Wie du bei der Promotion eine Zweitbetreuung auswählst
Zweitbetreuung wählen: Rolle, Regeln und Ansprache
Die Zweitbetreuung ist je Hochschule unterschiedlich geregelt, und die eigene Promotionsordnung entscheidet, was für dich gilt. Die Beispiele aus Potsdam, Münster und Freiburg zeigen, welche Rolle sie haben kann, wer infrage kommt und wie du die Person ansprichst.
Welche Rolle hat die Zweitbetreuung?
Drei Beispiele aus Potsdam, Münster und Freiburg zeigen, welche Rolle die Zweitbetreuung dort haben kann und welche Vorgaben gelten. Die Beispiele gelten nur für die jeweils genannte Stelle, deshalb lassen sie sich nicht einfach auf deine Hochschule übertragen.
Laut § 4 der Promotionsordnung der MatNat-Fakultät in Potsdam, Fassung 2013, benennt der Promotionsausschuss zusätzlich zur Hauptbetreuung mindestens eine weitere Person. Dabei geht es um eine Zweitbetreuung und/oder um eine Mentorin oder einen Mentor. Diese Person nimmt am Fortschrittsgespräch teil und ist ansprechbar, wenn Probleme auftreten. Ob diese Fassung heute noch gilt, prüfst du am besten bei der zuständigen Stelle deiner Fakultät.
An der Universität Münster bilden bei Individualpromotionen Erst- und Zweitbetreuer die individuelle Betreuergruppe. Kommt die Zweitbetreuung erst später hinzu, lässt sich das mit einem Datum in der Betreuungsvereinbarung nachtragen. Bei Konflikten vermitteln der Ausschussvorsitz oder das Dekanat.
Wer noch keine Hauptbetreuung hat, klärt zuerst, wie du einen Doktorvater finden kannst, bevor die zweite Person an der Reihe ist. Ob die Zweitbetreuung in deiner Ordnung verpflichtend ist oder eine Möglichkeit bleibt, prüfst du in der Ordnung deiner Hochschule. Die Zweitbetreuung ergänzt die Hauptbetreuung und bleibt damit ein Teil der Betreuung.
Betreuung und Begutachtung sind zwei Rollen, deshalb hilft der Text zum Thema Erst- und Zweitgutachter unterscheiden, wenn du beides getrennt halten willst. Prüfe in deiner Ordnung getrennt, welche Aufgaben bei der Betreuung und welche bei der Begutachtung anfallen. Beispiel (erfunden): Mara fragt in einer erfundenen Fakultät eine Professorin, ob sie als Zweitbetreuung zur Verfügung steht, und bespricht mit ihr, welche Aufgaben beim Fortschrittsgespräch anfallen.

Was regeln Promotionsordnungen dazu?
Der Vergleich unten zeigt drei Beispiele aus einzelnen Hochschulen nebeneinander. Die Spalte Stand nennt jeweils den Zeitpunkt, auf den sich die Angabe bezieht.
| Hochschule | Regelung | Stand |
|---|---|---|
| Universität Potsdam, MatNat-Fakultät, Promotionsordnung | Promotionsausschuss benennt zusätzlich zur Hauptbetreuung mindestens eine weitere Person, Zweitbetreuung und/oder Mentorin oder Mentor | Fassung 2013, aktuelle Gültigkeit prüfen |
| Universität Münster, Betreuungsvereinbarung | Erst- und Zweitbetreuer bilden bei Individualpromotionen die Betreuergruppe, eine spätere Zweitbetreuung ist mit Datum nachtragbar | Quelle geprüft 06.10.2026 |
| Universität Freiburg, WiVerhFak, Muster Promotionsvereinbarung | Eintragsfelder für Erst-Betreuer und Zweitbetreuung mit Unterschrift der Zweitbetreuung, ersetzt weder Annahme noch Immatrikulation | Stand 05.12.2022 |
Das Muster der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät Freiburg (Stand 05.12.2022) hält Eintragsfelder für beide Betreuungspersonen bereit, dazu die Unterschrift der Zweitbetreuung. Es ersetzt weder die Annahme noch die Immatrikulation. Ob eine Zweitbetreuung an deiner Hochschule verpflichtend ist, prüfst du deshalb in der Ordnung und nicht im Muster.
Die verbindliche Regel steht in der Promotionsordnung deiner Fakultät, nicht in einem Muster. Die Regelung zur Zweitbetreuung unterscheidet sich zwischen den Hochschulen, wie die drei Beispiele zeigen, deshalb lohnt sich der Blick in die eigene Ordnung, bevor du dich auf eine Person festlegst. Dort prüfst du, welche Personen infrage kommen und ob ein späterer Eintrag vorgesehen ist.
Beim Lesen helfen dir einige Fragen. Steht die Zweitbetreuung als Pflicht oder als Möglichkeit darin? Welche Stelle benennt die Person? Gibt es Angaben zu Konflikten oder zu einem Nachtrag? Gibt die Ordnung darauf keine klare Antwort, frage bei der zuständigen Stelle deiner Fakultät nach und halte die Antwort schriftlich fest, damit du sie später wiederfindest.
Wer kommt als Zweitbetreuung infrage?
In Potsdam kommen laut der Fassung von 2013 als Betreuende Professorinnen und Professoren sowie Habilitierte in Betracht. Weitere Personen sind nach Einzelfallprüfung möglich. Diese Angabe gilt für die genannte Ordnung und lässt sich nicht ohne Weiteres auf andere Hochschulen übertragen.
Bei der Auswahl helfen drei Kriterien, die als Empfehlung gelten: fachliche Nähe zu deinem Thema, Methodenkompetenz und Erreichbarkeit. Prüfe bei einer Person, ob sie dein Forschungsfeld kennt, ob sie die Verfahren begleiten kann, die du brauchst, und ob sie auf Nachfragen reagiert. Notiere für jede Kandidatin und jeden Kandidaten, welche Punkte du geklärt hast.
Die DFG empfiehlt im Vordruck 1.90 Betreuungsvereinbarungen zwischen Promovierenden und Betreuenden. Darin halten die Beteiligten fest, worum es im Thema geht, welchen Zeit- und Arbeitsplan sie verfolgen und welche Aufgaben und Pflichten anfallen. Der Vordruck schreibt damit keine Zweitbetreuung vor.
Um die Rollen schriftlich festzuhalten, kannst du eine Promotionsvereinbarung abschließen, in der auch die zweite Person steht. Als Orientierung kannst du die Punkte aus dem DFG-Vordruck nutzen, etwa Thema, Zeitplan und Aufgaben.

Wann und wie sprichst du die Person an?
Die folgende Schrittfolge gliedert die Ansprache in fünf Schritte. Vor dem Gespräch mit der Person hilft der Text zum Thema erstes Betreuergespräch vorbereiten, damit du Thema und Erwartungen klar nennst.
- Kläre zuerst deine Hauptbetreuung, bevor du über eine Zweitbetreuung sprichst.
- Sammle mögliche Kandidatinnen und Kandidaten, die zu deinem Thema und deiner Methodik passen.
- Schreibe eine kurze Mail mit Thema und Zeitplan.
- Vereinbare ein Gespräch über Aufgaben, Erreichbarkeit und Rollen.
- Trage die Person nach der Einigung in die schriftliche Vereinbarung ein.
Ob deine Ordnung eine Frist für die Aufnahme oder Nachnominierung einer Zweitbetreuung vorsieht, prüfst du im entsprechenden Paragraphen der Ordnung deiner Hochschule, bevor du die Mail schreibst. In Münster ist ein datierter Nachtrag einer später hinzukommenden Zweitbetreuung möglich. Potsdam nennt in der Fassung von 2013 die Rolle der Ansprechperson bei Problemen, und das kannst du im Gespräch ansprechen. Hilfreich ist außerdem, die Absprache schriftlich festzuhalten. Die Vorlage der DFG listet Stichpunkte wie das Thema, den Zeitplan und die Aufgaben auf, an denen du dein Gespräch ausrichten kannst.
Notiere vorher, wie du dein Thema beschreibst und welche Zeit du einplanst. Nutze diese Notizen im Gespräch und halte danach fest, welche Aufgaben besprochen wurden, damit du die Absprache später wiederfindest.
Quellen und Stand
- Uni Potsdam, Promotionsordnung MatNat (2013): www.uni-potsdam.de (geprüft am 2026-10-06)
- Uni Münster, Betreuungsvereinbarung: www.uni-muenster.de (geprüft am 2026-10-06)
- Uni Freiburg, Promotionsvereinbarung: uni-freiburg.de (geprüft am 2026-10-06)
- DFG-Vordruck 1.90: www.dfg.de (geprüft am 2026-10-06)