Fertigstellen oder fertig stellen: die belegte Schreibweise

Fertigstellen oder fertig stellen: richtige Schreibweise

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Der bereitgestellte Beleg führt „fertigstellen“ als schwaches Verb und dokumentiert die Zusammenschreibung in verschiedenen Zeitformen und Modi. Eine getrennte Schreibweise wird im Beleg nicht ausgewiesen.

Kurzantwort: Im Beleg steht „fertigstellen“

Im bereitgestellten Beleg ist eine Schreibweise ausdrücklich dokumentiert: das Verb fertigstellen wird zusammengeschrieben. Der Eintrag ordnet es als schwaches Verb ein und zeigt verschiedene gebeugte Formen. Dazu gehören etwa „habe fertiggestellt“, „hat fertiggestellt“ und „werde fertigstellen“. Die sofortige Antwort lautet daher: Für das im Beleg behandelte Verb ist „fertigstellen“ die belegte Form.

Die getrennte Folge fertig stellen wird im vorliegenden Abschnitt nicht als eigenständige Verbvariante aufgeführt. Aus diesem begrenzten Beleg lässt sich deshalb keine gleichwertige Zulässigkeit ableiten. Ebenso nennt die Quelle keinen Bedeutungsunterschied und keine Bedingung, die eine getrennte Schreibung rechtfertigen würde. Die Entscheidung bleibt damit an den ausdrücklich dokumentierten Verbformen orientiert.

Für einen konkreten Satz ist zunächst die verwendete Form zu bestimmen. Steht dort eine gebeugte Form des dokumentierten Verbs, wird sie mit dem angegebenen Verbansatz und der passenden Flexion verglichen. Bei einem Imperativ sind die eigens genannten Formen „stell fertig“ und „stelle fertig“ gesondert zu beachten. Diese Angabe darf nicht ohne weitere Prüfung auf jede andere Verwendung übertragen werden.

Eine bloße Vermutung aus Aussprache, Alltagsschreibung oder Vertrautheit genügt für die Prüfung nicht. Wer die eigene Rechtschreibung kontrolliert, sollte den maßgeblichen Wörterbucheintrag für die konkrete Form heranziehen. Weitere Rechtschreibregeln können nur dann einbezogen werden, wenn der jeweilige Beleg den betreffenden Fall tatsächlich behandelt.

Für die weitere Prüfung kann Groß- und Kleinschreibung als ergänzender Themenzugang dienen.

Konkrete Regel und vollständige Beispielsätze zu Fertigstellen oder fertig stellen

Regelbezug: Die Konjugation trägt die Entscheidung

Der bereitgestellte Wörterbuchbeleg führt „fertigstellen“ als schwaches Verb und zeigt dazu eine Reihe von gebeugten Formen. Für die Schreibprüfung wird zunächst festgestellt, ob der fragliche Ausdruck als diese Verbform gemeint ist. Danach wird die konkrete Form im Satz bestimmt und mit der entsprechenden Angabe im Beleg abgeglichen. So bleibt die Entscheidung an den nachgewiesenen Formen orientiert und wird nicht aus einer bloßen Wortgruppe erschlossen.

Der Auszug stellt mehrere Zeitformen und Personen gegenüber. Für eine Prüfung können daher etwa eine Form mit „werde“ oder eine Form mit „habe“ als Vergleich dienen. Auch Formen mit „hat“, „haben“ und „werdet“ sind im Material vertreten. Diese Angaben zeigen, wie der angesetzte Infinitiv in den jeweiligen Formen erscheint. Beim Abgleich zählt, ob die konkrete Form im Satz mit einer im Beleg genannten Form übereinstimmt.

Besonders zu beachten sind die beiden ausdrücklich genannten Aufforderungsformen „stell fertig“ und „stelle fertig“. Sie stehen im Beleg als eigene Formen und werden deshalb getrennt von den übrigen Konjugationsangaben betrachtet. Daraus darf keine pauschale Aussage über jede beliebige Folge der Wörter „fertig stellen“ abgeleitet werden. Ebenso sollte aus einer einzelnen Imperativangabe keine weitergehende Regel ergänzt werden, die der Quellenabschnitt nicht nennt.

Der belegte Regelbezug lässt sich somit in drei Arbeitsschritte fassen: den Verbansatz erkennen, die grammatische Form im Satz bestimmen und sie mit dem passenden Beleg vergleichen. Der Quellenabschnitt erläutert keinen Bedeutungsunterschied zwischen einer Zusammenschreibung und einer getrennten Folge. Er nennt auch keine zusätzliche Bedingung, unter der eine getrennte Schreibweise verwendet werden müsste. Für nicht ausgewiesene Fälle ist deshalb der einschlägige Wörterbuch- oder Regelartikel heranzuziehen.

Die Getrennt- und Zusammenschreibung berührt die Frage hier nur über den dokumentierten Verbansatz und die dazu aufgeführten Formen. Zur Rechtschreibreform enthält der bereitgestellte Auszug keine Erläuterung. Auch Kommasetzung und Zeichensetzung werden dort nicht begründet. Diese Themen liefern in diesem Beleg daher keine zusätzliche Entscheidungshilfe. Maßgeblich bleibt der konkrete Abgleich mit der belegten Verbform.

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Richtig oder falsch? Drei Vergleichspaare

Die folgenden Vergleichspaare beziehen sich auf die im Quellenabschnitt aufgeführten Verbformen. Jede Einordnung prüft die konkrete Form gegen den Beleg. Der Satzanfang wird dabei separat betrachtet: Ein Großbuchstabe am Beginn eines Satzes ist nicht selbst der Nachweis für Zusammenschreibung oder Trennung.

Tabelle: Vergleich, Einordnung
VergleichEinordnung
Ich werde den Bericht fertigstellen.Korrekt im Beleg: Die Folge „werde fertigstellen“ entspricht einer im Auszug genannten Form.
Ich werde den Bericht fertig stellen.Für diese konkrete Form im Auszug nicht als korrekt belegt: Die getrennte Folge wird nicht ausgewiesen.
Wir haben den Bericht fertiggestellt.Korrekt im Beleg: „haben fertiggestellt“ ist als konjugierte Form aufgeführt.
Wir haben den Bericht fertig gestellt.Für diese konkrete Form im Auszug nicht als korrekt belegt: Die getrennte Schreibung wird nicht ausgewiesen.
Stell den Bericht fertig!Korrekt im Beleg: „stell fertig“ erscheint ausdrücklich als Imperativform.
Stelle den Bericht fertig!Korrekt im Beleg und gesondert zu behandeln: Auch „stelle fertig“ ist als Imperativform genannt.

Das erste Paar vergleicht eine ausgewiesene Zukunftsform mit einer im Auszug nicht ausgewiesenen Trennung. Das zweite Paar stellt die belegte vollendete Form einer ebenfalls nicht dokumentierten getrennten Schreibweise gegenüber. Im dritten Paar stehen die beiden ausdrücklich genannten Aufforderungsformen. Sie werden nicht mit einer allgemeinen Aussage über alle anderen Verbformen gleichgesetzt.

Beginnt ein Satz mit „Fertigstellen“, muss zuerst die Satzposition berücksichtigt werden. Danach ist zu fragen, ob die konkrete Form des Verbs im Beleg erscheint. Beginnt die Aufforderung mit „Stell“ oder „Stelle“, wird sie mit den genannten Imperativformen verglichen. So bleibt die Betrachtung des Satzanfangs von der eigentlichen Prüfung des Verbansatzes getrennt.

Die Paare liefern keine zusätzliche Aussage über Bedeutung, Häufigkeit oder allgemeine Sprachverwendung. Sie zeigen nur, wie die genannten Formen innerhalb des vorhandenen Belegs eingeordnet werden können. Eine Entscheidung für einen nicht aufgeführten Fall darf nicht allein aus der Ähnlichkeit zu einem Beispielsatz übernommen werden.

Wer unsicher ist, sollte den vollständigen Satz ausschreiben, die Verbform markieren und anschließend die passende Quellenangabe suchen. Ergänzende Themen wie Artikel der, die und das oder Pluralbildung entscheiden diese konkrete Verbfrage nicht. Maßgeblich bleibt die Übereinstimmung mit der dokumentierten Form. Die Einordnung erfolgt also paarweise und anhand der jeweiligen Belegstelle.

Stolperfallen bei „fertigstellen“

Eine Stolperfalle ist die Entscheidung nach dem Klang. Der Quellenbeleg ordnet „fertigstellen“ als schwaches Verb ein und zeigt dazu konkrete gebeugte Formen, stellt aber keine Lautregel auf. Deshalb lässt sich aus der Aussprache allein weder eine getrennte noch eine zusammengeschriebene Form begründen. Als erster Schritt ist der im Beleg ausgewiesene Verbansatz mit der Form im eigenen Satz zu vergleichen.

Verwechslungen können außerdem entstehen, wenn die Imperativangaben über ihren belegten Rahmen hinaus verallgemeinert werden. Der Auszug nennt „stell fertig“ und „stelle fertig“ ausdrücklich. Beide Angaben sind als eigene Formen zu prüfen. Wer daraus ohne weiteren Nachweis eine allgemeine Regel für alle Verwendungen der Wortfolge „fertig stellen“ ableitet, geht über den Quelleninhalt hinaus. Umgekehrt erlaubt das Material keine zusätzliche Folgerung aus einer Form, die dort nicht genannt wird.

Auch ein vertrauter Satz ersetzt den Quellenabgleich nicht. Markiere zunächst die fragliche Verbform, bestimme anschließend Person, Zeitform oder Modus und suche dann die passende Angabe im Beleg. Direkt dokumentiert ist der Verbansatz „fertigstellen“ mit den im Auszug aufgeführten Flexionsformen. Ein allgemeiner Bedeutungsunterschied zwischen den beiden Schreibweisen wird im Quellenabschnitt nicht mitgeteilt. Deshalb sollte eine solche Deutung nicht als Ergebnis dieses Belegs ausgegeben werden.

Eine zeitliche Einordnung wäre ebenfalls eine zusätzliche Annahme. Der bereitgestellte Abschnitt erklärt den historischen Zusammenhang nicht. Wer einen Text aus einer bestimmten Zeit beurteilen muss, benötigt dafür eine passende eigenständige Quelle. Aus dem vorliegenden Konjugationsauszug folgt weder eine historische Bewertung noch eine allgemeine Aussage über frühere oder spätere Schreibweisen.

Für fachliche Texte gilt dieselbe Quellenbegrenzung. Der Beleg enthält keine Auskunft über wissenschaftliches Schreiben, Abkürzungen richtig schreiben oder Wortbedeutungen und Abkürzungen. Diese Themen können bei anderen Prüfungen relevant sein, begründen hier aber keine weitere Variante. Entscheidend bleibt die Frage, ob der konkrete Ausdruck als belegte Verbform angesetzt und in der passenden Form verwendet wird.

Der praktische Merksatz lautet: Nicht nach Laut oder Gewohnheit urteilen, sondern die grammatische Form bestimmen und mit dem dokumentierten Eintrag abgleichen. Bleibt eine Verwendung durch den kurzen Auszug nicht abgedeckt, ist der passende Wörterbuch- oder Regelartikel nachzuschlagen. So wird keine unbelegte Häufigkeit behauptet und keine allgemeine Gebrauchsempfehlung aus dem Material herausgelesen.

Die Kontrolle ist abgeschlossen, wenn Verbansatz, konkrete Form und die zugehörige Angabe miteinander verglichen sind. Jede weitergehende Aussage braucht einen zusätzlichen Beleg, der hier nicht vorliegt.

Konkreter Abschlusscheck zu Fertigstellen oder fertig stellen

Merkcheck für die schnelle Prüfung

  1. Schreibweise markieren: Suche im eigenen Satz die fragliche Verbform und notiere, ob sie zusammengeschrieben oder getrennt erscheint. Vergleiche anschließend den Ausdruck mit dem im Beleg ausgewiesenen Verbansatz „fertigstellen“.
  2. Verbform bestimmen: Prüfe, ob der Satz eine Form mit einem Hilfsverb oder eine andere im Quellenabschnitt aufgeführte Beugung enthält. Als Vergleich dienen unter anderem Formen mit „habe“, „hat“, „haben“, „werde“ und „werdet“. Entscheidend ist die konkrete Form, nicht nur ein ähnlicher Klang.
  3. Regelbezug abgleichen: Frage, ob die verwendete Form im dokumentierten Paradigma wiederzufinden ist. Der Beleg stellt die Flexion des schwachen Verbs in mehreren Zeitformen und Modi dar. Bleibt die gesuchte Form dort offen, darf aus dem Auszug keine zusätzliche Regel erschlossen werden.
  4. Beispielsatz prüfen: Lies den vollständigen Satz und vergleiche ihn mit einem neutralen Muster wie „Wir werden den Auftrag fertigstellen“ oder „Sie haben die Aufgabe fertiggestellt“. Solche Beispielsätze dienen nur dazu, die gesuchte Verbform sichtbar zu machen.
  5. Imperativ getrennt behandeln: Bei einer Aufforderung vergleiche den Satz mit den ausdrücklich genannten Formen „stell fertig“ und „stelle fertig“. Beurteile diese Prüfung getrennt von den übrigen gebeugten Formen.
  6. Verwechslung ausschließen: Frage, ob die Schreibentscheidung lediglich auf Aussprache, Umgangssprache oder Gewohnheit beruht. Wenn kein passender Nachweis vorliegt, prüfe die konkrete Form erneut anhand einer geeigneten maßgeblichen Quelle.

Der kurze Prüfweg lautet somit: Stelle markieren, Verbansatz erkennen, Flexion abgleichen, Beispielsatz lesen, Imperativ gesondert behandeln und keine unbelegte Variante freigeben. Dieser Ablauf hält die Entscheidung bei dem, was der Quellenabschnitt tatsächlich zeigt.

Andere Themen können für spätere Fragen getrennt geprüft werden. Textformen betreffen die Gestaltung einer Textart, Synonyme alternative Ausdrücke. Für die hier geprüfte Schreibweise bleibt jedoch die belegte Verbform der maßgebliche Ausgangspunkt.

Am Ende sollten vier Fragen beantwortet sein: Passt die Schreibweise zum dokumentierten Verb? Ist die konkrete Zeitform oder Imperativform ausgewiesen? Wurde der Satzanfang gesondert betrachtet? Wurde keine Entscheidung allein aus dem Klang abgeleitet? Ist eine Antwort nicht aus dem Beleg ableitbar, muss genau dieser Einzelfall nochmals nachgeschlagen werden. So bleibt die Prüfung auf die dokumentierte Form begrenzt.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Fertigstellen oder fertig stellen: richtige Schreibweise

Welche Schreibweise ist im bereitgestellten Beleg dokumentiert?

Dokumentiert ist die Zusammenschreibung „fertigstellen“ als schwaches Verb mit den angegebenen konjugierten Formen.

Ist „fertig stellen“ laut diesem Beleg ebenfalls zulässig?

Der Quellenabschnitt weist „fertig stellen“ nicht als eigenständige Verbvariante aus. Für diese Frage liefert der Beleg keine weitergehende Einordnung.

Welche Formen werden ausdrücklich genannt?

Genannt werden unter anderem „habe fertiggestellt“, „hat fertiggestellt“, „werde fertigstellen“ sowie die Imperativformen „stell fertig“ und „stelle fertig“.

Wie wird „fertigstellen“ im Beispielsatz geprüft?

Die fragliche Verbform wird markiert und mit dem dokumentierten Verbansatz sowie der passenden angegebenen Form verglichen.

Darf die Schreibweise aus der Aussprache abgeleitet werden?

Nein. Die Entscheidung soll anhand des belegten Verbansatzes und der ausgewiesenen Formen getroffen werden, nicht allein anhand des Klangs.

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