Wie kommen Menschen ohne Lehramtsstudium in die Schule?
Seiteneinstieg ins Lehramt: Voraussetzungen im Ländervergleich
Der Seiteneinstieg ins Lehramt ist ein Weg ohne Lehramtsstudium, dessen Begriffe und Bedingungen je nach Bundesland verschieden sind. Nordrhein-Westfalen und Berlin zeigen, wie verschieden die Anforderungen ausfallen, und die Berliner Bedarfsfächer stehen mit Stand Oktober 2026 auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung.
Begriffe: Seiteneinstieg und Quereinstieg
Der Seiteneinstieg ins Lehramt beschreibt einen Weg in die Schule ohne Lehramtsstudium. Der Deutsche Bildungsserver unterscheidet Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, denen sowohl ein Lehramtsstudium als auch ein abgeschlossenes Referendariat fehlt. Gemeint sind also Menschen ohne Lehramtsstudium, die einen Weg in die Schule suchen. Die Begriffe und Bedingungen sind jedoch je nach Bundesland verschieden, weshalb Land und Stelle zu den einzelnen Angaben gehören.
Vom Seiteneinstieg unterscheidet der Deutsche Bildungsserver den Quereinstieg. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger haben nach dieser Darstellung kein Lehramtsstudium absolviert, anders als bei den Seiteneinsteigern besteht für sie aber die Pflicht zu einem Referendariat. In Berlin nutzt die Senatsverwaltung für Bildung den Begriff Quereinstieg für einen Weg über einen nicht lehramtsbezogenen Abschluss. In Mangelfächern kann dazu parallel zum Unterricht ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst folgen. Der Begriff wird also von Quelle zu Quelle unterschiedlich benutzt.
Daraus folgt für deine Lektüre ein einfacher Grundsatz: Halte fest, welches Land und welche Stelle einen Begriff so verwendet. Ob du zuerst ein Referendariat machst oder direkt einsteigst, vergleicht die Seite Referendariat oder Direkteinstieg für den Weg mit Lehramtsabschluss. Ob dein Abschluss den Vorgaben deines Landes entspricht, ist mit der zuständigen Stelle des Landes zu klären.

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Verordnung OBAS
In Nordrhein-Westfalen steuert die OBAS den Seiteneinstieg mit Blick auf dringenden Personalbedarf. Der Name steht für eine Verordnung zu Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung für Seiteneinsteiger, und sie führt über die Staatsprüfung zur Lehramtsbefähigung. Den Wortlaut findest du im Landesportal BASS des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Fassung vom 06.10.2009 nennt laut Verordnung mehrere Voraussetzungen. Gefordert wird ein Studium mit Hochschulabschluss, das mindestens sieben Semester Regelstudienzeit umfasst und ohne Zugang zum Vorbereitungsdienst bleibt. Dazu kommen mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit oder zwei Jahre Kinderbetreuung nach dem Studium sowie deutsche Sprachkenntnisse. Stand der belegten Quelle ist die Fassung, die zuletzt am 07.01.2026 geändert wurde. Ob seither weitere Änderungen gelten, ist mit der zuständigen Stelle des Landes zu klären. Die Voraussetzungen werden im Wortlaut der Verordnung einzeln aufgeführt und sollten dort vor einer Entscheidung gelesen werden.
Die Einstellung folgt laut Verordnung einem Auswahlverfahren mit positiver Prognose für zwei Fächer, welche die Schule anbieten muss. Die Dauer der Qualifizierung ist mit der zuständigen Stelle des Landes zu klären. Die Lehramtsbefähigung steht am Ende über die Staatsprüfung.
Wer das Referendariat nach dem Lehramtsstudium plant, findet dazu die Seite Referendariat nach dem Studium planen, denn der Seiteneinstieg in NRW folgt einer eigenen Verordnung.
Erfundenes Beispiel: Jana hat einen Abschluss mit sieben Semestern Regelstudienzeit ohne Zugang zum Vorbereitungsdienst und arbeitet seit zwei Jahren in einem Unternehmen. Jana prüft zuerst den Wortlaut der Verordnung und danach, welche Stelle des Landes ihren Fall beurteilt.
Beispiel Berlin und Mangelfächer
Wer noch vor der Wahl des Studiums steht, liest Lehramt studieren, denn die Fächerwahl entscheidet später über den Bedarf. Laut Senatsverwaltung für Bildung in Berlin gehört zum Quereinstieg ein Hochschulabschluss, der sich mindestens einem Berliner Schulfach zuordnen lässt. Ein Hochschulabschluss allein genügt dafür nicht, weil ihm ein Berliner Schulfach zugeordnet werden muss. Die Senatsverwaltung nennt zudem, dass Bedarf am Fach bestehen muss und dass die Schule für eine unbefristete Beschäftigung auswählt.
Für die Anforderungen an das Fach nennt die Senatsverwaltung zwei Umfänge. Für die Grundschule verlangt sie ein Hauptfach mit mindestens 40 SWS beziehungsweise 60 Leistungspunkten. Für Integrierte Sekundarschule, Gymnasium und berufliche Schulen liegt die Grenze bei 60 SWS beziehungsweise 90 Leistungspunkten. Ein zweites Fach mit geringerem Umfang kann berufsbegleitend nachgeholt werden. Diese Zahlen gelten nur für Berlin; für andere Länder sind die Angaben bei deren zuständiger Stelle zu erfragen.
Mit Stand Oktober 2026 führt die Berliner Seite für allgemeinbildende Schulen diese Bedarfsfächer auf: Mathematik, Informatik, Biologie, Physik und Chemie sowie Musik, Sport, Englisch und Deutsch, dazu Sonderpädagogische Fachrichtungen. Die Bedarfsliste nennt diese Fächer; Zahlen zu offenen Stellen sind darin nicht enthalten. Die Liste wird pro Schulhalbjahr neu festgelegt, weshalb der aktuelle Stand vor einer Entscheidung bei der Senatsverwaltung erneut zu prüfen ist.
Andere Länder führen eigene Listen, deshalb ist die Berliner Liste kein Maßstab für andere Länder. Wer ein anderes Land prüft, liest dessen eigene Liste. Für den Vergleich heißt das, dass die Berliner Angaben nur für Berlin gelten und für die anderen Länder eigene Angaben bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Länder im Vergleich und Grenzen
Die beiden Beispiele stellen zwei Länder nebeneinander, wobei die Spalte Quelle den Namen der Stelle nennt, auf die sich die Angaben stützen.
| Land | Weg | Voraussetzungen | Quelle |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Seiteneinstieg über die Verordnung OBAS mit Staatsprüfung zur Lehramtsbefähigung | Studium mit Hochschulabschluss, mindestens sieben Semester Regelstudienzeit, ohne Zugang zum Vorbereitungsdienst; Berufstätigkeit oder Kinderbetreuung von zwei Jahren; deutsche Sprachkenntnisse; Auswahlverfahren | Land Nordrhein-Westfalen (BASS) |
| Berlin | Quereinstieg; in Mangelfächern kann ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst parallel zum Unterricht folgen | Hochschulabschluss mit Berliner Schulfach, Bedarf am Fach, Auswahl durch die Schule für eine unbefristete Beschäftigung, Fachumfang nach Schulform | Senatsverwaltung für Bildung (Berlin) |
Voraussetzungen, Begriffe und Fächer unterscheiden sich je Land, deshalb solltest du die Seite des Schulministeriums oder der Senatsverwaltung des gewünschten Landes lesen, bevor du einen Schritt planst. Der Deutsche Bildungsserver beschreibt die Bedingungen ausdrücklich als je nach Bundesland verschieden, und diese Einordnung trägt den Vergleich. Was in einem Land gilt, muss deshalb in einem anderen nicht gelten.
Fristen und Kosten sind mit der zuständigen Stelle des jeweiligen Landes zu klären, bevor ein Schritt geplant, ein Antrag vorbereitet oder ein Termin vereinbart wird.
Wer nach dem Studium lieber das Berufsfeld wechselt, liest Quereinstieg nach dem Studium, dort geht es um die Planung des Wechsels in ein anderes Berufsfeld.
Wer eigentlich zwischen Lehramt und einem Fach ohne Schulbezug schwankt, findet Hilfe bei Lehramt oder Erziehungswissenschaft, bevor er einen Antrag stellt.
Erfundenes Beispiel: Tom hat einen Abschluss ohne Lehramt und möchte in Berlin unterrichten. Tom prüft zuerst, ob sein Hauptfach den genannten Umfang erreicht, und danach die Bedarfsliste der Senatsverwaltung. Den Schluss, ob er sich bewirbt, zieht er erst nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle des Landes.
Quellen und Stand
- Deutscher Bildungsserver: Quereinsteiger und Seiteneinsteiger: www.bildungsserver.de (geprüft am 2026-10-06)
- Nordrhein-Westfalen (BASS): Verordnung OBAS für Seiteneinsteiger: bass.schul-welt.de (geprüft am 2026-10-06)
- Berlin, Senatsverwaltung für Bildung: Quereinstieg für Lehrkräfte: www.berlin.de (geprüft am 2026-10-06)