So läuft die Zusammenarbeit mit Ihrer Betreuungsperson

Doktorvater und Doktormutter: Rolle und Betreuung

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Promotion und Doktorarbeit im Überblick

Nach der Betreuungszusage begleiten Doktorvater oder Doktormutter die Promotion über den gesamten Zeitraum und schließen mit der promovierenden Person eine Betreuungsvereinbarung. Dieser Guide erklärt die Inhalte dieser schriftlichen Festlegung, den Prozess der Prüfung und mögliche Wege bei Spannungen.

Aufgaben der Betreuung in der Promotion

Doktorvater und Doktormutter betreuen die Promotion nach der Zusage über den gesamten Zeitraum. Nach der formellen Annahme vereinbaren sie mit der promovierenden Person einen Arbeits- und Zeitplan und besprechen regelmäßig Fortschritte sowie Schwierigkeiten. Beide Seiten sagen mit ihrer Unterschrift zu, die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Doktorvater finden ist ein eigenes Thema; dieser Abschnitt beschreibt die Zusammenarbeit nach der Zusage. Prüfen Sie die unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Sie verdeutlicht die gegenseitigen Rechte und Pflichten und enthält den gemeinsam vereinbarten Plan. Wenn Ziele nicht erreichbar sind, sollen die Beteiligten den Plan zusammen prüfen und anpassen. Für weitere Fragen sind die Regelungen des zuständigen Fachbereichs maßgeblich.

Doktorvater und Doktormutter: der Ablauf in drei Schritten

Betreuungsvereinbarung nach der Annahme

Nach der formellen Annahme wird die Betreuungsvereinbarung von der promovierenden Person sowie von einem bis drei Betreuenden unterzeichnet. Sie macht gegenseitige Rechte und Pflichten deutlich und enthält einen Arbeits- und Zeitplan. Wenn die vereinbarten Ziele nicht erreichbar sind, prüfen die Beteiligten den Plan zusammen und passen ihn an. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten zur guten wissenschaftlichen Praxis.

Erstes Betreuergespräch vorbereiten können Sie, indem Sie den Arbeits- und Zeitplan sowie offene Fragen zur Vereinbarung notieren. Die Marburger Vorlage führt für Konflikte eine weitere betreuende Person, den Vorsitz des Promotionsausschusses, den Ombudsmann der Universität und die Graduiertenzentren auf. Ermitteln Sie in den offiziellen Unterlagen des Fachbereichs, welche Angaben für Ihr Verfahren gelten.

Tabelle: Inhalt der Vereinbarung, Bedeutung
Inhalt der VereinbarungBedeutung
Rechte und PflichtenDie Vereinbarung verdeutlicht die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten.
Arbeits- und ZeitplanFortschritte und Schwierigkeiten sollen regelmäßig besprochen werden. Bei nicht erreichbaren Zielen wird der Plan gemeinsam überprüft und angepasst.
Ansprechpartner bei KonfliktenDie Marburger Vorlage nennt eine weitere betreuende Person, den Vorsitz des Promotionsausschusses, den Ombudsmann der Universität und die Graduiertenzentren.

Promotionsordnung und Betreuungsvereinbarung sollten Sie für den eigenen Fachbereich zusammen lesen. Die Marburger Vorlage betrifft den dortigen Fachbereich; Form und Inhalt richten sich nach der jeweiligen Promotionsordnung. Halten Sie fest, welche Vereinbarung unterzeichnet wurde, welche Ziele darin stehen und welche Ansprechpersonen sie aufführt. Bei einer Planänderung können die Beteiligten den Arbeits- und Zeitplan gemeinsam überprüfen.

Begutachtung im Promotionsverfahren

Die Begutachtung der Dissertation beginnt nach Eröffnung des Verfahrens. Die vom Promotionsausschuss bestellten Erst- und Zweitgutachtenden prüfen innerhalb einer festgelegten Frist, ob die Arbeit angenommen, abgelehnt oder zur Umarbeitung zurückgegeben wird. Weichen die beiden Gutachten deutlich voneinander ab oder erhält die Dissertation die Bestnote, lässt der Ausschuss ein drittes Gutachten erstellen. Sobald alle Gutachten vorliegen, wird die Arbeit für eine festgelegte Zeit zur Einsicht ausgelegt.

Während der Auslegungszeit können prüfungsberechtigte Mitglieder der Fakultät schriftlich gegen Annahme, Ablehnung oder Bewertung Einspruch einlegen. Feedback vom Betreuer verarbeiten heißt in diesem Zusammenhang: Prüfen Sie zuerst, ob die Arbeit im Verfahren zur Umarbeitung zurückgegeben wurde, und lesen Sie anschließend die für Ihren Fall geltenden Unterlagen. Die beschriebenen Fristen, die Einsicht und das dritte Gutachten beziehen sich auf den Leitfaden der Medizinischen Fakultät Freiburg. Für andere Fakultäten oder Hochschulen prüfen Sie die jeweils einschlägige Promotionsordnung.

Gründe und Schritte beim Betreuungswechsel

Ein Betreuungswechsel kann in Betracht kommen, wenn das Dissertationsthema weit vom Forschungsgebiet der Betreuungsperson entfernt ist, die Betreuungsperson an einen anderen Hochschulort berufen wird oder persönliche Differenzen nicht überwindbar sind. Vor einer endgültigen Entscheidung soll die promovierende Person zunächst ein Gespräch suchen. Dafür nennt die Universität Kassel eine Konfliktperson, den Nachwuchsbeauftragten des Fachbereichs oder ein Mitglied der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis.

Betreuerwechsel bei der Abschlussarbeit ist vom Wechsel in einer Promotion zu unterscheiden. Für den an der Universität Kassel beschriebenen Wechsel stellt die promovierende Person den Antrag selbst. Stimmt die bisherige Betreuungsperson zu, kann sie als Zweitbetreuung weiterarbeiten und ein Zweitgutachten übernehmen. Prüfen Sie für das eigene Verfahren die geltende Promotionsordnung, denn Hochschulen regeln Ablauf und Zuständigkeiten selbst. Halten Sie vor dem Gespräch die Frage fest, ob eine der genannten Anlaufstellen für Ihr Verfahren zuständig ist, und klären Sie dort den nächsten Schritt.

Beratung durch Ombudspersonen

Eine Ombudsperson ist im Rahmen des Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eine neutrale Ansprechperson für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und für den Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Wissenschaftseinrichtungen haben sich mit dem Kodex dazu verpflichtet, eigene Ombudspersonen einzusetzen; diese beraten und vermitteln. Die Aussage betrifft Beratung und Vermittlung in diesem Bereich, nicht automatisch ein förmliches Verfahren bei einem Konflikt.

Neben einer lokalen Ombudsperson an der jeweiligen Hochschule kann das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland angesprochen werden. Es wird von der DFG finanziert und von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen getragen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden frei, ob sie die örtliche oder die überregionale Stelle kontaktieren. Prüfen Sie in den offiziellen Unterlagen der eigenen Hochschule, ob eine lokale Ombudsperson benannt ist und welche Kontaktmöglichkeit dort angegeben wird. Für Fragen außerhalb guter wissenschaftlicher Praxis klären Sie zunächst, welche Stelle die eigene Promotionsordnung nennt.

Doktorvater und Doktormutter: Prüfliste mit vier Punkten

Schritte bei Fragen und Konflikten

Prüfen Sie zuerst die Betreuungsvereinbarung mit dem Arbeits- und Zeitplan. Vergleichen Sie die dort vereinbarten Ziele mit dem aktuellen Stand und besprechen Sie Fortschritte oder Schwierigkeiten regelmäßig mit den Betreuenden. Lassen sich Ziele nicht erreichen, wird der Zeitplan gemeinsam überprüft und angepasst. Halten Sie für dieses Gespräch fest, welche Vereinbarung vorliegt und welche Punkte des Plans geprüft werden sollen.

Bei Fragen zur Begutachtung lesen Sie die Fristen und Abläufe in der für Sie geltenden Promotionsordnung nach. Der Leitfaden der Medizinischen Fakultät Freiburg beschreibt eine Prüfung durch bestellte Erst- und Zweitgutachtende nach Eröffnung des Verfahrens, mögliche Umarbeitung, ein drittes Gutachten bei deutlich abweichenden Gutachten oder Bestnote sowie eine anschließende Einsicht. Ob diese Schritte für das eigene Verfahren gelten, klären Sie anhand der zuständigen Ordnung.

Bei anhaltenden Differenzen schalten Sie vor einem Antrag auf Betreuungswechsel zunächst eine Konfliktperson oder Ombudsperson ein. Die Kasseler Seite nennt als mögliche erste Anlaufstellen eine Konfliktperson, den Nachwuchsbeauftragten im Fachbereich und ein Mitglied der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis. Die DFG beschreibt Ombudspersonen als neutrale Beratung und Vermittlung bei Fragen guter wissenschaftlicher Praxis oder beim Verdacht auf Fehlverhalten. Ermitteln Sie aus offiziellen Unterlagen, welche Stelle für Ihren Fall benannt ist.

Ein Wechsel kann etwa bei großer fachlicher Entfernung zwischen Dissertation und Forschungsgebiet der Betreuungsperson, bei einer Berufung an einen anderen Hochschulort oder bei nicht überwindbaren persönlichen Differenzen erwogen werden. Den Antrag stellt nach dem Kasseler Beispiel die promovierende Person. Die bisherige Betreuungsperson kann mit Zustimmung als Zweitbetreuung beteiligt bleiben. Für den eigenen Ablauf ist jedoch die jeweilige Promotionsordnung entscheidend. Hinweise zur Auswahl einer Betreuung stehen bei Doktorvater finden; der Beitrag Betreuerwechsel bei der Abschlussarbeit betrifft einen anderen Kontext.

Quellen und Stand

Der vollständige Titel zu „So läuft die Zusammenarbeit mit Ihrer Betreuungsperson“ lautet „Rolle und Betreuung durch Doktorvater und -mutter“.

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Häufige Fragen zu Doktorvater und Doktormutter

Wer unterschreibt die schriftliche Festlegung?

In der Marburger Vorlage unterschreiben die promovierende Person und ein bis drei Betreuende nach der formellen Annahme. Das Dokument soll gegenseitige Rechte und Pflichten verdeutlichen.

Was passiert, wenn der Zeitplan nicht gehalten wird?

Sind die gesetzten Ziele unerreichbar, überprüfen Sie den Plan gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson und justieren ihn entsprechend neu.

Welche Rolle spielen unabhängige Prüfer?

Im Leitfaden der Medizinischen Fakultät Freiburg prüfen die vom Promotionsausschuss bestellten Erst- und Zweitgutachtenden die Dissertation innerhalb einer festgelegten Frist. Sie entscheiden über Annahme, Ablehnung oder Rückgabe zur Umarbeitung.

Kann ein Dritter Gutachter hinzugezogen werden?

Im Leitfaden der Medizinischen Fakultät Freiburg wird ein drittes Gutachten eingeholt, wenn die beiden Gutachten deutlich voneinander abweichen oder eine Dissertation mit Bestnote bewertet wird.

An wen wendet man sich bei schweren Streitereien?

Bei Fragen guter wissenschaftlicher Praxis oder bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten beraten und vermitteln lokale Ombudspersonen sowie das überregionale Ombudsgremium. Ob eine Hochschule eine lokale Ombudsperson benannt hat, ist zu prüfen.

Wer stellt den Antrag auf einen Betreuungswechsel?

Im Kasseler Beispiel stellt die promovierende Person den Antrag selbst. Stimmt die bisherige Betreuungsperson zu, kann sie idealerweise als Zweitbetreuung mit einem Zweitgutachten weiterwirken.

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