlich Stempeln, Siegeln und handschriftlichen Vermerken. Auch der Hinweis, dass eine Stelle unleserlich ist, gehört in die Übersetzung. Das wirkt kleinlich, ist aber der Grund, warum Anerkennungsstellen Übersetzungen zurückweisen.

Nicht übersetzt werden Noten in eine deutsche Notenskala. Die Umrechnung ist eine Bewertung, keine Übersetzung, und sie ist Sache der Anerkennungsstelle oder der Hochschule. Eine Übersetzung, die eigenmächtig umrechnet, ist im Verfahren wertlos.

Titel und Abschlussbezeichnungen bleiben in der Regel im Original stehen, ergänzt um eine erklärende Angabe. Ein "Licenciatura" wird nicht zum Bachelor, weil diese Gleichsetzung ebenfalls eine Bewertung wäre.

Welche Dokumente typischerweise gebraucht werden

Der Bedarf unterscheidet sich je Verfahren, aber ein Kern wiederholt sich: Abschlusszeugnis, Notenübersicht oder Transcript of Records, bei Hochschulabschlüssen das Diploma Supplement, dazu der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

Bei reglementierten Berufen kommen Berufsurkunden, Praxisnachweise und teils Führungszeugnisse hinzu. Für die Bewerbung an einer Hochschule genügt oft weniger, als für eine berufliche Anerkennung nötig ist, weshalb sich das getrennte Fragen lohnt.

Woran Anerkennungsverfahren hängen

Neben der Form sind es meist Vollständigkeit und Konsistenz. Häufig fehlt das Diploma Supplement oder die Fächer- und Notenübersicht, ohne die der Abschluss nicht eingeordnet werden kann.

Ein zweiter Punkt sind Namensschreibweisen. Wenn der Name im Pass anders transliteriert ist als im Zeugnis, entsteht eine Rückfrage. Das lässt sich vorher klären, indem die Schreibweise aus dem Pass durchgehend verwendet und die abweichende Form im Original vermerkt wird.

Drittens: Reichen Sie nie das einzige Originaldokument ein. Beglaubigte Kopien sind der übliche Weg, und viele Stellen akzeptieren inzwischen digitale Einreichungen.

Was in die Übersetzung gehört und was nicht bei der Anerkennung

Reihenfolge und Zeitplanung

Anerkennungsverfahren dauern, und die Übersetzung ist selten der langsamste Teil. Trotzdem entsteht die meiste Verzögerung dort, weil sie am Anfang der Kette steht: Ohne übersetzte Unterlagen beginnt kein Verfahren.

Sinnvoll ist diese Reihenfolge: zuerst bei der Zielstelle die Anforderungen erfragen, dann beglaubigte Kopien der Originale besorgen, dann übersetzen lassen, dann einreichen. Wer in umgekehrter Reihenfolge arbeitet, übersetzt oft Dokumente, die gar nicht verlangt werden.

Planen Sie außerdem ein, dass Nachforderungen die Regel sind. Ein Puffer von vier bis sechs Wochen vor Bewerbungsschluss ist keine Übervorsicht.

Was wir leisten

Wir übersetzen zwischen Deutsch und Englisch und korrigieren deutsche Bewerbungsunterlagen. Übersetzt wird von Fachübersetzerinnen, geprüft nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die Übersetzung kostet ab 7,90 € pro Normseite zu 1.800 Zeichen bei einem Mindestbestellwert von 79 €.

Für die Bewerbung selbst lohnt sich der Blick auf das Motivationsschreiben für die deutsche Hochschule. Wer bereits auf Deutsch schreibt, findet die häufigsten Stolperstellen unter typische Fehler von Nicht-Muttersprachlern.

Ein praktischer Hinweis zum Ablauf: Reichen Sie alle Dokumente eines Verfahrens gemeinsam ein, nicht nacheinander. Das ist nicht nur günstiger, weil der Mindestbestellwert einmal statt dreimal greift, es sorgt auch dafür, dass Namensschreibweisen, Ortsangaben und Institutionsbezeichnungen über alle Dokumente hinweg identisch übersetzt werden. Uneinheitliche Schreibweisen sind einer der häufigsten Gründe für Rückfragen.

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Häufige Fragen zur Zeugnisübersetzung

Bieten Sie beglaubigte Übersetzungen an?

Wir erstellen Fachübersetzungen ohne gerichtliche Beglaubigung. Wenn die empfangende Stelle eine beglaubigte Übersetzung verlangt, brauchen Sie eine ermächtigte Übersetzerin; wir sagen Ihnen das vorab.

Rechnen Sie Noten in das deutsche System um?

Nein. Die Umrechnung ist eine Bewertung und Aufgabe der Anerkennungsstelle. Eine Übersetzung, die eigenmächtig umrechnet, wird in Verfahren nicht akzeptiert.

Welche Sprachen übersetzen Sie?

Deutsch und Englisch in beide Richtungen. Für andere Sprachen können wir keine Übersetzung anbieten.

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