Planungshilfe für die Sprachreise nach dem Abitur
Sprachreise nach dem Abitur: Kindergeld, Kurs, Vertrag
Wer nach dem Abitur ins Ausland fährt, prüft zuerst die Stundenanzahl des Kurses. Dieser Leitfaden klärt die steuerliche Anerkennung, die verfügbaren Fördermittel und die vertragliche Einordnung Ihres Aufenthalts.
Sprachreise vor dem Studium einordnen
Eine Sprachreise nach dem Abitur verbindet einen Sprachkurs mit einem Aufenthalt im Zielland. Für das Kindergeld kann sie nach dem Bundesfinanzhof als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Unterricht theoretisch-systematisch angelegt ist und mindestens zehn Wochenstunden umfasst. Diese Stundenzahl ist ein Richtwert; bei geringerem Umfang muss der konkrete Fall genauer geprüft werden. Prüfen Sie deshalb vor der Buchung Kursplan, Unterrichtsform und Stundenumfang anhand der Kursunterlagen.
Auslandssemester oder Sprachreise ist die Frage für Studierende, hier geht es um die Zeit vor dem Studium. Sprachkurse im Ausland werden auch zur Vorbereitung auf ein Studium oder auf ein international anerkanntes Sprachexamen angeboten. Halten Sie fest, welches dieser Ziele der gewählte Kurs laut Anbieter verfolgt.
Bei einer Buchung mit Kurs und Unterkunft kann ein Pauschalreisevertrag vorliegen. Nach § 651a BGB kommt es dafür auf mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für denselben Reisezweck an. Lassen Sie sich die gebuchten Leistungen einzeln aufführen und vergleichen Sie sie mit dem Vertrag.
Prüfen Sie vor der Reise anhand Ihrer Unterlagen, welche Leistungen von EHIC und Auslandskrankenversicherung im Zielland erfasst sind.

Sprachkurs und Kindergeld prüfen
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 9. Februar 2012 unter dem Aktenzeichen III R 78/09 über einen Sprachaufenthalt im Ausland. Ein solcher Aufenthalt kann im Kindergeldrecht als Berufsausbildung gelten, wenn er von theoretisch-systematischem Sprachunterricht begleitet wird. Mindestens zehn Wochenstunden nennt das Verfahren als Richtwert für einen Umfang, der auf eine hinreichend gründliche Sprachausbildung schließen lässt. Die Stundenzahl ist keine ausnahmslos zwingende Grenze.
Bei weniger Unterricht muss das Finanzgericht den tatsächlichen Umfang aufklären, bevor ein Kindergeldanspruch anerkannt werden kann. Das Urteil betrifft außerdem Freiwilligendienste im Ausland: Ist der Träger nicht nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz anerkannt, stellt ein solcher Dienst grundsätzlich keine Berufsausbildung im Kindergeldrecht dar. Halten Sie Kursplan, Stundenaufstellung und Nachweise zur Unterrichtszeit bereit. Ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und klären Sie dort die Anerkennung im konkreten Fall.
Kindergeld im Studium ist ein eigenes Thema und sollte getrennt geprüft werden. Für die Zeit vor dem Studium steht hier der Sprachkurs mit seinem Unterrichtsumfang im Mittelpunkt. Au-pair werden ist ebenfalls ein eigenes Thema; prüfen Sie dazu die dafür einschlägigen Unterlagen getrennt.
Kursformen und Fördermöglichkeiten
rausvonzuhaus.de führt Sprachkurse im Ausland in verschiedenen Formen auf. Dazu gehören Kurse zur Vorbereitung auf ein Studium im Ausland und Examenskurse für ein international anerkanntes Sprachexamen. Vergleichen Sie die Kursbeschreibung mit Ihrem Studien- oder Prüfungsziel und halten Sie die Angaben zum Unterricht fest.
| Punkt | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Wochenstunden | Kursplan und ausgewiesenen Umfang des theoretisch-systematischen Unterrichts festhalten. |
| Kursform | Abgleichen, ob der Kurs der Studienvorbereitung oder einem Sprachexamen dient. |
| Stipendium | Unterlagen zu Sprache, Programm und Voraussetzungen lesen. |
| Vertragsart | Vertrag und die darin aufgeführten Leistungen dokumentieren. |
Die Übersicht nennt beim DAAD Sprachkursstipendien für Arabisch und bestimmte asiatische Sprachen. Personen mit einem Jahresstipendium des DAAD können zudem die Finanzierung eines Sprachkurses an einer Hochschule im Ausland erhalten. Nach Angaben des Portals sind die Fördermöglichkeiten insgesamt sehr begrenzt. Lesen Sie deshalb die aktuellen Angaben und Bedingungen in den Unterlagen des DAAD.
Bei den Kosten eines Auslandsjahrs prüfen Sie Preise und enthaltene Leistungen in den Unterlagen des Anbieters. Notieren Sie getrennt, welche Leistungen im Angebot stehen und welche Angaben im Vertrag aufgeführt sind. Prüfen Sie außerdem, ob Kurs und Unterkunft zusammen oder getrennt gebucht werden.
Für die Auswahl helfen drei Unterlagen: Kursbeschreibung, Förderinformationen und Vertrag. Halten Sie offene Angaben schriftlich fest und vergleichen Sie sie vor der Buchung.
Sprachniveau anhand des DSD einordnen
Wer später einen Sprachnachweis für das Auslandssemester braucht, sollte den Kurs auf eine Niveaustufe hin planen. Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz zeigt beispielhaft, wie ein Sprachniveau eingeordnet wird. Prüfen Sie vor Kursbeginn, welcher Nachweis für Ihr späteres Ziel verlangt wird.
Beim DSD I und beim DSD I PRO weist eine bestandene Prüfung Deutschkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nach. Dieser Nachweis gilt für den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland als Nachweis notwendiger Sprachkenntnisse. DSD II prüft Deutsch auf den GER-Stufen B2 und C1 und gilt als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für ein Studium an einer bundesdeutschen Hochschule.
Das DSD wird laut Kultusministerkonferenz in 65 Staaten von rund 85.000 Prüflingen jährlich abgelegt. Die Angaben beziehen sich auf Deutsch und nicht auf Nachweise anderer Fremdsprachen. Fragen Sie bei der Stelle, die Ihren späteren Nachweis verlangt, nach akzeptiertem Zertifikat und erforderlicher Stufe.
Pauschalreise und Versicherung prüfen
§ 651a BGB beschreibt eine Pauschalreise als Vertrag über mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen für denselben Reisezweck. Dazu können etwa Beförderung und Beherbergung gehören. Die Einordnung kann auch gelten, wenn Leistungen auf Wunsch zusammengestellt werden oder der Veranstalter später ein Auswahlrecht einräumt. Prüfen Sie Vertrag und Buchungsbestätigung daraufhin, welche Reiseleistungen enthalten sind.
Keine Pauschalreise im Sinn dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine Reiseleistungsart mit touristischen Zusatzleistungen verbunden wird, deren Wert unter 25 Prozent des Gesamtwerts liegt. Prüfen Sie daher Art, Wert und Einordnung der im Vertrag genannten Zusatzleistungen. Bitten Sie den Veranstalter bei Unklarheiten um eine schriftliche Einordnung der Buchung.
EHIC und Auslandskrankenversicherung sind für die Sprachreise getrennt zu prüfen, je nach Zielland. Ermitteln Sie aus Versicherungsunterlagen, welche Leistungen jeweils enthalten sind. Klären Sie offene Fragen mit dem Versicherer oder der zuständigen Stelle anhand der konkreten Reiseplanung.

Sprachreise Schritt für Schritt planen
- Wählen Sie einen Kurs mit theoretisch-systematischem Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden, wenn eine Anerkennung für das Kindergeld in Betracht kommen soll. Die zehn Wochenstunden sind ein Richtwert; bei geringerem Unterrichtsumfang ist der konkrete Fall genauer zu prüfen. Sichern Sie Kursbeschreibung, Stundenplan und Nachweise zum tatsächlichen Unterrichtsumfang.
- Legen Sie danach Kursform, Fördermöglichkeit und Zielniveau fest. Prüfen Sie, ob der Kurs der Vorbereitung auf ein Studium im Ausland oder auf ein international anerkanntes Sprachexamen dient. Ermitteln Sie anhand der Förderunterlagen, ob ein DAAD-Sprachkursstipendium für Arabisch oder einige asiatische Sprachen in Betracht kommt. Berücksichtigen Sie, dass die Fördermöglichkeiten insgesamt sehr begrenzt sind.
- Prüfen Sie zuletzt, ob Kurs und Unterkunft gemeinsam mit weiteren Reiseleistungen für denselben Reisezweck gebucht sind. Vergleichen Sie die Vertragsunterlagen mit § 651a BGB. Prüfen Sie außerdem getrennt, welche Versicherung im Zielland gilt und welche Leistungen die vorliegenden Unterlagen ausweisen.
Am Ende bleibt die Abgrenzung zu Auslandssemester oder Sprachreise und zu Au-pair werden wichtig. Für die Sprachreise vor dem Studium sind Kursunterlagen, Unterrichtsumfang, Buchung und Versicherungsunterlagen getrennt zu prüfen. Nennen Sie bei offenen Punkten keine Kurspreise ohne schriftliche Anbieterangabe.
Quellen und Stand
- Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.02.2012, III R 78/09: www.bundesfinanzhof.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: rausvonzuhaus.de (Eurodesk/IJAB), Sprachkurs: Infos & Organisationen: www.rausvonzuhaus.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Kultusministerkonferenz, Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: www.kmk.org (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 651a (gesetze-im-internet.de): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
Das Thema „Planungshilfe für die Sprachreise nach dem Abitur“ wird hier als Gesamtzusammenhang aufgegriffen.