Cotutelle und Promotion mit Doppelbetreuung: Vertrag, Aufenthalt und Förderung

Cotutelle-Promotion mit Doppelbetreuung planen: Vertrag, Aufenthalt und Förderung

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 30. September 2026 · Promotion und Doktorarbeit im Überblick

Eine Cotutelle-Promotion verbindet zwei Hochschulen durch einen gemeinsamen Vertrag. Diese Seite erklärt, was das Verfahren kennzeichnet, welche Regeln eine Hochschule konkret nennt und wie die Deutsch-Französische Hochschule Mobilität fördert.

Was ist eine Cotutelle-Promotion?

Wer eine Cotutelle-Promotion mit Doppelbetreuung plant, braucht einen Vertrag zwischen zwei Universitäten. Bei diesem Verfahren läuft die Promotion auf beiden Seiten ab: Die Betreuung erfolgt durch je eine Person an jeder der beiden Hochschulen, Arbeitsaufenthalte an der Partneruniversität sind Teil des Ablaufs, auswärtige Betreuende wirken am Begutachtungs- und Prüfungsverfahren mit, und am Ende steht eine gemeinsame Promotionsurkunde oder zwei aufeinander verweisende Urkunden. Die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg beschreibt genau diese vier Bereiche als die Stellen, an denen das Verfahren binational abläuft.

Für jedes Cotutelle-Verfahren schließen die beteiligten Hochschulen einen Vertrag, der auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz als Grundlage aufbaut. Was der Vertrag im Einzelnen regelt, bestimmt die jeweilige Fakultät: Laut der Informationsseite der Graduiertenakademie Heidelberg legt sie fest, wie lange der Aufenthalt an der Partneruniversität dauert, in welcher Sprache die Dissertation verfasst und die Disputation gehalten wird, wie die Begutachtung abläuft, an welchem Ort die mündliche Prüfung stattfindet und wie die Prüfungskommission besetzt ist. Die Informationsseite beschreibt das Vorgehen an der Universität Heidelberg; für andere Hochschulen können andere Regelungen gelten, und verbindliche Auskünfte geben die zuständige Graduiertenakademie oder das Prüfungsamt der eigenen Einrichtung.

Wer ein solches Verfahren vorbereiten möchte, sollte frühzeitig mit zwei grundlegenden Klärungen beginnen. Promotionsordnung verstehen ist dabei unverzichtbar, denn erst wer die eigene Promotionsordnung kennt, kann beurteilen, ob ein binationales Verfahren dort vorgesehen ist und welche Zulassungsbedingungen gelten. Wer das Forschungsvorhaben noch nicht festgelegt hat, findet beim Ratgeber Promotionsthema finden Orientierung, wie sich ein Thema entwickeln lässt, das für eine Kooperation über Hochschulgrenzen hinweg geeignet ist. Beide Schritte sollten abgeschlossen sein, bevor erste Gespräche mit einer Partneruniversität aufgenommen werden, damit die Planung auf einer belastbaren Grundlage steht.

Cotutelle-Promotion planen: Vertrag und Aufenthalt: der Ablauf in drei Schritten

Cotutelle-Regeln am Beispiel der Universität Vechta

Hochschulen gestalten Cotutelle-Verfahren auf der Grundlage einer eigenen Vereinbarung aus. Die Universität Vechta ist ein dokumentiertes Beispiel dafür, wie eine solche Regelung aussehen kann: Dort beruht das Verfahren auf einer schriftlichen Vereinbarung mit der ausländischen Einrichtung, die bis zum Ablauf der ersten beiden Jahre nach der Aufnahme ins Promotionsstudium abgeschlossen sein muss. Diese Zwei-Jahres-Frist gilt nur für Vechta; andere Hochschulen können abweichende Fristen festlegen, was vor Aufnahme des Verfahrens direkt bei der jeweiligen Einrichtung zu erfragen ist.

Laut Universität Vechta erfolgt die Zulassung an beiden beteiligten Hochschulen; an der ausländischen Seite ist dabei eine Einschreibung als Gast möglich. Jede Seite benennt eine feste Betreuungsperson, die die Betreuung förmlich zusagt. Die Prüfungskommission wird paritätisch besetzt, also je zur Hälfte aus Mitgliedern beider Hochschulen zusammengesetzt. Der Auslandsaufenthalt beträgt laut dieser Regelung in der Regel 50 Prozent der gesamten Verfahrensdauer, mindestens jedoch ein akademisches Jahr. Auch die 50-Prozent-Vorgabe ist nur für Vechta belegt; ob andere Hochschulen eine ähnliche oder abweichende Mindestdauer verlangen, muss dort direkt erfragt werden. Die Sprache von Dissertation und Disputation sowie die Bewertungsmodalitäten werden ebenfalls in der Vereinbarung festgelegt.

Doktorvater oder Doktormutter finden ist im Rahmen einer Cotutelle-Promotion eine doppelte Aufgabe, denn an beiden Hochschulen wird eine betreuende Person gebraucht, die das Forschungsvorhaben inhaltlich trägt und laut dieser Regelung die Betreuung zusagt. Wer geeignete Betreuende sucht, sollte das früh angehen, denn die Zusage beider Personen ist laut Universität Vechta Teil der Voraussetzungen für die Vereinbarung. Welche weiteren Schritte für die Zulassung an der jeweiligen Hochschule nötig sind, klärt eine Rücksprache mit dem International Office oder der Graduiertenakademie der eigenen Einrichtung.

DFH-Förderung für Cotutelles mit Frankreich

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) hat ein eigenes Förderprogramm für Cotutelle-Promotionen im deutsch-französischen Raum eingerichtet. Gefördert werden Promovierende, die je eine Betreuungsperson in Deutschland und eine in Frankreich haben und den Doktorgrad beider beteiligten Universitäten anstreben. Es handelt sich um eine Dauerausschreibung, das heißt, ein Antrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden, sobald die unterzeichnete Cotutelle-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen vorliegt. Antragsberechtigt ist jede eingeschriebene Person unabhängig von Alter oder Nationalität, und die Förderung steht allen Fachrichtungen offen.

Für den Antrag gilt eine wichtige zeitliche Bedingung: Die Vereinbarung darf nicht älter als ein Jahr sein. Wer sich ausschließlich für die Unterstützung bei der gemeinsamen Disputation bewirbt, kann auch dann noch einen Antrag einreichen, wenn die Vereinbarung älter ist; solche Anträge sollen jedoch mindestens sechs Wochen vor dem Disputationstermin eingehen. Diese Bedingungen ergeben sich aus der DFH-Ausschreibung und gelten nur für Cotutelles mit Frankreich, nicht für binationale Verfahren mit anderen Ländern.

Der Förderumfang ist klar umrissen. Für Mobilitätskosten, also Reise und Unterkunft bei Auslandsaufenthalten einschließlich Tagungsgebühren, bewilligt die DFH für drei Jahre insgesamt höchstens 4.000 Euro. Die Mittel fließen in zwei Schritten: zunächst 2.000 Euro, weitere 2.000 Euro nach Festlegung des Disputationsdatums. Zusätzlich sind 1.000 Euro für die Kosten der Disputation vorgesehen. Die Druckkosten der Dissertation können nicht übernommen werden. Die Förderung lässt sich mit Grundfinanzierungen von DFG, DAAD und dem französischen Bildungsministerium kombinieren, da sie ausdrücklich kumulierbar ist. Da es sich um einen Mobilitätszuschuss handelt, sichert er keinen Lebensunterhalt; eine Grundfinanzierung der Promotionsstelle ist davon getrennt zu klären.

Promotionsstipendium finden ist deshalb ein eigener Schritt, den Promovierende unabhängig von der DFH-Mobilitätsförderung klären sollten, denn diese sichert keinen Lebensunterhalt. Die DFH-Mittel gehen zunächst an eine der beiden beteiligten Hochschulen, die sie anschließend an die Promovierenden weitergibt.

Cotutelle-Promotion planen: Vertrag und Aufenthalt: Prüfliste mit vier Punkten

Cotutelle mit US-Universitäten und Grenzen der Quellenlage

Wer eine Cotutelle mit einer US-amerikanischen Universität plant, stößt auf unterschiedliche institutionelle Voraussetzungen. Für die UC Berkeley ist die Antwort eindeutig dokumentiert: Die Graduate Division schreibt ausdrücklich, dass Berkeley keine Joint- oder Cotutelle-Programme mit anderen Universitäten anbietet. Diese Aussage gilt allein für Berkeley; ob und unter welchen Bedingungen andere US-Hochschulen an einem solchen Verfahren teilnehmen, lässt sich aus dieser Aussage nicht ableiten und muss bei der jeweiligen Einrichtung direkt erfragt werden.

Tabelle: Merkmal, Uni Vechta, DFH-Förderung
MerkmalUni VechtaDFH-Förderung
VereinbarungSchriftliche Vereinbarung mit ausländischer Einrichtung, spätestens zwei Jahre nach Aufnahme ins PromotionsstudiumUnterzeichnete Cotutelle-Vereinbarung erforderlich, darf nicht älter als ein Jahr sein
AuslandsaufenthaltIn der Regel 50 Prozent der Verfahrensdauer, mindestens ein akademisches Jahrnicht belegt
PrüfungParitätisch besetzte Prüfungskommissionnicht belegt
Geldnicht belegtHöchstens 4.000 Euro Mobilität für drei Jahre; 1.000 Euro für Disputation

Die Tabelle fasst nur Angaben zusammen, die in den verwendeten Quellen direkt belegt sind. Felder ohne Beleg zeigen, dass die jeweilige Quelle dazu keine Aussage macht, nicht dass die Regelung fehlt.

Keine der verfügbaren Quellen nennt eine durchschnittliche Verfahrensdauer, gibt an, welche Gesamtkosten entstehen, oder beschreibt, welche Fächer besonders geeignet sind. Diese Fragen lassen sich deshalb hier nicht beantworten. Vor dem Antrag klären die betreuenden Personen und die Graduiertenakademie die Einzelheiten des jeweiligen Verfahrens. Krankenversicherung im Promotionsstudium klären ist ein weiterer Punkt: Wer einen Auslandsaufenthalt plant, sollte den eigenen Versicherungsstatus rechtzeitig bei der zuständigen Krankenkasse und der Graduiertenakademie der eigenen Hochschule erfragen.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zur Cotutelle-Promotion

Was meint "binational" bei einer Cotutelle-Promotion genau?

Laut der Graduiertenakademie der Universität Heidelberg bezieht sich "binational" auf vier konkrete Bereiche: die Betreuung durch je eine Person an beiden Hochschulen, die Arbeitsaufenthalte an der Partneruniversität, die Mitwirkung auswärtiger Betreuender in Begutachtung und Prüfung sowie die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde. Diese Beschreibung gilt für das Vorgehen an der Universität Heidelberg; wie andere Hochschulen das Verfahren im Einzelnen ausgestalten, legt die jeweilige Fakultät fest.

Wer ist antragsberechtigt für die DFH-Förderung einer Cotutelle?

Laut DFH-Ausschreibung sind alle eingeschriebenen Promovierenden antragsberechtigt, unabhängig von Alter und Nationalität. Die Förderung steht allen Fachrichtungen offen. Voraussetzung ist, dass je eine Betreuungsperson in Deutschland und eine in Frankreich das Vorhaben betreut und der Doktorgrad beider beteiligten Universitäten angestrebt wird.

Lässt sich die DFH-Förderung mit anderen Mitteln kombinieren?

Ja. Laut DFH-Ausschreibung ist die Förderung mit Grundfinanzierungen von DFG, DAAD und dem französischen Bildungsministerium kumulierbar. Es handelt sich um einen Mobilitätszuschuss, der Reise und Unterkunft bei Auslandsaufenthalten abdeckt; er sichert keinen Lebensunterhalt und ersetzt keine separate Grundfinanzierung.

Was regelt der Hochschulvertrag bei einer Cotutelle?

Laut der Informationsseite der Graduiertenakademie Heidelberg dienen die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz als Grundlage für den Vertrag zwischen den beteiligten Hochschulen. Die jeweilige Fakultät legt im Einzelfall fest, wie lange der Aufenthalt dauert, in welcher Sprache gearbeitet wird, wie die Begutachtung abläuft, wo die mündliche Prüfung stattfindet und wie die Prüfungskommission zusammengesetzt ist.

Welche Inhalte enthält laut Universität Vechta die schriftliche Cotutelle-Vereinbarung?

Die Universität Vechta nennt folgende Punkte: Beide Betreuenden sagen die Betreuung förmlich zu, die Prüfungskommission wird paritätisch besetzt, und die Sprache von Dissertation und Disputation sowie die Bewertungsmodalitäten werden in der Vereinbarung geregelt. Diese Angaben gelten für Vechta; andere Hochschulen können abweichende Anforderungen an den Vereinbarungsinhalt stellen.

Bietet UC Berkeley Cotutelle-Promotionen an?

Nein. Die Graduate Division der UC Berkeley schreibt ausdrücklich, dass Berkeley keine Joint- oder Cotutelle-Programme mit anderen Universitäten anbietet. Diese Aussage gilt nur für Berkeley; ob andere US-Hochschulen solche Verfahren ermöglichen, lässt sich daraus nicht schließen und muss bei der jeweiligen Einrichtung erfragt werden.

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