Was du beim Lehrauftrag an der Hochschule wissen musst
Lehrauftrag übernehmen: Recht, Vergütung und Aufwand
Laut Hochschulgesetz NRW begründet ein Lehrauftrag kein Dienstverhältnis. Am Beispiel der Universität Düsseldorf können Vergütung, Umfang, Steuer und Versicherung so geregelt sein, dass du vor einer Zusage die Richtlinie deiner eigenen Hochschule prüfst.
Was ein Lehrauftrag rechtlich bedeutet
Laut Hochschulgesetz NRW ist ein Lehrauftrag kein Dienstverhältnis. Der Paragraf 43 dieses Gesetzes legt den Rahmen fest: Lehraufträge können für einen Lehrbedarf erteilt werden, der nicht durch hauptberufliche Kräfte gedeckt ist. Wer einen solchen Auftrag übernimmt, nimmt seine Aufgaben selbstständig wahr. Das Gesetz ordnet das Verhältnis als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art ein, das kein Dienstverhältnis begründet.
Mit dem Ziel einer Hochschulkarriere kannst du den Lehrauftrag als Schritt in die akademische Laufbahn betrachten. Daraus folgt aber nicht, dass der Lehrauftrag eine Anstellung ist. Der Paragraf 43 des nordrhein-westfälischen Gesetzes beschreibt ein Rechtsverhältnis ohne Dienstverhältnis. Eine Prüfhandlung vor einer Zusage: Die Bedingungen eines Auftrags schriftlich ansehen. Erfundenes Beispiel: Lea, eine Promovierende an einer fiktiven Hochschule, erhält einen Auftrag für ein Seminar, weil die Professur die Lehre im Semester nicht allein abdecken kann. Lea fragt vorab nach den schriftlichen Bedingungen und klärt, welche Stelle für ihren Auftrag zuständig ist.
Wer den Lehrauftrag als Einstieg sieht, prüft, welche Angebote seiner Hochschule zu Karriere in der Wissenschaft veröffentlicht sind. Andere Bundesländer regeln Lehraufträge in eigenen Hochschulgesetzen. Sieh dort die jeweiligen Paragrafen nach, statt die nordrhein-westfälische Regel einfach zu übertragen. Offene Punkte klärst du mit der betreuenden Person, dem Prüfungsamt oder dem Leitfaden deines Fachbereichs.

Vergütung und Aufwand im Überblick
Die Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gültig ab dem 01.01.2024, rechnet die Vergütung nach Einzelstunden ab. Je tatsächlich geleisteter Einzelstunde sieht sie einen Betrag von 30, 45 oder 70 Euro vor, abhängig davon, welche Aufgabe und welche Bedeutung der Lehrauftrag hat. Bei langen Anreisewegen kommen bis zu 10 Euro je Stunde hinzu. Abgerechnet wird auf Grundlage der gemeldeten Stunden, die am Semesterende zusammengeführt werden.
Die folgende Tabelle fasst die drei zentralen Punkte der Düsseldorfer Regel zusammen.
| Punkt | Düsseldorfer Regel | Hinweis |
|---|---|---|
| Stundensatz | 30, 45 oder 70 Euro je Einzelstunde, bis zu 10 Euro mehr bei langen Anreisewegen | Die Höhe richtet sich nach Aufgabe und Bedeutung der Lehrveranstaltung |
| Umfang | In der Regel nicht mehr als 8 Semesterwochenstunden je Semester | Prüfe, ob der geplante Umfang dazu passt |
| Laufzeit | In der Regel für ein Semester | Abweichungen mit dem Institut klären |
Als Richtwert nennt die Richtlinie in der Regel nicht mehr als 8 Semesterwochenstunden je Semester. Die Laufzeit ist nach der Richtlinie in der Regel auf ein Semester angelegt. Zum Aufwand für Vor- und Nachbereitung gilt: Kläre diesen Punkt mit dem Institut, bevor du zusagst, und lass dir die Stundenzahl schriftlich bestätigen.
Notiere vor der Zusage die Zahl der Einzelstunden, die du pro Semester planst, und vergleiche sie mit dem Umfang in der Richtlinie deiner Hochschule. So siehst du früh, ob der Aufwand zu deiner übrigen Arbeit passt. Sätze anderer Hochschulen können abweichen. Lies deshalb die Richtlinie deiner eigenen Hochschule, bevor du einen Stundensatz einplanst, und kläre offene Zahlen mit deinem Institut.
Steuer und Versicherung richtig einordnen
Nach der Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf soll die Tätigkeit nebenberuflich sein und als selbstständige Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts ausgestaltet werden. Die Vergütung ist von den Lehrbeauftragten selbst zu versteuern. Diese Angaben stammen aus der Richtlinie einer einzelnen Hochschule; wie sie für deinen persönlichen Fall gelten, ist nicht geprüft und muss mit der Steuerberatung abgeklärt werden.
Kläre vor einer Zusage, ob der Auftrag zu deinem übrigen Terminplan passt. Notiere dir außerdem die tatsächlich geleisteten Einzelstunden, denn die Vergütung knüpft nach der Richtlinie an diese Stunden an und wird am Semesterende über die gemeldeten Stunden abgerechnet. Eine eigene Übersicht hilft dir bei dieser Abrechnung, weil du so nachvollziehen kannst, welche Stunden du gemeldet hast. Lege die Übersicht zusammen mit den Unterlagen des Auftrags ab, damit du sie bei Rückfragen zur Hand hast.
Zur Versicherung nennt dieselbe Richtlinie eine private Gruppenunfallversicherung, die auf eigene Kosten möglich ist. Ob du eine solche Absicherung abschließt und welche Regeln für deinen Auftrag gelten, klärst du anhand der Unterlagen deines Auftrags und mit der zuständigen Stelle an deiner Hochschule.
Vergleiche Angebote von Versicherern sorgfältig, bevor du dich festlegst, und lass dir die Leistungen schriftlich erläutern. Prüfe dabei, ob der Versicherungsschutz den Zeitraum deines Lehrauftrags abdeckt, und frage nach, welche Leistungen bei einem Unfall auf dem Weg zur Lehrveranstaltung gelten. Halte eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Stelle deiner Hochschule als Prüfschritt fest.
Bevor du zusagst, sieh die schriftlichen Unterlagen des Auftrags vollständig durch. Halte fest, welche Vergütung je Einzelstunde vorgesehen ist und ob lange Anreisewege eine Rolle spielen, denn die Düsseldorfer Richtlinie sieht dafür einen Zuschlag von bis zu 10 Euro vor. Stelle vor Vertragsbeginn offene Fragen zusammen und kläre sie schriftlich.
Wie die Sozialversicherung und die Steuerhöhe in deinem Fall zu behandeln sind, klärt eine Steuerberatung zusammen mit der zuständigen Stelle deiner Hochschule, bevor du den Auftrag annimmst. Wer die Promotion mitfinanzieren will, vergleicht den Lehrauftrag mit weiteren Optionen, mit denen er die Promotion finanzieren kann. Die Vergütung ist dabei nur ein Teil der Übersicht, und die steuerliche Frage nimmst du in deine Gesamtübersicht auf. Erfundenes Beispiel: Ben erhält einen Lehrauftrag für ein Seminar, rechnet die gemeldeten Stunden am Semesterende ab und lässt sich vorab bei einer Steuerberatung zur Versteuerung beraten.

Schritte bis zum Lehrauftrag
Wie der Weg zum Lehrauftrag an deiner Hochschule aussieht, lässt sich nur aus deren eigenen Unterlagen ermitteln. Die Düsseldorfer Richtlinie ist dafür nur ein Beispiel. Die folgende Reihenfolge ist ein erfundenes Beispiel und keine Vorgabe, die du übernehmen musst.
- Bedarf am Institut erfragen
- Lehrstuhl oder Studiengangsleitung ansprechen
- Lehrkonzept skizzieren
- Antrag bei der zuständigen Stelle stellen
- Gemeldete Stunden am Semesterende abrechnen
Die Abrechnung über die gemeldeten Stunden am Semesterende ist eine Regel der Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Vergütung richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Einzelstunde. Ob andere Hochschulen dasselbe regeln, prüfst du an deiner Hochschule anhand deren eigener Unterlagen.
Wer eine Stelle statt eines Lehrauftrags sucht, schaut sich an, was ein akademischer Mitarbeiter tut. Der Vergleich kann zeigen, ob du Lehre als Auftrag oder als Teil einer Anstellung erwartest. Nach § 43 des Hochschulgesetzes NRW begründet ein Lehrauftrag kein Dienstverhältnis, und Lehrbeauftragte nehmen ihre Aufgaben selbstständig wahr.
Wer neben dem Beruf lehren will, plant das mit, wenn er berufsbegleitend promovieren möchte. Stimme die Stunden mit dem Institut ab und kläre vorab, wie sich Lehre, Beruf und Promotion im Semester verteilen. Notiere dir dabei, welche Stunden du tatsächlich leistest. Kläre mit der Studiengangsleitung, bevor du zusagst.
Quellen und Stand
- HG NRW § 43: recht.nrw.de (geprüft am 2026-10-06)
- Uni Düsseldorf, Richtlinie Lehraufträge: uni-duesseldorf.de (geprüft am 2026-10-06)
- Uni Düsseldorf, Richtlinie Lehraufträge: uni-duesseldorf.de (PDF) (geprüft am 2026-10-06)