Zugrunde oder zu Grunde: Welche Schreibweise stimmt?
Zugrunde oder zu Grunde: richtige Schreibweise
Die empfohlene Schreibweise lautet „zugrunde“. „Zu Grunde“ ist laut Duden als alternative Schreibung ebenfalls belegt. Beide Formen kommen in denselben Wendungen vor.
Die empfohlene Schreibweise lautet „zugrunde“
Bei der Frage zugrunde oder zu Grunde ist die empfohlene Schreibung zugrunde. Der Duden führt zu Grunde zugleich als alternative Schreibung. Wenn du die empfohlene Form suchst, schreibst du daher „zugrunde“.
Diese Einordnung betrifft die Wendungen „zugrunde gehen“, „zugrunde legen“, „zugrunde liegen“ und „zugrunde richten“. Daneben nennt das Wörterbuch jeweils die Varianten „zu Grunde gehen“, „zu Grunde legen“, „zu Grunde liegen“ und „zu Grunde richten“. Die beiden Schreibweisen stehen somit bei diesen Wendungen nebeneinander; die zusammengeschriebene Variante ist die Empfehlung.
Ein Beispielsatz mit der empfohlenen Form ist: „Dem Vergleich liegt eine Annahme zugrunde.“ Die alternative Form lässt sich ebenfalls so verwenden: „Dem Vergleich liegt eine Annahme zu Grunde.“ Beim Thema wissenschaftliches Schreiben beantwortet diese Einordnung zunächst nur die Frage nach der empfohlenen und der alternativen Schreibung.
Fragen zu Abkürzungen richtig schreiben oder zu Wortbedeutungen und Abkürzungen sind davon getrennt zu prüfen. Für die Rechtschreibung dieser Wendungen genügt der Merksatz: Empfohlen ist „zugrunde“, alternativ ist „zu Grunde“ belegt.

Die belegte Einordnung: empfohlen und alternativ
Die tragende Regelentscheidung stammt hier aus der Wörterbuchangabe: Als empfohlene Schreibung nennt der Duden zugrunde; als alternative Schreibung nennt er zu Grunde. Damit lassen sich die beiden Formen eindeutig unterscheiden, ohne eine zusätzliche Regel zu erfinden. „Zugrunde“ ist die Form, die im Wörterbuch als Empfehlung erscheint. „Zu Grunde“ ist die dort ebenfalls aufgeführte Alternative.
Diese Einordnung lässt sich an den belegten Wendungen anwenden. Richtig im Sinne der empfohlenen Form ist etwa: „Der Bericht legt dem Ergebnis eine Prüfung zugrunde.“ Ebenfalls empfohlen ist: „Die alte Struktur ging zugrunde.“ Die alternative Schreibweise kann in entsprechenden Sätzen so erscheinen: „Der Bericht legte dem Ergebnis eine Prüfung zu Grunde.“ Und: „Die alte Struktur ging zu Grunde.“
Die Verbindung mit „liegen“ zeigt dieselbe Entscheidung: „Dem Vorschlag liegt ein Vergleich zugrunde.“ In der alternativen Schreibung lautet der Satz: „Dem Vorschlag liegt ein Vergleich zu Grunde.“ Bei „richten“ gilt ebenfalls: „Die Fehlentscheidung richtete den Plan zugrunde.“ Die Quelle führt auch hierfür „zu Grunde richten“ als alternative Schreibung an.
Bei der Prüfung helfen Rechtschreibregeln, aber die hier entscheidende Information ist die konkrete Wörterbuchangabe. Groß- und Kleinschreibung beantwortet nicht die Frage, ob „zugrunde“ zusammen oder „zu Grunde“ getrennt geschrieben wird. Ebenso ist Getrennt- und Zusammenschreibung als Themenbezeichnung nicht selbst die Begründung für eine weitere, unbelegte Variante. Verwende für diese Seite daher die belegte Unterscheidung: „zugrunde“ empfohlen, „zu Grunde“ alternativ.
Drei Richtig-falsch-Paare mit kurzer Prüfung
Die Satzanfangsfrage ist von der Schreibentscheidung in der Wendung zu trennen. Ein Satz beginnt mit einem Großbuchstaben; daraus folgt keine andere Einordnung für „zugrunde“ oder „zu Grunde“. In jedem Paar stehen eine belegte Schreibweise und eine Form gegenüber, die nicht der jeweils genannten Wendung entspricht. Die alternative Schreibung „zu Grunde“ ist dabei nicht falsch.
| Einordnung | Beispiel | Prüfung |
|---|---|---|
| Richtig | Der Plan ging zugrunde. | „zugrunde gehen“ ist genannt. |
| Falsch | Der Plan ging zugrundegehen. | Diese Form entspricht nicht der genannten Wendung „zugrunde gehen“. |
| Richtig | Die Annahme liegt dem Bericht zu Grunde. | „zu Grunde liegen“ ist als Alternative genannt. |
| Falsch | Die Annahme liegt dem Bericht zugrunde liegen. | Hier wird die Wendung nicht passend in den Satz eingefügt. |
| Richtig | Sie legte dem Urteil eine Prüfung zugrunde. | „zugrunde legen“ ist genannt. |
| Falsch | Sie legte dem Urteil eine Prüfung zu Grund. | Diese Form entspricht weder „zugrunde legen“ noch „zu Grunde legen“. |
Die Gegenüberstellung betrifft nur die Schreibungen der genannten Wendungen. Am Satzanfang kann zum Beispiel „Zugrunde“ stehen, wenn der Satz mit diesem Wort beginnt; im Satzinneren bleibt die Wörterbuchangabe maßgeblich. Fragen zur Kommasetzung oder Zeichensetzung sind unabhängig davon gesondert zu prüfen.
Typische Verwechslungen bei der Schreibweise
Eine Stolperfalle ist, die Entscheidung allein aus der Aussprache abzuleiten. Für diese Schreibfrage reicht das nicht. Vergleiche die Form stattdessen mit der Wörterbuchangabe: Der Duden empfiehlt „zugrunde“ und führt „zu Grunde“ als alternative Schreibung. Diese Einordnung gibt den Maßstab für die Auswahl.
Verwechsle außerdem nicht die Empfehlung mit der Annahme, nur eine Form sei belegt. Für die genannten Wendungen stehen beide Schreibmöglichkeiten im Wörterbuch: „zugrunde gehen“ und „zu Grunde gehen“, „zugrunde legen“ und „zu Grunde legen“, „zugrunde liegen“ und „zu Grunde liegen“ sowie „zugrunde richten“ und „zu Grunde richten“. Wer die empfohlene Schreibung verwenden möchte, wählt „zugrunde“.
Beim Thema Rechtschreibreform enthält die vorliegende Einordnung keine historische Erklärung. Für den konkreten Satz genügt es, die empfohlene und die alternative Schreibung zu unterscheiden. Beim Thema Rechtschreibprogramme bleibt dieselbe Prüfung sinnvoll: Vergleiche die fragliche Wendung mit den hier genannten Schreibungen, statt daraus eine weitere Begründung abzuleiten.
Auch Artikel der, die und das, Pluralbildung, Synonyme und Textformen beantworten nicht die konkrete Frage nach „zugrunde“ oder „zu Grunde“. Behandle solche Themen getrennt und prüfe bei der Wendung selbst, ob die empfohlene Form oder die ausdrücklich genannte Alternative vorliegt.

Der kurze Merkcheck für deinen eigenen Satz
- Markiere die Wendung und prüfe, ob dort „zugrunde“ oder „zu Grunde“ steht.
- Vergleiche die Schreibweise mit der Einordnung: zugrunde ist die empfohlene, zu Grunde die alternative Schreibung.
- Lies den ganzen Beispielsatz. Bei „gehen“, „legen“, „liegen“ oder „richten“ kannst du die Wendung mit den genannten Schreibungen abgleichen.
- Beurteile die Großschreibung am Satzanfang getrennt von der Entscheidung zwischen zusammen und getrennt.
- Kontrolliere abschließend, ob du „zu Grunde“ nicht als einzige Form behandelt und die empfohlene Form „zugrunde“ berücksichtigt hast.
Der Kurztest lautet: Wendung finden, Schreibweise vergleichen, Beispielsatz lesen, Satzanfang getrennt prüfen, Verwechslung ausschließen. In „Dem Ergebnis liegt eine Annahme zugrunde“ steht die empfohlene Form. In „Dem Ergebnis liegt eine Annahme zu Grunde“ erscheint die alternative Form. Eine Erklärung über die Aussprache ist für diesen Abgleich nicht nötig.
Hier geht es um die Rechtschreibung des Ausdrucks. Rechtschreibregeln, Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Kommasetzung und Zeichensetzung bezeichnen andere Prüfthemen. Sie ersetzen nicht den Vergleich der beiden bei diesen Wendungen belegten Schreibungen.
Quellen und Stand
- zugrunde ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden: www.duden.de (geprüft am 2026-08-21)
Der Überblick „Zugrunde oder zu Grunde: Welche Schreibweise stimmt?“ ordnet das Thema vollständig ein.