Wie lange hebt die Hochschule Klausuren, Arbeiten und Akten auf?

Aufbewahrungsfrist: Klausuren, Abschlussarbeit und Zeugnisse an Hochschulen

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2026 · Studiensekretariat

Klausuren, Hausarbeiten, die Abschlussarbeit und Zeugnisunterlagen bleiben nicht alle gleich lange im Archiv der Hochschule. Fünf Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Fristen ausfallen, warum sie so angesetzt sind, wann sie beginnen und wie Unterlagen vorher zurückzubekommen oder einzusehen sind.

Fristen im Überblick: fünf Beispiele

Hochschulen bewahren Prüfungsunterlagen je nach Art unterschiedlich lange auf. Klausuren und Hausarbeiten liegen vergleichsweise kurz im Bestand, die Abschlussarbeit bleibt länger erhalten, und Zeugnisunterlagen werden besonders lange aufgehoben. Wie lang die einzelne Frist ausfällt, hängt von der jeweiligen Hochschule und vom Bundesland ab, in dem sie liegt. Die folgenden Zahlen stammen aus den veröffentlichten Regelungen von fünf Hochschulen und zeigen, wie unterschiedlich die Praxis dort aussieht. Die Notenbekanntgabe nach der Abgabe ist für mehrere der genannten Beispiele der Punkt, an dem die Aufbewahrungsfrist überhaupt erst zu laufen beginnt. Wer die eigene Frist sucht, braucht deshalb zunächst die Angabe der eigenen Hochschule und nicht eine allgemeine Zahl.

Tabelle: Hochschule, Klausuren und Hausarbeiten, Abschlussarbeit, Zeugnisunterlagen
HochschuleKlausuren und HausarbeitenAbschlussarbeitZeugnisunterlagen
Hochschule Osnabrück5 Jahre ab Bekanntgabe der Bewertung5 Jahre50 Jahre
Universität Kielmindestens 1 Jahrmindestens 5 Jahre50 Jahre
HWR Berlinmindestens 1 Jahr4 Jahre für ein Exemplar samt Gutachten50 Jahre für Zeugnis und Urkunde
Universität Heidelbergmindestens 1 Jahrmindestens 5 Jahre50 Jahre
TU Darmstadt Informatik5 Jahre für übrige Prüfungsunterlagen, soweit nicht zurückgegeben60 Jahre für Gutachten über die Prüfungsarbeit60 Jahre für Entwürfe und Durchschriften der Zeugnisse

Aus den fünf Beispielen lässt sich vorsichtig ableiten, dass kürzere Fristen eher Klausuren und Hausarbeiten betreffen, während die Abschlussarbeit länger und Zeugnisunterlagen am längsten aufbewahrt werden. Die genaue Zahl unterscheidet sich aber von Hochschule zu Hochschule und von Bundesland zu Bundesland, wie die Tabelle zeigt. Osnabrück legte seine Dienstanweisung 2013 fest, die HWR Berlin ihre Richtlinie 2021; Kiel, Darmstadt und Heidelberg nennen kein Datum. Wer wissen will, wie lange die eigene Hochschule aufbewahrt, braucht die dort geltende Regelung und nicht einen Mittelwert aus anderen Städten oder Bundesländern.

Aufbewahrungsfrist von Prüfungsunterlagen: der Ablauf in drei Schritten

Warum die Fristen unterschiedlich lang sind

Kiel begründet die Frist von mindestens einem Jahr für Klausuren und Hausarbeiten mit der Klagefrist von einem Monat und mit der Jahresfrist, die bei einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung gilt. Solange noch gegen eine Bewertung vorgegangen werden kann, müssen die Unterlagen vorhanden bleiben, sonst ließe sich ein Verfahren nicht führen. Die Widerspruchsfrist im Hochschulrecht ist damit einer der Gründe, warum die Aufbewahrung nicht überall gleich kurz ausfällt.

Für Abschlussarbeiten nennt Kiel einen weiteren Grund: Wird nachträglich ein Betrug festgestellt, kann die Bewertung widerrufen werden, dafür braucht es die Unterlagen über einen längeren Zeitraum. Bei Zeugnisdurchschriften führt Kiel Rentenanträge als Grund an, denn Betroffene legen ihre Studienzeiten teils erst Jahrzehnte später gegenüber einer Rentenstelle vor. Osnabrück rechnet die Frist bei einem Rechtsmittel erst ab dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, nicht ab der ersten Bekanntgabe. Die TU Darmstadt sondert ihre Informatik-Unterlagen ebenfalls nicht aus, solange die Prüfungsentscheidung nicht unanfechtbar ist.

Daraus folgt: Eine laufende Frist für einen Widerspruch kann sowohl den Ablauf des Verfahrens als auch die Dauer der Aufbewahrung beeinflussen. Die Aufbewahrung selbst ersetzt aber nicht die eigene Frist, innerhalb der ein Widerspruch eingelegt werden muss, sie sorgt nur dafür, dass die nötigen Unterlagen während dieser Zeit noch vorhanden sind. Wer unsicher ist, ob eine solche Frist im eigenen Fall noch läuft, klärt das direkt mit dem zuständigen Prüfungsamt und nicht anhand einer allgemeinen Faustregel.

Wann die Frist beginnt

Die HWR Berlin lässt ihre Fristen mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem der Abschluss oder die Exmatrikulation erfolgt ist. Die einzelnen Fachbereiche können dabei längere Fristen festlegen als die allgemeine Richtlinie vorgibt. Die Reguläre Exmatrikulation markiert also an dieser Hochschule einen der beiden möglichen Startpunkte für die Aufbewahrungsfrist.

Die TU Darmstadt beginnt ihre Frist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Endergebnis mitgeteilt wurde. Osnabrück rechnet bei Prüfungsarbeiten ab der Bekanntgabe der Bewertung, bei Studierendenakten dagegen ab dem Ende des Semesters, in dem die Exmatrikulation stattfand. Heidelberg rechnet für Abschlussarbeiten und die zugehörigen Unterlagen, etwa Atteste, Anerkennungen und Anträge, erst ab der Schließung der Akte.

Die Hochschulen gehen mit den fertigen Unterlagen zudem unterschiedlich um: Heidelberg archiviert Zeugnisse, prüft Abschlussakten aber nur in Stichproben. Bei der HWR Berlin kann ein Abschlussexemplar als archiviert gelten, wenn es auf der Plattform OPUS veröffentlicht wurde. Der Fristbeginn hängt damit an ganz unterschiedlichen Ereignissen: an der Bewertung, am Abschluss, an der Schließung der Akte oder an der Exmatrikulation. Maßgeblich ist deshalb immer das Datum, das die eigene Hochschule für den jeweiligen Vorgang ansetzt.

Unterlagen zurückbekommen oder einsehen

Kiel und Heidelberg nennen beide die Rückgabe von Prüfungsleistungen an Studierende, Kiel ausdrücklich gegen eine Quittierung. Für die Einsicht verweist Kiel auf die eigene Prüfungsverfahrensordnung, dort steht geregelt, wie das Verfahren im Einzelnen abläuft. Wenn Unterlagen noch vorhanden sein sollen, bevor die Frist endet, ist deshalb Akteneinsicht beim Prüfungsamt beantragen der naheliegende Weg. Wer frühzeitig handelt, hat noch die Möglichkeit, eine Rückgabe zu erhalten, solange die Aufbewahrungsfrist der eigenen Hochschule noch läuft.

  1. Die Aufbewahrungsfrist der eigenen Hochschule nachlesen, etwa in der Prüfungsordnung oder einer Dienstanweisung.
  2. Bei Bedarf frühzeitig eine Rückgabe oder eine Einsicht beim Prüfungsamt anfragen.
  3. Eine erhaltene Rückgabe quittieren, wie es die Universität Kiel für ihre Prüfungsleistungen vorsieht.
  4. Eigene Nachweise zur Abgabe selbst aufheben, zum Beispiel eine Abgabequittung der Abschlussarbeit aufbewahren.
  5. Nach Ablauf der genannten Frist nicht mehr mit vorhandenen Unterlagen bei der Hochschule rechnen.

Osnabrück geht nach Ablauf der eigenen Frist einen zusätzlichen Schritt: Die Unterlagen werden dem Archiv angeboten, bevor sie endgültig aus dem Bestand der Hochschule verschwinden. Das bedeutet, dass auch nach der eigentlichen Aufbewahrungsfrist noch nicht in jedem Fall alles vernichtet ist. Wer sich auf eine bestimmte Unterlage verlassen möchte, sollte das vorab direkt beim Archiv der eigenen Hochschule erfragen und nicht erst nach Fristablauf darauf hoffen.

Aufbewahrungsfrist von Prüfungsunterlagen: Prüfliste mit vier Punkten

Grenzen: was die Hochschulen nicht einheitlich regeln

Welche Frist gilt, steht in der Ordnung der eigenen Hochschule und im Landesrecht. Die Regelungen dieser fünf Hochschulen ersetzen weder eine Prüfungsordnung noch eine Archivordnung der eigenen Hochschule. Die Dienstanweisung aus Osnabrück stammt aus dem Jahr 2013, die Richtlinie der HWR Berlin aus dem Jahr 2021. Die Regelungen aus Kiel, aus Darmstadt und aus Heidelberg nennen kein Datum.

Wie lange die eigene Hochschule Klausuren und die Abschlussarbeit tatsächlich aufbewahrt, steht damit nicht für jede Hochschule von vornherein fest. Dabei helfen die eigene Prüfungsordnung, eine Archivordnung der Hochschule oder eine direkte Rückfrage im Prüfungsamt. Diese Stellen kennen die aktuell gültige Fassung und können sagen, ob sich eine Frist seit der letzten Veröffentlichung geändert hat.

Der Stand dieser Übersicht ist Oktober 2026, und Vorgaben einzelner Hochschulen können sich seither geändert haben. Wer eine verbindliche Aussage für den eigenen Fall braucht, sollte deshalb die aktuelle Fassung der jeweiligen Hochschule direkt prüfen.

Quellen und Stand

Der Überblick „Wie lange hebt die Hochschule Klausuren, Arbeiten und Akten auf?“ ordnet das Thema vollständig ein.

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Häufige Fragen zur Aufbewahrungsfrist von Prüfungsunterlagen

Was passiert, wenn ich meine Bachelorarbeit von der Hochschule zurückhaben möchte?

Die Universität Kiel und die Universität Heidelberg nennen beide die Rückgabe von Prüfungsleistungen an Studierende, Kiel ausdrücklich gegen Quittierung. Ob und wie das im eigenen Fall geht, klärt die eigene Hochschule, bei Kiel zusätzlich über die Prüfungsverfahrensordnung.

Warum spielt bei der Universität Kiel eine Klagefrist von einem Monat eine Rolle?

Kiel begründet die Mindestfrist von einem Jahr für Klausuren und Hausarbeiten damit, dass gegen eine Bewertung innerhalb eines Monats geklagt werden kann und bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr gilt. Die Unterlagen müssen so lange vorhanden bleiben, wie ein solches Verfahren noch möglich ist.

Was macht die Hochschule Osnabrück mit Unterlagen, deren Frist abgelaufen ist?

Laut der Dienstanweisung der Hochschule Osnabrück von 2013 werden Unterlagen nach Ablauf der jeweiligen Frist dem Archiv angeboten. Ein Anspruch auf Herausgabe an Studierende ergibt sich daraus nicht.

Ab welchem Ereignis beginnt die Aufbewahrung bei der TU Darmstadt im Fachbereich Informatik zu laufen?

Die Wissenssammlung des Fachbereichs Informatik der TU Darmstadt nennt den Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Endergebnis mitgeteilt wurde, als Startpunkt. Zusätzlich werden Unterlagen nicht ausgesondert, solange die Prüfungsentscheidung nicht unanfechtbar ist.

Gilt eine veröffentlichte Abschlussarbeit automatisch als archiviert?

Nach der Aufbewahrungsrichtlinie der HWR Berlin von 2021 kann ein auf der Plattform OPUS veröffentlichtes Exemplar der Abschlussarbeit als archiviert gelten. Diese Regelung betrifft ausdrücklich die HWR Berlin und lässt sich nicht ohne Prüfung auf andere Hochschulen übertragen.

Prüft die Universität Heidelberg jede Abschlussakte einzeln?

Die Seite des Universitätsarchivs Heidelberg zur Abgabe von Prüfungsunterlagen nennt für Zeugnisse eine Archivierung, Abschlussakten werden nur in Stichproben archiviert. Eine vollständige Einzelprüfung jeder Akte lässt sich daraus nicht ableiten.

Wo ist das Einsichtsrecht bei der Universität Kiel geregelt?

Der Vermerk zur Aktenlagerung des Prüfungsamts der Universität Kiel verweist für das Einsichtsrecht auf die Prüfungsverfahrensordnung. Dort steht das Verfahren im Einzelnen, eine allgemeine Aussage für andere Hochschulen trifft die Quelle nicht.

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