Wie lässt du den Doktorgrad in Ausweis und Pass eintragen?
Titel eintragen lassen: So kommt der Doktorgrad in Ausweis und Pass
Der Doktorgrad kann auf Antrag in deinen Personalausweis und in deinen Reisepass eingetragen werden. Die Gesetze § 5 PAuswG und § 4 PassG sehen ihn dafür vor. Hier erfährst du, welche Schritte zur Meldebehörde gehören, welche Nachweise verlangt werden und was bei Graden aus dem Ausland zu beachten ist.
Darfst du den Doktorgrad eintragen lassen?
Ja, der Doktorgrad kann auf Antrag in deinen Personalausweis und in deinen Reisepass eingetragen werden. Die Grundlage dafür liefern zwei Gesetze: § 5 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) und § 4 des Passgesetzes (PassG). Beide Vorschriften sehen den Doktorgrad als Angabe im jeweiligen Dokument vor. Dass ein Gesetz den Grad nennt, sagt allerdings noch nichts über den Ablauf bei der Behörde. Wie der Antrag bei der zuständigen Stelle abläuft, ermittelst du am besten aus den Unterlagen dieser Stelle.
Im Personalausweis nennt § 5 Absatz 2 PAuswG den Doktorgrad unter den sichtbar aufgebrachten Angaben. Dazu gehören dort auch Familienname, Vornamen sowie Tag und Ort der Geburt. Im Reisepass führt § 4 PassG den Doktorgrad unter den Angaben zur Person auf, direkt nach Familienname, Geburtsname und Vornamen. Auf diese beiden Regelungen stützt sich die Möglichkeit, den Titel eintragen zu lassen. Wer den Wortlaut selbst lesen möchte, findet beide Paragrafen auf gesetze-im-internet.de. Der Wortlaut ist wichtig, weil er festlegt, welche Angaben das Dokument überhaupt aufnimmt.
Welche Titelform eingetragen wird, hängt von den Arten von Doktortiteln ab, die dir verliehen wurden. Die einzelnen Titelformen werden auf einer eigenen Seite behandelt.
Nach dem Serviceportal der Stadt Krefeld wird der Doktorgrad im Melde- und Passregister nur mit bestimmten Abkürzungen gespeichert, nämlich Dr., Dr. hc und Dr. EH. Andere akademische Grade wie Diplom, Magister oder Prof. dürfen nicht eingetragen werden. Voraussetzung ist der Nachweis durch die Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis.
Daraus folgt vorsichtig: Die Eintragung ist eine Möglichkeit auf Antrag. Sie ist keine Pflicht und keine automatische Folge der Promotion. Dass der Doktorgrad in den Gesetzen für Ausweis und Pass genannt ist, heißt nicht, dass die Behörde ihn von sich aus einträgt. Die Eintragung braucht deinen Antrag und einen Nachweis. Offene Punkte zu den genauen Unterlagen klärst du bei der Stelle, die deinen Antrag bearbeitet.

Wie läuft der Antrag und was musst du vorlegen?
Für den Nachweis nennt das Serviceportal der Stadt Krefeld zum Melderegister eine klare Linie. Als Beleg verlangt die Stadt die Promotionsurkunde oder ein Besitzzeugnis. Im Register landet der Grad nur in bestimmten Kurzformen, etwa Dr., Dr. hc oder Dr. EH. Andere akademische Grade wie Diplom, Magister oder Prof. dürfen nicht eingetragen werden. Diese Vorgaben stammen aus dem Serviceportal in Krefeld; wie es an deinem Wohnort aussieht, prüfst du dort selbst.
Der Ablauf lässt sich in vier Schritte fassen, die du in dieser Reihenfolge abarbeitest:
- Urkunde oder Besitzzeugnis bereithalten.
- Antrag bei der Meldebehörde stellen.
- Eintrag im Melde- und Passregister abwarten.
- Neuen Ausweis oder Pass beantragen.
Zuständigkeit, Gebühren und Termine regelt dein Wohnort. Schau deshalb vorher auf der Seite deiner Stadt nach, welche Stelle für dich zuständig ist, welche Unterlagen dort angegeben sind und welche Form des Antrags vorgesehen ist. Notiere dir die Fragen, die nur deine Stadt beantworten kann, und kläre sie, bevor du den ersten Schritt machst. Die Angaben zu deinem Grad lassen sich vor dem Antrag mit der Verleihungsurkunde abgleichen. Die Stadt Krefeld verlangt bei einem im Ausland erworbenen Grad grundsätzlich eine Übersetzung. Zur Dauer des Eintrags schaust du ebenfalls in die Angaben deiner Stadt.
Brauchst du neue Papiere wegen Namen, frag bei der Meldebehörde nach, welche Unterlagen für dich gelten. Hast du auch eine Namensänderung im Studium vollzogen, gib sie beim Antrag an. Notiere dir die Antwort, bevor du mit dem Antrag beginnst.
Was gilt für einen Doktorgrad aus dem Ausland?
Bei einem im Ausland erworbenen Doktorgrad verlangt die Stadt Krefeld laut ihrem Serviceportal grundsätzlich eine Übersetzung. Diese legst du zusätzlich zum Nachweis durch die Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis vor. Das Serviceportal nennt diese Regel für Krefeld; ob dein Wohnort dieselbe Vorgabe hat, prüfst du auf der Seite deiner Stadt.
Für Berlin zeigt die Senatsverwaltung für Wissenschaft einen anderen Ausgangspunkt. Ein Grad aus einem EU-Staat darf dort in der Form geführt werden, in der er verliehen wurde. Ein wissenschaftlicher Doktorgrad aus einem EU-Staat der dritten Bologna-Stufe lässt sich als deutsche Kurzform Dr. führen. Berufsdoktorate sind davon ausgenommen; Näheres steht in der Datenbank anabin.
Drei Fälle sind dabei zu unterscheiden:
| Fall | Regel laut Beleg | Beleg |
|---|---|---|
| EU-Doktorgrad der dritten Bologna-Ebene, wissenschaftlich | Laut Berlin darf die deutsche Bezeichnung Dr. geführt werden | Senatsverwaltung für Wissenschaft Berlin, Häufige Fragen zur Anerkennung |
| Berufsdoktorat | Die Regel für Dr. gilt laut Berlin nicht; Näheres in anabin | Senatsverwaltung für Wissenschaft Berlin, Häufige Fragen zur Anerkennung |
| Doktorgrad außerhalb der EU | Das Führen ausländischer Grade ist Landesrecht; Näheres steht in anabin | Berlin-Hinweis auf anabin und Landesrecht |
Ob der Grad geführt werden darf, prüfst du anhand der Angaben zu Bologna-Ebene und Art des Abschlusses. Wie weit die Bedeutung akademischer Grade über Landesgrenzen reicht, entscheidet das Landesrecht.
Die Berliner Aussage gilt für Berlin. Bei einem Grad außerhalb der EU schaust du zuerst in anabin nach und klärst danach die Vorgaben bei der Stelle, bei der du die Eintragung beantragst, denn das Führen ausländischer Grade ist Landesrecht und die Berliner Regel gilt nur dort.

Was ist nach der Eintragung zu beachten?
Ist der Titel eingetragen, erscheint er danach in Ausweis, Pass und Melderegister. Anrede und Schreibweise im Alltag sind davon getrennt und gehören zu einer eigenen Frage. Der Titel erscheint damit in den Angaben, die Ausweis, Pass und Melderegister führen, und genau diese Angaben solltest du nach der Eintragung nachsehen. Wenn du Ausweis oder Pass danach kontrollierst, prüfe, ob der Doktorgrad in der Form erscheint, die du beantragt hast.
Wer den Titel führt, fragt sich womöglich, wie die Anrede im Schriftverkehr lautet. Wie du dich im Schriftverkehr anreden lässt, steht beim Thema Doktor gendern. Der Eintrag im Dokument beantwortet diese Frage nicht, denn er betrifft die Angaben im Dokument und nicht die Anrede im Alltag.
Rechtlich wichtig ist, was bei einer Aberkennung des Doktorgrads mit dem Eintrag geschieht. Diese Frage stellst du der Meldebehörde, bevor du etwas annimmst oder veränderst; ob und wie der Eintrag dann geändert wird, klärst du mit ihr und nicht auf eigene Faust.
Daraus folgt vorsichtig: Bei Änderungen am Titel informierst du die Meldebehörde. Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein Hinweis, an wen du dich wenden kannst. Bei Zweifeln fragst du die Behörde direkt, bevor du etwas veränderst. Schreibe dir auf, welche Angaben sich geändert haben, und halte die Antworten der Behörde fest. So behältst du den Überblick, wenn du später Ausweis oder Pass beantragst.
Quellen und Stand
- Gesetze im Internet: PAuswG § 5 (Ausweismuster, Ausweisinhalt): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-06)
- Gesetze im Internet: PassG § 4 (Passmuster): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-06)
- Stadt Krefeld, Serviceportal: Melderegister, Doktortitel eintragen lassen: service.krefeld.de (geprüft am 2026-10-06)
- Senatsverwaltung für Wissenschaft Berlin: Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer akademischer Abschlüsse: www.berlin.de (geprüft am 2026-10-06)