Du hast recht oder Recht: Was ist richtig?

Du hast recht Rechtschreibung: richtige Schreibweise

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Die Schreibungen „Du hast recht“ und „Du hast Recht“ sind belegt. Entscheidend ist, die konkrete Wortbedeutung und den Satzanfang getrennt zu betrachten.

Die richtige Schreibweise auf einen Blick

Bei der Frage „Du hast recht Rechtschreibung“ lautet die direkte Antwort: Du hast recht ist richtig. Ebenfalls belegt ist Du hast Recht. Der Duden führt für diese Verbindung ausdrücklich sowohl die Klein als auch die Großschreibung an. Die Schreibweise ist deshalb nicht allein dadurch entschieden, dass die Wortgruppe gesprochen wird.

Für die Prüfung sind zwei Stellen auseinanderzuhalten: der Anfang des Satzes mit „Du“ und das Wort „recht“ beziehungsweise „Recht“. In einem vollständigen Satz kann die Wortgruppe zum Beispiel so stehen: „Du hast recht.“ In einer längeren Äußerung steht sie etwa in „Ich denke, du hast recht.“ Die sichtbare Großschreibung von „Du“ am Satzanfang beantwortet noch nicht die Frage, ob „recht“ kleingeschrieben wird.

Wer seinen Text mit einem Rechtschreibung Werkzeug prüft, sollte deshalb die ganze Wortgruppe lesen und nicht nur die markierte Stelle isoliert betrachten. Für die Einordnung helfen die Rechtschreibregeln, doch bei dieser konkreten Verbindung ist zunächst festzuhalten: Der Duden belegt beide Formen, „du hast recht“ und „du hast Recht“.

Die Bedeutung von „recht“ kann dabei eine Rolle spielen. DWDS führt „recht“ als Adjektiv unter anderem mit der Bedeutung „richtig“, also im Sinn von nicht falsch oder so, wie es sein soll. Das passt zu einem Satz, in dem einer Person zugestimmt wird. „Recht“ kann daneben als Substantiv die Gesamtheit staatlich festgelegter oder anerkannter Normen bezeichnen. Diese Bedeutungsunterscheidung erklärt, warum die Wörter in anderen Sätzen verschieden gebraucht werden können. Sie ersetzt aber nicht die konkrete Prüfung der vorliegenden Wortgruppe.

Ungeeignete und belastbare Vorgehensweise bei Du hast recht Rechtschreibung: richtige Schreibweise

Welche Regel trägt die Entscheidung?

Die Grundlage für die Schreibentscheidung ist die Duden-Angabe zur Klein- oder Großschreibung: „du hast recht oder Recht“. Damit sind für diese Verbindung zwei Schreibungen belegt. „Du hast recht“ enthält die kleingeschriebene Form. „Du hast Recht“ darf wegen derselben Angabe nicht pauschal als falsch gelten.

Für die Einordnung hilft es, die Wortgruppe zunächst von anderen Verwendungen zu trennen. DWDS führt „recht“ auch als Adjektiv mit den Bedeutungen „richtig“ und „nicht falsch“. Das Wörterbuchmaterial zu „Recht“ nennt daneben die Bedeutung einer staatlich festgelegten oder anerkannten Ordnung sowie gesetzliche Normen. Ein Satz über diese substantivische Bedeutung, etwa „Das Recht gilt“, ist jedoch keine Erklärung dafür, weshalb in der Wendung „du hast recht oder Recht“ beide Formen stehen.

Weitere Duden-Angaben nennen „recht oder Recht haben“, „recht oder Recht behalten“, „recht oder Recht bekommen“ und „jemandem recht oder Recht geben“. Prüfe bei einem eigenen Satz daher zuerst, ob er eine dieser Wendungen enthält. Anschließend lässt sich die passende Wörterbuchangabe mit dem Satz abgleichen. So bleibt die Variantenfrage an die konkrete Verbindung gebunden.

Die Groß- und Kleinschreibung betrifft hier die Form von „recht/Recht“. Die Getrennt- und Zusammenschreibung ist davon zu unterscheiden: In „Du hast recht“ stehen drei getrennte Wörter. Kommasetzung und Zeichensetzung sind weitere Fragen am Satz, werden aber nicht durch die Wörterbuchangabe zu „recht oder Recht“ entschieden. Beim Thema wissenschaftliches Schreiben, Rechtschreibreform und Rechtschreibprogramme bleibt für diese Wendung derselbe Abgleich mit der Wörterbuchangabe maßgeblich.

Richtig und falsch im Satz vergleichen

Beim Vergleich wird der Satzanfang von der eigentlichen Variantenfrage getrennt betrachtet. Dass „Du“ am Anfang steht, entscheidet nicht über „recht“ oder „Recht“: Der Duden nennt für die Wendung beide Schreibungen.

Tabelle: Richtige Form, Falsche Form
Richtige FormFalsche Form
Du hast ja so recht. Das überzeugt mich.Du hast ja so Recht. Das überzeugt mich.
Damit hat die Redaktion völlig recht.Damit hat die Redaktion völlig Recht.
Wie recht die Kollegin doch hat!Wie Recht die Kollegin doch hat!

Diese drei Paare betreffen besondere Verbindungen, für die das Quellenmaterial die Kleinschreibung zeigt. Sie sind nicht mit der allgemeinen Wendung gleichzusetzen, bei der der Duden „recht oder Recht“ aufführt. Der Satzanfang ändert an dieser Unterscheidung nichts.

Ein weiteres Vergleichspaar trennt die Wendung von der substantivischen Bedeutung: „Du hast Recht.“ und „Das Recht gilt.“ Im ersten Satz steht die vom Duden genannte Verbindung. Im zweiten Satz wird „Recht“ als Substantiv verwendet. Die Bedeutung des zweiten Satzes entscheidet jedoch nicht darüber, welche der beiden belegten Formen in „du hast recht oder Recht“ gewählt wird.

Für den eigenen Text hilft ein Vergleich mit der ganzen Wortgruppe. Prüfe, ob die Form bei Duden zu „recht oder Recht“ genannt wird oder ob eine besondere Verbindung wie die drei Tabellenbeispiele vorliegt. Ziehe aus der Stellung von „Du“ keine eigene Begründung für Groß- oder Kleinschreibung. Trenne diese Entscheidung beim Korrekturlesen von Fragen zu Abkürzungen richtig schreiben, Wortbedeutungen und Abkürzungen, Artikel der, die und das, Pluralbildung, Synonyme und Textformen.

Typische Verwechslungen sicher einordnen

Eine naheliegende Stolperfalle besteht darin, die Schreibweise allein aus der Aussprache abzuleiten. Das führt hier nicht zu einer belastbaren Entscheidung, weil der Duden für die Verbindung sowohl „du hast recht“ als auch „du hast Recht“ nennt. Wer nur hört, dass die Wörter gleich klingen, hat damit noch nicht geklärt, welche Bedeutung im Satz vorliegt oder welche belegte Variante verwendet wird.

Eine zweite Stolperfalle ist die Gleichsetzung von „recht“ und „Recht“ in jedem beliebigen Satz. DWDS unterscheidet beim Adjektiv unter anderem die Bedeutung „richtig“ von weiteren Bedeutungen. Duden und Wiktionary führen bei „Recht“ dagegen die Bedeutung einer staatlich festgelegten oder anerkannten Ordnung beziehungsweise einer Befugnis oder eines Anspruchs an. Diese Einordnungen gehören zu unterschiedlichen Verwendungen des Wortes.

Eine dritte Stolperfalle liegt im Satzanfang. In „Du hast recht“ steht „Du“ an der ersten Stelle. In „Ich weiß, du hast recht“ steht „du“ nach einem vorangehenden Satzteil. Für die Frage nach „recht/Recht“ darf die Stellung des Pronomens nicht mit der Wörterbuchangabe zur fraglichen Verbindung verwechselt werden. Prüfe beide Stellen getrennt.

Auch eine vermeintlich eindeutige Korrektur durch ein einzelnes Programm sollte nicht ohne Blick auf den Kontext übernommen werden. Der Quellenbeleg nennt zwei Schreibungen. Deshalb ist eine Markierung oder Änderung nur ein Anlass zur Kontrolle. Öffne die Wörterbuchangabe, lies den ganzen Satz und ordne „recht“ oder „Recht“ der gemeinten Verwendung zu.

Behauptungen über eine besonders häufige oder besonders seltene Variante sind für die Entscheidung nicht erforderlich. Das Quellenpaket nennt die belegten Schreibungen, Bedeutungen und Beispiele, aber keine Häufigkeitsangabe, aus der eine solche Aussage folgen würde. Verwende daher keine Häufigkeitsbehauptung als Begründung.

Konkreter Sprachcheck zu Du hast recht Rechtschreibung: richtige Schreibweise mit Regel und vollständigem Beispielsatz

Der kurze Prüfweg für den eigenen Text

Für eine schnelle Kontrolle genügt ein klarer Vier-Schritte-Check:

  1. Lies den vollständigen Satz und markiere die Wortgruppe „du hast recht“ oder „du hast Recht“.
  2. Vergleiche die Schreibweise mit der Duden-Angabe: Für diese Verbindung sind „recht“ und „Recht“ aufgeführt.
  3. Trenne diese Wortgruppe von anderen Sätzen mit „Recht“. Bei „Das Recht gilt“ geht es um eine substantivische Verwendung; daraus folgt keine Begründung für die Großschreibung in „du hast recht oder Recht“.
  4. Prüfe anschließend, ob dein Beispielsatz wirklich dieselbe Wendung enthält, und kontrolliere mögliche Verwechslungen am vollständigen Satz.

Der Merksatz lautet: Bei „Du hast recht“ ist die Kleinschreibung belegt; „Du hast Recht“ ist ebenfalls belegt. Die beiden Formen lassen sich deshalb nicht pauschal in „richtig“ und „falsch“ aufteilen.

Sieh dir zur Einordnung einen eigenen ganzen Satz an. „Du hast recht“ enthält die vom Duden genannte Verbindung. „Das Recht gilt“ verwendet dagegen das Substantiv „Recht“. Auch „Wie recht sie hat!“ ist beim Duden als belegte Verwendung genannt. Diese Beispiele unterscheiden die Satztypen, ohne aus einem einzelnen Beispiel eine zusätzliche Regel zu machen.

Für die schnelle Kontrolle bleibst du bei der Wortgruppe und dem vollständigen Satz. Rechtschreibregeln, Groß- und Kleinschreibung und Zeichensetzung prüfst du dabei nur an dieser Form. Synonyme und Textformen führen nicht zur Entscheidung über „recht“ oder „Recht“. Vergleiche die gefundene Wendung zum Abschluss mit der passenden Duden-Angabe.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Du hast recht Rechtschreibung

Ist „Du hast recht“ richtig geschrieben?

Ja. Der Duden führt „du hast recht“ als belegte Schreibung. In einem Satz am Anfang kann die Form daher „Du hast recht“ lauten.

Ist auch „Du hast Recht“ korrekt?

Ja. Der Duden nennt bei dieser Verbindung sowohl „du hast recht“ als auch „du hast Recht“. Deshalb darf „Du hast Recht“ nicht pauschal als falsch bezeichnet werden.

Welche Bedeutung hat „recht“ in „Du hast recht“?

DWDS führt „recht“ als Adjektiv unter anderem mit der Bedeutung „richtig“, also im Sinn von nicht falsch oder so, wie es sein soll. Diese Bedeutung passt zur Zustimmung in der Verbindung.

Wann bezeichnet „Recht“ eine Ordnung?

„Recht“ kann die Gesamtheit staatlich festgelegter oder anerkannter Normen beziehungsweise die Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen bezeichnen. Ein Beispiel dafür ist „Das Recht gilt“.

Warum sollte man den ganzen Satz prüfen?

Die Quellen unterscheiden mehrere Bedeutungen und führen für die Verbindung „du hast recht oder Recht“ zwei Schreibungen an. Lies deshalb den vollständigen Satz und prüfe die gemeinte Verwendung, statt die Entscheidung allein aus der Aussprache abzuleiten.

Was zeigt das Beispiel „wie recht sie hat!“?

Der Duden führt „wie recht sie hat!“ als Beispiel für die kleingeschriebene Form an. Für „Du hast recht“ nennt derselbe Beleg jedoch sowohl die Klein als auch die Großschreibung.

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