Welche Schweizer Anführungszeichen sind richtig?

Schweizer Anführungszeichen: richtige Schreibweise

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Bei Schweizer Anführungszeichen ist der Textzusammenhang entscheidend. Für amtliche Texte des Bundes sind Guillemets mit Spitzen nach außen vorgeschrieben: «…». In der Schweizer Schulschrift werden normalerweise deutsche Anführungszeichen verwendet. Im universitären Bereich kann die Handhabung unterschiedlich sein.

Die richtige Schreibweise sofort erkennen

Die richtige Form für Schweizer Anführungszeichen lautet im schweizerischen Schriftsatz: «…». Die Spitzen weisen nach außen. Für ein einfaches Zitat innerhalb eines solchen Zitats steht die Form ‹…›. Zwischen den Guillemets und dem eingeschlossenen Text wird dabei kein zusätzlicher Abstand gesetzt. Im Vergleich zur französischen Schreibweise ist der Weißraum deutlich kleiner. Wer also die Kurzantwort sucht, kann sich an «Text» und innerhalb davon an ‹Text› orientieren.

Für amtliche Texte des Bundes ist diese Entscheidung verbindlich: Guillemets sind dort vorgeschrieben, deutsche Anführungszeichen dürfen in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden. Ein neutrales Beispiel ist: Der Vermerk lautet «vorläufig». Die Schreibweise „vorläufig“ passt für diesen amtlichen Anwendungsfall daher nicht. Die Form des Zeichens ergibt sich somit aus der geltenden Schreibweisung und nicht aus einer persönlichen Vorliebe.

Für andere Textarten in der Schweiz muss der Zusammenhang mitgeprüft werden. In der Schweizer Schulschrift erscheinen normalerweise deutsche Anführungszeichen wie „…“. An Hochschulen kann die Regelung je nach Einrichtung verschieden gehandhabt werden. Die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern lässt beide Formen zu. Die ETH Zürich orientiert sich dagegen an den amtlichen Schreibweisungen des Bundes. Diese Beispiele zeigen, warum die Frage nach der passenden Form nicht pauschal für jede Situation beantwortet werden sollte.

Für die allgemeine Rechtschreibung genügt deshalb ein kurzer Prüfweg: Zuerst die Textsorte bestimmen, danach die Vorgabe der zuständigen Stelle beachten und erst dann die Zeichen einsetzen. Geht es um einen amtlichen Text des Bundes, lautet die sichere sichtbare Form «…». Geht es um Schweizer Schulschrift, sind normalerweise „…“ zu erwarten. Bei einem Hochschultext sollte die jeweilige institutionelle Regel geprüft werden. So bleibt die Zeichensetzung am belegten Textzusammenhang ausgerichtet.

Konkreter Sprachcheck zu Schweizer Anführungszeichen: richtige Schreibweise mit Regel und vollständigem Beispielsatz

Welche Regel den Unterschied bestimmt

Die belegte Regel betrifft den schweizerischen Schriftsatz und seine Verwendung von Guillemets. In der Schweiz werden französische doppelte und einfache Anführungszeichen häufiger angewendet, und zwar mit den Spitzen nach außen. Die doppelten Zeichen sind «…», die einfachen Zeichen ‹…›. Der Abstand zwischen Zeichen und eingeschlossenem Text ist im schweizerischen Schriftsatz deutlich geringer als in der französischen Schriftsprache.

Richtig und falsch lassen sich deshalb nur mit dem jeweiligen Kontext verbinden. Für einen amtlichen Text des Bundes ist «Beispiel» richtig, weil Guillemets dort vorgeschrieben sind. „Beispiel“ ist in diesem Kontext falsch, weil deutsche Anführungszeichen dort nicht zulässig sind. Für einen Satz aus der Schweizer Schulschrift ist „Beispiel“ die normalerweise verwendete Form. Aus der abweichenden Form folgt nicht, dass dieselbe Form für einen amtlichen Text des Bundes gilt.

Die Regel lässt sich auch bei einem Zitat im Zitat anwenden. Ein neutrales Beispiel für den schweizerischen Schriftsatz ist: Sie schrieb: «Er nannte den Ausdruck ‹klar›.» Die äußeren Zeichen sind doppelte Guillemets, die inneren Zeichen einfache Guillemets. Im Beispiel werden die Zeichen nach ihrer Ebene unterschieden, ohne eine zusätzliche Aussage über die Zulässigkeit in einem bestimmten institutionellen Text zu machen.

Bei der Überarbeitung eines Textes helfen Rechtschreibregeln, sofern die konkrete Frage zu Anführungszeichen mit dem Textkontext verbunden bleibt. Die Groß- und Kleinschreibung innerhalb des Zitats ändert die Form der Anführungszeichen nicht. Auch die Getrennt- und Zusammenschreibung eines Wortes entscheidet nicht darüber, ob «…» oder „…“ gesetzt wird. Für die angrenzende Kommasetzung und allgemeine Zeichensetzung ist jeweils der vollständige Satz zu prüfen.

Die Bezeichnung Schweizer Anführungszeichen beschreibt hier keine aus der Aussprache abgeleitete Form. Sie bezieht sich auf den beschriebenen Schriftsatz sowie auf die genannten Textzusammenhänge in der Schweiz. Eine Rechtschreibreform darf deshalb nicht als Ersatz für die Prüfung von Textart und Stelle verwendet werden.

Drei Richtig-falsch-Paare im Satz

Bei den folgenden Paaren steht der Satzanfang getrennt von der eigentlichen Regel. Der Satzanfang zeigt, wie ein Satz beginnt. Die anschließende Einordnung nennt nur den jeweils belegten Zusammenhang.

Tabelle: Richtig, Falsch im genannten Kontext, Regelbezug
RichtigFalsch im genannten KontextRegelbezug
Sie schrieb: «Der Versuch beginnt.»Sie schrieb: „Der Versuch beginnt.“Für einen amtlichen Text des Bundes sind Guillemets vorgeschrieben; deutsche Anführungszeichen sind dort nicht zulässig.
Er markierte das Wort als ‹offen›.Er markierte das Wort als ‚offen‘.Die einfache Form des schweizerischen Schriftsatzes wird mit Spitzen nach außen dargestellt.
Sie schrieb: «Er sagte ‹später›.»Sie schrieb: „Er sagte ‚später‘.“Das Beispiel verwendet außen doppelte und innen einfache Schweizer Anführungszeichen.

Das dritte Paar ist ein kurzes, realistisches Beispiel für ein Zitat im Zitat. Es legt keine allgemeine Regel für jede Textsorte fest. Für die Einordnung zählt vielmehr, ob der Text zum beschriebenen schweizerischen Schriftsatz, zur Schweizer Schulschrift oder zu einem universitären Zusammenhang gehört. In der Schweizer Schulschrift werden normalerweise deutsche Anführungszeichen verwendet. Im universitären Bereich ist die Handhabung unterschiedlich. Deshalb ist die Bezeichnung „falsch“ außerhalb des ausdrücklich genannten Kontextes nicht automatisch tragfähig.

Wer die Paare in einem Dokument anwendet, sollte zunächst den Satzanfang und danach die eingeschlossene Rede betrachten. Beginnt der Satz mit einer Einleitung wie Sie schrieb:, folgt das Zitat nach dem Doppelpunkt. Die eigentliche Entscheidung betrifft anschließend die Form des öffnenden und schließenden Zeichens. Eine Prüfung der Rechtschreibprogramme kann die Zeichen sichtbar machen, ersetzt aber nicht die Einordnung des Textes.

Auch für wissenschaftliches Schreiben darf aus diesen Paaren keine pauschale Vorgabe abgeleitet werden. Die Quellenlage nennt für den universitären Bereich unterschiedliche Handhabungen und verweist für die ETH Zürich auf die amtlichen Schreibweisungen des Bundes. Bei einem konkreten Hochschultext ist daher die dort einschlägige Schreibweisung zu prüfen.

Typische Verwechslungen vermeiden

Eine erste Stolperfalle besteht darin, die Zeichen allein aus der Aussprache oder aus Umgangssprache abzuleiten. Das trägt die Entscheidung nicht. Die belegte Unterscheidung betrifft den Schriftsatz und den Verwendungszusammenhang. Wer «Text» oder „Text“ auswählt, sollte deshalb nicht danach entscheiden, wie das Zitat gesprochen klingt, sondern nach der maßgeblichen Vorgabe für den konkreten Text.

Eine zweite Stolperfalle ist die Verwechslung der äußeren und inneren Zeichen. Doppelte Schweizer Anführungszeichen werden als «…» gesetzt, einfache als ‹…›. Ein Zitat im Zitat kann daher außen doppelte und innen einfache Zeichen enthalten. Die Zeichen sind nicht bloß zwei zufällige Varianten derselben Darstellung, wenn der Text ausdrücklich nach dem schweizerischen Schriftsatz oder nach amtlichen Schreibweisungen gestaltet wird.

Eine dritte Stolperfalle liegt in der Übertragung zwischen Textarten. Für amtliche Texte des Bundes sind Guillemets vorgeschrieben. In der Schweizer Schulschrift werden normalerweise deutsche Anführungszeichen verwendet. Im universitären Bereich ist die Handhabung unterschiedlich. Diese drei Aussagen müssen zusammen gelesen werden. Keine von ihnen erlaubt die unbelegte Behauptung, dass eine einzige Form in jedem Text der Schweiz verbindlich sei.

Auch benachbarte Sprachthemen führen nicht automatisch zur richtigen Zeichenwahl. Abkürzungen richtig schreiben betrifft die Form von Abkürzungen und beantwortet nicht die Frage nach Guillemets. Für Wortbedeutungen und Abkürzungen gilt ebenfalls: Die Bedeutung eines Ausdrucks entscheidet nicht allein über die typografische Form seines Zitats. Der grammatische Artikel der, die und das verändert die Anführungszeichen nicht. Ebenso entscheidet die Pluralbildung nicht darüber, welche Zeichen einen Ausdruck einschließen.

Eine unbelegte Häufigkeit sollte ebenfalls vermieden werden. Die Quelle sagt, dass Guillemets im schweizerischen Schriftsatz häufiger angewendet werden und dass in der Schweizer Schulschrift normalerweise deutsche Anführungszeichen verwendet werden. Daraus lässt sich keine Aussage über die Häufigkeit in einer bestimmten Schule, Hochschule, Behörde oder einzelnen Textsammlung gewinnen. Für die konkrete Anwendung ist die einschlägige Schreibweisung des Textzusammenhangs zu prüfen.

Schweizer Anführungszeichen: richtige Schreibweise mit Bedeutung und passender Verwendung im Vergleich

Der kurze Prüfweg für den eigenen Text

Der schnellste belastbare Prüfweg besteht aus vier Fragen:

  1. Schreibweise prüfen: Stehen die Schweizer Guillemets sichtbar als «…» oder bei einem einfachen Zitat als ‹…›? Fehlt der zusätzliche Abstand zwischen Zeichen und eingeschlossenem Text?
  2. Regel prüfen: Gehört der Text zu einem amtlichen Text des Bundes, zur Schweizer Schulschrift oder zu einem universitären Zusammenhang? Für amtliche Texte des Bundes sind Guillemets vorgeschrieben. In der Schweizer Schulschrift werden normalerweise deutsche Anführungszeichen verwendet. Im universitären Bereich ist die Handhabung unterschiedlich.
  3. Beispielsätze prüfen: Passt die Zeichenebene zum Satz? Bei einem Zitat im Zitat kann außen «…» und innen ‹…› stehen. Lies den gesamten Satz einschließlich Satzanfang und Abschlusszeichen.
  4. Verwechslung prüfen: Wurde die Form nur nach Aussprache, Umgangssprache, einem Rechtschreibprogramm oder dem bloßen Erscheinungsbild gewählt? Wenn ja, ermittle die einschlägige Schreibweisung für Textart und Stelle.

Der Prüfweg trennt Schreibweise, Regel, Beispielsatz und häufige Verwechslung. Er behauptet keine zusätzliche Pflicht für Texte, deren Vorgabe nicht belegt ist. Bei angrenzenden Fragen können Synonyme und Textformen zwar eigene Prüfungen erfordern, sie ersetzen jedoch nicht die Entscheidung über die Anführungszeichen.

Für einen Satz wie Sie schrieb: «Das Ergebnis ist ‹vorläufig›.» lautet die sichtbare Prüfung: außen doppelte Guillemets, innen einfache Guillemets, Spitzen nach außen und kein zusätzlicher Weißraum. Anschließend ist zu klären, ob der konkrete Text zum belegten Anwendungsbereich gehört. Erst diese Verbindung aus Form und Kontext macht die Schreibweise nachvollziehbar.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Schweizer Anführungszeichen

Welche Schweizer Anführungszeichen stehen außen?

Im beschriebenen schweizerischen Schriftsatz stehen außen doppelte Guillemets mit Spitzen nach außen: «…». Der zusätzliche Abstand zwischen Zeichen und eingeschlossenem Text ist dabei deutlich geringer als in der französischen Schriftsprache.

Welche einfachen Schweizer Anführungszeichen stehen in einem Zitat im Zitat?

Für ein einfaches Zitat im Zitat wird die Form ‹…› verwendet. Ein neutrales Beispiel lautet: Sie schrieb: «Er nannte es ‹klar›.» Die äußeren Zeichen sind doppelt, die inneren einfach.

Welche Anführungszeichen sind in amtlichen Texten des Bundes zulässig?

In amtlichen Texten des Bundes sind Guillemets vorgeschrieben. Deutsche Anführungszeichen sind dort nicht zulässig. Die passende Form ist daher beispielsweise: «Text».

Welche Anführungszeichen werden in der Schweizer Schulschrift verwendet?

In der Schweizer Schulschrift werden normalerweise die deutschen Anführungszeichen „…“ verwendet. Diese Aussage betrifft die genannte Schulschrift und darf nicht ohne weitere Prüfung auf amtliche Texte des Bundes übertragen werden.

Gilt an Schweizer Hochschulen überall dieselbe Form?

Im universitären Bereich ist die Handhabung unterschiedlich. Die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern erlaubt sowohl deutsche als auch Schweizer Anführungszeichen. Die ETH Zürich verweist auf die amtlichen Schreibweisungen des Bundes.

Darf die Aussprache über die richtige Form entscheiden?

Nein. Die Form sollte nicht allein aus Aussprache oder Umgangssprache abgeleitet werden. Maßgeblich ist der belegte Zusammenhang aus Schriftsatz, Textart und gegebenenfalls der Schreibweisung der betreffenden Stelle.

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