Wie du nach der Promotion eine erste Postdoc-Stelle findest

Postdoc-Stelle finden: Wege, Förderung und Vertrag im Blick

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Promotion und Doktorarbeit

Nach der Promotion gibt es drei Wege zu einer ersten Postdoc-Stelle: eine Stelle bei einer Hochschule, eine eigene Förderung über ein Programm und ein Gastaufenthalt. Hier findest du Suchorte, DFG-Programme, die Befristung nach dem WissZeitVG und einen Ablauf für Bewerbung und Zeitplan.

Wege zur Postdoc-Stelle

Nach der Promotion lassen sich drei Wege unterscheiden: eine Stelle bei einer Hochschule, eine eigene Förderung über ein Programm und ein Gastaufenthalt an einer anderen Einrichtung. Für die Suche nach einer Stelle beginnst du am besten bei den Orten, an denen Ausschreibungen veröffentlicht werden. Das Portal EURAXESS Deutschland verzeichnet Stellenangebote sowie Fellowships für Forschende und listet Hinweise zu Förderung und Gastaufenthalten in Deutschland und Europa auf. Dass dort ein Angebot steht, heißt allerdings nicht, dass es für Promovierte ohne Postdoc-Erfahrung offen ist. Prüfe deshalb die Voraussetzungen in der einzelnen Ausschreibung selbst.

Daneben kommen Stellenportale der Wissenschaft in Betracht, etwa academics.de. Auch die Ausschreibungen der eigenen Fakultät und Netzwerke aus deinem Fach gehören zu den Wegen, über die Stellen bekannt werden. Frage auf Tagungen und bei deiner betreuenden Person gezielt nach, welche Arbeitsgruppen gerade Stellen ausschreiben. Wie oft dort passende Angebote erscheinen, kannst du nur durch regelmäßiges Durchsehen selbst einschätzen, deshalb hilft eine feste Suchroutine mit gespeicherten Suchbegriffen.

Wer die Stelle als Teil eines Wegs plant, denkt am besten früh an seine Karriere in der Wissenschaft und prüft, welche Ziele und Alternativen dazu passen. Vorsichtig gesagt ist eine Postdoc-Stelle je nach Fach und Hochschule ein anderer Schritt. Prüfe in der Ausschreibung und im Leitfaden deines Fachbereichs, welche Aufgaben die Stelle umfasst und welche Erwartungen dort formuliert sind. Ein erfundenes Beispiel: Lena, frisch promoviert in der Geschichte, vergleicht zwei Ausschreibungen und klärt offene Punkte mit ihrer betreuenden Person, bevor sie sich entscheidet.

Postdoc-Stelle finden: der Ablauf in drei Schritten

Eigene Stelle über die DFG

Das Walter-Benjamin-Programm der DFG fördert nach der Promotion ein eigenes Vorhaben am Ort deiner Wahl. Die Förderung umfasst bis zu zwei Jahre im Regelfall; Anträge können jederzeit eingereicht werden. Der Regelfall sieht einen Wechsel der Einrichtung vor, du planst dein Vorhaben also an einem anderen Ort als deiner bisherigen Promotionsstelle.

Die Sachbeihilfe der DFG richtet sich an Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung, in der Regel also mit Promotion. Neuanträge sind jederzeit möglich. Unter den beantragbaren Modulen findest du neben einem Basismodul auch das Modul Eigene Stelle. Die folgende Tabelle stellt beide Programme nebeneinander.

Tabelle: Programm, Für wen, Erster Schritt
ProgrammFür wenErster Schritt
Walter-Benjamin-ProgrammQualifizierungsphase nach der Promotion, eigenes Vorhaben am Ort der WahlVorhaben und Ort festlegen, Antrag jederzeit einreichen
Sachbeihilfe mit Eigener StellePersonen mit abgeschlossener wissenschaftlicher AusbildungForschungsvorhaben und Gastgeber klären, dann Antrag mit dem Modul Eigene Stelle stellen

Ein Antrag wird nicht allein deshalb bewilligt, weil er eingereicht wurde. Plane das Modul Eigene Stelle deshalb erst, wenn du ein Forschungsvorhaben und einen möglichen Gastgeber konkret benennen kannst. Wer einen Antrag schreibt, findet in der Anleitung, wie du einen DFG-Antrag vorbereiten kannst, die einzelnen Bausteine.

Für Vorhaben im Ausland gelten nur die Bedingungen, die auf der DFG-Seite genannt sind. Lies sie dort nach und verallgemeinere nicht aus anderen Förderungen.

Befristung und Vertrag

Für die Zeit nach der Promotion regelt § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) die Befristung von Stellen. Danach darf eine Stelle bis zu sechs Jahren befristet sein, sofern die Tätigkeit deiner eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. In der Medizin liegt die Obergrenze nach derselben Vorschrift bei neun Jahren. Hinzu kommt eine Verlängerung um Zeiten aus der Promotionsphase, die noch nicht ausgeschöpft wurden, und um zwei Jahre für jedes Kind unter 18 Jahren.

Ob die Restzeit im Einzelfall reicht, rechnet die Personalabteilung deiner Hochschule nach. Lass dir die Berechnung dort erklären und frage nach, welche Zeiten angerechnet wurden. Weil eine Befristung nach diesem Paragrafen an die eigene Qualifizierung gebunden ist, beschreibe im Gespräch mit der Hochschule, wie deine Qualifizierung in der Stelle aussieht. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die zuständige Stelle oder an eine Beratung.

Im Vertrag selbst gibt es eine feste Vorgabe. Absatz 4 des Paragrafen verlangt, dass der Arbeitsvertrag den gesetzlichen Grund der Befristung benennt. Prüfe deshalb, ob ein entsprechender Hinweis enthalten ist und welche Laufzeit in Monaten oder Jahren angegeben wird. Fehlt der Hinweis oder passt die Laufzeit nicht zu deiner eigenen Rechnung, sprich das Thema früh an, bevor du den Vertrag annimmst. Bevor du unterschreibst, solltest du den befristeten Arbeitsvertrag prüfen, den dir die Hochschule vorlegt.

Lege dir vorab eine kleine Übersicht an: das Datum deiner Promotion, Beginn und Ende bisheriger Stellen sowie die Geburtsdaten deiner Kinder. Mit dieser Übersicht fällt es leichter, die Rechnung der Personalabteilung nachzuvollziehen und gezielt Rückfragen zu stellen. Notiere außerdem, welche Aufgaben in der Stelle dir eigene Forschung, Lehre oder Publikationen ermöglichen.

Wer Kinder betreut, findet bei Promotion mit Kind, wie sich Betreuungszeiten auswirken. Die Verlängerung je Kind ist im Paragrafen genannt, die konkrete Berechnung im Einzelfall liegt bei der zuständigen Stelle deiner Hochschule. Halte die Angaben zu deinen Kindern bereit, damit die Zeiten vollständig erfasst werden können.

Postdoc-Stelle finden: Prüfliste mit vier Punkten

Bewerbung und Zeitplan

Du kannst die Schritte in dieser Reihenfolge abarbeiten. Führe dazu eine Liste mit allen fünf Schritten und notiere darin den Stand.

  1. Ziel und Fach festlegen: Halte schriftlich fest, in welchem Fach und zu welcher Forschungsfrage du arbeiten möchtest. Notiere außerdem, ob du an einer Hochschule oder an einer außeruniversitären Einrichtung suchst.
  2. Gastgeber ansprechen: Schreibe Personen an, deren Arbeit zu deinem Thema passt. Kläre im Gespräch, ob es für ein Vorhaben Raum gibt, wie die Betreuung aussieht und welche Anforderungen die Einrichtung stellt.
  3. Forschungsvorhaben skizzieren: Formuliere ein kurzes Exposé mit Fragestellung, Methode, Arbeitsplan und benötigten Ressourcen. Diese Skizze dient als Grundlage für Gespräche und für den Antrag oder die Bewerbung.
  4. Unterlagen zusammenstellen: Sammle Lebenslauf, Promotionsnachweis, Publikationsliste und das Exposé. Prüfe bei jedem Dokument, ob die Einrichtung oder das Programm eine bestimmte Form verlangt.
  5. Antrag oder Bewerbung einreichen: Reiche die Unterlagen über den vorgesehenen Weg ein, also über die Ausschreibung oder das Antragssystem des Programms. Hebe dir die Eingangsbestätigung auf.

Gleiche danach deinen Zeitplan mit der Frist der Förderung und dem Vertragsende deiner Promotionsstelle ab. Sieh die Fristen auf der Seite des Programms nach, nicht in Zusammenfassungen. Bei Programmen wie dem Walter-Benjamin-Programm der DFG prüfst du Angaben zur Antragsmöglichkeit und zum Vorhaben direkt auf der Programmseite.

Trage Programmfristen und Vertragsende in dieselbe Übersicht ein, etwa als Tabelle mit einer Zeile in einer Spalte für Datum und einer für Quelle. Notiere neben jedem Eintrag, wann du die Angabe zuletzt auf der Programmseite geprüft hast. So erkennst du Engpässe früh, etwa wenn ein Antrag und das Ende deines Vertrags zeitlich eng beieinanderliegen.

Wer über den späteren Weg nachdenkt, vergleicht bei Habilitation oder Juniorprofessur die beiden Wege zur Professur. Notiere dir offene Fragen dazu und kläre sie mit deiner betreuenden Person oder dem Leitfaden deines Fachbereichs, bevor du die Bewerbung einreichst.

Frage deinen Gastgeber, welche Unterlagen für den Vertragsbeginn nötig sind und welche Schritte die Hochschule dafür vorsieht. Lege dir für jeden Schritt eine Notiz an, in der steht, welche Unterlagen fehlen und wer sie bestätigen kann. Offene Punkte zum Ablauf klärst du mit dem Fachbereich, falls der Leitfaden deiner Hochschule dazu nichts sagt.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zur Postdoc-Stelle

Welche drei Wege führen nach der Promotion zu einer Postdoc-Stelle?

Du kannst eine Stelle bei einer Hochschule suchen, eine eigene Förderung über ein Programm beantragen oder einen Gastaufenthalt planen. Für die Suche nach Stellen lohnt der Blick auf EURAXESS Deutschland, auf Stellenportale der Wissenschaft und auf die Ausschreibungen deiner Fakultät.

Bedeutet ein Angebot auf EURAXESS, dass ich als Promovierter ohne Postdoc-Erfahrung infrage komme?

Nein. Das Portal EURAXESS Deutschland verzeichnet Stellenangebote sowie Fellowships für Forschende in Deutschland und Europa, daraus folgt aber nicht, dass ein Angebot dort für Promovierte ohne Postdoc-Erfahrung offen ist. Prüfe deshalb die Voraussetzungen in der einzelnen Ausschreibung.

Was fördert das Walter-Benjamin-Programm der DFG?

Gefördert wird ein eigenes Vorhaben nach der Promotion, durchgeführt an einem Ort, den du selbst wählst. Die Förderung umfasst bis zu zwei Jahre im Regelfall; Anträge sind jederzeit möglich.

Gilt das Walter-Benjamin-Programm auch für Vorhaben im Ausland?

Für Auslandsvorhaben gelten die Bedingungen, die auf der DFG-Seite genannt sind. Lies sie dort nach und verallgemeinere nicht aus anderen Förderungen.

Ist das Modul Eigene Stelle sicher bewilligt, wenn ich einen Antrag stelle?

Nein. Die DFG-Sachbeihilfe richtet sich an Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung, in der Regel mit Promotion, und nennt unter anderem das Modul Eigene Stelle. Daraus folgt nicht, dass jeder Antrag bewilligt wird.

Welche Befristung erlaubt das WissZeitVG nach der Promotion?

Nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG ist eine Befristung bis zu sechs Jahren möglich, wenn sie der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient, in der Medizin bis zu neun Jahren.

Was muss im Arbeitsvertrag zur Befristung stehen?

Nach § 2 Absatz 4 WissZeitVG muss der Arbeitsvertrag angeben, dass die Befristung auf dem Gesetz beruht. Ob die Restzeit im Einzelfall reicht, rechnet die Personalabteilung deiner Hochschule nach.

Verlängert ein Kind die Befristung?

Nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG verlängert sich die Befristung je Kind unter 18 Jahren um zwei Jahre. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die zuständige Stelle oder an eine Beratung.

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