Wie kommt der neue Name nach Heirat an der Hochschule an?
Namensänderung: Meldung, Nachweise und Zeugnis im Studium
Nach einer Heirat oder einer anderen amtlichen Namensänderung trägt die Studierendenverwaltung den neuen Namen ein, danach erscheint er auf Bescheinigungen, Ausweis und teils auf Abschlussdokumenten. Ob daraus auch ein neues Zeugnis wird, entscheidet jede Hochschule für sich.
Was die Hochschule nach der Meldung ändert
Nach einer Namensänderung trägt die Hochschule den neuen Namen in der Studierendenverwaltung ein. An der Freien Universität Berlin bearbeitet die Studierendenverwaltung einen entsprechenden Antrag, dem ein amtliches Dokument wie eine Eheurkunde, ein Personalausweis oder ein Gerichtsbeschluss beiliegt, bis zur Freigabe ist der Antrag als in Prüfung gekennzeichnet. Ab der Freigabe erscheint der neue Name auf allen hochschulinternen Bescheinigungen, auf der Campuscard und auf Abschlussdokumenten sowie in den elektronischen Systemen der Hochschule. Das Thema Studienbescheinigung und ihr Zweck hängt genau davon ab: Wird sie erst nach der Freigabe neu ausgestellt, trägt sie bereits den neuen Namen und dient damit als aktueller Nachweis des Studienstatus.
An der Universität Bamberg ändert die Hochschule nach Vorlage einer Heirats- oder Namensänderungsurkunde die Angaben im System, dazu gehört auch die studentische E-Mail-Adresse. Sichtbar wird diese Änderung allerdings erst am folgenden Tag, nicht sofort nach der Meldung. An der Justus-Liebig-Universität Gießen folgt auf die Meldung eine automatische E-Mail, die zum Hochladen eines neuen Fotos und zur Angabe einer Versandadresse auffordert, damit ein neuer Studienausweis verschickt werden kann.
Aus den drei Beispielen lässt sich vorsichtig ableiten, dass Bescheinigungen, die nach der Freigabe neu erstellt werden, den neuen Namen tragen, während bereits ausgestellte Papiere davon unberührt bleiben und nicht automatisch ausgetauscht werden. Immatrikulation und Rückmeldung greifen auf dieselben im System hinterlegten Personendaten zurück, die mit der Freigabe der Namensänderung aktualisiert wurden.

Nachweise und Meldewege der Hochschulen
Jede Hochschule schreibt selbst vor, welcher Nachweis für eine Namensänderung nötig ist und auf welchem Weg er bei der eigenen Studierendenverwaltung ankommt. Die folgende Übersicht zeigt fünf Beispiele, wie sie auf den jeweiligen Hochschulseiten beschrieben sind, jede Zeile stammt von einer anderen Hochschule. Beim Thema Beglaubigte Kopien für die Immatrikulation gilt etwas anderes als das, was einzelne Hochschulen für die Namensänderung selbst verlangen: Gießen lässt dafür eine einfache Kopie genügen, Bamberg verlangt die Vorlage des Originals. Welche Unterlagen im Original vorzulegen sind und welche als Kopie genügen, unterscheidet sich zwischen den fünf Beispielen deutlich.
| Hochschule | Nachweis | Meldeweg |
|---|---|---|
| Freie Universität Berlin | Eheurkunde, Personalausweis oder Gerichtsbeschluss als Anlage | Self-Service-Antrag |
| Universität Bamberg | Heirats- oder Namensänderungsurkunde | persönlich mit Original in der Studierendenkanzlei oder per E-Mail mit Anhang |
| Universität Trier | Heiratsurkunde, Personalausweis, geänderte Geburtsurkunde oder Ergänzungsausweis | per E-Mail an das Studierendensekretariat |
| Hochschule Heilbronn | Nachweis je Antrag | Antrag im Portal eCampus unter Änderung Personendaten |
| Justus-Liebig-Universität Gießen | Personalausweis, Heirats- oder Scheidungsurkunde als einfache Kopie | per E-Mail mit Matrikelnummer |
Ein Online-Antrag im Self-Service, eine E-Mail mit Anhang und die persönliche Vorlage des Originals kommen in diesen fünf Beispielen nebeneinander vor. Welcher Weg im eigenen Fall gilt, lässt sich deshalb nicht aus einem einzelnen Beispiel ableiten, sondern steht auf der Seite des zuständigen Studierendensekretariats oder ergibt sich aus einer direkten Rückfrage dort.
An der Hochschule Heilbronn wird eine Namensänderung erst angenommen, wenn sie rechtskräftig ist. Für Vorname, Geschlechtseintrag und Nachname ist dort jeweils ein eigener Antrag mit eigenem Nachweis vorgesehen, wer mehrere dieser Angaben ändern lassen möchte, reicht also mehrere Anträge ein und nicht einen gemeinsamen Antrag für alle Änderungen zugleich.
Ausweis und Konten nach der Meldung
Nach der Meldung einer Namensänderung sind bei mehreren Hochschulen weitere Schritte nacheinander nötig, bis der neue Name überall sichtbar ist und ein neuer Ausweis vorliegt. Das Thema Wohnsitz anmelden als Student setzt ebenso wie die Meldung an die Hochschule voraus, dass die hinterlegten Namensangaben zusammenpassen, sonst weichen die Angaben bei verschiedenen Stellen voneinander ab.
- Nachweis bereitlegen, etwa die Urkunde, die die jeweilige Hochschule verlangt.
- Meldung bei der Studierendenverwaltung der eigenen Hochschule einreichen.
- Umsetzung abwarten und danach kontrollieren, ob der neue Name angezeigt wird.
- Studierendenausweis neu beantragen.
- Bibliothek, Lehrstühle und andere Einrichtungen selbst über die Änderung informieren.
An der Hochschule Heilbronn rechnet die Studierendenverwaltung mit rund zwei Wochen bis zur Umsetzung und empfiehlt danach eine Kontrolle. Der Studierendenausweis ist dort selbst beim Studierendensekretariat neu zu beantragen, der Login-Name bleibt dabei unverändert. An der Universität Bamberg kostet ein neuer Studierendenausweis als Chipkarte 10 Euro, zusätzlich bittet die Hochschule darum, Bibliothek und Lehrstühle selbst zu informieren.
An der Universität Trier ist ein neuer Ausweis freiwillig und mit einer Gebühr verbunden, während an der Freien Universität Berlin die alte Campuscard mit der Vergabe eines neuen QR-Codes ihre Gültigkeit verliert. Einen Wechsel der E-Mail-Adresse ermöglicht die Freie Universität Berlin in begründeten Einzelfällen über den IT-Support.
Zeugnis auf den neuen Namen
Die Universität zu Köln nennt für die Neuausstellung eines Zeugnisses unter neuem Namen einen Anspruch nur bei einem schützenswerten Interesse, etwa Gewaltschutz, Zeugenschutz, Erwachsenenadoption oder einer Personenstandsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Bei einer Heirat besteht dort ausdrücklich kein solcher Anspruch. Die Leistungsübersicht (Transcript of Records) bleibt, ebenso wie ein bereits ausgestelltes Zeugnis unter dem alten Namen, nach einer Namensänderung weiter gültig und lässt sich zusammen mit einem Nachweis der Namensänderung vorzeigen.
An der Universität Trier wird nach einem bereits erworbenen Abschluss ein neues Zeugnis nur bei einer Änderung des Vornamens ausgestellt, nicht bei einer Heirat oder einer Änderung des Nachnamens. An der Hochschule Heilbronn lassen sich bereits ausgehändigte Zeugnisse mit einem formlosen Antrag beim Prüfungsamt neu ausstellen.
Bei einer Neuausstellung zieht das Prüfungsamt in Köln die Originale ein und erklärt sie für ungültig, andernfalls ist eine eidesstattliche Versicherung nötig. Ob ein neues Zeugnis ausgestellt wird, hängt demnach von der jeweiligen Hochschule und vom Grund der Namensänderung ab. Ein altes Zeugnis bleibt dabei gültig und kann zusammen mit einem Nachweis der Namensänderung vorgezeigt werden.

Grenzen: Was die Hochschulen nicht einheitlich regeln
Welcher Weg gilt und ob ein neues Zeugnis ausgestellt wird, legt jede Hochschule selbst fest. Gebühr, Nachweisform, Online-Antrag und Zeugnisneuausstellung unterscheiden sich zwischen der Freien Universität Berlin, der Universität Bamberg, der Universität Trier, der Hochschule Heilbronn, der Universität zu Köln und der Justus-Liebig-Universität Gießen, wie die sechs genannten Beispiele zeigen.
Ob die eigene Hochschule eine Namensänderung online, per E-Mail oder nur persönlich annimmt, steht auf der Seite des zuständigen Studierendensekretariats oder lässt sich dort direkt erfragen, denn schon zwischen diesen sechs Hochschulen gelten drei unterschiedliche Meldewege nebeneinander.
Die Angaben beziehen sich auf Oktober 2026, einzelne Vorgaben der genannten Hochschulen können sich ändern. Wer konkret betroffen ist, klärt die eigene Situation deshalb zusätzlich direkt mit der eigenen Studierendenverwaltung oder dem zuständigen Prüfungsamt, bevor eine Entscheidung ansteht.
Quellen und Stand
- Freie Universität Berlin: Persönliche Daten und Namensänderung: www.fu-berlin.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Bamberg: Veränderungsmeldung: www.uni-bamberg.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Trier: Namens- und Geschlechtsänderung: www.uni-trier.de (geprüft am 2026-10-02)
- Hochschule Heilbronn: Namensänderung: www.hs-heilbronn.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität zu Köln: Zeugnis, Neuausstellung (FAQ Justitiariat): verwaltung.uni-koeln.de (geprüft am 2026-10-02)
- Justus-Liebig-Universität Gießen: Namensänderung (FAQ Studienausweis): www.uni-giessen.de (geprüft am 2026-10-02)